Kategorie 'Haufe'

DEKRA: Gefährdungsanalyse liefert unangenehme Wahrheiten

Donnerstag, 7. Januar 2016 - 07:51

http://www.haufe.de/personal/hr-management/arbeitsschutz-psychische-belastungen-vernachlaessigt_80_329100.html (2015-11-24)

[...] „Psychische Belastungsfolgen sind in vielen Unternehmen ein Tabu“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs „Mensch und Gesundheit“ bei DEKRA. „Die Analyse der psychischen Gefährdungen bringt in der Praxis zuweilen unangenehme Wahrheiten zutage, die häufig Handlungsbedarf bei den Unternehmensführungen erzeugen. Nötig ist deshalb eine professionelle Gestaltung gesunder Arbeits- und Führungsstrukturen.“ [...] 

 
http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay&_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=56935479 (Pressemitteilung, 2015-11-19)

DEKRA präsentiert Arbeitssicherheitsbarometer 2015/2016 

Psychische Belastungen ausgeblendet

  • Häufige Ursachen für Fehlzeiten werden zu wenig beachtet
  • Klassische Maßnahmen zur Unfallverhütung stehen im Vordergrund
  • Große Potenziale im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen hat die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter noch nicht ausreichend im Blick. Nur ein Viertel legt bei der gesetzlich vorgeschrieben Gefährdungsbeurteilung besonderes Augenmerk auf psychische Belastungen. Das ist ein Ergebnis des aktuellen DEKRA Arbeitssicherheitsbarometers 2015/2016. Dabei sind psychische Erkrankungen laut aktueller Statistik die zweithäufigste Ursache für Fehlzeiten.

Für das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2015/2016 hat Deutschlands größte Prüforganisation 800 Unternehmen nach den Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz befragt. Dabei zeigt sich, dass die Themen des klassischen Arbeitsschutzes dominieren. So ist für vier von fünf (80 Prozent) der Befragten die Gestaltung der Arbeitsstätte besonders wichtig, für zwei Drittel (65 Prozent) der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, Maschinen und Geräten. Psychische Belastungen werden aber nur von einer Minderheit (25 Prozent) als besonders wichtig bezeichnet.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, routinemäßig auch Gefährdungen durch psychische Faktoren zu analysieren. Immer mehr Menschen werden wegen psychischer Leiden krankgeschrieben. Nach einer aktuellen Studie der Krankenkasse DAK war 2014 jeder 20. Beschäftigte aus diesem Grund zeitweise arbeitsunfähig. Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung wären dies 1,9 Millionen Menschen; 16,6 Prozent der Fehlzeiten gehen auf das Konto von psychischen Erkrankungen.

Offener Umgang gefordert

„Psychische Belastungsfolgen sind in vielen Unternehmen ein Tabu“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs „Mensch und Gesundheit“ bei DEKRA. „Die Analyse der psychischen Gefährdungen bringt in der Praxis zuweilen unangenehme Wahrheiten zutage, die häufig Handlungsbedarf bei den Unternehmensführungen erzeugen. Nötig ist deshalb eine professionelle Gestaltung gesunder Arbeits- und Führungsstrukturen. Auch dem häufigsten Grund für Fehltage, Muskel- und Skeletterkrankungen, kann bis zu einem gewissen Grad vorgebeugt werden, zum Beispiel durch gezielte Maßnahmen innerhalb eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements.“

Es gibt anerkannte Methoden, mit denen Fachleute routinemäßig im Rahmen einer Betriebsbesichtigung die psychischen Gefährdungen erfassen können. Diese können entstehen durch ungenügend gestaltete:

  • Arbeitsaufgaben, also beispielsweise Über- oder Unterforderung,
  • Arbeitsorganisation wie hoher Zeitdruck oder unregelmäßige Arbeitszeiten,
  • soziale Bedingungen, ungünstiges Führungsverhalten oder Konflikte,
  • Arbeitsplatzumgebung, beispielsweise Stress durch Lärm, Klima, räumliche Enge oder unzureichende Arbeitsmittel.

Kommunikative Defizite

Das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2015/2016 deutet auch im Bereich der Unfallverhütung auf kommunikative Defizite in den Betrieben hin. „Viele Unternehmen ergreifen zwar pflichtgemäß Maßnahmen zur Unfallverhütung, glauben aber selbst nicht an deren Erfolg“, beobachtet Michael Schröter, Produktmanager für Arbeits- und Gesundheitsschutz bei DEKRA. So stellen 92 Prozent der in dieser Studie befragten Unternehmen Betriebsanweisungen zur Verfügung, aber nur 63 Prozent halten genau diese Maßnahme für wirksam. Ähnlich negativ ist das Verhältnis bei Maßnahmen zur Anlagensicherheit, zu Arbeitsschutzausrüstungen sowie Sicherheitsbegehungen und Schulungen.

Arbeitsschutzexperte Schröter: „Die DEKRA Befragung zeigt ganz klar, dass im organisatorischen und kommunikativen Bereich die größten Verbesserungspotenziale für den Arbeits- und Gesundheitsschutz stecken. Der Technische Arbeitsschutz befindet sich in der Bundesrepublik bereits auf einem sehr hohen Niveau. Das zeigt sich an den vergleichsweise geringen Unfallzahlen. Doch in der Praxis mangelt es häufig an Prozessen, Organisation und Führung.“

Download: www.dekra.de/arbeitssicherheitsbarometer

Pressekontakt:
Tilman Vögele-Ebering [...]

 
Handlungsleitfaden psychische Gefährdungsbeurteilung der Continental AG (2014, S.3):

Die verfügbaren Ressourcen sollen vorrangig zur Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion oder Beseitigung von Gefährdungen oder zur Verbesserung der seelischen Widerstandskraft und zur Unterstützung der Mitarbeiter eingesetzt werden, während der Aufwand für die Ermittlung der psychischen Gefährdungen und Belastungen so gering wie möglich gehalten werden soll.

So reduziert man die Dokumentation unangenehmer Wahrheiten. Wenn sich Arbeitgeber weniger gegen die Ermittlung der psychischen Gefährdungen und Belastungen wehren würden, wären sie einfacher und kostengünstiger durchzuführen.

Psychische Belastungen:
11 gesundheitsgefährdende Faktoren

Donnerstag, 7. Januar 2016 - 07:37

Das Wichtigste aus dem IGA-Report: http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychische-belastungen-11-faktoren-identifiziert_94_331364.html (2015-12-07)

 
IGA-Report: http://www.iga-info.de/veroeffentlichungen/igareporte/igareport-31/

Risikobereiche für psychische Belastungen 

Mit den Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Belastungen, die auf den Menschen bei der Arbeit einwirken. So hat sowohl der Anteil als auch die Vielfalt an psychischen Arbeitsbelastungen zugenommen. Und diese können sich je nach Ausgestaltung positiv oder negativ auf Körper und Psyche auswirken.

Psychische Belastungen können also sowohl eine Kraftquelle als auch Gefahr für Beschäftigte darstellen. Herzerkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen u. a. zu den körperlichen Erkrankungen, die aus psychischen Fehlbelastungen resultieren können. Und auch psychische Erkrankungen wie Depression und Angststörungen können durch psychische Fehlbelastungen mit verursacht werden.

Der iga.Report 31 widmet sich diesem Gefährdungspotenzial von psychischen Belastungen und zeigt auf, welche Belastungsfaktoren nachweislich als Risikofaktoren für die Gesundheit von Arbeitnehmenden identifiziert werden können. Hierfür wurden empirische Studien zum Zusammenhang zwischen psychischen Arbeitsbelastungen und Erkrankungen ausgewertet. Im Ergebnis weist die Untersuchung 11 Belastungsfaktoren aus, die potenziell als Gesundheitsrisiko zu bewerten sind.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) wird gemeinsam getragen von:

  • AOK-Bundesverband
  • BKK Dachverband e. V.
  • Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Schinderei bei der EZB

Mittwoch, 20. Mai 2015 - 21:16

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/burnout-selbstherrlichkeit-der-ezb-im-umgang-mit-mitarbeitern_218_304208.html

 

Die EZB verlangt von Banknotendruckern einen Arbeitsschutz nach BS OHSAS 18001. Wie steht’s mit dem eigenen Arbeitsschutz und darin speziell mit dem Management psychischer Belastungen?

Übrigens: Der Arbeitsschutz beim Europäischen Patentamt könnte im Bereich der psychischen Belastungen auch ein interessantes Thema sein.

Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020

Dienstag, 29. Juli 2014 - 07:16

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/erfolgreiches-gesundheitsmanagement-mit-der-din-spec-91020/vor-und-nachteile-der-din-spec-91020_94_190528.html erhebt den Anspruch, “Vor- und Nachteile der DIN SPEC 91020″ gegeneinander abzuwägen.

Im Beitrag werden einige Nachteile vergessen. Die Behauptung “Wie jeder andere Standard ist auch die DIN SPEC dem Argument der Einengung ausgesetzt.” erweckt den Eindruck, dass die DIN SPEC 91020 ein Standard wie jeder andere Standard sei. Tatsächlich sind DIN SPECs aber Standards, die Unternehmen ohne lästige Einmischung durch Betroffene schnell durchdrücken können. Mit “Betroffene” meine ich die Arbeitnehmer, die mit einem nach DIN SPEC 91020 zertifizierten Gesundheitsmanagement beglückt werden sollen. Die hatten bei der Entwicklung der DIN SPEC 91020 keine wirkliche Stimme. Das ist ein Unterschied zu anständigen Arbeitsschutzstandards, wie dem BS OHSAS 18001. Und auch bei dessen Nachfolger, ISO 45001, wirken Vertreter von Arbeitnehmern bei der Erarbeitung der Norm mit.

Nicht erwähnt wird auch, dass die DIN SPEC 91020 nur bei der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement hilft. Pflicht ist dagegen der gesetzlich vorgeschriebene Arbeits- und Gesundheitsschutz. Für diesen Bereich lässt das DIN ausdrücklich keine nach dem PAS-Verfahren erarbeitete DIN SPECs zu. Mit der DIN SPEC 91020 kann die Gewerbeaufsicht wenig anfangen. Ein gutes Arbeitsschutzmanagementsystem, das z.B. nach OHSAS 18001 zertifiziert ist, hilft da schon eher.

Haufe schreibt:

… Häufiges Hindernis bei der Entscheidungsfindung für ein BGM allgemein ist der damit verbundene Aufwand für die Organisation. Hier ist die DIN SPEC keine Ausnahme: Die Einführung bzw. Entwicklung des Gesundheitsmanagementsystems nach den Vorgaben der Spezifikation setzt die Bereitschaft zur Investition von Zeit, Arbeitskraft und finanziellen Mitteln voraus. …

Wer reichlich Geld zur Verfügung hat, kann nach Abschluss einer Zertifizierung seines Arbeitsschutzmanagementsystems nach OHSAS 18001 immer noch Geld für die DIN SPEC 91020 ausgeben  und dabei dank der schon für den Arbeitsschutz aufgebauten Organisation Kosten im BGM sparen.

Balsam für die Betriebsratseele

Donnerstag, 23. Januar 2014 - 12:50

Über http://whitepaper.haufe.de/arbeitsschutz/Abbau-psychischer-Belastungen-am-Arbeitsplatz/ gelangen Sie zu der kostenlosen Präsentation Abbau psychischer Belastungen am Arbeitsplatz von Haufe, “eines der innovativsten Medien- und Softwareunternehmen auf den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern (RWS) sowie Informationsverarbeitung.” Natürlich soll die Präsentation helfen, Haufes “Arbeitsschutz Office” zu verkaufen, aber wenn das Paket so gut ist, wie die 26seitige Präsentation, dann helfe ich bei der Werbung gerne mit – auch kostenlos :-)

Die Seiten 18 bis 21 sind Balsam für die Betriebsratseele. Beispiel:

[...]

  • Mitarbeitervertretungen sind häufig die ersten, die von den Beschäftigten über Belastungen informiert werden. Sie haben so das ausgeprägteste Problembewusstsein und die besten Kenntnisse.
  • Betriebs- oder Personalräte haben sehr gute Möglichkeiten, das Thema der psychischen Belastungen beim Arbeitgeber anzusprechen und auf eine Behandlung zu dringen. Dies können einzelne betroffene Mitarbeiter so nicht.
  • Betriebs- oder Personalräte müssen im Verlauf eines Projekts zur Analyse und zum Abbau psychischer Belastungen ohnehin einbezogen werden. Besser ist es, wenn sie nicht nur reagieren, sondern von sich aus aktiv werden.

[...]

Aber auch die wirtschaftlichen Vorteile einer guten Gesundheitsförderung kommen in der schön ausgewogenen Präsentation nicht zu kurz. Die Präsentation ist sowohl arbeitnehmer- wie auch arbeitgeberkompatibel.

Übrigens: Der Hinweis von Haufe, dass Betriebsräte nicht nur reagieren, sondern von sich aus aktiv werden sollten, ist tatsächlich nötig. Obwohl einerseits in vielen Unternehmen die Betriebsräte die treibende Kraft beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz sind, gibt es dennoch in zu vielen anderen Unternehmen Betriebsräte, die von der Komplexität des Themas noch überfordert werden.

Es gibt aber auch ein prominentes Beispiel, dass das Thema “arbeitsbedingte psychische Belastung” sogar der Anlass für die Gründung eines Betriebsrates sein kann.

Noch zwei weitere Lesetipps:

BGM und BGF

Donnerstag, 16. Januar 2014 - 07:22

Haufe erklärt kurz das “Betriebliche Gesundheitsmanagement” (BGM) und die “Betriebliche Gesundheitsförderung” (BGF). Dabei wird Bezug zum Arbeitsschutzgesetz genommen ()http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebliches-gesundheitsmanagement-zusammenfassung_idesk_PI10413_LI1604823.html

[...] Auch wenn BGM keine direkte gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber ist, bilden das Arbeitsschutzgesetz sowie die einschlägigen Rechtsverordnungen, wie z. B. Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung oder Gefahrstoffverordnung eine wichtige rechtliche Orientierung. [...]

Das Arbeitsschutzgesetz hilft also beim BGM: BGM kann den Arbeitsschutzes teilweise oder ganz enthalten, muss aber nicht. Weil im Arbeitsschutz eine starke Mitbestimmungspflicht besteht, muss ein Arbeitgeber klar machen, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz beitragen können und welche nicht. Er darf die Möglichkeiten, die eine unklare Abgrenzung hier bietet, nicht dazu benutzen, die Arbeitnehmervertretung zu hintergehen: Werden Maßnahmen als BGM-Maßnahmen durchgeführt, dann aber Auditoren und Zertifizierern ohne Zustimmung des Betriebsrates als Arbeitsschutzmaßnahme verkauft, dann kann das eine vorsätzliche Irreführung der Arbeitnehmervertreter und der Aufsicht sein. Eine gute Arbeitnehmervertretung lässt solche Tricks nicht zu.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/instrumentalisierung-der-dakks-fuers-zertifizierungsgeschaft/

Instrumentalisierung der DAkkS für’s Zertifizierungsgeschäft

Mittwoch, 20. November 2013 - 07:16

http://www.haward.de/haward_bgm_interaktiv/Special.php

Wissen Sie, dass die DIN SPEC 91020 BGM auf dem Weg zum akkreditierten Standard ist und sich aktuell eine Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstelle DAkkS damit beschäftigt? Wir bieten Ihnen bereits jetzt die passende und derzeit einzigartige Software-Lösung. [...]

Steht nun schon fest, dass die DIN SPEC 91020 auf dem Weg zum “akkreditierten Standard” ist? Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert Zertifizierer. Weiß die DAkkS, dass sie jetzt auch Privatstandards wie die DIN SPEC 91020 “akkreditieren” wird?

Die DIN SPEC 91020 ist ein privater Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) kann helfen, solche Standards in eine korrekte Form zu bringen. Das DIN veröffentlicht den Standard auch, übernimmt aber keine Verantwortung dafür.

Das Marketing für die DIN SPEC 91020 bleibt dreist. Selbst im ansonsten seriösen haufe.de wird die DIN SPEC 91020 ohne Warnung, dass die Spezifikation keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält, neben einen Artikel gestellt, der BGM mit dem Arbeitsschutz in einen Zusammenhang stellt. Das DIN macht aber explizit klar, dass im PAS-Verfahren erstellte DIN SPECs nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben. Wenn Haufe das BGM schon mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringt, dann ist es irreführend, nur zur DIN SPEC 91020 zu verlinken. Es hätte auch auf Standards wie OHSAS 18001 hingewiesen werden müssen.

Mit dieser im Schnellgang durchgedrückten Privatnorm basteln sich hier einige Firmen ihren eigenen Markt zusammen, und die DAkkS macht da mit? Die DAkkS sollte doch eigentlich genug damit zu tun haben, darauf zu achten, dass die nach OHSAS 18001 zertifizierten Unternehmen kritisch auditiert werden. Da haben z.B. Unternehmen über Jahre hinweg Zertifikate bekommen, die in Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften psychische Belastungen so gut wie überhaupt nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten. Und Audits nach OHSAS 18001 ohne Beteiligung von Betriebsräten sind eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es gibt also noch ein großes Verbesserungspotential. Erst wenn hier die Hausaufgaben gemacht sind, kann man sich mit der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement vergnügen.

Wie “unabhängig” ist die DAkkS wirklich? Wenn man sich die Gesellschafter der DAkkS ansieht, dann fehlt u.A. eine Vertretung der Arbeitnehmerseite. Da haben die Menschen, zu deren Schutz die Aufsicht (DAkkS) der Auditoren (Zertifizierer) beitragen sollten, wohl schlechte Karten. Ist dieses strukturelle Problem ein Zufall?

Beim Zustandekommen und der Weiterentwicklung von OHSAS 18001 durften Arbeitnehmer intensiver mitwirken, als bei der DIN SPEC 91020. Vielleicht ist es aber gerade der bei anständigen Normen und Standards erforderliche Konsens, der die Unternehmen stört.

 
Suche: “DIN SPEC 91020″ und “Arbeitsschutzgesetz”. – Ein Trick in der irreführenden Werbung für die DIN SPEC 91020 besteht häufig darin, zu behaupten, dass das BGM über den Arbeitsschutz hinausginge. Das mag sein, wenn der Arbeitsschutz in das BGM eingebettet ist. In die DIN SPEC 91020 ist der Arbeitsschutz aber nicht eingebettet, denn gemäß DIN kann die im PAS-Verfahren erstellte DIN SPEC 91020 kein für den Arbeitsschutz relevanter Standard sein. Ohne z.B. OHSAS 18001 macht eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 also keinen Sinn, wenn ein Unternehmer auch im Arbeitsschutz ein Zertifikat zum Vorzeigen haben will. Es gibt hier übrigens sogar Unternehmer, die ernsthaft meinen, dass sie externe Audits abwehren können, wenn sie Zertifikate an der Wand hängen haben. Willkommen im Zertifizierungsgeschäft.

2015-12-01: Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren

Spirituelles Coaching

Dienstag, 5. November 2013 - 08:25

http://www.haufe.de/personal/hr-management/wirtschaftspsychologie-kolumne-spirituelles-coaching_80_205608.html

31.10.2013
Serie Kolumne Wirtschaftspsychologie
Wenn nicht einmal der Glaube hilft – Spirituelles Coaching

So mancher Mythos geistert durch die Personalabteilungen – gerade wenn es um psychologisches Wissen geht. Professor Uwe P. Kanning klärt in seiner monatlichen Kolumne über die Fakten auf. Heute: Die fragwürdigen Grundlagen von spirituellem Coaching. [...]

Haufe versucht Balance

Dienstag, 5. November 2013 - 07:43

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychologen-geben-tipps-was-tun-bei-stress_94_205184.html

[...]
Was tun bei Stress? Der Arbeitsgeber muss verantwortungsvoll handeln 

Ist die Arbeit für den Stress mitverantwortlich oder gibt es eine psychische Gefährdung am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber reagieren.

Stressoren verringern – Kraftquellen stärken

Belastungen überfordern nicht immer und nicht jeden. Wer sich gesund und stark fühlt, kann sich auf seine Kraftquellen verlassen und geht meist gut mit Stress um. Deshalb ist es beim Stressmanagement auch sinnvoll, an zwei Stellen anzusetzen:

  • Die Belastungen/Stressoren verringern, indem etwa der Arbeitsprozess optimiert wird und
  • die Ressourcen der Mitarbeiter zum Umgang mit Belastungen aufbauen und stärken.

Das Thema Stress im betrieblichen Gesundheitsmanagement

Psychische Belastungen und Stress sind ein Thema des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind zum Beispiel Stressquellen ausfindig zu machen. [...]

Haufe (und/oder der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) versucht hier, die Balance zwischen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention zu finden, aber es klappt noch nicht so ganz.

Eine Vorschrift, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Stressquellen ausfindig zu machen sind, gibt es im Arbeitsschutz, nicht aber im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Falsch ist auch die Behauptung: “Gibt es eine psychische Gefährdung am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber reagieren”. Erst zu reagieren, wenn es psychische Gefährdungen gibt, ist zu spät. Die Betriebsleitungen müssen verhältnispräventiv vorbeugen. Außerdem haben sie dabei die Mitbestimmung zu respektieren, was gerne immer wieder “vergessen” wird.

Ganz im Gleichgewicht sind Verhältnis- und Verhaltensprävention übrigens nicht: Die Verhältnisprävention hat Vorrang vor der Verhaltensprävention. Es mag lästig sein, aber das ist Gesetz: Psychische Belastungen und Stress sind zunächst erst einmal ein Thema des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes, der überwiegend verhältnispräventiv arbeitet. Die hier in der Rechtsprechung bestätigte Pflicht wird demnächst auch explizit im Arbeitsschutzgesetz klargestellt. Das in der Praxis eher verhaltenspräventiv BG; der Arbeitgeber ist die Kür.

Abgehängter Arbeitsschutz

Samstag, 20. Juli 2013 - 14:20

In http://www.arbeitstattstress.de/2012/06/gesundheitsvorsorge-im-betrieb/ fragte Stephan List vor einem Jahr zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement:

… Warum ist dieses Thema eigentlich nicht bei der Arbeitssicherheit “aufgehängt”? Haben sich die Sicherheitsfachkräfte da “abhängen” lassen, freiwillig oder unfreiwillig? …

Die Frage müsste häufiger gestellt werden. Parallel dazu versucht das FDP-geführte Wirtschaftsministerium mit Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung und einem Präventionsförderungsgesetz das CDU-geführte Ministerium für Arbeit (usw.) abzuhängen, das wohl noch immer nicht weiß, wie man die Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch wirklich durchsetzt.

Selbst Ursula von Leyen zufolge hält sich nur ein Drittel der Unternehmen in Deutschland an die Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, aber – wie List berichtet – einer Studie von EuPD Research zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (hier wird auf Haufe Bezug genommen) zufolge wollen drei Viertel der befragten Betrieben bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt haben. Gesundheitsmanagement hat ja auch einfach mehr Sex als die dröge Arbeitssicherheit und der anspruchsvolle Arbeitsschutz mit seinem (so behauptet es zumindest die Bundesarbeitsministerin) “knallharten Strafkatalog”. Aus diesem Katalog ist allerdings wohl noch keines der Unternehmen, die den Einbezug psychischer Belastungen in ihren Arbeitsschutz ausbremsen dürfen, bestraft worden. Der Katalog ist ein Popanz.

Nach meinem Eindruck dominiert im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) die bei Arbeitgebern beliebtere Verhaltensprävention, mit der sich Unternehmen dann vorzeigbar fürsorglich den einzelnen Mitarbeitern widmen können. Netterweise werden dabei auch gerne außerbetriebliche Probleme der Mitarbeiter angesprochen, damit deutlich gezeigt werden kann, dass psychische Erkrankungen nicht nur durch fehlbelastende Arbeitsplätze entstehen.

Zum Geschäft des Gesundheitsmanagements passt, dass für die Zertifizierung von Gesundheitsmanagementsystemen jetzt nach Standards wie die DIN SPEC 91020 geworben wird. Der Standard entstand im PAS-Verkahren, also ohne den bei anständigen Normen besser gesicherten Konsens der von dem Standard betroffenen Interessenten. Bevor die Show mit dem Gesundheitsmanagement startet, müssen die Arbeitgeber ihre Hausaufgaben doch erst einmal im Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Im Gesundheitsmanagement und in der Gesundheitsförderung dominiert die Verhaltensprävention, obwohl die Regeln des modernen Arbeitsschutzes seit 1996 der Verhältnisprävention den Vorrang geben, bei der man Probleme im Bereich der von den Arbeitsbedingungen ausgehenden psychischen Belastungen nicht so einfach in die “Eigenverantwortung” und “Eigenvorsorge” der Arbeitnehmer abschieben kann, die sich dann auch noch selbst gegen die Selbstausbeutung wehren sollen, die von ihnen erwartet wird.

Die korrekte Maßnahmenhierarchie schmeckt vielen Arbeitgebern nicht. Mit den verkehrten Prioritäten in ihrem Gesundheitsmanagement, in dem der Arbeitsschutz und somit die Arbeitsschützer nur eine Nebenrolle spielen, lässt sich dann das werbewirksame Employer Branding viel einfacher betreiben. Die Regeln des Arbeitsschutzes ziehen dabei dann nicht mehr so viel Aufmerksamkeit auf sich.