Kategorie 'Vorschriften & Normen'

Pushing ISO 45001: Draft Review by ISO

Freitag, 6. November 2015 - 22:57

There seems to be no critical analysis anywhere.

Silence.

Gemeisamkeiten: Abgasskandal und Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz

Mittwoch, 4. November 2015 - 06:27

Es geht nicht nur um VW. Siehe http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-11/abgas-stickoxid-autohersteller-dieselmotor

Die Gemeinsamkeit: Unternehmen konnten sich in Deutschland anscheinend ziemlich sorgenlos über Vorschriften und Regeln hinwegsetzen. Und/oder ihnen werden Lücken geboten, mit denen die Wirksamkeit von Vorschriften und Regeln erheblich geschwächt wurde. Wenn man weiß, wie Berater bei Gesetzesentwürfen mitarbeiten, ist das ja auch keine Überraschung.

Bei der Abgasgeschichte geht es nun um hohe Schadensbeträge. Da haben sich die Risikoanalysten der Compliance-Abteilung bei Volkswagen wohl verschätzt. (Gewusst haben sie von Widersprüchen zwischen Testergebnissen und Praxis schon, denn das wurde ja in der Öffentlichkeit bereits früher diskutiert.) Bei Regelverstößen im Arbeitsschutz haben deutsche Unternehmen dagegen viel weniger zu befürchten. Ihre Compliance-Abteilungen machen auch hier eine entsprechende Risikoanalyse. Ist das Sanktionsrisiko z.B. bei fehlendem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz gering, dann wird das Arbeitsschutzgesetz ohne Furcht vor Sanktionen nur soweit umgesetzt, wie das zur Minderung finanzieller Risiken auf ein geringes Maß nötig ist.

Kam Ursula von der Leyens “knallharter Strafenkatalog” (2012) überhaupt jemals zum Einsatz?

 


http://www.spiegel.de/wirtschaft/volkswagen-lasst-vw-pleitegehen-kolumne-a-1061431.html
[...] Ich frage mich, wie es sein kann, dass die Prüfer, die die Typenzulassungen erteilen, das nicht gemerkt haben. Schlimmer noch: Wie konnte das Kraftfahrt-Bundesamt, immerhin eine Behörde des Staates, das nicht bemerken? Oder die vielen Autojournalisten, von denen es in Deutschland nur so wimmelt? Vielleicht, weil viele von ihnen von der Autoindustrie – wie auch immer – bei Laune gehalten wurden? [...]

 
http://www.forbes.com/sites/enriquedans/2015/09/27/volkswagen-and-the-failure-of-corporate-social-responsibility/

[...] But the sad truth is that this conclusion applies to the vast majority of companies: a head of CSR is appointed, given an air of respectability, and runs a department the job of which is to keep the company’s image clean, despite the filth it is mired in, as is clearly the case with Volkswagen. Once again, we have allowed ourselves to be duped into believing that companies can and will regulate themselves, when of course the sordid reality is that as their actions show, beyond the occasional symbolic act, their sole objective is to maximize profit, and by any means. [...]

Die Siegel-Verkäufer

Montag, 2. November 2015 - 14:15

https://magazin.spiegel.de/digital/?utm_source=spon&utm_campaign=inhaltsverzeichnis#SP/2015/44/139456010

Institutionen – Die Siegel-Verkäufer: Korrekt, unbestechlich, seriös – die Marke TÜV gilt als Inbegriff deutscher Zuverlässigkeit. Doch die Prüfkonzerne gefährden ihren Ruf mit fragwürdigen Zertifikaten, laxen Kontrollen und Geschäftemacherei. [...]

(SPIEGEL 2015-10-24)

Human Factors in ISO 9000:2015

Mittwoch, 16. September 2015 - 22:32

[...] NOTE A suitable environment can be a combination of human and physical factors: [...] social [...], psychological [...], physical [...]

For Details please see clause 7.1.4 Environment for the operation of processes in ISO 9000:2015

See also: http://qualityrecord.com/showthread.php?tid=84

Vorfallskategorien nach OHSAS 18001

Mittwoch, 16. September 2015 - 06:41

Im Arbeitsschutz von nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben gibt es zwölf Arten von Vorfällen:

Vorfall, der …
  1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatte
  2._.2._ … eine Verletzung hätte zur Folge haben können
  3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatte
  3._.2._ … einen tödlichen Unfall hätte zur Folge haben können

Die zwölf Vorfallskategorien ergeben sich logisch aus den folgenden Begriffsbestimmungen:

Vorfall (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Arbeitsbezogenes Ereignis, das
  ※ eine Verletzung
  ※ oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere)
  ※ oder einen tödlichen Unfall
zur Folge
  ※ hatte
  ※ oder hätte
zur Folge haben können.

Erkrankung (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Erkennbarer, nachteiliger
  ※ physischer oder
  ※ mentaler Zustand,
der durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation
  ※ entstanden ist und/oder
  ※ verschlechtert
wurde.

Diese Begriffsbestimmungen waren wichtige Verbesserungen bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserungen dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung aus ihren internen Anweisungen zumArbeitsschutz heraushalten konnten. Die Mitarbeiter erfuhren so nicht, was ihnen ein nach OHSAS 18001:2007 zertifizierter Arbeitgeber eigentlich bieten müsste. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben kaum ein Mitarbeiter weiß, zu welcher Erfassung von Vorfällen sich der Arbeitgeber verpflichtet hat.

In der wohl Ende 2016 zu erwartenden ISO 45001 fehlt die Definition von “Erkrankung” (“ill health”) leider, darum werden solche konkreten Vorfallskategorien aus der ISO 45001 nicht mehr ableitbar sein. (Nachtrag 2016: Es hat hier Verbesserungen gegeben, sogar gegenüber OHSAS 18001. Mal sehen, was davon umgesetzt wird.)

Mentale Gesundheit: Mehr Relevanz in ISO 45001?

Dienstag, 8. September 2015 - 23:00

http://www.tuev-sued.de/management-systeme/arbeitsschutz/iso-45001

[...] Ebenfalls mehr Relevanz erhält das Thema mentale Gesundheit. Die ISO 45001 spiegelt damit die in den vergangenen Jahren konkretisierten gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wider. Und: Dass Arbeitsschutz weit mehr als das Minimieren von Gefahren bedeutet, sondern Betrieben auch neue Möglichkeiten eröffnet – beispielsweise durch sinkende Fluktuation oder motivierte, anpackende Mitarbeiter – verdeutlicht der Normentwurf dadurch, dass er den Risiken die Chancen direkt zur Seite stellt. [...]

Frage an TÜV-Süd: Die Begriffsbestimmung 3.9 für “Erkrankung” aus OHSAS 18001:2007 fehlt in der Norm ISO 45001. In OHSAS 18001 haben “physisch” und “mental” den gleichen Rang. Wie sieht der Text in der ISO 45001 aus, der mentaler Gesundheit im Hauptteil der Norm mehr Relevanz gibt?

Protection of mental health dropped in ISO 45001?

Dienstag, 8. September 2015 - 22:41

Question to BSI:

=== ISO 45001 vs. OHSAS 18001 ===
In contrary to OHSAS 18001, in ISO 45001 there is no definition for “ill health” which puts “mental” and “physical” adverse conditions on a same level. Can employers in countries, where protecting mental health is not reqiuired by laws, claim, that ISO 45001 does not cover mental health issues anymore, as did OHSAS 18001?

May be (hopefully) I am wrong. TÜV SÜD says that there is an even stronger emphasis on mental health.

See also: “The need to prevent ill-health (including mental ill-health), as well as injuries” in https://committee.iso.org/files/live/sites/pc283/files/Documents/ISO%2045001%20Current%20status%20of%20development.ppt

2016-03: It’s in the latest draft. I hope that it also can be found in the fonal ISO 45001.

OHSAS 18001 bei Intel

Montag, 7. September 2015 - 21:29

Die irische NSAI hat Intel ein “2007 Multi-Site Registration Certificate” erteilt. Es gilt für verschiedene Fertigungsstätten und das Hauptquartier in Santa Clara. Die deutschen Entwicklungsstandorte für drahtgebundene Kommunikation (Lantiq: 2009 bis 2015; ehemals bei Infineon bis 2009 zertifiziert) und mobile Kommunikation (ehemals bei Infineon bis 2011 zertifiziert) werden in dem Zertifikat der NSAI nicht aufgeführt. Ob bedacht wird, dass ein nach OHSAS 18001 organisiertes Arbeitsschutzmanagement auch bei der Minderung mentaler Fehlbelastungen hilfreich sein kann? Die Präsentation der NSAI von OHSAS 18001 konzentriert sich auf den traditionellen Plastikhelm-Arbeitsschutz.

Als Link zum Zertifikat gibt Intel “NSAI Certificate of Registration of Environmental Management System to OHSAS 18001:2007″ an. Bei OHSAS 18001 geht es aber um Arbeitsschutzmanagementsysteme und nicht um Umweltschutzmanagement.

Betriebssicherheitsverordnung 2002 und 2015

Dienstag, 25. August 2015 - 06:54

Die wegen eines unheimlich wichtigen Sommerloch-Themas noch einmal überarbeitete BetrSichV trat im Juli 2015 in Kraft:

Präventionsgesetz

Samstag, 1. August 2015 - 06:16

Das Präventionsgesetz ist ein Artikelgesetz. Mit Artikelgesetzen werden verschiedene Artikel in verschiedenen Gesetzen geändert. Betroffen ist in diesem Fall vor allem das Sozialgesetzbuch.

Im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz soll mit dem Gesetz der Arbeitsschutz mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) besser verbunden werden. Die Deutsche Arbeitsschutzinitiative (GDA) ist auch betroffen.

Interessant ist die Thematisierung von Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im kommentierten Gesetzentwurf, z.B.:

[...] In Konkretisierung des gesetzlichen Auftrags zur Erbringung von Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sieht der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands, der die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung verbindlich festlegt, vor, dass sich die Maßnahmen der Krankenkassen gleichermaßen an den Betrieb als Organisation (Verhältnisprävention) und an die einzelnen Beschäftigten (Verhaltensprävention) richten. [...]

Nur ein Teil des Gesetzes widmet sich der Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Natürlich fehlen Angebote zur “Stressbewältigung” nicht (Verbesserungen im Überblick, S. 4), also die verhaltenspräventive Sekundärintervention, die im Arbeitsschutz nachrangig ist. Das Arbeitschutzgesetz selbst wurde nicht verändert. Das Arbeitsschutzgesetz bestimmt die Prioritäten (Verhältnisprävention als Primärintervention) also weiterhin.

Vorsicht: Das Gesundheitsmanagement kann auch dazu missbraucht werden, den verhältnispräventiven Arbeitsschutz und die Mitbestimmung im Arbeitsschutz zu schwächen. Letzteres kann zum Beispiel passieren, wenn überwiegend verhaltenspräventive Maßnahmen dem Betriebsrat als freiwillige Maßnahmen (für die die erweiterte Mitbestimmung im Arbeitsschutz nicht gilt) des Gesundheitsmanagements vorgestellt werden, aber die Maßnahmen später der Gewerbeaufsicht als Arbeitsschutzmaßnahmen dargestellt werden - und die Gewerbeaufsicht nicht merkt, dass damit der Verhältnisprävention und der Mitbestimmung ausgewichen wurde.

Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsgesetz