Archiv für August, 2013

B·A·D und psychische Belastungen

Mittwoch, 21. August 2013 - 13:57

http://www.themenportal.de/unternehmen/psychischen-belastungen-am-arbeitsplatz-fruehzeitig-entgegenwirken-29064

Best Practice in Deutschland

Samstag, 17. August 2013 - 12:27

Beispiel: Während ein Unternehmen dafür gelobt wird, dass es der Gewerbeaufsicht ein Projekt vorzeigen kann, mit dem es in der Zukunft psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen beabsichtigt, macht es gleichzeitig Mitarbeitern, die Fehlbelastungen an ihrem Arbeitsplatz melden, Angebote, sich eine Gehaltsstufe niedriger einordnen zu lassen. Der Arbeitsschutz des Unternehmens wird gar nicht erst gefragt, was er von diesen Fällen hält.

Auch gibt es weitere kleine Projekte gegen akute Überbelastung. Die Fehlbelastungen werden aber nicht dokumentiert, denn der Prozess zum Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung fehlt ja immer noch. Kaum eine Führungskraft weiß, was eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt ist und dass sie auch für Büroarbeitsplätze wahrheitsgemäß zu erstellen ist. So konnte das Unternehmen jahrelang vermeiden, Vorfälle zu dokumentieren, die Mitarbeiter psychisch verletzt haben könnten. Der Arbeitsschutz hält sich aus allen diesen Fällen heraus.

Das Unternehmen bekommt sehr gute Bewertungen bei den Audits seines Arbeitsschutzmanagementsystems, obwohl darin immer noch Prozesse zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz fehlen. Das Unternehmen kann sich das aber leisten, denn die Auditoren lassen auch ganz offensichtliche Mängel durchgehen. Und die Gewerbeaufsicht, die keine Ressourcen für sorgfältige Prüfungen hat, schafft es immerhin, das Unternehmen als ein Beispiel für Best Practice vorzuschlagen.

Die Qualität der Prüfungen hängt im Wesentlichen von drei Beteiligten ab: Aufsichtspersonen, Arbeitsschutzbeauftragte und Arbeitnehmervertreter. Sie müssten ihrer Verantwortung gegenüber den im geprüften Betrieb Beschäftigten gerecht werden.

Workplace Stress in India

Samstag, 17. August 2013 - 10:00

http://articles.timesofindia.indiatimes.com/keyword/workplace-stress

eLearning: psychische Belastungen

Samstag, 17. August 2013 - 06:20

https://www.csr-in-deutschland.de/aktuell/nachrichten/artikel/gesundheits-app-fuer-fuehrungskraefte.html
Zielgruppe: Führungskräfte
iPad-App: kostenlos

Die Antwerpes AG in Köln hat diese mit “psyGa” beschriftete App – sagen wir mal – konfektioniert. Das Unternehmen “entwickelt kreative Kommunikationskonzepte für den Healthcaremarkt”.

DB-Verhaltenskodex

Donnerstag, 15. August 2013 - 13:40

http://www.deutschebahn.com/file/2193682/data/db_verhaltenskodex.pdf

[...] Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mit einem konsequenten, präventiven Arbeitsschutz wenden wir Gefährdungen von Personen ab und unterstützen durch gute Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung unserer Mitarbeiter. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter ist ein zentrales Gebot unseres unternehmerischen Handelns.

Arbeitsschutz ist aber auch Teil der Eigenverantwortung eines jeden Mitarbeiters. Gefährdungen sind durch vorausschauendes, umsichtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten zu vermeiden. Mängel im Arbeitsschutz sind unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden. [...]

Warum fehlt bei Aussagen von Unternehmen zu einer Eigenverantwortung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz so oft die Erklärung, dass das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz zuweist? In vielen Unternehmen schieben für ihre Verantwortung hoch bezahlte Top-Manager zu gerne Aufgaben in die unteren Führungsebenen ab, ohne die dortigen Mitarbeiter genügend mit Schulungen zu befähigen und mit Befugnissen zu ermächtigen, diesen Aufgaben dann auch gut gerecht werden zu können. Viele Mitarbeiter und Führungskräfte wissen trotz stolz vorgezeigter Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) nicht einmal, was eine Gefährdungsbeurteilung ist und wie sie für mentale Arbeitsbelastungen (ISO 10075, der Begriff in der deutschsprachigen Norm ist “psychische Belastung”) durchzuführen ist.

 
Zu den schönen Verhaltenskodizes der Unternehmen gehört auch das Versprechen, dass bestimmte Standards eingehalten werden. Die Bahn möchte bei ihren Zulieferern ein “aktuelles Zertifikat, in dem Sie die Umsetzung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß anerkanntem Regelwerk nachweisen (z.B. OHSAS 18001 oder SSC)” sehen. Wie sieht es bei der Bahn selbst mit der Selbstverpflichtung aus, die mit so einem Zertifikat verbunden ist? Auf die Schnelle habe ich nur bei DB-Fuhrpark ein Zertifikat gefunden. (Wie kritisch war die Zertifizierungsgesellschaft beim Audit?). Erwähnt wird OHSAS 18001 auch im Nachhaltigkeitsbericht der DB für 2007.

Frage an die Betriebsräte: Kennt Ihr Euch mit OHSAS 18001 aus, wenn Euer Betrieb nach OHSAS 18001 zertifiziert ist? Da sind die Verantwortlichkeiten ziemlich klar geregelt. Wart Ihr beim Zertifizierungsaudit mit dabei? Seid Ihr bei den Zwischenaudits mit dabei und wisst Ihr, wo Ihr da nachhaken könnt? Denkt auch an § 89 BetrVG.

Falls Ihr meint, dass solche Zertifizierungen oft nur Showbusiness sind, dann habt Ihr zwar recht, aber das liegt doch auch an Gewerkschaften und Betriebsräten, die sich nicht für die Instrumente interessieren, die ihnen zur Verfügung stehen! Die Arbeitnehmervertreter sind selbst daran schuld, wenn Schutzvorschriften und AMS-Zertifikate in Werbetexten zur Corporate Social Responsibility nur der Dekoration dienen.

Bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft der Kunde! Hier haben die Arbeitnehmer und ihre Vertreter also tatsächlich Eigenverantwortung, nämlich für die systematische Wahrung der eigenen Interessen. Macht Euch mit Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme vertraut. Mit Vorkenntnissen im Arbeitsschutz können auch Betriebsratsmitglieder die Befähigung für interne Audits (ISO 19011) Eures AMS erwerben.

Unzureichende Gefährdungsbeurteilungen bei der Bahn

Donnerstag, 15. August 2013 - 09:57

Ich höre gerade in in BR5 (etwa 09:05), dass Alexander Kirchner (Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG) zufolge bei der Lösung der Überlastungsprobleme der Bahn “die Betriebsräte nicht nur alleine, sondern auch die Beschäftigten einbezogen werden” sollen. Das sei ein Novum. Gab es denn bisher keine Umfragen zu Fehlbelastungen, in die die Mitarbeiter “einbezogen” wurden? Selbst die Gewerkschaften stellen immer noch nicht diese wichtige Frage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Vielleicht sollte Kirchner noch einmal über die Aufgaben und Kompetenzen von Betriebsräten nachdenken. Dazu gehört, dass Betriebsräte sich für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen einsetzen und die Gewerbeaufsicht bei Betriebskontrollen auf psychische Fehlbelastungen aufmerksam machen, die den Mitarbeitern schaden könnten.

Betriebsräte können, wenn sie kompetent genug sind, Positionen beziehen, die für einzelne Mitarbeiter zu gefährlich sind. Arbeitnehmervertreter können fehlbelastete Mitarbeiter vor mehr oder weniger subtilen Repressalien schützen. Daran sollten Mitarbeiter denken, die vom Arbeitgeber zu “persönlichen” Gesprächen zur Arbeitsbelastung eingeladen werden. Die Fürsorge des Arbeitgebers wird zu leicht zum Danaergeschenk. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Schwerpunkt der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Verhaltensprävention setzt.

Belastungsthemen sind Arbeitsschutzthemen. Darum können Mitarbeiter zu Gesprächen darüber ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Das gilt auch für Arbeitsplatzbegehungen. Voraussetzung für eine gute Betreuung der Mitarbeiter durch Betriebsräte ist allerdings, dass die Arbeitnehmervertreter an Belastungsthemen nicht mit der gleichen Hobbypsychogie herangehen, wie viele Arbeitgeber. Auch heute noch sind viele Betriebsräte überfordert, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit verhaltenspräventiven Maßnahmen “fürsorglich” beglücken anstatt ihre Arbeitsorganisation verhältnispräventiv in Ordnung zu bringen. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich: Wenn es um Belastungen geht, dann kommen zunächst nicht die Mitarbeiter auf die Couch, sondern die Arbeitsbedingungen!

Alexander Kirchner hat möglicherweise noch nicht begriffen, dass in Mainz wieder einmal Probleme zutage getreten sind, die längst in Gefährdungsbeurteilungen hätten dokumentiert werden müssen. Wenn das nicht passiert ist, dann wäre das ein klarer Rechtsbruch! Den hätte dann auch die EVG mitzuverantworten: Wie soll die Gewerbeaufsicht Probleme erkennen, wenn die bei Begehungen anwesenden Arbeitnehmervertreter sie nicht in gut dokumentierter Weise auf Fehlbelastungen der Mitarbeiter aufmerksam macht? Wie die Gewerbeaufsicht werden aber wohl auch die Betriebsräte und die Gewerkschaft in der Nachschau nicht zu Erkenntnissen gelangen wollen, die ihre bisherige Überforderung im Arbeitsschutz deutlich macht.

Von psychische Fehlbelastungen verursachte Schäden können erst viele Jahre nach fehlbelastenden Situationen sichtbar werden. Wenn vergangene Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz selbst von den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht erkannt und dokumentiert werden, dann verraten sie die Mitarbeiter, denen ein ausreichender Schutz durch das Arbeitsschutzgesetz verwehrt wurde. Das ist verantwortungslos.

 
Interessanter Link: http://www.bahnvonunten.de/

Angewandte Psychologie 2013

Dienstag, 13. August 2013 - 07:37

Kongress für angewandte Psychologie, 2013
Berlin, 2013-11-21

Interessant insbesondere: http://www.psychologenkongress.de/2013/abstracts.html#a14

Abstract zum Workshop
„Psychische Belastung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz“
Referent: Dipl.-Psych. Roland Portuné [Leiter DGUV-Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie]

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist in Deutschland seit 1996 gesetzlich gefordert, der Stand der Umsetzung jedoch immer noch defizitär. Betrieblich überwiegen verhaltenspräventive Maßnahmen. Um das Thema nicht noch weiter auf die individuelle Ebene zu verlagern, muss das Potenzial bedingungsbezogener Interventionen stärker ausgeschöpft werden. [...]

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Arbeitsschutz und Compliance

Dienstag, 13. August 2013 - 07:03

http://www.internerevisiondigital.de/ce/arbeitsschutz-und-compliance/detail.html

Eberhard Jung

Das Arbeitsschutzrecht bezweckt den Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer und umfasst Teile des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht, Gewerbeaufsichtsrecht, Umweltschutzrecht), des Sozialversicherungsrechts (Unfall- und Krankenversicherungsrecht) sowie des Arbeitsrechts. Dabei kommt es zu vielfältigen Überschneidungen, so dass die Zuordnung einzelner Gesetze zum Arbeitsschutzrecht nicht immer eindeutig ist. Von besonderer Bedeutung ist beim Arbeitsschutzrecht auch der Einfluss des europäischen Rechts. Letztlich haben sich zwei große Vorschriftenbereiche herausgebildet, die als „Betriebs- oder Gefahrenschutz“ bzw. als „technischer Arbeitsschutz“, bezeichnet werden (im Folgenden 2.) sowie der „soziale Arbeitsschutz“ (im Folgenden 3.), wobei auch hier Überschneidungen unvermeidlich sind. Von der Organisation her wird differenziert zwischen dem staatlichen Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsämter, Arbeits- und Umweltschutzbehörden) und der Überwachung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Berufsgenossenschaften. Eingebunden in den Arbeitsschutz sind auch die Tarifpartner und die Betriebsräte.

Seiten 119 – 136

Überforderte Gewerbeaufsicht bei der Bahn

Montag, 12. August 2013 - 23:34

http://www.berliner-zeitung.de/politik/verkehr-bahn-fehlt-bundesweit-personal,10808018,23984470.html

[...] Bundesweit sei auch an anderen Schaltstellen die Personaldecke zu dünn, räumte DB-Netz-Vorstandschef Frank Sennhenn ein. [...]

Fahrdienstleiter sollten erholt und gut ausgeschlafen ihren Dienst tun.

Wo bleibt hier eigentlich die Gewerbeaufsicht? Hat sie den Zuständen bei der Bahn in Mainz und an vielen anderen Orten jahrelang tatenlos zugesehen? Wenn man Gesundheitsmanagement bei der Deutschen Bahn (Magazin für Personalführung, 1/2011) liest, kommen Zweifel auf, ob die DB überhaupt verstehen will, dass Arbeitsbelastung ein Arbeitsschutzthema ist. Der Artikel setzt vorwiegend auf Verhältnisprävention. Aber im Arbeitsschutz hat nicht Verhaltensprävention, sondern Verhältnisprävention Vorrang. Wahrscheinlich ist das aber auch bei vielen Aufsichtpersonen der Gewerbeaufsicht immer noch nicht angekommen.

Die Arbeitnehmervertreter meinen, sie hätten schon früher vor Personalengpässen gewarnt. Bei den Besuchen der Gewerbeaufsicht müssten Arbeitnehmervertreter mit dabei gewesen sein. Ist dokumentiert, dass sie dabei die Gewerbeaufsicht auf die Gefährdung hingewiesen hatten, die durch Überlastung verursacht werden können? Wussten die Arbeitnehmervertreter, dass mentale Arbeitsbelastung (ISO 10075, “psychische Belastung”in der deutschen Norm) ein Arbeitsschutzthema ist, dass sie gegenüber der Gewerbeaufsicht ansprechen müssen? Ohne aufmerksame und kompetente Arbeitnehmervertreter ist die behördliche Aufsicht (mit ihren eigenen Personalengpässen) völlig überfordert.

 
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,6080965,6081456#msg-6081456

[...] Und im Störungsfalle muss man sich eh fragen, ob die Auslastung eines Fdl bei 300 % liegt, was er eh logischerweise nicht leisten kann. [...] Wie viele Fdl´s haben eigentlich psychische Probleme wegen Arbeitsüberlastung [...]?

 
Suche: https://www.google.de/search?q=”fahrdienstleiter”+”psychische”

Zertifizierungsgeschäft: Beruf&Familie

Mittwoch, 7. August 2013 - 11:10

Ein berufundfamilie-Zertifikat kann so aussehen:

Die berufundfamilie gemeinnützige GmbH bescheinigt hiermit die erfolgreiche Durchführung des audit berufundfamilie.

Im Rahmen der Auditierung wurden der Bestand der Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet und weiterführende Ziele einer familienbewussten Personalpolitik definiert. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt.

Welchen Wert haben diese Zertifikate wirklich? Im wesentlichen bestätigen sie nur, dass ein Unternehmen sich so mit dem Thema befasst, wie es das Unternehmen für richtig hält.

http://www.beruf-und-familie.de/