Schlagwort 'best practice'

Григорий Александрович Потёмкин

Montag, 21. Dezember 2015 - 06:59

Arbeitschutz braucht nicht zu funktionieren, solange er nur gut aussieht.Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grigory_Potemkin.PNG

Best Practice in Deutschland

Samstag, 17. August 2013 - 12:27

Beispiel: Während ein Unternehmen dafür gelobt wird, dass es der Gewerbeaufsicht ein Projekt vorzeigen kann, mit dem es in der Zukunft psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einzubeziehen beabsichtigt, macht es gleichzeitig Mitarbeitern, die Fehlbelastungen an ihrem Arbeitsplatz melden, Angebote, sich eine Gehaltsstufe niedriger einordnen zu lassen. Der Arbeitsschutz des Unternehmens wird gar nicht erst gefragt, was er von diesen Fällen hält.

Auch gibt es weitere kleine Projekte gegen akute Überbelastung. Die Fehlbelastungen werden aber nicht dokumentiert, denn der Prozess zum Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung fehlt ja immer noch. Kaum eine Führungskraft weiß, was eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt ist und dass sie auch für Büroarbeitsplätze wahrheitsgemäß zu erstellen ist. So konnte das Unternehmen jahrelang vermeiden, Vorfälle zu dokumentieren, die Mitarbeiter psychisch verletzt haben könnten. Der Arbeitsschutz hält sich aus allen diesen Fällen heraus.

Das Unternehmen bekommt sehr gute Bewertungen bei den Audits seines Arbeitsschutzmanagementsystems, obwohl darin immer noch Prozesse zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz fehlen. Das Unternehmen kann sich das aber leisten, denn die Auditoren lassen auch ganz offensichtliche Mängel durchgehen. Und die Gewerbeaufsicht, die keine Ressourcen für sorgfältige Prüfungen hat, schafft es immerhin, das Unternehmen als ein Beispiel für Best Practice vorzuschlagen.

Die Qualität der Prüfungen hängt im Wesentlichen von drei Beteiligten ab: Aufsichtspersonen, Arbeitsschutzbeauftragte und Arbeitnehmervertreter. Sie müssten ihrer Verantwortung gegenüber den im geprüften Betrieb Beschäftigten gerecht werden.