Archiv für Juni, 2012

Zertifizierung und Mitbestimmung

Samstag, 30. Juni 2012 - 14:04

Eine Zertifizierungsgesellschaft sollte von sich aus darauf Wert legen, Betriebsräte und Personalräte in den Zertifizierungsprozess z.B. für OHSAS 18001 sehr proaktiv mit einzubeziehen. Das ist wichtig für die Interpretation der Ergebnisse von Zertifizierungen und Audits durch Unternehmensleitungen gegenüber dem Betriebsrat.

Mit OHSAS 18001 werden Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifiziert. Wenn ein Unternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitnehmervertretern behauptet, dass ein Zertifikat nach OHSAS 18001 auch den ausreichenden Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nachweist, dann sollten sich Aufsichtsbehörden und Arbeitnehmervertreter sehr genau ansehen, was und wie die Zertifizierungsgesellschaft tatsächlich geprüft hat. Dabei hilft der Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

Sobald aus einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 für den Arbeitsschutz relevante Beurteilungen hinsichtlich der Einhaltung von Schutzgesetzen abgeleitet werden, haben die Arbeitnehmer das Recht, das Zustandekommen dieser Beurteilungen nachvollziehen zu können. Der Arbeitgeber muss ihnen die dafür notwendigen Informationen geben.

Die Zertifizierungsgesellschaft sollte auch berücksichtigen, dass die von ihnen erteilten Zertifikate die Gewerbeaufsichten und die Berufsgenossenschaften inaktiver werden lassen. Das ist für Arbeitnehmervertreter, die mit diesen Organen zusammenarbeiten, ein Nachteil. Die Zertifizierungsgesellschaft möchte Unternehmern sicherlich nicht helfen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter zu schwächen.

Siehe auch:

Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Samstag, 30. Juni 2012 - 13:40

Trainingsanbieter: Det Norske Veritas – Business Assurance
http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Arbeitsschutzmanagementsysteme.aspx

… Training > Arbeitssicherheit
Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme …

… Datum: 24. September 2012, 09:00 Uhr – 26. September 2012, 17:00 Uhr
Ort: Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland
Kursnummer: 2012AMS002

Ihr Nutzen
Durch Ihre Teilnahme an unserem Seminar erhalten Sie die Befähigung, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach BS OHSAS 18001 zu erstellen, zu überwachen und als interner Auditor zu bewerten. Wir unterstützen Sie dabei, das AMS zu interpretieren, und präsentieren Ihnen zur besseren Veranschaulichung Beispiele aus der Praxis.

Inhalte

  • BS-OHSAS-18001-AMS-Standards und die Interpretation
  • Input/Output gemäß BS OHSAS 18002
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung als Basis des Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Erforderliche und effiziente Dokumente des AMS
  • Kontinuierliche Verbesserung durch das AMS
  • Überwachung des AMS durch Audits
  • Auditplanung, -durchführung und -dokumentation

 
Trainingsanbieter: VOREST AG
http://www.ohsas18001-arbeitsschutzmanagement.de/Schulung_Audit_OHSAS_18001_Arbeitsschutz.htm

… Diese Arbeitsschutz Schulung Internes Audit OHSAS 18001 ist der 2. Teil der Ausbildung zum Managementbeauftragten OHSAS 18001 … . Sie können zuerst das Einstieg Seminar Arbeitsschutz Management OHSAS 18001 besuchen, aber auch direkt mit dieser Schulung Internes Audit OHSAS 18001 einsteigen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse und Praxiserfahrung im Bereich Arbeitsschutz verfügen.

  • OHSAS 18001 Audit Grundlagen und Regelwerke
    • Normen und Begriffe
    • Auditprinzipien
    • Qualifikation von Auditoren nach OHSAS 18001
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Der “goldene” Auditor
  • OHSAS 18001 Audit Durchführung auf Basis der ISO 19011
    • OHSAS 18001 Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Normanalyse Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • DIN EN ISO 19011 : 2011
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Auditcheckliste erstellen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Einführung in die Rollenspiele
  • Gesprächsführung und Verhaltensweisen im OHSAS 18001 Audit
    • Kommunikative Hinweise
    • Strukturanalyse
    • Transaktionsanalyse
    • Fragetechnik
  • Hier erhalten Sie die passende Checkliste zum Umgang mit schwierigen Gesprächssituation im Audit kostenlos zu Download!
    Optional: Transaktionsübungen
  • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Audit Rollenspiele – vier Rollenspiele zum erfolgreichen Praxistransfer
  • OHSAS 18001 Bewertung und Berichterstattung
    • Auditfeststellung Nichtkonformität
    • Auditabschlussgespräch
    • Auditfolgemaßnahmen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Nichtkonformität
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Korrekturmaßnahme
  • Schriftliche Prüfung – Lernkontrolle der Seminarinhalte

 

Die beiden Seminaranbierer sind nur ein Beispiel. Siehe auch:

Arbeitsschutzmanagementsystembegründung

Samstag, 30. Juni 2012 - 07:59

Ich habe heute mal einen Schnappschuss von einem Ausschnitt des Wikipediartikels Arbeitsschutzmanagementsystem gemacht.

Erst einmal eine Vorbemerkung: Mit einem Zertifikat einer geeigneten Zertifizierungsgesellschaft kann einem Unternehmen bestätigt werden, dass es im Umweltschutzmanagementsystem nach ISO 14001:2004 und im Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS OHSAS 18001:2007 verfährt.
        Zum Britischen Standard OHSAS 18001 gelangt man (ziemlich grob gesagt) so: In ISO 14001/9001 wird “Umwelt und Qualität” durch “Sicherheit und Gesundheit” ersetzt, dann kommt zum großen Teil OHSAS 18001 dabei heraus. OHSAS steht dabei für “Occupational Health and Safety Assessment Series”. Und OHSAS 18002 bietet “Leitlinien zur Umsetzung von OHSAS 18001″.
        OHSAS 18001 ist derzeit nur in Großbritannien und in Polen ein regulärer Standard. Damit kann man Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifizieren. Das Ganze ist ziemlich unspezifisch und soll im Wesentlichen die Transparenz der vom Unternehmen praktizierten Prozesse bestätigen. Es geht um Dokumentation, Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserung. Was im Unternehmen innerhalb seines Gestaltungsspielraumes als im Arbeitsschutz zu berücksichtigende Gefährdungskategorie definiert wurde, wird jedoch nicht zertifiziert. (In Betrieben mit Personalräten oder Betriebsräten wird das wegen des Gestaltungsspielraumes des Arbeitgebers mitbestimmt entschieden.) Das Zertifikat bestätigt also weder den Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in das Arbeitsschutzgesetzes noch die Umsetzung der in der Bildschirmarbeitsverordnung vorgeschriebenen Beurteilung psychischer Belastungen. So ein Zertifikat bestätigt nur, dass wenn psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen wären, das gemäß dem BS OHSAS 18001 gehandhabt würde.

So eindrucksvoll ein OHSAS 18001 Zertifikat also auch aussehen mag, das zertifizierte Unternehmen kann das Zertifikat nicht als Nachweis verwenden, dass psychisch wirksame Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einbezogen werden. Wenn psychische Behandlungen jedoch in den Arbeitsschutz einbezogen werden sollen, dann hilft OHSAS dabei, dass das in einer verifizierbaren und prozesshaften Weise erfolgt. Darum müssen Arbeitnehmervertreter sich damit auskennen.

Nun zur Wikipedia. Da hat sich anscheinend schon etwas Ironie in den Artikel eingeschlichen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitsschutzmanagementsystem&oldid=105666417#Gründe_für_ein_AMS

Gründe für ein AMS

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und ungenauer kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.

Haftungsrisiken im Arbeitsschutz

Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:

Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem ,,für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen”. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.

AMS nach OHSAS 18001:2007

Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)

Die erste Forderung des AMS ist die Erklärung des Unternehmers oder der obersten Leitung über die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems, von der alle Beschäftigten in Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSAS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Planung

Die Gefährdungserkennung, Risikoeinschätzung und darauf folgende Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) sind wichtigster Bestandteil der Planung der A&G-Politik. Sowohl alltägliche Abläufe als auch seltene Tätigkeiten sind auf Gefahren und Risiken zu prüfen. Verfahrensanweisungen sollen sicherstellen, dass rechtliche Anforderungen an den Betrieb regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Ziele und Programme zur ständigen Verbesserung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes müssen festgelegt und aktiv ausgeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.

Umsetzung

Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter) und Programme des AMS müssen aufgestellt und dementsprechend ausgeführt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.

Controlling

Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Ist das System zertifiziert, müssen jedes Jahr zusätzliche externe Audits abgehalten werden.

Bewertung durch das oberste Management

Die oberste Leitung ist verpflichtet die Eignung des AMS in festgelegten Abständen zu bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM – und UM-System durchgeführt.

Merken die Arbeitnehmer (vom obersten Management ganz zu schweigen) eigentlich etwas von solchen Sachen oder dient das vorwiegend zur formalen Absicherung von Unternehmen gegen Haftungsansprüche? Betriebsräte und Personalräte sollten da vorsichtshalber einmal genauer hinsehen, auch wenn das Wortmonstrum Arbeitsschutzmanagementsystem doch schon ziemlich abschreckend klingt. Weiterbildung hilft. Es gibt nämlich Betriebe, die sich die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nach OHSAS 18001 zertifizieren lassen, aber von dem im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen hat da (trotz Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007) noch kein Mitarbeiter wirklich etwas gemerkt.

 
Zum Wikipedia-Artikel:

Allgemeine Links:

Links zur Mitbestimmung:

Büro für Arbeitsschutz: Fachtagungen

Samstag, 30. Juni 2012 - 07:58

Max Geray hat vermutlich keinen Einwände gegen die Veröffentlichung dieser E-Mail:

Liebe Interessenten der Hamburger Fachtagungen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie /Euch für die Herbstplanung auf unsere zwei Fachtagungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im September und Oktober in Hamburg sowie auf das Arbeitsschutz-Seminar im September in Bad Waldsee/Oberschwaben aufmerksam machen.

Die Fachtagungen und Seminare in diesem Halbjahr waren bisher sehr erfolgreich und haben gezeigt, dass die Themen um die Fragestellung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung aktueller sind denn je.

In Hamburg:
Fachtagung 3: Burn-out und Doping für den Job I Ursachen und Folgen I Betriebliche Vorgehensweisen I Prävention über die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen
17.- 21. September 2012
Siehe: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/fachtg/programm/ft3.html

Fachtagung 4: Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Arbeitsbelastungen I Maßnahmenumsetzung als zentrale Anforderung des Arbeitsschutzes | Implementierung moderner Gesundheitsschutzstrukturen
15.-19. Oktober 2012
Siehe: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/fachtg/programm/ft4.html

In Bad Waldsee:
Arbeitsschutz-Seminar 4/2011:
Neue Arbeitssituationen – Ängste, Zeitdruck, flexible Arbeitswelten, psychische Fehlbelastungen – Wie können Betriebsräte reagieren | Möglichkeiten mit dem Arbeitsrecht
25.-27. September 2012
Siehe: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/fachtg/sem_badwaldsee.html

Anmeldungen sind möglich über Fax 040-3907587
oder per E-Mail: max.geray@buero-fuer-arbeitsschutz.de
oder über unsere Website unter
Fachtagungen: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/fachtg/anmeldung/ft_anmeldung.html
Seminare: http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/fachtg/anmeldung/sem_formular.html

Wir würden uns über eine Teilnahme freuen.
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen,

Anke Bujanowski und Max Geray

__________
Dr. Max Geray
Büro für Arbeitsschutz & Betriebsökologie
Am Felde 2
22765 Hamburg
Tel. 040-3905182
Fax 040-3907587

Vorsätzliche Missachtung der Arbeitsschutzbestimmungen

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 08:37

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=13827&lid=DE&bid=BAS

BGHW Handbuch: Irreführender Titel

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 08:30

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/news/neues/1_quartal_2012/article.2012-02_06 bzw. http://www.bghw.de/aktuelles/nachrichten/raus-aus-der-stressfalle

… Auch Beschäftigte können – über die vom Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. Das neue BGHW-Handbuch “Psychische Belastung am Arbeitsplatz” soll sensibilisieren sie dabei unterstützen, mit psychischen Belastungen konstruktiv umzugehen.

Hier finden Beschäftigte anschauliche Beispiele für die häufigsten Ausprägungen psychischer Belastung mit exemplarischen Beschreibungen schwieriger Arbeitssituationen sowie eine Vielzahl von Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt. …

http://medien-e.bghw.de/bge/pdf/hb9.pdf

… Auch Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter* können – über die von Ihrem Arbeitgeber veranlassten Maßnahmen hinaus – selbst einiges dafür tun, damit es erst gar nicht zu solchen Beeinträchtigungen kommt. …

 
Der Titel ist: “Handbuch Psychische Belastung am Arbeitsplatz der BGHW: Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt”. Richtiger müsste es heißen: “Handbuch Bewältigung psychischer Beanspruchungen am Arbeitsplatz“.

Hätte das Handbuch den richtigen Titel, dann würden die guten Ratschläge in dem Handbuch in das Handbuch hineinpassen. Der Fokus liegt fast völlig auf der Verhaltensprävention. Wie eine Überlastungsanzeige aussieht, wer bei ihrer Formulierung helfen könnte (z.B. der Betriebsrat) und was der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter zu tun hat, erfährt erfahren die Leser nicht. In der Broschüre fehlt jede Aufklärung der Mitarbeiter über ihr Recht auf Verhälnisprävention. Ursula von der Leyen zufolge lassen etwa 70% der Unternehmen in Deutschland hier die Rechte ihrer Mitarbeitern schleifen, Aufklärung wäre also nötig. In einem Handbuch für psychische Belastung ist es ein Fehler, dass nun auch eine Berufsgenossenschaft die Arbeitnehmer hier alleine lässt.

Da sich die BGHW sicherlich mit der Materie auskennt, kann das eigentlich nicht versehentlich geschehen sein: Abgesehen von einem kurzen Satz erfahren die Arbeitnehmer erfahren nichts über die Verantwortung, die die Arbeitgeber ihnen gegenüber haben.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/warnung-vor-der-reinen-verhaltenspraevention/

Kommunikation und Verlust der Statussymbole

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 07:50

http://www.wiwo.de/erfolg/management/virtuelle-kommunikation-die-vor-und-nachteile-des-virtuellen-fuehrungsstils/6800708-2.html

Die neuen Kommunikationswege stellen eine psychische Belastung für die Arbeitnehmer dar. …

… Für die Führungskräfte bedeutet virtuelle Kommunikation den Verlust ihrer physischen Präsenz und ihrer Statussymbole. “Führen aus der Ferne braucht manchmal ein paar Worte mehr, um Verbindung und Verbindlichkeit zu schaffen”, sagt Studienleiter Lorenz Forchhammer.

Siehe auch im FOCUS: http://de.comteamgroup.com/news/focus-magazin-verlag-ueber-die-comteam-studie-2012-der-chef-telefoniert.695

Betriebsarzt und Gefährdungsbeurteilung

Donnerstag, 28. Juni 2012 - 07:41

  • http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=11207&lid=DE&bid=BAS
  • http://www.google.de/search?q=Betriebsarzt+Sicherheitsfachkraft+tatsächlich-Unabhängigkeit+Gefährdungsbeurteilung
  • EG-Maschinenrichtlinie

    Dienstag, 26. Juni 2012 - 23:19

    RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
    http://www.ergonassist.de/EA.2003_02/Gesetze und Verodnungen/EG_Maschinenrichtlinie_neu.pdf


    1.1.6 Ergonomie
    Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf das mögliche Mindestmaß reduziert sein unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien wie:

    • Möglichkeit der Anpassung an die Unterschiede in den Körpermaßen, der Körperkraft und der Ausdauer des Bedienungspersonals;
    • ausreichender Bewegungsfreiraum für die Körperteile des Bedienungspersonals;
    • Vermeidung eines von der Maschine vorgegebenen Arbeitsrhythmus;
    • Vermeidung von Überwachungstätigkeiten, die dauernde Aufmerksamkeit erfordern;
    • Anpassung der Schnittstelle Mensch-Maschine an die voraussehbaren Eigenschaften des Bedienungspersonals.

    Hier ist von Fehlbeanspruchung die Rede, also von der Wirkung einer Fehlbelastung auf den Menschen.

    Betriebsräte haben Pflicht zur Überwachung

    Dienstag, 26. Juni 2012 - 07:50

    http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-8CB884BE-2A869504/internet/style.xsl/gefaehrdungsbeurteilung-am-arbeitsplatz-9323.htm

    … Auch Betriebsräte haben die Pflicht, darauf zu achten, ob der Arbeitgeber diesen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann dies selbst tun. Er kann aber auch andere Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte damit beauftragen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

    Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung bei weitem noch nicht überall angewandt wird. Laut einer Betriebsrätebefragung von 2009 führen nur 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Nur 20 Prozent untersuchten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen. Die Akteure im Betrieb sind bei dem Thema oft überfordert. …

    (Hervorhebung nachträglich eingetragen)

    Leider gehören manchmal auch Betriebsräte zu diesen überforderten Akteuren. Ihre Aufgabe ist ja auch nicht einfach, insbesondere bei nur teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern.

    Schweigen alleine kann schon schädliche Folgen haben. Betriebsräte, die in gutgemeinter Absicht unwahre oder widersprüchliche Angaben in der Gefährdungsbeurteilung dulden, bestätigen diese Falschinformationen und verletzen damit ihre Pflichten. Noch schlimmer ist es, wenn Betriebsräte bei versehentlich von ihnen bestätigten Falschangaben ihre Fehler nicht korrigieren, sondern Falschangaben sogar unterstützen, um eigene Fehler (die eigentlich immer wieder passieren können) nicht zugeben zu müssen.