Betriebsräte haben Pflicht zur Überwachung

Dienstag, 26. Juni 2012 - 07:50

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-8CB884BE-2A869504/internet/style.xsl/gefaehrdungsbeurteilung-am-arbeitsplatz-9323.htm

… Auch Betriebsräte haben die Pflicht, darauf zu achten, ob der Arbeitgeber diesen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann dies selbst tun. Er kann aber auch andere Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte damit beauftragen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung bei weitem noch nicht überall angewandt wird. Laut einer Betriebsrätebefragung von 2009 führen nur 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Nur 20 Prozent untersuchten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen. Die Akteure im Betrieb sind bei dem Thema oft überfordert. …

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)

Leider gehören manchmal auch Betriebsräte zu diesen überforderten Akteuren. Ihre Aufgabe ist ja auch nicht einfach, insbesondere bei nur teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern.

Schweigen alleine kann schon schädliche Folgen haben. Betriebsräte, die in gutgemeinter Absicht unwahre oder widersprüchliche Angaben in der Gefährdungsbeurteilung dulden, bestätigen diese Falschinformationen und verletzen damit ihre Pflichten. Noch schlimmer ist es, wenn Betriebsräte bei versehentlich von ihnen bestätigten Falschangaben ihre Fehler nicht korrigieren, sondern Falschangaben sogar unterstützen, um eigene Fehler (die eigentlich immer wieder passieren können) nicht zugeben zu müssen.


Kommentare sind geschlossen.