Zertifizierung und Mitbestimmung

Samstag, 30. Juni 2012 - 14:04

Eine Zertifizierungsgesellschaft sollte von sich aus darauf Wert legen, Betriebsräte und Personalräte in den Zertifizierungsprozess z.B. für OHSAS 18001 sehr proaktiv mit einzubeziehen. Das ist wichtig für die Interpretation der Ergebnisse von Zertifizierungen und Audits durch Unternehmensleitungen gegenüber dem Betriebsrat.

Mit OHSAS 18001 werden Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifiziert. Wenn ein Unternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitnehmervertretern behauptet, dass ein Zertifikat nach OHSAS 18001 auch den ausreichenden Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nachweist, dann sollten sich Aufsichtsbehörden und Arbeitnehmervertreter sehr genau ansehen, was und wie die Zertifizierungsgesellschaft tatsächlich geprüft hat. Dabei hilft der Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.

Sobald aus einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 für den Arbeitsschutz relevante Beurteilungen hinsichtlich der Einhaltung von Schutzgesetzen abgeleitet werden, haben die Arbeitnehmer das Recht, das Zustandekommen dieser Beurteilungen nachvollziehen zu können. Der Arbeitgeber muss ihnen die dafür notwendigen Informationen geben.

Die Zertifizierungsgesellschaft sollte auch berücksichtigen, dass die von ihnen erteilten Zertifikate die Gewerbeaufsichten und die Berufsgenossenschaften inaktiver werden lassen. Das ist für Arbeitnehmervertreter, die mit diesen Organen zusammenarbeiten, ein Nachteil. Die Zertifizierungsgesellschaft möchte Unternehmern sicherlich nicht helfen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter zu schwächen.

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