Kategorie 'Nachrichten'

DAK-Gesundheitsreport 2013

Mittwoch, 13. März 2013 - 05:30

http://www.dak.de/dak/gesundheit/DAK-Gesundheitsreport-1147504.html

Schwerpunktthema: Update psychische Krankheiten – Sind wir heute anders krank?

Aus dem Report (S. 126, PDF S. 134):

[...] Die mit Abstand auffälligste Entwicklung im Arbeitsunfähigkeitsgeschehen ist die Zunahme von Fehltagen aufgrund einer psychischen Diagnose. Diese Zunahme betrifft die Fehltage (seit 1997 Zunahme um 165 Prozent), die Fälle (Zunahme um 142 Prozent) und die Betroffenenquote (Zunahme um 131 Prozent) gleichermaßen. 2012 sind die psychischen Erkrankungen erstmals auf Rang 2 der wichtigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, gemessen an ihrem Anteil an den Fehltagen. Nur Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen noch mehr Arbeitsunfähigkeitstage. [...]

So halten es die Betriebe mit dem Arbeitsschutzgesetz

Montag, 25. Februar 2013 - 08:01

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/so-halten-es-die-betriebe-mit-dem-arbeitsschutzgesetz_94_165304.html

Krank durch Psycho-Stress ist in allen Branchen ein Thema. Allerdings kaum ein Thema ist Psycho-Stress bei der Gefährdungsbeurteilung. Doch wer die Ursachen nicht sehen will, kann auch nichts dagegen unternehmen.

Eine Repräsentativumfrage der Beschäftigten zum DGB-Index „Gute Arbeit“, 2012, belegt, dass das Arbeitsschutzgesetz in deutschen Unternehmen selten zum Schutz vor psychischen Belastungen umgesetzt wird.

Haufe berichtet auch, dass in größeren Betrieben bei der Gefährdungsbeurteilung eher nach psychischen Belastungen gefragt werde. Man sollte hierbei jedoch an die Möglichkeit denken, dass große Unternehmen bei Angaben zur Gefährdungsbeutreilungspraxis schlicht lügen könnten, zumal die Gewerbeaufsichten auch heute noch mit der Kontrolle überfordert sind: Sie lassen sich von Fragen zur psychischen Belastung in Formularen beeindrucken und prüfen nicht, ob die zum Ausfüllen dieser Formulare erforderlichen Prozesse mitbestimmt und ausreichend implementiert sind.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/psychische-belastungen-bei-80-der-betriebe-nicht-beurteilt/

Wochenendaufregung

Sonntag, 3. Februar 2013 - 23:57

Der SPIEGEL hat das winterliche Wochenende ein bisschen aufgeheizt. «In einer Regierungsstudie wird der deutschen Familienpolitik nach SPIEGEL-Informationen ein lausiges Zeugnis ausgestellt. Manche der teilweise milliardenteuren Maßnahmen seien “wenig effektiv”, andere “ziemlich unwirksam” oder gar kontraproduktiv.»

http://wahlspezial.de/2013/02/03/gesamtevaluation-aller-ehe-und-familienpolitischen-leistungen/ hilft vielleicht bei der Recherche und somit bei der Senkung unnötiger psychischer Belastungen der Journalisten sowie ihres Publikums.

Schlagwörter: Spiegel; Zwischenbericht; Alterssicherung; Bericht der Bundesregierung; Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Elterliche Sorge; Evaluation; Familie; Familienpolitik ; Kinderbetreuung; Kindergeld

Empfehlungen des Bundesrates zur ArbSchG-Änderung

Freitag, 1. Februar 2013 - 21:15

Heute beschloss der Bundesrat mit dem Text des Entwurfs vom 21. Januar Änderungsempfehlungen zum Arbeitsschutzgesetz.

Stressreport Deutschland 2012

Dienstag, 29. Januar 2013 - 20:15

BILD (60, Springer) berichtet, dass Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (54, CDU) heute den Stressreport Deutschland 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorstellt:

Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen nehmen nach wie vor Spitzenplätze ein 

Dortmund – Psychische Belastung ist in der deutschen Arbeitswelt nach wie vor weit verbreitet. Häufig sind die Beschäftigten Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen bei der Arbeit ausgesetzt. Dabei kennt die psychische Belastung weder Hierarchiegrenzen, noch macht sie vor gewerblichen Branchen halt. Faktoren wie das gute soziale Klima in deutschen Betrieben oder Handlungsspielräume für die Beschäftigten, um ihre Arbeit zu planen und einzuteilen, helfen aber die Belastung zu bewältigen.

Das war am Morgen auch die erste Nachricht im Radio und im Fernsehen. Google ist ergiebig. Heute wird es noch viele Nachrichten dazu geben.

Weitere Themen bei der heutigen Auftaktveranstaltung in Berlin: Das Arbeitsschutzgesetz (16, Bundesrepublik Deutschland) soll geändert werden, aber nur mit einer Klarstellung. Die Gewerbeaufsicht wird dadurch nicht viel stärker. Aber es gibt ja noch die Anti–Stress-Verordnung.

A. Lohmann-Haislah:
Stressreport Deutschland 2012. Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befinden
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012.
ISBN: 978-3-88261-725-2, 208 Seiten, Papier, PDF-Datei
Link zum Volltext (PDF-Datei, 1 MB)

Inhalt:

Kurzreferat 7
Abstract 8

1 Psychische Anforderungen – Herausforderung für den Arbeitsschutz 9

2 Hintergründe und Rahmenbedingungen 11
2.1 Herausforderungen in der Arbeitswelt 11
2.2 Begrifflichkeiten im Stressgefüge 13
2.3 Beschäftigung in Deutschland 19

3 Wer wurde wie über was befragt? 25
3.1 Methodische Vorgehensweise 25
3.2 Relevante Aspekte sowie Darstellung und Methoden im Report 26
3.3 Stichprobe 31

4 Stress aktuell – Ergebnisse der Erwerbstätigenbefragung 34
4.1 Psychische Belastung 34
4.1.1 Anforderungen aus Arbeitsinhalt und -organisation 34
4.1.2 Anforderungen aus der Arbeitszeitorganisation 49
4.1.3 Anforderungen aus der Beschäftigungssituation 61
4.2 Ressourcen 68
4.2.1 Ressource Handlungsspielraum 69
4.2.2 Ressource soziale Unterstützung 76
4.3 Unmittelbare Beanspruchungsfolgen und Stress 84
4.4 Langfristige Beanspruchungs- und Stressfolgen 92
4.5 Anforderungen aus Arbeitsinhalten/-organisation und Stressfolgen 101
4.6 Fehlende Ressourcen und Stressfolgen 103
4.7 Unmittelbarer Stress und langfristige Stressfolgen 105

5 Themenfelder im Brennpunkt 107
5.1 Termin- und Leistungsdruck 107
5.2 Gesundheitliche und psychosoziale Auswirkung der Arbeitszeit 113
5.3 Führung und Gesundheit 123
5.4 Überfordert Multitasking unser Gehirn? 129
5.5 Präsentismus – die zweite Seite der Gesundheitsmünze 134
5.6 Restrukturierung 143
5.7 Wirkung arbeitsbedingter psychosozialer Belastung auf das Herz-Kreislauf-System 155

6 Zusammenfassung der Ergebnisse 164

7 Fazit 178

Literaturverzeichnis 182
Abbildungsverzeichnis 186
Tabellenverzeichnis 188
Anhang 191

Weitere Links:

Anti-Stress-Verordnung Thema beim Auftakt

Montag, 28. Januar 2013 - 07:42

http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/3809176/2013-01-28-bgv-psychische-belastung-arbeitsplatz.html

… Ihre Position werden die Länder auch bei der Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ am 29. Januar in Berlin noch einmal verdeutlichen. Dort wird Kristin Alheit, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, die Forderungen der Länder u.a. gegenüber Ministerin Dr. Ursula von der Leyen vertreten.

(Link nachträglich eingefügt)

Die Änderung des ArbSchG ist eine Klarstellung

Sonntag, 27. Januar 2013 - 23:55

Petition an den Bundestag (2009-01-18):

Petition 1902

Betrieblicher Arbeitsschutz – Psychische Belastungen

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den tatsächlichen Grad des Einbezugs psychischer Belastungen in die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in deutschen Unternehmen durch entsprechende Dienste oder Beauftragte des Bundestages feststellen zu lassen und im Fall einer mangelhaften Umsetzung der Arbeitsschutzgesetzes und vergleichbarer Gesetzte und Vorschriften die personelle Situation der Aufsichtsbehörden so zu verbessern, dass sie ihrer Aufsichtspflicht auch praktisch nachkommen könne. …

Aus der Antwort des Bundestages (2010-02-05, http://blog.psybel.de/petition20090202/#PsyBelArbeitsschutz):

… Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin führt das BMAS im Wesentlichen aus, dass es die Auffassung des Petenten teile, dass das Thema Psychischen Belastungen unabdingbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes sei. Dem BMAS sei auch die Bedeutung des Themas bekannt. Die Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung der psychischen Komponente bei der Gefährdungsbeurteilung werde daher grundsätzlich unterstützt. …

 
Nun will die Bundesregierung das auch in das Arbeitsschutzgesetz einbauen (http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/TO/906/erl/26,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/26.pdf):

Durch zwei Änderungen im Arbeitsschutzgesetz soll klargestellt werden, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst.

Es handelt sich hier also um eine Klarstellung bereits geltender Regeln. Arbeitgeber werden nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht behaupten können, dass es vor dieser Änderung keine Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz gegeben habe. Schon bisher hatten sie mindestens eine Ordungswidrigkeit begangen, wenn sie psychische Belastungen nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten.

In http://www.institut-aser.de/out.php?idart=1438 fand ich:

Erfolgsfaktor Psychische Gesundheit
kompakt, BDA, Berlin, Oktober 2012
[Meinen Kommentar dazu habe ich in einen eigenen Artikel verschoben, weil er hier nicht so gut hineinpasst.]

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 (Änderungsentwurf zum Arbeitsschutzgesetz)
Foliensatz, ASER, Wuppertal, Februar 2013

Die Präsentation ist eine gute und sehr übersichtliche Darstellung des ASER-Instituts zum Bundesregierungs-Entwurfs des BUK-Neuorganisationsgesetzes (BR-Drs. 811/12 vom 21.12.2012). Es geht da um ein Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen. Dieses Artikelgesetz, das “BUK-NOG”, soll auch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz regeln.

Nachtrag (2013-02-06): http://www.institut-aser.de/out.php?idart=1446

Nun zu den Details: Mit https://www.google.de/search?q=BUK-Neuorganisationsgesetz+Drucksache+811/12 fand ich eine Information der Bundesregierung zum Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/500/50024.html). Darüber fand ich wiederum die untenstehenden Veröffentlichungen.

 


http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0811-12.pdf, S. 25 – 26
Bundesrat
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksache 811/12
21.12.12
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
(BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG)

Artikel 8
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch …
(BGBl. I S. …) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Nummer 1 werden die Wörter „Leben und“ durch die Wörter „das Leben sowie die physische und die psychische“ ersetzt.

2. § 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. psychische Belastungen bei der Arbeit.“

3. In § 13 Absatz 1 Nummer 5 wird das Wort „beauftragte“ durch das Wort „verpflichtete“ ersetzt.

4. § 21 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Wörter „Unfallkasse des Bundes“ durch die Wörter „Unfallversicherung Bund und Bahn“ ersetzt.
b) In Satz 3 werden die Wörter „Eisenbahn-Unfallkasse, soweit diese Träger der Unfallversicherung ist“ durch die Wörter „Unfallversicherung Bund und Bahn, soweit die Eisenbahn-Unfallkasse bis zum 31. Dezember 2014 Träger der Unfallversicherung war“ ersetzt.
c) In Satz 5 werden die Wörter „Unfallkasse Post und Telekom“ durch die Wörter „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation“ ersetzt.

 
S. 66 – 67

Zu Artikel 8 (Änderung des Arbeitsschutzgesetzes)

Zu Nummer 1
Die Regelung stellt klar, dass der Gesundheitsbegriff unteilbar ist und sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit einschließlich der Wechselwirkungen umfasst.

Zu Nummer 2
Die Regelung dient der Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Die Anpassung zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis weiter zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zurichten. Durch die Formulierung „bei der Arbeit“ wird deutlich gemacht, dass die Klarstellung nicht bezweckt, den Gesundheitszustand der Beschäftigten generell im Hinblick auf alle Lebensumstände zu verbessern. Schutzmaßnahmen werden dem Arbeitgeber weiterhin nur insoweit abverlangt, als Gefährdungen für die physische oder die psychische Gesundheit der Beschäftigten durch die Arbeit auftreten.

Zu Nummer 3
Die Regelung stellt klar, dass Anordnungen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzpflichten, die in einer auf der Grundlage des § 19 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassenen Arbeitsschutzverordnung anderen als Personen nach § 2 Absatz 3 ArbSchG auferlegt sind, auch diesen Personen gegenüber getroffen werden können.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a: Folgeänderung zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Im Auftrag der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern handelt künftig die Unfallversicherung Bund und Bahn, die insoweit der Aufsicht des Bundesministeriums des Innern unterliegt.
Zu Buchstabe b: Folgeänderung zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Zu Buchstabe c: Die bisher der Unfallkasse Post und Telekom übertragene Aufgabe wird im gleichen Umfang auch der Nachfolgeorganisation Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft PostLogistik Telekommunikation übertragen. Die Aufsicht über die hier als staatliche Arbeitsschutzbehörde fungierende Berufsgenossenschaft führt insoweit das Bundesministerium der Finanzen. Die Vorschriften über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung finden keine Anwendung.

 
Anmerkung zu Nummer 2 im Artikel 8 BUK-NOG (§ 5 ArbSchG Absatz 3):

Auch wenn klar ist, dass psychische Belastungen jetzt schon eine vom Arbeitgeber zu beachtende Kategorie des Arbeitsschutzes sind, könnte die Anfügung „6. psychische Belastungen bei der Arbeit.“ die Arbeitgeber dazu verleiten, psychische Belastungen als eine jetzt neu hinzugekommene Kategorie darzustellen und so tun, als ob der Gesetzgeber ihnen für ihre Versäumnisse beim Einbezug psychischer Belastungen die Absolution erteilt hätte.

Nachtrag 2013-10-03: Mit meiner Unkerei lag ich insofern daneben, als dass die BDA ganz korrekt darauf hinweist, dass hier keine Neuregelung vorliegt:

[... es gilt,] dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht. Zur Klarstellung dieses bereits heute geltenden Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs. 3 Nr. 6 künftig ausdrücklich um den Gefährdungsfaktor „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 27. Juni 2013 verabschiedet. [...]

Ich muss mich hier also beim Arbeitgeberverband entschuldigen. Aber ganz falsch war meine Unkerei leider auch wieder nicht: In den Medien wird jetzt schon fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz z.B. erst seit September 2013 vorgeschrieben sei.

Die als “Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;” neu formulierte Nummer 1 in § 4 reicht eigentlich schon. Will man sich aber nicht darauf beschränken und „psychische Belastungen bei der Arbeit“ explizit anfügen, dann wird bei der Interpretation des § 5 z.B. auf die Begründung dieser Änderung hinzuweisen sein: Die Anfügung ist eine Klarstellung.

Übrigens, der Gesetzgeber könnte auch von OHSAS 18001 etwas lernen und in das Gesetz schreiben, dass alle Gefährdungen zu vermeiden oder zu mindern sind, die eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge haben könnten. Erkrankungen sind erkennbare, nachteilige physische oder mentale Zustände, die durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation entstanden sind und/oder verschlechtert wurden.

Das führt uns zum nächsten Problem. So wie es nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen gibt, die sich wegen schwacher Audits der Zertifizierungsgesellschaften nicht an den Standard halten, gibt es wegen überforderter und unterausgestatteten Gewerbeaufsichten auch die große Mehrheit der Unternehmen, die die jetzt schon bestehende Forderung nach Einbezug psychischer Belastungen locker missachten durften. In beiden Fällen ist das gemeinsame Problem die mangelnde Durchsetzung der Normen. Daran ändert auch die beabsichtigte Änderung des Arbeitsschutzgesetzes nicht viel. Die Vorschläge zur “Anti-Stress-Verordnung” sehen im Vergleich dazu schon besser aus.

 


http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0811-1-12.pdf, S. 4 – 6
Bundesrat
Drucksache 811/1/12
21.01.13
Empfehlungen der Ausschüsse AS-Fz-R-Wi
zu Punkt … der 906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013

Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zurÄnderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUK-NOG)

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
der Rechtsausschuss (R) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurfgemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

6. Zu Artikel 8 Nummer 2a – neu – (§ 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG)

In Artikel 8 ist nach Nummer 2 folgende Nummer einzufügen:
“2a. In § 6 Absatz 1 werden die Sätze 3 und 4 gestrichen.”

Begründung:
    In § 6 Absatz 1 Satz 3 ArbSchG werden Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten von der Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ausgenommen. Satz 4 konkretisiert Satz 3 bezüglich der Feststellung der Zahl der Beschäftigten.
    Die Streichung von Satz 3 stellt klar, dass die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bereits ab dem ersten Beschäftigten erforderlich ist. Diese Pflicht ergibt sich aus der dem Arbeitsschutzgesetz zugrunde liegenden Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
    Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 89/391/EWG bestimmt, dass die Mitgliedstaaten in einzelstaatlichen Vorschriften festlegen, welche Dokumente betreffend einer Gefährdungsbeurteilung und der durchzuführenden Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber zu erstellen und vorzuhalten sind. Damit kann zwar Art und Umfang der Dokumentation einzelstaatlich unterschiedlich geregelt werden, nicht aber auf eine Dokumentation verzichtet werden.
    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und 10 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/391/EWG gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-5/00) führte die Bundesregierung aus, dass sich eine Dokumentationspflicht ab dem ersten Beschäftigten bereits durch Einbeziehung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit [ASiG] in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 6 [Unfallverhütungsvorschriften] Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – und den Unfallverhütungsvorschriften ergäbe. Diesen Argumenten folgte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Februar 2002 im Wesentlichen. Zur Rechtsklarheit ist jedoch eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz selbst unbedingt erforderlich.
    Die Änderung des § 6 Absatz 1 ArbSchG ist notwendig, da einem Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten nicht zugemutet werden kann, die tatsächlich vorhandene, generelle Dokumentationspflicht aus anderen Rechtsvorschriften herzuleiten. Dies führt regelmäßig zu Problemen beim Vollzug, da den Arbeitgebern erst die geltende Rechtslage erläutert werden muss. Mit einer Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz lässt sich hierzu Rechtsklarheit herstellen.
    Daneben kann der ursprünglich beabsichtigte Regelungszweck einer Entlastung von Kleinbetrieben vom bürokratischen Aufwand der Dokumentation in der Praxis ohnehin nicht mehr erreicht werden, da andere Rechtsvorschriften, die diese Betriebe ebenfalls zu berücksichtigen haben (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung), eine Gefährdungsbeurteilung bereits ab dem ersten Beschäftigten fordern.

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b – neu – (§ 13 Absatz 3 – neu – ArbSchG)
In Artikel 8 ist Nummer 3 wie folgt zu fassen:
’3. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 5 … < weiter wie Vorlage >
b) Folgender Absatz wird angefügt:
“(3) Soweit in einer Rechtsverordnung aufgrund der §§ 18 und 19 anderen als den in § 2 Absatz 3 genannten Personen Pflichten auferlegt werden, sind diese Personen ebenfalls verantwortliche Personen im Sinne dieses Gesetzes.” ‘

Begründung:
    § 22 ArbSchG regelt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber dem Arbeitgeber und den verantwortlichen Personen im Sinne des § 13 ArbSchG. Insbesondere sind Anordnungen nach § 22 Absatz 3 Satz 1 ArbSchG nur gegenüber diesem Personenkreis möglich. Bislang sind daher keinerlei Anordnungen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzpflichten möglich, die in einer Arbeitsschutzverordnung gemäß § 19 ArbSchG anderen Personen auferlegt werden. Dieses Problem besteht insbesondere für die Pflichten des Bauherrn nach § 4 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sowie den Pflichten des auf einer Baustelle tätigen Unternehmers ohne Beschäftigte nach § 6 BaustellV. Durch Aufnahme des neuen Absatzes 3 in § 13 ArbSchG wird diese Regelungslücke geschlossen.

Anmerkung: In diesem Text finden Sie einen nützlichen Hinweis zur Dokumentationspflicht. Arbeitgeber behaupten gelegentlich, das die Umsetzung der Dokumentationspflicht nicht geregelt sei und legen dann wenig aussagekräftige Gefährdungsbeurteilungen vor, deren Zustandekommen nicht ausreichend nachvollziehbar ist. Oft gibt es in den Betrieben aber Managementsysteme, die die Qualität der Dokumentation sichern sollen. Es kann dann nicht sein, dass die Dokumentation für den Arbeitsschutz schlechter ist, als die Dokumentation für Geschäftsprozesse. Betriebs- und Personalräte sollten sich dann mit der Norm ISO 9001 und ggf. den Standards BS OHSAS 18001 bzw. ILO-OSH auskennen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass die Dokumentation in internen und externen Audits thematisiert wird.

 


Nachtrag 2013-02-01

http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0801-900/811-12_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/811-12(B).pdf, S. 3 – 4

Bundesrat Drucksache
01.02.13
811/12 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung andere Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG)

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: …

Der Entwurf wurde unverändert übernommen.

Sicherheitsfachkräfte in Nöten

Dienstag, 22. Januar 2013 - 14:20

Themenwoche Gesundheit bei der INQA bis zum 28. Januar: http://www.inqa.de/DE/Lernen-Gute-Praxis/Experten-Tipps/Gesundheit/inhalt.html. (Auf den Link bin ich Dank haufe.de gestoßen.)

Darunter z.B. diese interessante Frage (http://www.inqa.de/DE/Lernen-Gute-Praxis/Experten-Tipps/Gesundheit/Themenwoche-2.html):

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und gegenzusteuern ist zweifellos wichtig. Wie aber soll die Sifa [Sicherheitsfachkraft] neben all den anderen Anforderungen und Aufgabenfeldern das auch noch leisten, ohne selbst Opfer psychischer Belastung zu werden?

(Link nachträglich eingetragen)

Das ist besonders dann ein Problem für die Sifa, wenn sie nicht genügend unabhängig vom Arbeitgeber ist. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass die Anforderungen an Sifas so konstruiert sind, dass sie zwar vorzeigbar sind, aber im Grunde nicht wirklich erfüllt werden können.

Das Verhältnis der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz ist nämlich ambivalent: Einerseits hilft ihnen der ganzheitliche Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder vielleicht sogar zu steigern. Andererseits entstehen durch die Komplexität des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nicht vernachlässigbare Kosten, die in der großen Mehrzahl der Betriebe bisher vermieden werden konnten. Auch sehen sich Unternehmen mit einer starken Mitbestimmung konfrontiert.

Besonders gefählich kann Arbeitgebern insbesondere die Gefährdungsbeurteilung erscheinen, denn sie dokumentiert Mängel, für die das oberste Führungsgremium eines Unternehmens gegebenenfalls auch verantwortlich und sogar haftbar gemacht werden kann. Diese Furcht kann die Sifas behindern, wenn sie eine tatsachengerechte Gefährdungsbeurteilung durchführen wollen. Es wird dann zu Arbeitsschutzmaßnahmen kommen, denen keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung zugrunde liegt. Die Sifa hat in solchen Situationen so oder so den schwarzen Peter.

Wird unter Sifas eigentlich diskutiert, wie sich Zielvereinbarungen auf sie und auf ihre Arbeit z.B. bei der Leistungsbeurteilung und dem Entgelt auswirken? Kann passieren, dass eine Sifa den Gesundheitsschutz besser darstellen muss, als er ist, um eine schlechte Leistungsbewertung zu vermeiden?

Ein unzureichender Gesundheitsschutz und eine mangelhafte Einbindung der Arbeitnehmervertretung in den Arbeitsschutz kann ja auch das Resultat von mehr oder weniger subtilen Behinderungen der Sifa durch den Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber kann z.B. die Arbeitsbedingungen und Ziele der Sifa so gestalten, dass auch konstruktive Kritik am Arbeitsschutz als persönlicher Angriff auf die Sifa umgedeutet werden kann. Dann richtet sich die Empörung vor allem gegen den Kritiker, und es wird schwierig, noch über Verbesserungen zu spechen.

Geschickte Sifas lassen sich von der Arbeitnehmervertretung helfen.

Wachsender Psycho-Stress

Samstag, 19. Januar 2013 - 13:04

http://www.dgb.de/themen/++co++4f4c2dc4-60a1-11e2-bb0c-00188b4dc422

18.01.2013

Broschüre Wachsender Psycho-Stress, wenig Prävention – wie halten die Betriebe es mit dem Arbeitsschutzgesetz? (PDF, 3 MB)

DGB-Index Gute Arbeit: Ergebnisse einer Repräsentativumfrage zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
 

 
Die Gefährdungsbeurteilung,Zentralstück des Arbeitsschutzhandelns laut Gesetz, kommt in den Betrieben insgesamt nur sehr lückenhaft zur Anwendung:

  • Nur 28 Prozent aller Beschäftigten wissen zu berichten, dass ihre Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde.
  • Nur 33 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeit einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde, wurden dabei nach Stressfaktoren befragt, die sie psychisch belasten,

und das heißt:

  • Nur insgesamt 9 Prozent aller Beschäftigten wurden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, ob sie sich bei ihrer Arbeit z.B. einem Übermaß an Arbeitsmenge und Arbeitsintensität, Zeitdruck oder problematischem Führungsverhalten ausgesetzt sehen.

Es herrscht also Anarchie: 91 Prozent der Betriebsleitungen verweigern ihren Mitarbeiter das Recht auf einen ausreichenden Schutz vor Körperverletzung.

 
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/wirtschaftundgesellschaft/1983015/

… Besonders schlecht sei das Ergebnis, wenn es um die Frage nach psychischen Stressfaktoren gehe, sagte Buntenbach. Danach seien nur rund neun Prozent von ihren Arbeitgebern befragt worden.

“Diese mangelhafte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes seitens der Arbeitgeber ist ein Armutszeugnis. Und das Gleiche gilt übrigens auch für die mangelnde Aufsicht. Der Staat muss schließlich dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eingehalten werden.” …

 


2013-01-24
http://www.igbau.de/DGB-Index_Praevention_gegen_Psychostress_mangelhaft.html
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Ergebnisse der Sonderauswertung „Psycho-Stress am Arbeitsplatz“ des DGB-Index Gute Arbeit vorgestellt. Danach sehen sich 56 Prozent der knapp 5.000 bundesweit befragten Beschäftigten einer starken oder sehr starken Arbeitshetze ausgesetzt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von vier Prozentpunkten.

Gleichzeitig geben 80 Prozent der Beschäftigten an, dass sie seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. 44 Prozent der Beschäftigten fühlen sich sehr häufig oder oft nach der Arbeit „leer und ausgebrannt“. Dort, wo die Arbeitsintensität gestiegen ist, fühlen sich sogar 71 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebrannt – unter den gehetzt Arbeitenden sind es sogar 75 Prozent. …

Analysieren Sie ihren Arbeitsplatz selbst!

Donnerstag, 17. Januar 2013 - 07:21

http://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/psychische-faktoren-am-arbeitsplatz

Psychische Faktoren am Arbeitsplatz

Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die neue Broschüre hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten. Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben.

Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.). Besonders störende Faktoren, Veränderungsziele und Maßnahmenvorschläge können abschließend schriftlich festgehalten werden. Dieser Teil, in dem auch die gesundheitliche Situation erfragt wird, ist perforiert, so dass er sich abtrennen und für den persönlichen Gebrauch gesondert aufbewahren lässt. …

Kompliment an diese Berufsgenossenschaft.