Archiv für April, 2016

From OHSAS 18001 to ISO 45001

Samstag, 30. April 2016 - 17:59

What will the World do with OHSAS 18001 when ISO 45001 is published? (https://www.linkedin.com/groups/8319963/8319963-6130997825703542787, Chris J Ward CMIOSH, Committee member at British Standards Institution ISO 45001)

[...] It cannot just be withdrawn immediately. It is written into law or regulation in some countries and this will take time to manage. There is a three year migration period planned to allow organizations to move from OHSAS 18001 to ISO 45001 and this migration should not be too difficult for those already implementing OHSAS 18001.
[...]
Read the Draft Standard and more on my website http://www.iso45001assessment.com/
And more on my Linkedin group EHS ISO 45001 https://www.linkedin.com/groups/8319963

In my country (Germany) the change will be very interesting to works councils. Here most employees didn’t have a clue when OHSAS 18001 was implemented in their companies, even though leaving them clueless was not only not compliant with the standard, it also was against the OH&S laws. But now, if the employee representatives learned from that and if they got involved in audititing their employers’ OH&S management system based on OHSAS 18001, they will be better prepared to use the migration form OHSAS 18001 to ISO 45001 as an occasion to apply their rights&duties (co-determination) when implementing ISO 45001.

Arbeitszeitrecht als Arbeitsschutz

Freitag, 29. April 2016 - 07:30

In einem großen Unternehmen verteilte die dortige IGM-Gruppe gestern in ihren Mitteilungen an die Belegschaft einen langen Artikel zur psychischen Belastung. “Flexible” Arbeitszeiten im Weltkonzern führen zu psychischen Fehlbelastungen. Das Arbeitsschutzrecht wurde in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt, sondern es ging um das Arbeitszeitrecht.

Ich habe Verständnis dafür: Derzeit gibt es in etwa 75% der deutschen Betriebe immer noch keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. (Im Jahr 2012 waren es 80%.) Die behördliche Aufsicht ist machtlos (oder wird von politischen Führungen machtlos gehalten) und die privatwirtschaftlichen Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen sorgen unter den Augen der DAkkS dafür, dass ihre Klienten (die auditierten Betriebe) nicht durch sorgfältige Audits verschreckt werden. Man will ja im Geschäft bleiben.

Bei der Arbeitszeit ist es nicht besser. Undokumentierte Mehrarbeit wird immer wieder versucht. Aber das Thema “Arbeitszeit” ist weitaus weniger komplex, als der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Deswegen habe ich Verständnis dafür, dass die IGM scharf auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes achtet und dass Betriebsräte immer wieder die Arbeitszeitprotokolle der Mitarbeiter überprüfen. Das ist wohl einer der wirksamsten Hebel im Arbeitsschutz.

Ich selbst habe in Korea häufiger öfters auch mal 14 Stunden am Tag gearbeitet und mich dabei sehr wohl gefühlt, fast schon in Trance. Das war Softwareentwicklung “im Flow”, wobei ich überhaupt nicht unterbrochen werden wollte. In bestimmten Fällen ist auch lange Arbeit ein Vergnügen. Wegen solcher Beispiele könnte man au die Idee kommen, die Arbeitszeitregelungen in Deutschland “flexibilisieren” zu wollen.

Aber im Arbeitsschutz herrscht Anarchie. Solange Arbeitgeber sowohl von der behördlichen Aufsicht geduldet und wie auch von unkritisch prüfenden Auditoren abgesichert gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen, muss jeder Versuch, irgend etwas am Arbeitszeitgesetz zu drehen, mit aller Kraft abgewert werden. Die IGM hat völlig recht: Solange Arbeitgeber im Arbeitsschutz in ihrer großen Mehrheit geltendes Recht brechen dürfen und dabei vor Körperverletzungen nicht zurückschrecken, sind die Betriebsleitungen selbst daran schuld, wenn der Arbeitszeitknüppel immer wieder herausgeholt werden muss.

Auch eine Bank ist nur ein Spielzeug

Mittwoch, 27. April 2016 - 06:32

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-179.html

Krach im Aufsichtsrat wird zur Schlammschlacht

Stand: 26.04.2016 21:47 Uhr

Bei der Deutschen Bank könnte es zum Eklat kommen. Der Rücktritt des Aufsichtsratsmitglieds Thoma gilt als möglich – und wird von Mitgliedern des Gremiums sogar ganz offen herbeigesehnt. Die Konflikte werden zunehmend zur öffentlichen Schlammschlacht. [...]

Aufsichtsratsmitglieder, die selbst nur mit einem - sagen wir mal - kräftig ausgeprägten Ego solche geworden sein können, diffamieren ihren Kollegen Georg Thoma, den “Chef-Aufklärer” bei der Deutschen Banke, als “Egomanen”. Thoma weiß zu viel und will noch mehr wissen. Das ist lästig. Da hilft seinen Kollegen nur noch der Angriff auf die Person. Ego gegen Ego - was für eine Posse: Mobbing auf höchstem Niveau.

Für die Mitarbeiter der Deutschen Bank ist das nicht so lustig. Wenn da eine Aufsichtsratsmitglied zu tief in der Vergangenheit herumgräbt, dann verdirbt das den anderen Aufsichtsratsmitgliedern den Spaß an ihrem Spielzeug, also an der Bank, ihren Mitarbeitern, ihren Kunden und deren Geld. Schließlich will man ja in die Zukunft schauen und sich dabei die Option bewahren, die Fehler der Vergangenheit auch in der Zukunft begehen zu können.

Und diese Leute werden sogar dafür bezahlt, dass sie mit der Bank spielen dürfen.

Schirm für Vorstände

Dienstag, 26. April 2016 - 00:22

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-abgasskandal-133.html

Untersuchungen zu VW-Abgasaffäre
Zweite Reihe im Visier der Ermittler

Stand: 25.04.2016 17:00 Uhr

Die internen Untersuchungen zum VW-Abgasskandal sprechen den damaligen Vorstand von einer Schuld vorerst frei. Unterhalb der Vorstandsebene gelten aber fast alle Führungskräfte, die in die Entwicklung des Motors eingebunden waren, als belastet. Das zeigen Recherchen von NDR und WDR.[...]

[...] Unter den Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft wie auch in den Unterlagen von Jones Day finden sich nach Recherchen von NDR und WDR allerdings bisher keine Belege dafür, dass Vorstandsmitglieder an der Planung beteiligt gewesen sind oder frühzeitig davon erfahren haben. [...]

Heutzutage achten manche Unternehmensführer darauf, dass es keine Belege dafür gibt, dass sie nichts erfahren wollten, womit sie in die Verantwortung (für die sie sehr gut bezahlt werden) genommen werden könnten. Sie bohren auch ungerne nach, wo ihnen Berichte nicht plausibel erscheinen müssten. Hauptsache, die Form stimmt. Vorstände vor gefährlichem Wissen abzuschirmen ist eine Hauptaufgabe der Compliance-Abteilungen.

DIHK will Unternehmern die Option zur unbestraften Kriminalität erhalten

Donnerstag, 21. April 2016 - 23:03

http://www.dihk.de/presse/meldungen/2014-11-26-unternehmensstrafrecht -> http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/rechtspolitik/nationale-stellungnahmen/positionen-national-2014/positionspapier-unternehmensstrafrecht-11-14.pdf/at_download/file?mdate=1438341982050

[...] Der DIHK bedauert daher die Tendenz zur Kriminalisierung von Unternehmen und von wirtschaftlichem Handeln. Das Unternehmensstrafrecht stellt einen weiteren Baustein der häufig negativen Darstellung von Unternehmen in der Öffentlichkeit und in einigen Medien dar. Studien belegen die negativen Stereotypen der Wirtschaft sogar in erfolgreichen Fernsehsendungen (z. B. Tatort). [...]

Mit dieser eigenartigen Logik argumentiert auch Prof. Dr. Stephan Wernicke von dem DIHK-Berlin. Er merkt wohl schon gar nicht mehr, was seine Argumente über den DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) verraten. Ein Unternehmensstrafrecht (wie z.B. in den USA) kriminalisiert doch nicht die Wirtschaft sondern schützt die Wirtschaft vor kriminellen Unternehmen.

Einzelne kriminelle Menschen konnten sich bisher gut in Unternehmensorganisationen verstecken. Gegner eines Unternehmensstrafrechts fürchten, dass Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen setzen auf “Compliance” und das Ordungswidrigkeitenrecht, weil beide in der Wirklichkeit so gut wie nie eingesetzt werden, Unternehmen für kriminelle Handlungen schmerzhaft zu bestrafen. Die Aufgabe von “Compliance”-Abteilungen ist häufig, das Top-Management von seiner Verantwortung für das Unternehmen abzuschirmen.

Darum konnten Unternehmen seit 1997 ungestraft das Arbeitsschutzgesetz und Menschen verletzen. 2012 gab es noch bei 80% der Unternehmen keine den gesetzlichen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen. Das Ordnungswidrgikeitenrecht ist eine Farce. Die DIHK wehrt sich, dass kriminelles Handeln als kriminalles Handeln bezeichnet werden dart. Leute wie Stephan Wernicke wollen Unternehmen die Option erhalten, kriminell handeln zu können. Er und der DIHK lassen uns doch erst auf den Gedanken kommen, dass die Mitglieder der DIHK sich davor fürchten, dass unternehmerische Kriminalität überhaupt erkannt und thematisiert werden kann. Stephan Wernicke und die DIHK verraten mit ihrer eigenartigen Argumentationstechnik, für wie kriminell sie selbst “die Wirtschaft” halten.

Die DIHK schießt sich ein Eigentor: Wenn die DIHK tatsächlich “die Wirtschaft” repräsentieren sollte, dann hat “die Wirtschaft” genau die Einstellung zur Kriminalität, die uns auch “Tatort”-Sendungen vermitteln.

Psychische Belastung: Gesetzlicher Rahmen

Dienstag, 19. April 2016 - 07:28

http://psyga.info/psychische-gesundheit/gesetzlicher-rahmen/

2009: Beschränkte staatliche Aufsicht

Samstag, 9. April 2016 - 14:34

LV 52 (2009) Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder:

[...] trotz vielfältiger Aktivitäten ist es auch für die Aufsichtsbeamtinnen und –beamten der Arbeitsschutzbehörden noch nicht selbstverständlich, bei der Bewertung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen auch psychische Faktoren zu berücksichtigen. Diese werden nicht selten als „Extra“ betrachtet, auf die eingegangen werden kann, wenn alle anderen Arbeitsschutzaspekte erledigt wurden. Eine solche Prioritätensetzung erfolgt oft mit dem Hinweis, dass gezieltes Aufsichtshandeln zur Reduktion psychischer Belastungen nur sehr eingeschränkt möglich sei, da der Rückgriff auf Normen und Sanktionen schwierig ist. Demzufolge beschränkt sich die staatliche Aufsicht in der Regel auf reines Beratungshandeln.

Diese Sichtweise geht am zentralen Ziel des Arbeitsschutzgesetzes vorbei, das eine umfassende Prävention von gesundheitlichen Risiken einfordert. Hier müssen staatliche Arbeitsschutzbehörden den Erfordernissen moderner Arbeitswelten nachkommen und ihrer institutionellen Schutzfunktion gerecht werden. Der Fokus des Aufsichtshandelns ist dabei auf Tätigkeiten zu legen, in denen in besonderem Ausmaß mit gesundheitlichen Folgen psychischer Belastungen zu rechnen ist. [...]

Siehe auch: Petition an den deutschen Bundestag, Januar 2009

Wie weit sind wir nun im Jahr 2016?
        Ein Gewerbaufsichtsbeamter besucht ein Unternehmen zur Inspektion des dortigen Arbeitsschutz. Thema ist unter Anderem ein Fall, in dem ein Mitarbeiter vom Unternehmen massiv unter Druck gesetzt wurde, nachdem er eine Fehlbelastung meldete. (Später melden noch andere Mitarbeiter ähnliche Fehlbelastungen, erst dann handelte das Unternehmen.) Obwohl der Gewerbeaufsichtsbeamte kompetent im Bereich des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ist, wird wieder wird fast nur beraten. In seinem Bericht findet sich nicht einmal die Andeutung von Kritik am Arbeitgeber für einen der übelsten Fehler, die im Arbeitsschutz gemacht werden können.
        Statt dessen findet der Beamte Platz in seinem Bericht, die Nichtteilnahme des vom Arbeitgeber zur Besprechung eingeladenen betroffenen Mitarbeiters so darzustellen, als ob der Mitarbeiter seine Teilnahme grundlos abgelehnt habe. Der Aufsichtbeamte wusste, dass die Betriebsleitung erreicht hatte, dass ein von der Sicherheitsfachkraft zu Besprechung eingeladenes Betriebsratmitglied nicht an der Besprechung teilnahm, weswegen dann auch der Mitarbeiter der Besprechung fernblieb. Der Aufsichtsbeamte lässt das unerwähnt.
        Von der Gewerbeaufsicht gab es in ihrem Bericht keine Kritik am Arbeitgeber, nicht im kleinen Detail, aber auch nicht im Großen: In dem Betrieb gibt nämlich immer noch es kein geregeltes Verfahren zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Das steht nicht im Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz. Die Gewerbeaufsicht guckt zu, wie das Unternehmen seit Jahren daran arbeitet. Es gibt keine Zielvereinbarung.

Apropos Zielvereinbarung: Deutlich wurde die – sage wir mal – “höfliche” Zurückhaltung der Gewerbeaufsicht beispielsweise in Bayern. Noch im Jahr 2011 schrieb sie in ihrem Internet ganz forsch:

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

Aber schon das ist in Bayern anscheinend zu respektlos gegenüber den Unternehmen. Die Gewerbeaufsicht knickte ein und entfernte diesen Text aus ihrem Internetauftritt: Servus Zielvereinbarung!

Es liegt eben nicht daran, dass der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz für die Gewerbeaufsicht ein Nebenthema sei. Im Gegenteil, es ist ein brisantes Hauptthema. Auch fehlt der Gewerbeaufsicht die Fachkompetenz nicht so, wie früher. Aber selbst mit der Materie vertraute Gewerbeaufsichtsbeamte scheuen den Konflikt mit von ihnen geprüften Unternehmen, insbesondere bei Großbetrieben. Den Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene der Gewerbeaufsicht fehlt schlicht die für die Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften erforderliche Autorität. Das ist das eigentliche Problem.

Das Aufsichtswesen in Deutschland schützt die Wirtschaft. Das ist in Ordnung, den wir alle brauchen eine gesunde Wirtschaft. Allerdings sollten die Behörden dabei auch an ihren gesetzlichen Auftrag denken und kritisch prüfen, ob die Gesundheit der Mitarbeiter ausreichend geschützt wird. Einige Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene trauen sich von vorne herein nicht und wählen den Weg des geringsten Widerstandes: Beratung ohne Aufsicht.

Die Mutigeren unter den Aufsichtspersonen versuchen, kritisch zu prüfen. Das kann gefährlich für sie werden: Wenn sie wirklich ernsthaft prüfen, kann ihnen die Politik in den Rücken fallen. Den krassesten Fall gab es hier in Hessen. Sorgfältig arbeitende Steuerfahnder wurden von ihrem Arbeitgeber (der ihnen eigentlich Rückhalt hätte geben müssen) als psychisch krank erklärt.

Entmündigung, Infantilisierung, Therapeutisierung

Donnerstag, 7. April 2016 - 23:45

SPIEGEL 14 / 2.4.2016
Per Du mit dem Chef
Die alte Befehlskultur hat ausgedient. Wenn die deutschen Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen sie sich wandeln. Vielen fällt das schwer.
Susanne Amann, Sven Böll, Dinah Deckstein, Markus Dettmer, Frank Dohmen, Martin Hesse, Armin Mahler
https://magazin.spiegel.de/SP/2016/14/143908127/

[...] Das Neue trete [so Reinhard Sprenger] in einer sehr freundlich geschminkten Maske auf. Was man nicht sehe, sei die damit verbundene Entmündigung, Infantilisierung und manchmal sogar Therapeutisierung des Individuums [...]

Amtsärztliche Auskunft

Montag, 4. April 2016 - 06:55

Feststellung eines Arztes der Gewerbeaufsicht:

Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann auf Seiten des Mitarbeiters zu einer Fehlbeanspruchung führen.

Eine Fehlbeanspruchung ist Folge einer Fehlbelastung. Eine ungerechtfertigte Abmahnung hat also die Eigenschaften einer Fehlbelastung. (Zum Zusammenhang zwischen Belastung und Beanspruchung: ISO 10075)

Oxebridge

Samstag, 2. April 2016 - 22:24

This is about the business of certifying companies based on ISO9001-like standards. That business always seemed to be strange to me. Now I know, that it is strange. It is tailored to the needs of the players in the certification business and not to the needs of the end users. I experienced myself that even the German accreditation authority tolerates sloppy audits. People who want to change that have to cope with quite some trouble.
 
http://us3.campaign-archive2.com/?u=d60008840b25d7a6ddf9cebf3&id=6660b1ed2e&e=b808c1a4d2

Regarding the Proliferation of Online Defamation

In recent months, there has been a troubling, nearly “viral” spread of misinformation and defamatory claims made against Oxebridge and its staff. This includes a series of… well, insane posts on Ripoff Report, a site which then requests thousands of dollars to have them redacted. All the defamatory material is being published by ISO certification industry players who are frustrated with Oxebridge’s reform efforts. There is no surprise as to why this is happening.

Oxebridge is currently under a US Federal court order not to discuss issues pertaining to ongoing litigation in this area. Unfortunately, the publishers of such material are currently not restricted in this manner, and thus their misinformation is spreading while we cannot publicly rebut it. We are working with the Court on a means of allowing us to address the false claims while respecting other parties in the litigation and not, accidentally, defaming anyone else in the process. The court has a balance to strike, and we are hopeful we can help them find the right balance.

If you are reading anything about any litigation regarding Oxebridge, it is likely utterly false, since the parties themselves are currently prohibited from speaking about it. This includes any alleged posts of “court documents” published online by anonymous trolls.

For now, we ask that Oxebridge clients, supporters, readers and the public consider facts over any unfounded and anonymous rumors they may find on the internet:

  • Oxebridge is working to reform the certification scheme so that auditors may not simultaneously consult, thereby avoiding an Enron-style scandal within the quality assurance field. This upsets CBs and their auditors, who want to conduct both services with impunity, thus doubling their revenue streams.
  • Oxebridge is working to put the unaccredited “certificate mills” out of business entirely, so they will be forced to stop issuing “certs by mail” to any organization willing to pay a few hundred dollars. Obviously, the mill operators are upset with this.
  • Oxebridge is releasing free documentation kits to help companies adopt the new ISO 9001:2015 standard, which Oxebridge feels was updated unnecessarily. Both ISO and competing consultants are upset with this, as it cuts into their cynical profiteering.
  • Oxebridge is fighting the standards development bodies to ensure greater representation of ISO 9001 user organizations, and to limit the ability of private consultants from using their roles in such committees to enrich their private consulting practices. ISO, ANSI, and ASQ are upset with this, as it foils their publishing deals and high-priced seminars.
  • Oxebridge is positioning itself to testify before the US Congress on the scandals within the ISO certification scheme, and how they link to deadly disasters such as DeepWater Horizon and Takata airbag deaths. ISO and ANSI are upset with this, as it means they will be formally investigated.

While all of these efforts hope to benefit you, the user of ISO standards, obviously this puts us in the cross-hairs of the industry incumbents. For now, due to the court order, we cannot publicly rebut the critics and trolls. That is changing, however. Oxebridge is pursuing subpoenas to identify anonymous posters of defamatory information and engaging law enforcement when the activities violate the law. We are working with the court to be able to clearly and unequivocally debunk the false claims being made.

In the meantime, if you want to show your support of Oxebridge, consider a donation to the ISO 9001 Users Legal Defense Fund. The funds will go towards helping Oxebridge pursue legal challenges to the incumbents, and break their stranglehold over the end users of ISO 9001. Also, when you see negative online commentary about Oxebridge, be sure to let the posters know you’re not happy about it.

Have patience, and thank you.
Christopher Paris
Founder
Oxebridge Quality Resources International LLC