Kategorie 'Nebenthemen'

Politisch gewollter Rechtsbruch in Deutschland

Montag, 26. Februar 2018 - 08:39

Ich kümmere mich kaum noch um dieses Blog, aber möchte diese heutige Meldung doch kommentieren:

https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/umfrage-betriebsraete-beklagen-gestiegenen-arbeitsdruck_id_8525605.html

Montag, 26.02.2018, 11:26

Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet.
Das ist das Fazit einer am Montag veröffentlichten Betriebsrätebefragung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. [...]

[...] Beim Gesundheitsschutz führten drei von vier Betrieben die vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgeschrieben durch, berichteten die Arbeitnehmer. [...]

Das Gejammer nervt. Hier ist doch nichts mehr neu! Die große Mehrheit der Unternehmer kann sich über Recht und Gesetz stellen, weil das offensichtlich erlaubt ist. Und faktisch erlaubt ist das, weil das Versagen der überforderten und eingeschüchterten behördlichen Aufsicht politisch gewollt ist. Trotz besten Bemühens fällt mir dazu nun wirklich keine bessere Erklärung mehr ein.

Im Jahr 2012 führten 80% der Unternehmen keine Beurteilung psychischer Belastungen durch.

Im Jahr 2018 wird nun berichtet, dass sich immer noch satte 75% der Unternehmen frech über Recht und Gesetz stellen.

Diese Anarchie herrscht seit mindestens 2004, nachdem das BAG die seit 1997 bestehende Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen klarstellte. Das kann kein Zufall mehr sein, sondern geht nur, wenn dieser Rechtsbruch politisch gewollt ist.

Kann man die Mehrzahl dieser Unternehmer und die mit ihnen zusammenarbeitenden Aufsichtsbehörden deswegen “kriminalisieren”? Wie nennt man Leute, die zulassen, dass Menschen durch vorsätzlich mangelhafte Kontrolle arbeitsbedingt krank werden? Diese Art von “Nachhaltigkeit” ist ziemlich ekelhaft. Wie kann man den Rechtsstaat noch schützen, wenn Politiker, die mit ihnen verbundenen Unternehmer und die oberen Behörden die unteren Aufsichtsbehörden (nicht nur im Arbeitsschutz) so ausbremsen, dass sie ihre Aufgabe gar nicht erfüllen können? Solche Politiker leisten vorsätzlich Beihilfe zur Körperverletzung.

Hier gibt’s mehr: https://idw-online.de/de/news689789

Fake-Prüfungen

Mittwoch, 11. Oktober 2017 - 18:27

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-audi-zulassungen-101.html

Bei der Zulassung neuer Audi-Modelle haben Prüfer ungeprüft Angaben des VW-Konzerns übernommen. Das belegen Recherchen von NDR, WDR und SZ. Wurden die Typgenehmigungen für Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns auf fragwürdiger Basis erstellt? [...]

Auch die Gewerbeaufsicht und bei der DAkkS akkreditierte Prüfer (CABs) hinterfragen nach meiner Meinung immer noch nicht ausreichend, was ihnen insbesondere Großunternehmen mit ihren aufgebrezelten Präsentationen zeigen.

Im konkreten VW-Fall geht es jedoch um das Unternehmen ATE in Luxemburg.

Nur DIE GRÜNEN antworten

Samstag, 19. August 2017 - 13:38

Sent: Sunday, Aug 13, 2017 13:43 CEST
To: info@gruene-bundestag.de, fraktion@cducsu.de, frakmail@spdfraktion.de, fraktion@linksfraktion.de, bgs@alternativefuer.de, info@fdp.de, ursula.vonderleyen@bundestag.de
Subject: Ordnungsgelder und Strafen: Verstoß gegen das ArbSchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachdem mit dem “Diesel-Skandal” wieder einmal ein vom Gesetzgeber geduldetes Versagen der behördlichen Aufsicht öffentlich bekannt wurde, interessiert mich nun noch mehr als bisher, warum bis heute in Deutschland sehr viele Unternehmen unter den Augen der behördlichen Aufsicht immer noch gegen ihre Pflicht zur Minderung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung verstoßen dürfen.

(Begriffsklärung: In Deutschland muss ein Versagen der behördlichen Aufsicht nicht unbedingt ein Versehen sein. Den Begriff “Versagen” verwende ich naïv aus der Sicht der zu schützenden Bürger. Es sind natürlich nicht nur beim Kraftfahr-Bundesamt Sichtweisen möglich, bei denen Verstöße gegen Schutzvorschriften kein Versagen sind.)

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele Strafen und Ordnungsgelder in der Zeit von 2005 bis 2012 sowie von 2013 bis 2016 Unternehmen wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen zu zahlen hatten?

Bitte beziehen Sie sich bei den Strafen auf den in Deutschland zur Verfügung stehenden “knallharten” Strafkatalog. (Wenn http://blog.psybel.de/knallharter-strafenkatalog-seit-1996-ungebraucht/ zur Erläuterung nicht ausreichen sollte, wird man Ihnen unter mailto:ursula.vonderleyen@bundestag.de gerne detailliertere Angaben machen können.)

Ich bitte um eine detaillierte Aufstellung für die einzelnen Strafen und Ordnungsgelder (Bundesland, Zahlungsjahr, Zahlungsbetrag, usw.). Für die vermutlich recht überschaubare Liste wird wohl eine DIN-A4-Seite reichen.

[...]

PS:
- http://blog.psybel.de/petition20090202/
- http://blog.psybel.de/psychische-belastungen-bei-80-der-betriebe-nicht-beurteilt/
- http://blog.psybel.de/cdu-anfrage-zur-psychischen-belastung/
- http://blog.psybel.de/2012/02/04/frechheit-siegt/

[...]

Nur DIE GRÜNEN haben geantwortet. Die Antwort war persönlich und ausführlich. Auf Details warte ich gerne.

Für die anderen Parteien ist das Thema der Arbeitsbelastung und das fortgesetzte Versagen der behördlichen Aufsicht in diesem Bereich des Arbeitsschutzes jetzt im Wahlkampf wohl nicht so wichtig.

Auch eine Bank ist nur ein Spielzeug

Mittwoch, 27. April 2016 - 06:32

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-179.html

Krach im Aufsichtsrat wird zur Schlammschlacht

Stand: 26.04.2016 21:47 Uhr

Bei der Deutschen Bank könnte es zum Eklat kommen. Der Rücktritt des Aufsichtsratsmitglieds Thoma gilt als möglich – und wird von Mitgliedern des Gremiums sogar ganz offen herbeigesehnt. Die Konflikte werden zunehmend zur öffentlichen Schlammschlacht. [...]

Aufsichtsratsmitglieder, die selbst nur mit einem - sagen wir mal - kräftig ausgeprägten Ego solche geworden sein können, diffamieren ihren Kollegen Georg Thoma, den “Chef-Aufklärer” bei der Deutschen Banke, als “Egomanen”. Thoma weiß zu viel und will noch mehr wissen. Das ist lästig. Da hilft seinen Kollegen nur noch der Angriff auf die Person. Ego gegen Ego - was für eine Posse: Mobbing auf höchstem Niveau.

Für die Mitarbeiter der Deutschen Bank ist das nicht so lustig. Wenn da eine Aufsichtsratsmitglied zu tief in der Vergangenheit herumgräbt, dann verdirbt das den anderen Aufsichtsratsmitgliedern den Spaß an ihrem Spielzeug, also an der Bank, ihren Mitarbeitern, ihren Kunden und deren Geld. Schließlich will man ja in die Zukunft schauen und sich dabei die Option bewahren, die Fehler der Vergangenheit auch in der Zukunft begehen zu können.

Und diese Leute werden sogar dafür bezahlt, dass sie mit der Bank spielen dürfen.

DIHK will Unternehmern die Option zur unbestraften Kriminalität erhalten

Donnerstag, 21. April 2016 - 23:03

http://www.dihk.de/presse/meldungen/2014-11-26-unternehmensstrafrecht -> http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/rechtspolitik/nationale-stellungnahmen/positionen-national-2014/positionspapier-unternehmensstrafrecht-11-14.pdf/at_download/file?mdate=1438341982050

[...] Der DIHK bedauert daher die Tendenz zur Kriminalisierung von Unternehmen und von wirtschaftlichem Handeln. Das Unternehmensstrafrecht stellt einen weiteren Baustein der häufig negativen Darstellung von Unternehmen in der Öffentlichkeit und in einigen Medien dar. Studien belegen die negativen Stereotypen der Wirtschaft sogar in erfolgreichen Fernsehsendungen (z. B. Tatort). [...]

Mit dieser eigenartigen Logik argumentiert auch Prof. Dr. Stephan Wernicke von dem DIHK-Berlin. Er merkt wohl schon gar nicht mehr, was seine Argumente über den DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) verraten. Ein Unternehmensstrafrecht (wie z.B. in den USA) kriminalisiert doch nicht die Wirtschaft sondern schützt die Wirtschaft vor kriminellen Unternehmen.

Einzelne kriminelle Menschen konnten sich bisher gut in Unternehmensorganisationen verstecken. Gegner eines Unternehmensstrafrechts fürchten, dass Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden können. Unternehmen setzen auf “Compliance” und das Ordungswidrigkeitenrecht, weil beide in der Wirklichkeit so gut wie nie eingesetzt werden, Unternehmen für kriminelle Handlungen schmerzhaft zu bestrafen. Die Aufgabe von “Compliance”-Abteilungen ist häufig, das Top-Management von seiner Verantwortung für das Unternehmen abzuschirmen.

Darum konnten Unternehmen seit 1997 ungestraft das Arbeitsschutzgesetz und Menschen verletzen. 2012 gab es noch bei 80% der Unternehmen keine den gesetzlichen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen. Das Ordnungswidrgikeitenrecht ist eine Farce. Die DIHK wehrt sich, dass kriminelles Handeln als kriminalles Handeln bezeichnet werden dart. Leute wie Stephan Wernicke wollen Unternehmen die Option erhalten, kriminell handeln zu können. Er und der DIHK lassen uns doch erst auf den Gedanken kommen, dass die Mitglieder der DIHK sich davor fürchten, dass unternehmerische Kriminalität überhaupt erkannt und thematisiert werden kann. Stephan Wernicke und die DIHK verraten mit ihrer eigenartigen Argumentationstechnik, für wie kriminell sie selbst “die Wirtschaft” halten.

Die DIHK schießt sich ein Eigentor: Wenn die DIHK tatsächlich “die Wirtschaft” repräsentieren sollte, dann hat “die Wirtschaft” genau die Einstellung zur Kriminalität, die uns auch “Tatort”-Sendungen vermitteln.

VW: Aprilscherz schon im März

Sonntag, 13. März 2016 - 11:46

http://www.heise.de/autos/artikel/VW-Keine-T-Shirts-fuer-Arbeiter-mehr-3133123.html

Григорий Александрович Потёмкин

Montag, 21. Dezember 2015 - 06:59

Arbeitschutz braucht nicht zu funktionieren, solange er nur gut aussieht.Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Grigory_Potemkin.PNG

Deutsche Zustände:
Amt toleriert Gefährdungen

Donnerstag, 15. Oktober 2015 - 03:44

Aus der Tagesschau vom 14. Oktober:

Lose Schrauben an der Lenksäule, brechende Rückenlehne: Auf deutschen Straßen sind Autos mit schweren Sicherheitsproblemen unterwegs – nach Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus eine ernste Gefahr. Doch das Bundesamt wartet bis zu 18 Monate mit Rückrufen.

http://www.br.de/nachrichten/fahrzeuge-sicherheitsmaengel-kraftfahrtbundesamt-100.html

Bundesamt schaut weg

Autos trotz Mängel auf den Straßen

Tausende Fahrzeuge mit gravierenden Sicherheitsmängeln sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Nach Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus können diese Mängel eine ernste Gefahr für Insassen und Dritte darstellen. [...]

Das für Verkehrssicherheit zuständige Kraftfahrtbundesamt in Flensburg opfert die Sicherheit der von ihm zu schützenden Bürger den Wirtschaftsinteressen der Autohersteller. Das klingt ein bisschen wie eine Verschwörungstheorie, ist aber leider Praxis.

Das hat zwar mit Arbeitsschutz nichts zu tun, zeigt aber, dass wir nicht bedingungslos auf die behördliche Kontrolle in Deutschland vertrauen können. Dass 80% der Unternehmen in Deutschland erlaubt wurde, gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen, war (und ist) wohl auch kein Versehen. Das Thema Arbeitsschutz ist aber nicht so griffig, dass sich ihm das Plusminus-Magazin so widmen könnte, wie der Kraftfahrzeugsicherheit. Zumindest Großunternehem mit guten Beziehungen zur Politik werden also weiterhin ohne Furcht vor Strafe oder Ordnungsgeldern gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen.

Warum Fehler wiederholt werden

Montag, 6. April 2015 - 13:52

Weren Fehler wiederholt, weil mit ihrer Vermeidung zugegeben werden könnte, dass diese Fehler zuvor passiert sind?

http://www.br.de/radio/b5-aktuell/programmkalender/sendung-891302.html

Notizen aus dem Golf von Mexiko Die vergessene Katastrophe
Bild: Die brennende Ölplattform «Deepwater Horizon» im Golf von Mexiko | Bild: picture-alliance/dpa

heute, 06.04.2015
11:35 bis 11:59 Uhr

B5 aktuell

Von Samuel Jakisch
Wiederholung um 20.05 Uhr
Als Podcast verfügbar

Als die Ölplattform „Deepwater Horizon“ am 20. April 2010 im Golf von Mexiko in Flammen aufging, ahnte noch niemand, dass eine Umweltkatastrophe von historischem Ausmaß bevorstand. Bis heute ist die Aufarbeitung noch immer nicht abgeschlossen: Millionen Liter Öl liegen auf dem Meeresgrund und immer noch streiten Behörden, Bürger und BP [British Petrol] über Entschädigungen.

B5 aktuell nimmt Sie mit auf einen Streifzug quer über die Kontinente. “Notizen aus aller Welt”: Berichte und Reportagen unserer Korrespondenten.

In der Sendung ging es insbesondere um Arbeiter, die bei Aufräumarbeiten durch Chemikalien geschädigt wurden. Eine interessante Info aus dem Beitrag (Position: 6m19s): Als eine private Organisation Aufräumarbeitern Schutzanzüge im Wert von insgesamt 12000 US$ schenkte, hielt deren Arbeitgeber die Arbeiter davon ab, die Anzüge zu benutzen. Die Anzüge sollten vor schädlichen Wirkungen der Chemikalien schützen, mit denen Öl zersetzt wird. Sie sind aber für den Arbeitgeber gleichzeitig auch ein Signal, dass es schädliche Wirkungen geben könnte. Darum möchte er keine Schutzmaßnehmen dagegen sehen. Das Verhaltensmuster, das hinter dem Widerstand gegen die Benutzung der Schutzanzüge steckt, kenne ich auch in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes: Schutzmaßnahmen könnten bedeuten, das zuvor Fehler gemacht wurden. Fehlerkorrekturen finden also nicht statt, wenn dadurch Fehler zugegeben werden könnten.

Frohe Ostern!

Mittwoch, 1. April 2015 - 12:00