Archiv für September, 2015

Deutschland außer Kontrolle

Montag, 28. September 2015 - 07:24

Im Jahr 2012 wurde klar, dass die Gewerbeaufsichten massenhaft Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz zuließen: Bei 80% der Betriebe fehlte der Bereich der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Aber auch heute ignoriert eine südeutsche Gewerbeaufsicht, dass ein Mitarbeiter in einem Großbetreib unter ganz erheblichen Druck gesetzt wurde, nachdem er eine psychische Fehlbelastung gemeldet hatte. Erst als noch andere Mitarbeiter ähnliche Meldungen abgaben, wurde das Problem gelöst. Der betroffene Mitarbeiter war danach aber 12 Wochen arbeitsunfähig. Die Gewerbeaufsicht ignoriert das nicht nur, sondern lobt das Unternehmen für sein Bemühen, die Arbeitsschutzvorschriften jetzt ganzheitlich zu erfüllen.

Damit die Wirtschaft läuft, dulden Politiker Gesetzesbruch. Nicht nur bei VW schauen die deutschen Behörden weg. Sie wachten erst auf, als die Beweislage sie dazu zwang. Die Beweise hätten die deutschen Behörden schon längst selbst finden können, wenn sie proaktiv kontrolliert hätten. Aber das überließen die Deutschen den Amerikanern.

Human Factors in ISO 9000:2015

Mittwoch, 16. September 2015 - 22:32

[...] NOTE A suitable environment can be a combination of human and physical factors: [...] social [...], psychological [...], physical [...]

For Details please see clause 7.1.4 Environment for the operation of processes in ISO 9000:2015

See also: http://qualityrecord.com/showthread.php?tid=84

Vorfallskategorien nach OHSAS 18001

Mittwoch, 16. September 2015 - 06:41

Im Arbeitsschutz von nach OHSAS 18001 zertifizierten Betrieben gibt es zwölf Arten von Vorfällen:

Vorfall, der …
  1.1.1.1 … eine körperliche Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.1.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung zur Folge hatte
  1.1.2.1 … eine körperliche Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.1.2.2 … eine Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.1.1 … eine mentale Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.1.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung zur Folge hatte
  1.2.2.1 … eine mentale Erkrankung hätte zur Folge haben können
  1.2.2.2 … eine Verschlechterung einer mentalen Erkrankung hätte zur Folge haben können
  2._.1._ … eine Verletzung zur Folge hatte
  2._.2._ … eine Verletzung hätte zur Folge haben können
  3._.1._ … einen tödlichen Unfall zur Folge hatte
  3._.2._ … einen tödlichen Unfall hätte zur Folge haben können

Die zwölf Vorfallskategorien ergeben sich logisch aus den folgenden Begriffsbestimmungen:

Vorfall (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Arbeitsbezogenes Ereignis, das
  ※ eine Verletzung
  ※ oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere)
  ※ oder einen tödlichen Unfall
zur Folge
  ※ hatte
  ※ oder hätte
zur Folge haben können.

Erkrankung (in enger Anlehnung an OHSAS 18001:2007):
Erkennbarer, nachteiliger
  ※ physischer oder
  ※ mentaler Zustand,
der durch eine Arbeitstätigkeit und/oder durch eine Arbeitssituation
  ※ entstanden ist und/oder
  ※ verschlechtert
wurde.

Diese Begriffsbestimmungen waren wichtige Verbesserungen bei der Umstellung von OHSAS 18001:1999 zu OHSAS 18001:2007. Es gab Arbeitgeber, die diese Verbesserungen dank schlampiger Audits (durch einen bei der DAkkS akkreditierten Auditor) bei der Umstellung aus ihren internen Anweisungen zumArbeitsschutz heraushalten konnten. Die Mitarbeiter erfuhren so nicht, was ihnen ein nach OHSAS 18001:2007 zertifizierter Arbeitgeber eigentlich bieten müsste. Ich nehme an, dass in den meisten nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben kaum ein Mitarbeiter weiß, zu welcher Erfassung von Vorfällen sich der Arbeitgeber verpflichtet hat.

In der wohl Ende 2016 zu erwartenden ISO 45001 fehlt die Definition von “Erkrankung” (“ill health”) leider, darum werden solche konkreten Vorfallskategorien aus der ISO 45001 nicht mehr ableitbar sein. (Nachtrag 2016: Es hat hier Verbesserungen gegeben, sogar gegenüber OHSAS 18001. Mal sehen, was davon umgesetzt wird.)

12 OH&S Incident Categories

Mittwoch, 9. September 2015 - 00:15

These incident catecories are based on definition 3.8 and 3.9 in OHSAS 18001:2007. The data should be easy to obtain. Just quarterly categorize OH&S incidents using the twelve categories shown below. Then count the incidents per category and enter the sums for each category into the table.

12 KPIs for Occupational Health & Safety

 
In words:
Incidents which …
    1.1.1.1   … have caused physical ill health
    1.1.1.2   … have worsened physical ill health
    1.1.2.1   … could have caused physical ill health
    1.1.2.2   … could have worsened physical ill health
    1.2.1.1   … have caused mental ill health
    1.2.1.2   … have worsened mental ill health
    1.2.2.1   … could have caused mental ill health
    1.2.2.2   … could have worsened mental ill health
    2._.1._   … have caused injury
    2._.2._   … could have caused injury
    3._.1._   … have caused fatality
    3._.2._   … could have caused fatality

Or in other words (even closer to OHSAS 18001:2007):
Incidents in which …
    1.1.1.1   … physical ill health occurred
    1.1.1.2   … physical ill health worsened
    1.1.2.1   … physical ill health could have occurred
    1.1.2.2   … physical ill health could have worsened
    1.2.1.1   … mental ill health occurred
    1.2.1.2   … mental ill health worsened
    1.2.2.1   … mental ill health could have occurred
    1.2.2.2   … mental ill health could have worsened
    2._.1._   … injury occurred
    2._.2._   … injury could have occurred
    3._.1._   … fatality occurred
    3._.2._   … fatality could have occurred

 

“Incident” and “ill health” according to OHSAS 18001:


The underlined words met resistance from employers when moving from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007. In internal communications they tried to replace “ill health” by “desease” and “identifiable” by “diagnosable”. They also tried to hide “regardless of severity” from their employees. “Made worse” was not welcome, as the term did not allow them to reject incidents which worsened an already existing ill health. And “could” was a challenge to employers, because due to that term they could not ask affected employees to prove that they actually suffered from ill health. The reasons for resisting against “mental” where quite similar to the reasons for mentioning “psychological factors” only in the notes to clause 7.1.4 of ISO 9000:2015 rather than clearly in the clause itself.

 
Discussion:

 
Download:

Mentale Gesundheit: Mehr Relevanz in ISO 45001?

Dienstag, 8. September 2015 - 23:00

http://www.tuev-sued.de/management-systeme/arbeitsschutz/iso-45001

[...] Ebenfalls mehr Relevanz erhält das Thema mentale Gesundheit. Die ISO 45001 spiegelt damit die in den vergangenen Jahren konkretisierten gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wider. Und: Dass Arbeitsschutz weit mehr als das Minimieren von Gefahren bedeutet, sondern Betrieben auch neue Möglichkeiten eröffnet – beispielsweise durch sinkende Fluktuation oder motivierte, anpackende Mitarbeiter – verdeutlicht der Normentwurf dadurch, dass er den Risiken die Chancen direkt zur Seite stellt. [...]

Frage an TÜV-Süd: Die Begriffsbestimmung 3.9 für “Erkrankung” aus OHSAS 18001:2007 fehlt in der Norm ISO 45001. In OHSAS 18001 haben “physisch” und “mental” den gleichen Rang. Wie sieht der Text in der ISO 45001 aus, der mentaler Gesundheit im Hauptteil der Norm mehr Relevanz gibt?

Protection of mental health dropped in ISO 45001?

Dienstag, 8. September 2015 - 22:41

Question to BSI:

=== ISO 45001 vs. OHSAS 18001 ===
In contrary to OHSAS 18001, in ISO 45001 there is no definition for “ill health” which puts “mental” and “physical” adverse conditions on a same level. Can employers in countries, where protecting mental health is not reqiuired by laws, claim, that ISO 45001 does not cover mental health issues anymore, as did OHSAS 18001?

May be (hopefully) I am wrong. TÜV SÜD says that there is an even stronger emphasis on mental health.

See also: “The need to prevent ill-health (including mental ill-health), as well as injuries” in https://committee.iso.org/files/live/sites/pc283/files/Documents/ISO%2045001%20Current%20status%20of%20development.ppt

2016-03: It’s in the latest draft. I hope that it also can be found in the fonal ISO 45001.

OHSAS 18001 bei Intel

Montag, 7. September 2015 - 21:29

Die irische NSAI hat Intel ein “2007 Multi-Site Registration Certificate” erteilt. Es gilt für verschiedene Fertigungsstätten und das Hauptquartier in Santa Clara. Die deutschen Entwicklungsstandorte für drahtgebundene Kommunikation (Lantiq: 2009 bis 2015; ehemals bei Infineon bis 2009 zertifiziert) und mobile Kommunikation (ehemals bei Infineon bis 2011 zertifiziert) werden in dem Zertifikat der NSAI nicht aufgeführt. Ob bedacht wird, dass ein nach OHSAS 18001 organisiertes Arbeitsschutzmanagement auch bei der Minderung mentaler Fehlbelastungen hilfreich sein kann? Die Präsentation der NSAI von OHSAS 18001 konzentriert sich auf den traditionellen Plastikhelm-Arbeitsschutz.

Als Link zum Zertifikat gibt Intel “NSAI Certificate of Registration of Environmental Management System to OHSAS 18001:2007″ an. Bei OHSAS 18001 geht es aber um Arbeitsschutzmanagementsysteme und nicht um Umweltschutzmanagement.

Evaluierung psychischer Belastungen

Samstag, 5. September 2015 - 11:58

http://www.report.at/home/leben/item/87736-ohne-aufklaerung-geht-es-nicht

Ohne Aufklärung geht es nicht
Montag, 17 August 2015 09:54 — geschrieben von Mag. Angela Heissenberger

Viele Unternehmen erkennen erst im Zuge der Evaluierung der psychischen Belastungen, welche Chancen der Prozess für sie birgt, weiß die Psychologin und Beraterin Birgit Slotta-Bachmayr.

(+) Plus: Seit Jänner 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. [...]

Angela Heissenberger irrt sich. In der Regierungsvorlage zur Änderung des österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetzes steht

[...] Bei den Änderungen in § 2 Abs. 7 und 7a handelt es sich um bloße Klarstellungen, bereits nach geltender Rechtslage sind die dort angeführten Begrifflichkeiten so zu verstehen. [...]

Österreichische Arbeitgeber, die vor dem Jänner 2013 psychische Belastungen nicht evaluierten, wurden mit der Gesetzesänderung also nicht freigesprochen. Die Gesetzesänderung war nur eine Verdeutlichung bestehender Pflichten.

Das Interview im Report ist aber lesenswert:

[...] Slotta-Bachmayr: Die Evaluierung psychischer Belastungen geht nicht auf das einzelne Individuum ein. Das wäre ein klassisches Thema für Mitarbeiterbefragungen. Eine Belastung wird in der Psychologie als neutrale Einwirkung von außen betrachtet. [...]

So ist es. Auch das muss heute noch immer wieder klargestellt werden. Die flache Lernkurve beim Thema “Gefährdungsbeurteilung” und “Belastung” hat vielleicht doch etwas mit der Einstellung vieler Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den verhältnispräventiven Arbeitsschutz zu tun. Bis heute werden Belastungen und Fehlbelastungen nicht sauber auseinandergehalten. Die Unternehmen bringen das Thema der psychischen Belastungen lieber in einem eher verhaltenspräventiv orientierten “Gesundheitsmanagement” unter und verkaufen das der überforderten Gewerbeaufsicht als Umsetzung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Da gleichen sich Österreich und Deutschland wohl.

Sind psychische Belastungen beurteilbar?

Dienstag, 1. September 2015 - 21:41

Die Gesamtbetriebsvereinbarung von Bosch zu psychischen Belastungen hatte mich richtig erschrocken. Die Verfassung “belasteter” Mitarbeiter liegt bei Bosch im verhaltenspräventiven Fokus. Da hat sich ein Gesamtbetriebsrat über den Tisch ziehen lassen, denn vorgeschrieben ist die verhältnispräventive Erfassung, Beurteilung und Minderungen von Fehlbelastungen. Belastungen und Fehlbelastungen sind keine Eigenschaften der Mitarbeiter, sondern der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen.

Deswegen war dann die folgende Pressemeldung des TÜV Thüringen gleich wieder ein Lichtblick. Sie zeigt, dass es für psychische Belastungen verhältnispräventive Beurteilungsmöglichkeiten gibt, die Bosch anscheinend aber nicht so recht gefallen. Die Beurteilung psychischer Belastungen stellt nämlich auch bei Bosch Führungsstile auf den Prüfstand. Der moderne ganzheitliche Arbeitsschutz verändert Unternehmenskulturen. Für ein Unternehmen wie Bosch ist das sicherlich eine Herausforderung.

http://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2015/08/22/ein-sicherheitshelm-fuer-die-seele-sind-psychische-belastungen-beurteilbar/

22.08.2015, 06:51 Uhr
Ein Sicherheitshelm für die Seele – sind psychische Belastungen beurteilbar?
Thüringer Arbeitssicherheitssymposium

Am 9. September tauschen sich auf dem Thüringer Arbeitssicherheitssymposium in Jena Experten zum Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Ganz aktuell stellen Arbeitsschützer eine deutliche Zunahme psychosomatischer Erkrankungen aufgrund von Stress und psychischen Belastungen fest. Gerade dafür will die Veranstaltung unter dem Motto „Mensch und Maschine im Einklang“ Lösungen anbieten.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle erfreulicher Weise weiter zurückgegangen. Trotz dieser positiven Entwicklung sollte das Thema Arbeitsschutz allerdings nicht als lästige Vorgabe des Gesetzgebers oder gar als Kostenfaktor abgetan werden. Neben den Gefahren am Arbeitsplatz, die von Technik ausgehen beziehungsweise aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsbedingungen wie Lärmauswirkungen oder dem Umgang mit Gefahrstoffen entstehen, spielen in unserer modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt heute zunehmend psychische Belastungen eine Rolle.

Eine erste wichtige Handlungsanleitung, wie mit solchen Risiken umgegangen werden soll, liefert die Norm DIN EN ISO 10075. Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen rät Unternehmen, sich umfassend in Sachen Arbeitsschutz beraten und die Arbeitsplätze hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewerten zu lassen.

„So kann das Risiko minimiert werden, dass Arbeitskräfte aufgrund psychischer Belastungen – und das oft für längere Zeit – ausfallen. Beispielsweise werden durch eine passende ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes psychische Beanspruchungen vermindert. Daher soll [nein, sondern muss gemäß Arbeitsschutzgesetz] heutzutage [nein, sondern seit 1996] die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Aspekte am Arbeitsplatz in die Risikobetrachtung mit einbeziehen“, erläutert Hauser.

Das Thüringer Arbeitssicherheitssymposium beleuchtet genau diese Aspekte, betrachtet die wachsenden psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und bietet zahlreiche Lösungsmöglichkeiten an, auch im Hinblick auf die zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene novellierte Betriebssicherheitsverordnung. Hochkarätige Referenten wie beispielsweise Hans-Peter Raths vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Frau Dr.-Ing. Kerstin Ziemer vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz tragen neueste Erkenntnisse vor. In einem Best Practice Beispiel zeigt Rolf Schoch wie das Thema Arbeitssicherheit bei der Thüringer Energie AG umgesetzt wird.

Anmeldungen zum Thüringer Arbeitssicherheitssymposium am 9. September in Jena sind noch kurzfristig möglich. Im Internet unter: www.die-tuev-akademie.de oder telefonisch unter: 0800 555 8838.

TÜV Thüringen – Mit Sicherheit in guten Händen!
Jan Schnellhardt
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Siehe auch: http://www.die-tuev-akademie.de/wir-zeigen-neue-wege-im-arbeitsschutz/

 

Der TÜV Thüringen zeigt, dass Verhältnisprävention auch im Bereich der psychischen Belastungen möglich ist. Bosch dagegen zeigt in seiner Pressemeldung überhaupt kein Interesse an einer verhältnispräventiven Vorbeugung gegen psychische Belastungen, mit der man den Mitarbeitern nicht mit auch in die Persönlichkeit eindringender “Fürsorge” auf die Pelle rückt. Es ist dem Unternehmen gelungen, seinen Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, deren Schwepunkt verhaltensorientiert ist.

Haufe.de versteigt sich sogar in die Behauptung, Bosch sei ein Vorreiter in der Arbeitssicherheit. Das kommt davon, wenn man die Bosch-Werbung unkritisch übernimmt. Hier sieht man wieder, wie sehr OHSAS 18001 als Vorzeigezertifikat dienen kann. Viele Bosch-Betriebe sind nach OHSAS 18001 zertifiziert, aber was wissen die Mitarbeiter davon? Ich bin neugierig, ob die Arbeitnehmer bei Bosch überhaupt etwas vom Geist des BS OHSAS 18001 zu spüren bekommen. Sind die Betriebsräte gut damit vertraut gemacht worden? Schon bemerkt?: Von Bosch hört man in der Pressemeldung keinen Pieps über den arbeitsschützerischen Umgang mit psychischen Erkrankungen.

Der Zertifizierer von Bosch ist auch ein TÜV. Der sollte einmal genauer prüfen, wie viele Vorfälle erfasst wurden, die psychische Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können, und zwar ohne Berücksichtigung der Schwere der Erkrankungen (Kategorie 1.2.2.1 in meiner Liste). Bosch hat tausenden von Mitarbeitern versprochen, derartige Vorfälle zu erfassen. Hier kann der TÜV bei Audits nach OHSAS 18001 ganz leicht überprüfen, ob Bosch tut was Bosch verspricht.

Und natürlich könnte sich auch der Betriebsrat die Vorfallsstatistik zeigen lassen. Wenn dann darin nichts über psychische Belastungen steht, dann verstehen wir, warum Bosch “Vertraulichkeit” so sehr schätzt. Kleiner Tipp and Bosch-Mitarbeiter: Wenn Betriebsräte OHSAS 18001 (oder andere den Mitarbeitern dienende Normen und Vorschriften) nicht kennen und nicht ernst nehmen, dann gehören sie abgewählt.

Weiterhin sollte der TÜV Süd überprüfen, wie bei Bosch Absatz 4.4.3.2 umgesetzt wird. Und wissen die Mitarbeiter, wie sie Vorfälle nach Absatz 3.9 (zusammen mit 3.8) zu melden haben? Die müssen nicht notwendigerweise als vertrauliche Geheimsache gemeldet werden, weil es bei der Vorfallsmeldung nämlich überhaupt keine Sorge um “Stigmatisierung” geben muss.

Arbeitsbedingte psychische Gefährdungen sind ohne Belästigung der Mitarbeiter beurteilbar. Verantwortungsbewusste Arbeitgeber wissen das. Wo sie psychische Fehrbelastungen verhältnispräventiv mindern, braucht man die Mitarbeiter nicht mit gut gemeinten Betriebsvereinbarungen, die sich verhaltensorientiert auf die psychologischer “Betreuung” bei “Überbelastung” konzentrieren, zu bedrängen. Das würde die Mitarbeiter dann noch zusätzlich fehlbelasten.

Der TÜV Süd könnte vielleicht vom TÜV Thüringen ein paar Anregungen gebrauchen.

Urlaub dient dem Gesundgeitsschutz

Dienstag, 1. September 2015 - 06:22

http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/urlaub/arbeitgeber-muss-urlaub-von-sich-aus-gewaehren/ (2015-08-07):

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 07.05.2015, Az.: 10 Sa 86/15,
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2014, Az.: 21 Sa 221/14

[...]

Zumindest der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch dient auch dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Für das Arbeitsschutzrecht ist anerkannt, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch ohne Aufforderung nachkommen muss. [...]