Archiv für Juli, 2015

Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Kriminalität

Mittwoch, 29. Juli 2015 - 07:13

http://www.br.de/nachrichten/inhalt/lohnbetrug-baustellen-100.html

[...] und ebensowenig in Deutschland. Hier bleibt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), sobald sie ihre Quoten erfüllt hat, im Büro. Ob Papiere echt oder gefälscht sind, wird kaum geprüft. Schließlich, so ein Ermittler, wolle man die Wirtschaft “nicht kriminalisieren”. [...]

Die Wirtschaft (zumindest Teile davon) kriminalisiert sich doch selbst. Darum kann die Aufdeckung ihrer Straftaten keine Kriminalisierung mehr sein, denn diese bestand ja schon vorher.

Bei Schwarzarbeit muss die Finanzkontrolle wegsehen, wenn vom Bundesfinanzministerium sehr niedrig angesetzten Quoten erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium verhindert effektive Kontrollen von Schwarzarbeit. Mehr dazu gibt es heute abend im Fernseh-Magazin “Kontrovers” des Bayerischen Rundfunks.

Noch leichter ist es, im Arbeitsschutz wegzusehen. Wenn ein Großteil der Unternehmen seit 1996 ungestraft den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz verhindern konnte, dann muss die Gewerbeaufsicht über einen langen Zeitraum nachhaltig weggesehen haben.

Auch die privatisierte Aufsicht von Arbeitsschutzmanagementsystemen arbeitet ziemlich “wirtschaftsfreundlich”. Beaufsichtigt werden die Zertifizierungsgesellschaften von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), wenn sie bei der DAkkS akkreditiert sind. Die Gesellschafter der DAkkS sind (a) Das Bundeswirtschaftsministerium, (b) der BDI und (c) die Länder. Ich meine, dass das BMAS ein weiterer Gesellschafter werden sollte, denn die DAkkS muss ja Audits nicht nur im Interesse der Wirtschaft überwachen.

Suche: https://www.google.de/search?q=”Franz+Buckenhofer”+Schwarzarbeit+Polizeii

Wissensplattform der KUVB:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Dienstag, 28. Juli 2015 - 16:15

Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landeskasse
http://www.kuvb.de/praevention/arbeitspsychologie/gefaehrdungsbeurteilung/

1. Grundsätzliches
    1.1 Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.2 Was zählt nicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
    1.3 Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
    1.4 Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung lohnt sich
2. Definitionen
    2.1 Psychische Belastungen
    2.2 Psychische Beanspruchung
    2.3 Theoretischer Hintergrund: Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
3. Rechtliche Grundlagen
4. Durchführung: Der Kreislauf der Gefährdungsbeurteilung
5. Methoden und Verfahren
    5.1 Mitarbeiterbefragung mit standardisierten Fragebögen
    5.2 Moderierte Mitarbeiterworkshops
    5.3 Arbeitsplatzbeobachtungen
6. Tipps für den Prozess
    6.1 Vorbereiten, planen und Voraussetzungen schaffen
    6.2 Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
    6.3 Die Auswertung der Ergebnisse
    6.4 Die Entwicklung von Maßnahmen
    6.5 Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
    6.6 Dokumentation der Maßnahmen
7. Integration in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
8. Weiterführende Literatur

PDF-Download

48 Stunden pro Woche

Dienstag, 28. Juli 2015 - 06:16

Der gewerkschaftliche Bund-Verlag hat es auch nicht begriffen. Er schreibt mir per Rundmail mit dem Betreff “Kampf um den Acht-Stunden-Tag”:

Für die meisten Beschäftigten ist Urlaubszeit. Derweil wollen die Arbeitgeber den Acht-Stunden-Tag kippen und nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festlegen. Wollen wir das? Hat nicht der 9-to-5 Job seine guten Gründe?

Derzeit haben wir eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche! 9-bis-5 (zum Beispiel) ist dagegen tariflich geregelt. An der eigentlichen Frage wird vobeidiskutiert: Welche tägliche Arbeitszeit ist für welche Personen unter welchen Bedingungen körperlich und psychisch fehlbelastend?

Kritik am Vorschlag der Arbeitgeber mag nötig sein, aber dann bitte mit vernünftigen Argumenten.

Nachhilfe vom Gesetzgeber

Montag, 27. Juli 2015 - 06:39

BWRmed!a Personal und Arbeitsrecht aktuell hört mit seiner Desinformation in seiner Werbung für das E-Book »Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht« nicht auf:

[...] “Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz” – jetzt vom Gesetzgeber gefordert. [...]

Was soll das? Der Gesetzgeber fordert das nicht erst “jetzt”, sondern schon seit vielen Jahren. Weil ein Großteil der Unternehmen das ignorierte, half der Gesetzgeber nur mit einer Klarstellung nach.

Es gibt außerdem schon genug gute Handlungshilfen für Unternehmen.

Den Mensch an die Digitalisierung anpassen?

Freitag, 24. Juli 2015 - 07:11

Die Arbeitgeber wollen angeblich den 8-Stunden-Tag kippen. Der hat aber mit dem Arbeitschutzgesetzt nichts zu tun. Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden. Arbeitzeitbeschränkungen dienen z.B. dazu, dass übermüdete Ärzte bei Operationen nicht links und rechts verwechseln.

Die 8 Stunden oder 7 Stunden usw. sind in tariflichen Vereinbarungen geregelt.

Könnte es sein, dass eine Digitalisierung, die eine Änderung des Arbeitsszeitsgesetzes und eine Erweiterung der ja bereits bestehenden Spielräume verlangt, keine menschengerechte Digitalisierung ist? Will die BDA den digitalisierungsgerechten Menschen mit einem entsprechend angepassten Biorhythmus? Länder, in denen die Menschen etwas chinesischer geführt werden, scheinen ja zu zeigen, dass das geht.

Es geht tatsächlich um viel mehr, als nur um die Arbeitszeit. Die BDA will die Digitalisierung als Hebel zur Systemveränderung im Sinn der Arbeitgeber nutzen. Der Mensch hat sich den “Chancen der Digitalisierung” anzupassen. Ich persönlich arbeite an und mit der Digitalisierung seit 1975, kenne also ihre guten und schlechten Seiten recht genau. Mit dieser Erfahrung lese ich dann das BDA-Positionspapier:
Chancen der Digitalisierung nutzen
Positionspapier der BDA zur Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt

Mai 2015

[...] Im Bereich der körperlichen Belastungen und Gefährdungen sind – ausgehend von einem bereits hohen Niveau – auch weiterhin deutliche Verbesserungen zu erwarten, weil ergonomischere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen werden. [...]

[...] Etwas anders ist die Situation bei den psychischen Belastungen. Derzeit ist noch nicht umfassend vorhersehbar, wie sie sich im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft verändern werden. Deshalb muss der Arbeitsschutz zeitnah und flexibel auf Veränderungen reagieren können. Dies ist durch die derzeitigen Handlungsspielräume im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gewährleistet. Hier würde weitere Regulierung – etwa zur Stressvermeidung oder zur Einschränkung der Erreichbarkeit – keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern nur mehr Bürokratie, Handlungs- und Rechtsunsicherheit. Der geltende Rechtsrahmen bietet alle Möglichkeiten, innerhalb eines Betriebs potenzielle psychische Gefährdungen für einzelne Tätigkeiten zu ermitteln. Dabei ist es sinnvoll, dass in diese Bewertungen nach und nach gesicherte und allgemein akzeptierte Forschungsergebnisse zu psychischen Belastungen einfließen, ohne dass es deshalb neuer Rechtsetzung bedarf. [...]

So wie Forschung inzwischen finanziert wird, werden die Arbeitgeber schon für die von ihnen benötigten Ergebnisse sorgen.

Zu dem obigen Absatz: Die Arbeitgeber fürchten insbesondere die “Anti-Stress-Verordnung”. Tatsächlich glaube ich auch, dass die bestehenden Vorschriften theoretisch reichen. Praktisch hat sich aber viele Jahre lang kaum ein Arbeitgeber daran gehalten. Zu schnell ist vergessen, dass die Arbeitgeber (unter den Augen der ja bereits sehr laxen Gewerbeaufsichts-Bürokratie) fast 20 Jahre lang gebraucht haben, um heute darüber nachzudenken, ob man sich jetzt vielleicht netterweise nicht doch an diese Vorschriften halten sollte. Darum entsteht schon ein gewisses Geschmäckle, wenn die Arbeitgeber nun die Vorschriften für ausreichend halten, gegen die sie viele Jahre lang verstoßen haben. Offensichtlich konnten die Arbeitgeber nicht mit der Entbürokratisierung, die das Arbeitsschutzgesetz bereits seit 1996 einleitete, anständing umgehen.

Wir brauchen eine laufende Diskussion über eine Anti-Stress-Verordnung, damit wir keine Anti-Stress-Verordnung brauchen :-)

Schlafentzug und Griechenlandkrise

Montag, 13. Juli 2015 - 23:59

http://www.theguardian.com/news/reality-check/2015/jul/13/greece-crisis-what-are-the-effects-of-sleep-deprivation-on-decision-making

Greece crisis: what are the effects of sleep deprivation on decision-making?

Greece and its eurozone creditors have reached a deal after all-night talks, but can we trust the decisions and deals of sleep-deprived politicians?