Nachhilfe vom Gesetzgeber

Montag, 27. Juli 2015 - 06:39

BWRmed!a Personal und Arbeitsrecht aktuell hört mit seiner Desinformation in seiner Werbung für das E-Book »Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht« nicht auf:

[...] “Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz” – jetzt vom Gesetzgeber gefordert. [...]

Was soll das? Der Gesetzgeber fordert das nicht erst “jetzt”, sondern schon seit vielen Jahren. Weil ein Großteil der Unternehmen das ignorierte, half der Gesetzgeber nur mit einer Klarstellung nach.

Es gibt außerdem schon genug gute Handlungshilfen für Unternehmen.


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