Archiv für Mai, 2013

Bestehende Schutzlücke schließen!

Freitag, 17. Mai 2013 - 06:53

http://www.linksfraktion.de/nachrichten/stress-arbeitsplatz-bestehende-schutzluecke-schliessen/

[...] Aber auch Sachverständige der Koalition haben signalisiert, dass es Handlungsbedarf gibt. So unterstützt der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion die Forderungen der Opposition, das Personal bei den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aufzustocken. Er stellt sich ebenso hinter die Forderung, die Aufsichtsbeamten bundeseinheitlich zu qualifizieren. Zudem begrüßt er, dass die Sozialpartner einbezogen und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Beschäftigten und ihren Vertretungen ausgeweitet werden sollen. Weiter hat er sich dafür ausgesprochen, das Arbeitsschutzrecht um die psychischen Belastungen zu erweitern und die gesetzgeberische Schutzabsicht somit zu konkretisieren.

Daneben hat die Bundespsychotherapeutenkammer, ebenfalls Sachverständige der Koalition, signalisiert, dass die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt durch ein Maßnahmenbündel zu fördern ist, unter anderem mit einer Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, der Berücksichtigung psychischer Belastungen im Gefährdungssystem, betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion arbeitsbedingter psychischer Belastung und der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten. [...]

TÜV-Nord beurteilt psychische Belastungen

Donnerstag, 16. Mai 2013 - 07:34

http://www.medituev.de/?lang=de&sid=12219860330747649562136302676221&tpl=dienst.gefaehrdung.psych

[...] Die Gefährdungsbeurteilung

Immer mehr Unternehmen fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Dabei rückt das Thema psychische Belastung und Beanspruchung zunehmend in den Fokus. Mit der im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen zur Überprüfung und Bewertung von Arbeitsplätzen.

Wie aber lässt sich psychische Belastung und Beanspruchung möglichst effektiv und kosteneffizient erfassen und reduzieren? [...]

Ich habe den TÜV Nord heute gefragt, wie er darauf achtet, dass die Betriebsräte bzw. die Personalräte in die Beurteilung psychischer Gefährdungen mit einbezogen werden und ob er für die Arbeitnehmervertretung Audits nach OHSAS 18001 durchführen kann.

Keine psychischen Belastungen bei BASF?

Donnerstag, 16. Mai 2013 - 07:15

http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/wenn-die-balance-verloren-geht-59010/

[...] BASF-Personalchefin Anna Gstöttner sagt, dass die Evaluierung zwar ergeben habe, dass es im Betrieb keine psychischen Belastungen gebe, aber dennoch arbeite man mit dem Ergebnis weiter und setze bei Themen an, die am schlechtesten abgeschnitten hätten. [...]

Daran erkennt man, dass die Personalchefin die Grundzüge des Arbeitsschutzes noch nicht ganz versteht. Natürlich haben alle Mitarbeiter psychische Belastungen, sonst hätten sie nichts zu tun. Und ganz ohne Fehlbelastungen kann es auch nicht gehen, das verlangt selbst der österreichische Arbeitsschutz nicht.

Verlangt wird dagegen, dass die in der Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” (“mentale Arbeitsbelastung” wäre die bessere Übersetzung von “mental workload” in der ISO 10075) immer wieder unvermeidlich auftretenden Fehlbelastungen mitbestimmt und auditierbar erfasst, bewertet und gemindert werden. Die mentale Arbeitsbelastung (psychische Belastung) selbst abzuschaffen würde bedeuten, jede geistige Arbeit schlechthin abzuschaffen. Ein Unternehmen, in dem es keine psychischen Belastungen gibt, könnte nicht im Markt bestehen.

Der Unterschied von Belastung und Fehlbelastung hat übrigens auch in Österreich im Rahmen der Regeln des Arbeitnehmerschutzes und der wissenschaftlichen Erkenntnisse mitbestimmt gefunden zu werden. Die Presse sollte überprüfen, ob bei Aussagen von Firmenleitungen zur psychischen Belastungen in einem Unternehmen sichergestellt ist, dass auch der Betriebsrat zu diesen Aussagen steht. Unternehmensleitungen machen hier gelegentlich falsche Angaben.

Der Artikel ist trotzdem ganz interessant. Er macht deutlich, dass die Mitarbeiter ein Eindringen des Unternehmens in ihre privaten Angelegenheiten nicht so sehr mögen. Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz vermeidet ein solches Eindringen. Er nimmt das Unternehmen aber viel mehr in die Verantwortung, als die freiwillige Gesundheitsförderung. Das, was in den Unternehmen oft als Gesundheitsförderung verstanden wird, mischt sich schon eher in das Privatleben ein.

Bußgeld bei Dokumentationsmängeln

Dienstag, 14. Mai 2013 - 20:13

http://www.mwe-blogar.de/kategorien/evergreens/bundesrat-will-arbeitnehmer-vor-psychischen-belastungen-schutzen/ im McDermott-Blog findet sich eine gute Beschreibung der von der Bundesratsmehrheit entworfenen Rechtsverordnung “zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit”. Der Artikel schließt mit einer Bewertung ab:

[...] Die vom Bundesrat in seinem Verordnungsentwurf geforderten Maßnahmen erscheinen grundsätzlich richtig und sinnvoll – insbesondere um die Leistungsfähigkeit der eigenen Arbeitnehmer zu erhalten, ist die Einhaltung dieser Maßstäbe bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht, die effektiv wohl wenig für die einzelnen Arbeitnehmer und die Verbesserung deren Arbeitsbedingungen erreichen, für die Unternehmen jedoch ein zusätzlicher erheblicher Bürokratie- und Complianceaufwand darstellen wird.

Dass die “Einhaltung dieser Maßstäbe” bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag ist, stimmt einfach nicht, denn in 80% der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht vorschriftsgemäß in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen. McDermott kennt die Realität in den Betrieben anscheinend nicht. Die Belegschaften dort bleiben von der Veralltäglichung des Ungesetzlichen nicht verschont. Der Widerstand zu vieler Unternehmen gegen die ordentliche Dokumentation beispielsweise arbeitsbedingter Fehlbelastungen richtet sich in Wahrheit natürlich nicht gegen den “Bürokratie- und Complianceaufwand”, denn den hätten sie ja jetzt schon, wenn sie sich an die Regeln des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung hielten. Sie hätten dann auch kein Bußgeld zu befürchten. Wo liegt also dann das Problem?

Profiler findet gefährdete Mitarbeiter

Dienstag, 14. Mai 2013 - 07:26

http://mit-blog.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-und-personaldiagnostik/ (2013-02-25)

[...] Mit ValueProfilePlus ist es einer Firma möglich, einfach und unkompliziert, eine Erhebung zu machen, die als Ergebnis in Form einer Ampel die gefährdeten Mitarbeiter aufzeigt. Da nur mit Zugangscodes und/oder Personalnummern, nicht aber mit Namen gearbeitet werden kann, ist auch den Anforderungen des Datenschutzes ausreichend Rechnung getragen. Durch den Aufbau im Internet, können alle Mitarbeiter ihre Bewertung jederzeit und an jedem Ort (z.B. auch Zuhause und/oder am Wochenende in diskreter Umgebung) bearbeiten.

Mit diesem Instrument und dem Ergebnis kann nun gezielt in die Förderung gegangen werden. Somit wird BGM zu einem erfolgreichen Instrument. [...]

Wehe den Mitarbeitern, die nicht durch einen guten Betriebsrat gegen die Auswüchse der “Personaldiagnostik” geschützt sind. Da sollen dann noch am Wochenende aus der “diskreten Umgebung” heraus Daten einer nicht mehr ganz so diskreten Auswertung zugeführt werden. Mit diesem haarsträubenden Aufspüren “gefährdeter Mitarbeiter” wird BGM ganz sicher nicht zu einem erfolgreichen Instrument.

Statt gefährdete Mitarbeiter aufzuzeigen, haben gefährdende Arbeitsplätze aufgezeigt zu werden. Der Arbeitsschutz fragt nicht nach “auffälligen” Mitarbeitern, sondern er fragt nach auffälligen Arbeitsplätzen.

Im Radio: Stress lass nach

Montag, 13. Mai 2013 - 21:55

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/pisaplus/2103876/

11.05.2013 · 14:05 Uhr

[...]

Studiogäste sind:
- Dr. Helmut Deden vom Arbeitsministerium NRW
- Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Gesamtmetall
- Prof. Johannes Siegrist, Medizinsoziologe von der Uni Düsseldorf

Geplante Beiträge:

  • Solveig Bader
    Damit der Ernstfall erst gar nicht entsteht
    Was tun Unternehmen, um psychischer Belastung am Arbeitsplatz vorzubeugen? Fallbeispiel RWE in Essen
  • Thomas Wagner/ Solveig Bader
    Was sind bei Ihnen die Ursachen für psychischen Stress im Job und was tun Sie dagegen? Umfragen aus NRW und Baden-Württemberg

[...]

Oliver Zander argumentiert gegen die “Anti-Stress-Verordnung” damit, dass man noch nicht genügend wisse, wie viel für Erkrankung ursächliche psychische Belastung aus dem Privatleben oder dem Arbeitsleben komme. Zanders Argumentation lenkt eristisch vom Ziel der “Anti-Stress-Verordnung” ab. Er verkennt, dass das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung sich nur auf den Bereich konzentrieren, in dem die Arbeitgeber Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten haben. Mehr will man den Arbeitgebern ja auch nicht zumuten. Auch darf man nicht vergessen dass die Arbeitgeber, die sich heute über fehlende Erkenntnisse beschwehren, sich seit 1996 dagegen gewehrt hatten, diese Erkenntnisse durch den Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen.

Johannes Sigrist weist darauf hin, das etwa 20% der psychischen Erkrankungen arbeitsbedingt sind. Oliver Zander stürzt sich dann gleich auf die verbleibenden 80%, anstelle glücklich zu sein, dass die Arbeitgeber sich nur auf den kleineren Teil der Erkrankungsursachen konzentrieren müssen. Aber anstelle das zu tun, sucht der Arbeitgebervertreter ausgerechnet dort, wo es für sie keine Handlungsmöglichkeiten gibt. Die Arbeitgeber erarbeiten sich ihre Hilflosigkeit sehr mühesam.

Oliver Zander hätte nachvollziehbar die Umsetzbarkeit des Arbeitsschutzgesetzes in Frage stellen können. Statt dessen wehrt sich der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall mit eristischen Tricks gegen den Einbezug arbeitsbedingter psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Darum ist es Zander gelungen, meine letzten Zweifel an der Notwendigkeit der “Anti-Stress-Verordnung” auszuräumen. Dieser Art von Arbeitgebern kann man eben nur mit schärferen Regeln beikommen.

Podcast: http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=1&broadcast=445207&datum=20130511&playtime=1368273900&fileid=1c81d474&sendung=445207&beitrag=2103876&/

Gesundheitsgipfel: 23.-26. Juni 2013

Montag, 13. Mai 2013 - 17:17

DGB-Bildungswerk: http://gipfel.betriebsratsqualifizierung.de/das-programm-des-gesundheitsgipfels-2013/

Stress in BILD

Montag, 13. Mai 2013 - 07:23

http://www.bild.de/ratgeber/2013/stress/so-krank-macht-uns-der-job-30361532.bild.html

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

Bundesrat weiter als Gewerkschaften?

Freitag, 10. Mai 2013 - 07:49

http://www.nachdenkseiten.de/?p=17200#h09