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Bußgeld bei Dokumentationsmängeln

Dienstag, 14. Mai 2013 - 20:13

http://www.mwe-blogar.de/kategorien/evergreens/bundesrat-will-arbeitnehmer-vor-psychischen-belastungen-schutzen/ im McDermott-Blog findet sich eine gute Beschreibung der von der Bundesratsmehrheit entworfenen Rechtsverordnung “zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit”. Der Artikel schließt mit einer Bewertung ab:

[...] Die vom Bundesrat in seinem Verordnungsentwurf geforderten Maßnahmen erscheinen grundsätzlich richtig und sinnvoll – insbesondere um die Leistungsfähigkeit der eigenen Arbeitnehmer zu erhalten, ist die Einhaltung dieser Maßstäbe bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht, die effektiv wohl wenig für die einzelnen Arbeitnehmer und die Verbesserung deren Arbeitsbedingungen erreichen, für die Unternehmen jedoch ein zusätzlicher erheblicher Bürokratie- und Complianceaufwand darstellen wird.

Dass die “Einhaltung dieser Maßstäbe” bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag ist, stimmt einfach nicht, denn in 80% der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht vorschriftsgemäß in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen. McDermott kennt die Realität in den Betrieben anscheinend nicht. Die Belegschaften dort bleiben von der Veralltäglichung des Ungesetzlichen nicht verschont. Der Widerstand zu vieler Unternehmen gegen die ordentliche Dokumentation beispielsweise arbeitsbedingter Fehlbelastungen richtet sich in Wahrheit natürlich nicht gegen den “Bürokratie- und Complianceaufwand”, denn den hätten sie ja jetzt schon, wenn sie sich an die Regeln des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung hielten. Sie hätten dann auch kein Bußgeld zu befürchten. Wo liegt also dann das Problem?