Archiv für Mai, 2013

AuS-Gesetzgebungsreport

Freitag, 10. Mai 2013 - 06:47

Der Arbeitsrechts-Berater – Informationsdienst für die Beratungspraxis
“powered by AuS…. Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrechte (IDEAS) an der Universität zu Köln”
http://www.arbrb.de/aus_gesetzgebungsreport.html

(Nur ausgewählte Überschriften sind hier wiedergegeben.)

Bundesrat: Plenarprotokoll zur 909. Sitzung ist online

Donnerstag, 9. Mai 2013 - 10:41

http://blog.psybel.de/bundesrat-909-sitzung/#Plenarprotokoll

Ein bisschen traurig

Donnerstag, 9. Mai 2013 - 09:48

http://www.versicherungsbote.de/id/89044/Betriebliches-Gesundheitsmanagement-Interview-MEDICA-Klinik-Joerg-Brandt/

Jörg Brandt: Betriebliches Gesundheitsmanagement ist nach meiner Ansicht vor allem Prävention. Und der Gedanke, dass Prävention notwendig ist, entwickelt sich langsam, aber stetig mit dem zunehmenden Arbeitskräftebedarf und den steigenden Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer in Deutschland. Man hat erkannt, eben weil man keine unbegrenzten Ressourcen zur Verfügung hat, dass man seine Arbeitnehmer gesund erhalten muss. Das ist aus meiner Sicht in sozialer Hinsicht etwas ausgesprochen Begrüßenswertes.

Es ist zwar ein bisschen traurig, dass dies aus ökonomischen und betrieblichen Notwendigkeiten heraus entsteht und nicht aus einem Bewusstsein. Aber immerhin, der Grund mag egal sein, im Sinne des Arbeitnehmers ist es wenigstens im Entstehen. Es gibt sehr viele Länder, insbesondere im Norden Europas, die uns da voraus sind und schon lange Arbeitsbedingungen schaffen, die – sagen wir mal – den humanen Ressourcen auch angemessen sind. Denn was nutzt ihnen ein gut ausgebildeter Mitarbeiter, wenn er drei Monate im Jahr krank ist? [...]

Bei diesem Arzt ist der Arbeitsschutz gut im Gesundheitsmanagement aufgehoben. Auch der Interviewer (Mirko Wenig) des Versicherungsboten verdient ein Kompliment.

Übrigens, nicht einmal der traurige wirtschaftliche Anreiz bewegt die Krämerseelen vieler Unternehmer:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln

Dienstag, 7. Mai 2013 - 13:41

http://www.bghw.de/praevention/ba-fasi-bestellung-ab-01012011/online-handlungshilfe

DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht

Mit einem Online-Tool können Unternehmerinnen und Unternehmer die Einsatzzeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schnell und einfach abschätzen. Konzipiert ist das Programm für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen. [...]

Arbeitsschutz über das SGB beeinflussen

Montag, 6. Mai 2013 - 07:17

Wer verstehen will, wie die FDP und die Wirtschaft über das Gesundheits- und das Wirtschaftsministerium den Arbeitsschutz beeinflussen wollen, findet in dem zur 909. Sitzung des Bundesrates vorgelegten Gesetzesänderungsentwurf interessanten Lesestoff: http://blog.psybel.de/bundesrat-909-sitzung/#Drucksache-217-13.

Anoushka Shankar at Festival Les Nuits de Fourviere, France – 2012 07 13

Sonntag, 5. Mai 2013 - 01:46

Mal wieder was zur Entspannung: http://www.youtube.com/watch?v=9TJUT-yz3Z4&t=17m05s

Abgrenzungthesen

Samstag, 4. Mai 2013 - 15:03

http://www.gesundheitberlin.de/download/Abgrenzungsthesen.pdf

Joseph Kuhn, Trutz Kayser

erschienen in: sicher ist sicher, Zeitschrift für Arbeitsschutz, November 2001, S. 519-521

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung – Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung war immer ein schwieriges Verhältnis, geprägt von gegenseitiger Kritik, von wechselseitigem Unverständnis, von Konkurrenz und neuerdings von manchmal schwerfälligen Kooperations- und Integrationsbemühungen. Im folgenden sollen dazu einige Anmerkungen gemacht werden, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Ansätze etwas deutlicher zu bestimmen. [...]

 
http://www.dnbgf.de/bgf-themen/recht-leitlinien.html (Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung)

Rechtsgrundlagen

Anders als der Arbeitsschutz, der durch eine Reihe konkreter gesetzlicher Vorgaben geregelt wird, beruht betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) derzeit lediglich auf einer allgemeinen, auf Freiwilligkeit basierenden Rechtsgrundlage. § 20 Sozialgesetzbuch V ermöglicht den Krankenkassen ein Engagement in der BGF. Der Paragraph sagt jedoch nichts darüber aus, welche Methoden und Instrumente zur Anwendung gelangen sollen, noch gibt er an, auf welche Arbeitstätigkeiten sich BGF bezieht. Auf der Grundlage dieser Regelung lassen sich Möglichkeiten ableiten, den gesetzlichen Handlungsspielraum flexibel, kreativ und zielführend auszugestalten. Dabei gilt jedoch immer, dass BGF in Ergänzung, nicht in Konkurrenz zum Arbeitsschutz steht. [...]

 
http://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=bvpg&snr=8938

Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung gehören zusammen – Dokumentation der Statuskonferenz BGF erschienen
02.07.2012

Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz weisen zahlreiche Schnittstellen auf. Aus diesem Grund ist eine stärkere Vernetzung dieser beiden Sektoren dringend geboten. Im Rahmen des 32. Internationalen Kongresses für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A) im vergangenen November verdeutlichte die Statuskonferenz der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V., wie eine engere Kooperation gelingen kann und in welchen Bereichen Verbesserungspotentiale liegen. Die Dokumentation zur Konferenz ist nun erschienen. [...]

 
http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/bgf.htm

[...]
Ziele: Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen. Dadurch wird das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und gefördert. Das schließt Unfall- und Krankheitsverhütung ein, will aber darüber hinaus die Kräfte des einzelnen stärken und all das, was bei der Arbeit fit hält bspw. eine inhaltlich befriedigende Tätigkeit.

Ansatzpunkte: Gesundheitsförderung nimmt in erster Linie die Arbeitsbelastungen ins Visier. Aber auch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen der Beschäftigten können bspw. durch Rückenschulen, Kurse zur Stressbewältigung, Ernährungsberatung usw. positiv beeinflusst werden. So findet eine Verknüpfung von verhältnis- und verhaltensorientierter Prävention statt. [...]

Für ergo-online.de ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein um Verhaltensprävention ergänzter Arbeitsschutz. Es gibt keine Schnittmenge zwischen BGF und Arbeitsschutz, sondern der Arbeitsschutz ist eine Teilmenge des BGF.

 
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/9019C877D28F7790C1257220004EB04B

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Sie ergänzt damit den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz im Rahmen der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. In Abgrenzung zum Arbeitsschutz beruht betriebliche Gesundheitsförderung auf dem freiwilligen Engagement aller betrieblichen Akteure. [...]

 
http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/praevention/gesundheitsfoerderung/

Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung

Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat den Erhalt und die umfassende Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zum Ziel. Es entwickelt und etabliert Strukturen und Prozesse im Sinne einer gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz.

In diesem Sinne stellt es eine Ergänzung und Unterstützung des klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar und leitet an, wie in systematischer Form alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten aufeinander bezogen und zielgerichtet im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiter entwickelt werden können.

Es finden sich zahlreiche Handlungshilfen und Anleitungen zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter das vom StMAS entwickelte “Ganzheitliche Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem (GABEGS)” und der “Handlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement”, der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen herausgegeben wird (siehe Link: Arbeitsschutzmanagementsysteme).

Die wichtigsten Akteure im Management zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind die Arbeitgeber und die Beschäftigten, unterstützt durch betriebsärztliche und sicherheitstechnische Expertise. Die wichtigsten überbetrieblichen Akteure sind die Krankenkassen (auf der Grundlage von § 20 SGB V), die Unfallversicherungsträger (auf der Grundlage von § 14 SGB VII) und die Arbeitsschutzbehörden. [...]

Wenigstens beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zählen auch die Beschäftigten zu den wichtigsten Akteuren.

 
Über http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a860-gesundheit-im-unternehmen.html

[...] Der gesetzlich verbindliche Arbeitsschutz ist im Unternehmen erfolgreich installiert. Auf dem Weg hin zu einem „gesunden Betrieb“ beginnen Unternehmen darüber hinaus mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. [...] Die betriebliche Gesundheitsförderung ist möglichst kontinuierlich zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement auszubauen, das mit Aktivitäten des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements verzahnt ist, um das Ziel eines „gesunden Betriebes“ zu erreichen. [...]

Die Arbeitsgruppe Betriebliche Gesundheitsförderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt also, zunächst den Arbeitsschutz sicherzustellen, sich danach um die Gesundheitsförderung zu kümmern und diese dann zu einem Gesundheitsmanagement auszubauen.

 
Siehe auch:

Verantwortung ohne Gestaltungsfreiheit

Samstag, 4. Mai 2013 - 00:57

http://www.taz.de/Betriebsrat-ueber-Anti-Stress-Kongress/!114986/ (TAZ 2013-04-23):

Betriebsrat über Anti-Stress-Kongress
„Systematische Überforderung“

Der Bosch-Betriebsrat Hans Peter Kern über „Verdichtung“ der Arbeit, Entschleunigungsprozesse und lebenslanges Lernen. Interview: Hannes Koch

[...]

Der Vorgesetzte überträgt den Mitarbeitern somit Verantwortung, die sie mangels Gestaltungsfreiheit aber oft nicht ausfüllen können.

[...]

Von psychischer Belastung ist im aktuellen Arbeitsschutzgesetz noch keine Rede. Die Novellierung und eine Anti-Stress-Verordnung würden die Basis dafür legen, dass die Betriebsräte überhaupt systematisch mit den Unternehmensleitungen über das Thema Stress verhandeln können. Dann erst hätten wir die Möglichkeiten, breite Verbesserungen durchzusetzen.

(Links nachträglich in das Zitat eingefügt)

Peter Kern irrt sich zu seinem eigenen nachteil: Psychische Belastungen wird zwar derzeit noch nicht ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz erwähnt, aber im Jahr 2009 bestätigte beispielsweise das Bundesarbeitsministerium, dass psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen werden müssen. Es gibt klare Leitlinien vom LASI für die Gewerbeaufsicht. Beim Arbeitsministerium in NRW gibt es zum Thema “Psychische Fehlbelastungen in den gesetzlichen Vorschriften” noch weitere Informationen.

Wenn Betriebsräte und Gewerkschaften das nicht verstehen, werden die Arbeitgeber bald behaupten, dass sogar die Arbeitnehmervertretungen meinen, dass bisher psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz hätten integriert werden müssen.

Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress

Freitag, 3. Mai 2013 - 08:10

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/bundesrat-arbeitgeber-beim-kampf-gegen-burn-out-in-der-pflicht-2e308-51ca-12-1493110.html

Bundesrat: Arbeitgeber beim Kampf gegen Burn-out in der Pflicht
[...]
Deutschland im europäischen Vergleich weit abgeschlagen [...] Prüfer-Storcks[: ...] Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei diesem Thema noch weit hinten. So haben sich die europäischen Sozialpartner bereits 2004 auf eine Vereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress verständigt, die in 13 EU-Staaten umgesetzt worden sei – nicht aber in Deutschland. [...]

 
http://www.bvoed.de/nr.-252013-thema-arbeitsbedingter-stress.html

[...] Die europäischen Sozialpartner wurden im Jahr 2002 von der EU-Kommission über einen möglichen Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress konsultiert.

Grundlage waren die allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG).

Im Ergebnis wurde von den europäischen Sozialpartnern am 8. Oktober 2004 die Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress abgeschlossen, die Grundsätze, Ziele und mögliche Maßnahmen zum Abbau von arbeitsbedingtem Stress enthält. [...]

Bundesrat, 909. Sitzung

Freitag, 3. Mai 2013 - 07:40

Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node.html?__nnn=true:

TOP 32: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
[TOP-Nummer hatte sich gegenüber der ursprünglichen Planung geändert.]
Ausschussbeteiligung: Gesundheitsausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss
[Neben vielen anderen Punkten in diesem umfangreichen Vorgangs geht es um "die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu erreichen. Hierzu sollen die Krankenkassen einerseits verpflichtet werden, mindestens 2 Euro jährlich für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung auszugeben. Andererseits soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Boni an Arbeitgeber und Versicherte zu leisten, die an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen."]


Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 32 [pdf, 26 KB]
[s.a. GG, Art. 76 Abs. 2]
Download
 
Drucksachen zu 217/13:

Nummer Titel Download
217/13 Drucksache [pdf, 355 KB] Download
217/1/13 Drucksache [pdf, 53 KB] Download
217/2/13 Drucksache [pdf, 18 KB] Download
217/3/13 Drucksache [pdf, 29 KB] Download

TOP 95: Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Ausschussbeteiligung: “Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (federführend), Gesundheitsausschuss, Wirtschaftsausschuss
verbunden mit [...] TOP 99
Redner: siehe TOP 99

TOP 99: Entschließung des Bundesrates “Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten”
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Redner: MP’in Malu Dreyer (RP), MP Stanislaw Tillich (SN), Min Guntram Schneider (NW), MP Dr. Reiner Haseloff (ST), Sen’in Cornelia Prüfer-Storcks (HH), StMin’in Christine Haderthauer (BY), Min’in Svenja Schulze (NW), StMin, Michael Boddenberg (HE), Min Olaf Lies (NI)
verbunden mit [...] TOP 95

 
Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/presse/pm/2013/088-2013.html:

TOP 95: Drucksache 315/13
Die antragstellenden Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.
Zur Begründung ihrer Initiative führen die Antragsteller aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

TOP 99: Drucksache 343/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für eine faire Arbeitspolitik ein. Aus ihrer Sicht muss Fehlentwicklungen in diesem Bereich – wie zum Beispiel dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung – entgegengewirkt werden. Mit einer Entschließung wollen sie daher Bundesregierung und Bundestag unter anderem auffordern, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz “Gleiche Arbeit-Gleiches Geld” sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vorgestellt.

 

(sinngemäße Wiedergaben aus www.bundestag.de)

Das Plenarprotokoll gibt es hier: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2013/Plenarprotokoll-909,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-909.pdf

Siehe auch: 909. Sitzung des Bundesrates

 


Nachtrag (weil später gefunden): http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/528/52872.html
Konkretisierung von Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung betrieblicher Strategien

Plenarprotokoll: Ab einschließlich dem Beitrag von Christine Haderthauer war das Thema “psychische Belastungen” vom Radar verschwunden.