Archiv für Januar, 2013

Linkliste der oberfränkischen Gewerbeaufsicht

Samstag, 26. Januar 2013 - 07:34

Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberfranken hat eine Seite mit vielen Links zum Thema der psychischen Belastung veröffentlicht. Ich habe sie in meine Liste von LASI-Veröffentlichungen und weiteren Handlungsanleitungen aufgenommen.

BGV Hamburg

Freitag, 25. Januar 2013 - 11:03

http://www.hamburg.de/arbeitsschutz/3605986/branchenuebergreifende-fachinformationen.html


Psychische Belastung

(“Psychische Belastung, manuelle Lastenhandhabung: BAuA” habe ich aus dem Zitat herausgenommen, weil hier “physisch” mit “psychisch” verwechselt wurde.)

Siehe auch: http://blog.psybel.de/systemkontrolle-hamburg/

Arbeitsbedingte psychische Probleme

Freitag, 25. Januar 2013 - 08:21

Ein immer wieder in den Diskussionen um arbeitsbedingte psychische Probleme auftauchendes Argument ist, dass Arbeitgeber sich nicht um jebe Probleme kümmern können, die von außen in die Betriebe hineingetragen werden.

http://arbeitspsychologie-salzburg-team.at/2013/01/03/umfrage-zu-psychischen-belastungen-im-betrieb/ zur Zurückhaltung der Unternehmen beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz:

… Die Einschätzung, dass psychische Probleme aus dem Privatbereich in den Betrieb getragen werden, ist nur für ein Viertel der Verantwortlichen Ursache für die Zurückhaltung. …

In http://gesundheitsalzburg.at/inhalt/unwissenheit-und-scheu-umgang-psychischen-belastungen-betrieb Gibt es noch weitere Angaben.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/bewertung-psychischer-fehlbelastungen-ist-pflicht/#Belastungsquellen

Schlafender Riese mit scharfem Schwert

Donnerstag, 24. Januar 2013 - 23:02

Claudia Tödtmann im Gespräch mit Arbeitsrechtler Tobias Neufeld bei einem Teller Thunfisch
15.01.2013, 20:05, Management-Blog der WiWo
http://blog.wiwo.de/management/2013/01/15/ein-teller-thunfisch-mit-arbeitsrechtler-tobias-neufeld-der-vor-schlafenden-riesen-mit-scharfen-schwertern-warnt/

… In Deutschland gebe es hingegen ein aktuelles Thema, das unter dem Namen “Gefährdungsbeurteilung” auf die Unternehmen zukomme, die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. “Das ist ein schlafender Riese und ein scharfes Schwert für Betriebsräte wie Arbeitnehmer”, schätzt er die Lage ein. Da können nämlich zum Beispiel Bewohner von Großraumbüros Gefährdungsbeurteilungen von ihrem Arbeitgeber verlangen – und dann wird etwa geprüft, ob die Lärmbelästigung im Großraumbüro Stress auslöst. Auch die Arbeit in internationalen Matrixorganisationen mit vielen Berichtslinien, E-Mail-Flut, Führungstil der Vorgesetzten, Arbeitsorganisation oder ständige Erreichbarkeit durch Smartphones zählen dazu. …

eLearning-Tool für Führungskräfte

Donnerstag, 24. Januar 2013 - 22:05

http://psyga.info/ueber-psyga/materialien/psyga-material/elearning-tool/

Förderung psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe
eLearning-Tool für Führungskräfte

Viele Führungskräfte sehen sich Druck von allen Seiten ausgesetzt: Sie müssen Zielvorgaben erfüllen und ihre Ergebnisse gegenüber ihren eigenen Vorgesetzten rechtfertigen. Gleichzeitig sollen sie ihre Mitarbeitenden gesund führen und diese vor Überlastung schützen. Und obendrein wollen sie selber gesund und leistungsfähig bleiben. Keine leichte Aufgabe! Angesichts knapper Personalressourcen und zunehmender Arbeitsverdichtung verlangt es einer Führungskraft viel ab, wenn sie auch im Stress einen ruhigen Kopf bewahren und einen fürsorglichen Blick auf ihre Mitarbeitenden pflegen möchte. …

Aufmerksam wurde ich auf dieses Tool durch das Ärzteblatt.

Das Tool ist hilfreich. Allerdings erfahren Führungskräfte hier leider nichts über eines der wichtigsten Werkzeuge des Arbeitsschutzes: Die Gefährdungsbeurteilung. Sie mag den wohl eher verhaltenspräventiv orientierten Autoren des Tools vielleicht als zu theoretisch erscheinen, aber wenn man sie nicht anwendet, bleibt sie auch theoretisch. Das ist ein Fehler, der heute nicht mehr passieren sollte.

Ein Ratschlag an Führungskräfte: Überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung für ihren eigenen Arbeitsplatz und korrigieren sie dieses Dokument gegebenenfalls. Sie lernen dadurch die Qualität und die Glaubwürdigkeit des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen kennen. Wenn Ihnen bereits eine Selbstverständlichkeit wie die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung Unbehagen bereitet, dann erklärt das schon viele Probleme, die ihr Unternehmen hat. Wenn Sie Glück haben, dann kann Ihnen hier der Betriebsrat weiterhelfen. Wenn Sie kein leitender Angestellter sind, dann sind auch Sie als Führungskraft ein Kunde der Arbeitnehmervertretung, die für Sie oft die Kohlen aus dem Feuer holen kann.

Konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 08:43

http://www.idw-online.de/de/news515900

Pressemitteilung
Besserer psychischer Arbeitsschutz braucht konkrete Handlungsleitfäden für die Unternehmen

Susanne Janicke
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Stiftung Deutsche Depressionshilfe
22.01.2013 11:32
Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Leipzig, 22. Januar 2013 – Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe begrüßt die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Initiative zum besseren psychischen Arbeitsschutz. Prof. Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, schätzt dabei konkrete Handlungsleitfäden für Unternehmen als wirkungsvoller ein als weitere gesetzliche Regelungen. Vorbildcharakter könnten die Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz haben. …

Die Leitfäden gibt es längst. Leitfäden für Alkoholerkrankungen am Arbeitsplatz müssten ziemlich verändert werden, um der arbeitsplatzbezogenen Verhältnisprävention gerecht zu werden, wie sie im Arbeitsschutz gefordert wird. Wenn die Statistik stimmt, werden Arbeitgeber eher durch andere Faktoren motiviert.

… Ende 2012 wurden die Begriffe „psychische Belastungen“ und „psychische Gesundheit“ ins Arbeitsschutzgesetz aufgenommen – womit zugleich eine Vorsorgepflicht der Arbeitgeber verbunden ist. …

Vielleicht habe ich da etwas verpasst? Nach meinem Kenntnisstand war das bisher nur ein Beschluss der Koalition (2012-12-19), der erst noch durch den Gesetzgebungsprozess gehen muss. Irgendwann werden die Änderungen dann z.B bei buzer.de auftauchen.

… Darüber hinaus gibt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe zu bedenken: „Unter dem Begriff „psychische Erkrankung“ werden verschiedene Krankheiten wie z.B. Angststörungen, Zwangsstörungen, unipolare Depressionen, bipolare affektive Störungen, Schizophrenie, Alzheimer Demenz und Suchterkrankungen gefasst. Alle diese Erkrankungen unterscheiden sich sehr deutlich hinsichtlich Verursachung, Prävention und Therapie, sodass generelle Aussagen zu psychischer Gesundheit ganz allgemein schwierig sind. Deshalb ist eine Fokussierung der betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen zunächst auf die häufigste und wichtigste psychische Erkrankung Depression zu empfehlen. Hauptziel muss es sein, den Betroffenen rasch professionelle Hilfe zukommen zu lassen und durch Information und Aufklärung der Personalverantwortlichen dazu beizutragen, dass Missverständnisse im Umgang mit der Erkrankung Depression vermieden werden.“

Ulrich Hegerls Fokus liegt wohl berufsbedingt auf bereits psychisch Erkrankten. Daher kommt wohl auch die Idee, sich an die Leitfäden für Alkoholerkrankte anzulehnen. Der Umgang mit bereits aufgetretenen Erkrankungen (Depression, Alkoholismus usw.) ist zwar ein wichtiges Thema, aber der Schwerpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes liegt auf der Verhältnisprävention zur Vermeidung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen. Sind vermeidbare Erkrankungen aufgetreten, dann ist es das der Sicht des Arbeitsschutzes bereits zu spät. Auch geht es um die vorgeschriebenen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und nicht um die freiwilligen “betrieblichen gesundheitsfördernden Maßnahmen”. Ohne Arbeits- und Gesundheitsschutz macht Gesundheitsförderung keinen Sinn.

Ein besserer psychischer Arbeitsschutz der Unternehmen braucht keine konkreten Handlungsleitfäden, die beim Umgang mit Erkrankten helfen. Ein besserer psychischer Arbeitsschutz braucht endlich die Umsetzung konkreter Handlungsleitfäden, die bei der Verhältnisprävention helfen.

Therapierende Psychologen und Psychater haben ihren Fokus auf dem Umgang mit psychischen Erkrankungen. In den Betrieben reicht dagegen oft schon die Praxis guter Führung und guten Managements, um arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu vermeiden. Ein Beispiel für arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen sind zum Vorzeigen gemachte Managementsysteme, bei denen nur durch Mogeleien der Anschein gewahrt werden kann, dass sie funktionieren. Solche Mogeleien sind sehr anstrengend und kosten sehr viel Zeit. Jede Lüge erfordert eine neue Lüge zur Begründung. Ein weiteres Beispiel für psychische Fehlbelastungen sind ungeschriebene Verbote, bei Planungen von Projekten usw. auch die Risiken klar zu benennen (Stichwort “Bedenkenträger”). Ein drittes Beispiel für eine Quelle psychischer Fehlbelastungen sind unrealistische Aufgabenbeschreibungen, schlampige Ressourcenplanungen und unehrliche Statusbeschreibungen. Und so weiter. Hier wäre der erste Schritt zu guter Führung und einem ehrlichen Management, wirklich das umzusetzen, was in Prozessbeschreibungen und den dazu gehörigen Handlungsleitfäden definiert wurde. Solche Planungen können flexibel bleiben, wenn dabei eventuell notwendige Änderungen zusammen mit den dazugehörigen Voraussetzungen und Risiken ehrlich angesprochen werden dürfen.

Ein anständiges Management und eine wahrhaftige Führung sind der beste Arbeitsschutz. Man kann das zwar nicht durch Vorschriften erzwingen, aber man kann integere Führungskräfte mit guten Vorschriften vor einem rücksichtslosem Karriere-Wettbewerb schützen, in dem im Bereich der Arbeitszeit und des Arbeitsschutzes auch vor Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht zurückgescheut wird. Ein wirksames Arbeitsschutzgesetz bevormundet Führungskräfte nicht, sondern es bietet ihnen einige Hebel, mit denen sie, ohne sich dabei selbst zu gefährden, für ihre Mitarbeiter einen glaubwürdigen Arbeitsschutz durchsetzen können.

Siehe auch: http://www.facebook.com/HumanCapitalCare/posts/323710807739289

Die gepflegte Gefährdungsbeurteilung

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 00:21

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Gefaehrdungsbeurteilung/Sieben__Schritte/Fortschreiben/

… Anhaltspunkte [für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung] sind:

  • eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • ein erhöhter Krankenstand
  • neue therapeutische Verfahren
  • die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
  • die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
  • eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
  • neue und geänderte Gesetze und Verordnungen

BMAS: Initiative gegen Burnout

Mittwoch, 23. Januar 2013 - 00:05

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/SharedDocs/Blog/DE/2013-01-14-burnout.html

Sicherheitsfachkräfte in Nöten

Dienstag, 22. Januar 2013 - 14:20

Themenwoche Gesundheit bei der INQA bis zum 28. Januar: http://www.inqa.de/DE/Lernen-Gute-Praxis/Experten-Tipps/Gesundheit/inhalt.html. (Auf den Link bin ich Dank haufe.de gestoßen.)

Darunter z.B. diese interessante Frage (http://www.inqa.de/DE/Lernen-Gute-Praxis/Experten-Tipps/Gesundheit/Themenwoche-2.html):

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und gegenzusteuern ist zweifellos wichtig. Wie aber soll die Sifa [Sicherheitsfachkraft] neben all den anderen Anforderungen und Aufgabenfeldern das auch noch leisten, ohne selbst Opfer psychischer Belastung zu werden?

(Link nachträglich eingetragen)

Das ist besonders dann ein Problem für die Sifa, wenn sie nicht genügend unabhängig vom Arbeitgeber ist. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass die Anforderungen an Sifas so konstruiert sind, dass sie zwar vorzeigbar sind, aber im Grunde nicht wirklich erfüllt werden können.

Das Verhältnis der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz ist nämlich ambivalent: Einerseits hilft ihnen der ganzheitliche Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder vielleicht sogar zu steigern. Andererseits entstehen durch die Komplexität des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nicht vernachlässigbare Kosten, die in der großen Mehrzahl der Betriebe bisher vermieden werden konnten. Auch sehen sich Unternehmen mit einer starken Mitbestimmung konfrontiert.

Besonders gefählich kann Arbeitgebern insbesondere die Gefährdungsbeurteilung erscheinen, denn sie dokumentiert Mängel, für die das oberste Führungsgremium eines Unternehmens gegebenenfalls auch verantwortlich und sogar haftbar gemacht werden kann. Diese Furcht kann die Sifas behindern, wenn sie eine tatsachengerechte Gefährdungsbeurteilung durchführen wollen. Es wird dann zu Arbeitsschutzmaßnahmen kommen, denen keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung zugrunde liegt. Die Sifa hat in solchen Situationen so oder so den schwarzen Peter.

Wird unter Sifas eigentlich diskutiert, wie sich Zielvereinbarungen auf sie und auf ihre Arbeit z.B. bei der Leistungsbeurteilung und dem Entgelt auswirken? Kann passieren, dass eine Sifa den Gesundheitsschutz besser darstellen muss, als er ist, um eine schlechte Leistungsbewertung zu vermeiden?

Ein unzureichender Gesundheitsschutz und eine mangelhafte Einbindung der Arbeitnehmervertretung in den Arbeitsschutz kann ja auch das Resultat von mehr oder weniger subtilen Behinderungen der Sifa durch den Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber kann z.B. die Arbeitsbedingungen und Ziele der Sifa so gestalten, dass auch konstruktive Kritik am Arbeitsschutz als persönlicher Angriff auf die Sifa umgedeutet werden kann. Dann richtet sich die Empörung vor allem gegen den Kritiker, und es wird schwierig, noch über Verbesserungen zu spechen.

Geschickte Sifas lassen sich von der Arbeitnehmervertretung helfen.

VDSI und BDA: Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen

Dienstag, 22. Januar 2013 - 09:18

http://blog.psybel.de/paragraph-89-betrvg/

… Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.

Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen [die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen] sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen. …

 
http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/16.html

… Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. …

Wie psychische Gefährdungen richtig beurteilt werden, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen in den Betrieben.

 
http://www.vdsi.de/43/12281 und http://www.hcc-magazin.com/psychische-belastungen-bei-der-arbeit-richtig-beurteilen/4995

Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen
Pressemitteilung von: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geplant

Wiesbaden, 17. Januar 2013. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) und das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) [Mitglieder des arbeitgebernahen ifaa sind die Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, GESAMTMETALL] entwickeln jetzt ein Qualifizierungskonzept für einen wichtigen Experten im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie soll dazu befähigt werden, psychische Gefährdungsfaktoren zu erkennen und notwendige Schritte einzuleiten.

“Unser Ziel ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu sensibilisieren und zu schulen”, erklärt Prof. Dr. Rainer von Kiparski, Vorstandsvorsitzender des VDSI. “Sie soll den Unternehmer umfassend dazu beraten, welche Verfahren sich anbieten, wann tiefergehende Analysen notwendig sind oder gegebenenfalls Experten hinzugezogen werden sollten.”

“Unternehmen brauchen Handlungssicherheit”, so Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa. “Neben unterstützenden objektiven Methoden und Instrumenten zur Erfassung der psychischen Belastung sind auch fachkundige Experten im Unternehmen notwendig. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind als Berater der Unternehmer hierfür prädestiniert und sollen eine weitergehende Qualifikation erhalten.”

Das Projekt geht auf eine Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zurück und wurde auf einem gemeinsamen Treffen am 31. Oktober 2012 in Berlin beschlossen. “Psychische Belastungen können Ursache für Fehlbeanspruchungen sein und stellen daher ein erhebliches Risiko dar – sowohl für die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Dem kann der Arbeitgeber nur begegnen, wenn ihm zuverlässige Fachexpertise zur Seite steht”, betont Dr. Volker Hansen, Leiter der BDA-Abteilung ‘Soziale Sicherung’.

Das Thema psychische Gesundheit bei der Arbeit gewinnt eine immer größere Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Hintergrund ist die seit Jahren steigende Zahl psychisch bedingter Fehltage und Frühberentungen. Den Schutz der Arbeitnehmer vor psychischer Fehlbelastung haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zu den Hauptzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erklärt. Für die Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber verantwortlich. Unterstützt wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als “Manager für Sicherheit und Gesundheit” berät sie ihn zu allen Prozessen und erforderlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.

Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Solvejg Boehlke
Kommunikationsmanagerin
Schiersteiner Straße 39
65187 Wiesbaden
Telefon +49 611 15755-15
Telefax +49 611 15755-79
E-Mail:
www.vdsi.de

Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) ist mit über 5.200 Mitgliedern der größte Verband für Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland. Als Manager für Sicherheit und Gesundheit beraten VDSI-Mitglieder Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter, wie Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz nachhaltig reduziert werden können.

Mal sehen, ob endlich gut wird, was lange währt. Die Empfehlungen des VDSI z.B. zur Dokumentation bei der Gefährdungsbeurteilung sind sehr hilfreich.

Ob die Fachkräfte auch lernen, wie ihnen die Arbeitnehmervertretungen helfen können?