Archiv für April, 2011

Besser mit Betriebsrat

Dienstag, 19. April 2011 - 08:12

http://www.boeckler.de/107_105696.html (2010):

Besser mit Betriebsrat

Es ist möglich, auch bei psychischen Belastungen Fortschritte im Arbeitsschutz zu erzielen. Dazu braucht man ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement – und engagierte Arbeitnehmervertreter.

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Dienstag, 19. April 2011 - 08:03

http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/GERAY_2007_Heidelberg.pps (Büro für Arbeitsschutz, Dr. Max Geray, Arbeitsschutztag IG Metall Heidelberg – Bik Baden 2007-10-25):

  • Eingliederungsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Psychische Belastung
  • Mitbestimmung und Vorgehensweise

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

Dienstag, 19. April 2011 - 07:49

http://www.gpi-projekte-innovation.de/ank_rechtl_grundl_va_unter_druck.pdf (Arbeitnehmerkammer Bremen):

Unter Druck – Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

  • Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen Belastungen

„Der Betriebsrat soll an betrieblichen Regelungen beteiligt
werden, die der Arbeitgeber zwar auf Grund einer öffentlichrechtlichen
Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren
Umsetzung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben.
Mitzubestimmen hat der Betriebsrat bei der Ausfüllung
dieses Spielraums. Dadurch soll im Interesse der
betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente
Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb
erreicht werden.“ (BAG 1 ABR 13/01)

Erzwingbare Mitbestimmung

  • Beteiligung des BR/PR bereits in der Planungsphase.
  • Durchführung von Maßnahmen setzt die Zustimmung der Interessenvertretung voraus.
  • Initiativrecht: BR/PR kann eigene Vorschläge machen.
  • Mitbestimmungsverfahren auch dann, wenn der Arbeitgeber untätig ist.
  • Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle bindend für beide Betriebsparteien.

Gestaltungsfeld des Betriebsrates

Dienstag, 19. April 2011 - 07:23

http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz-als-gestaltungsfeld-des-betriebsrates.php (Bund-Verlag):

Arbeits- und Gesundheitsschutz als Gestaltungsfeld des Betriebsrates

… Das wichtigste Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist … § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei “Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften”. Das Mitbestimmungsrecht umfasst insbes. die Auswahl und die Organisation geeigneter Verfahren der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Der Betriebsrat hat auf dieser Grundlage gute Chancen dafür zu sorgen, dass die gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit einschließlich psychischer Belastungen realistisch ermittelt werden und so eine Grundlage für zielgerichtete Schutzmaßnahmen geschaffen wird.

Das Mitbestimmungsrecht erfasst auch die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Dies können technische Maßnahmen sein oder auch Regelungen über die Durchführung von Prüfungs- und Wartungsarbeiten. Da das Arbeitsschutzrecht heute auch den Abbau von psychischen Fehlbelastungen fordert, können auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG aber auch Veränderungen der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation erreicht werden, sofern dies zur Prävention gesundheitlicher Gefährdungen erforderlich ist (z.B. zur Verhinderung überfordernder Arbeitsaufgaben). …

BEM bietet effiziente Gefahrenanalyse

Montag, 18. April 2011 - 21:55

http://www.motio.de/Offene_Seminare/Betriebliches_Gesundheitsmanagement/

WS 2: Neue Perspektiven durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 2004 müssen Unternehmen (nach § 84, SGB IX) ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nachweisen. Die Umsetzung des BEM betrifft alle Mitarbeiter, die mindestens 30 Arbeitstage in Folge oder auch mit Unterbrechungen fehlen. Wird das BEM nicht nachgewiesen und ein Mitarbeiter erkrankt arbeitsbedingt, kann es dazu kommen, dass das Unternehmen hohe (vermeidbare) Kosten hat. Gleichzeitig bietet das BEM effiziente Möglichkeiten arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu analysieren und abzubauen. An Hand praktischer Beispiele stellen wir die Einführung des BEM und die Vernetzung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement dar.

Anmerkung: Voraussetzung für BEM ist die im Arbeitsschutz erforderliche Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsschutz wird nicht erwähnt

Montag, 18. April 2011 - 21:18

http://www.teamgesundheit.de/?id=40

BKK-Kooperationsprojekt “Förderung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt”

Toolbox Psychische Gesundheit

Die Toolbox ist für Betriebskrankenkassen ebenso wie für Unternehmen im Kontext des betrieblichen Gesundheitsmanagements praktikabel einsetzbar.

Sie besteht aus einer CD-ROM und einem Begleitheft. Über den Datenträger ist außerdem der Zugriff auf eine gesicherte Internetdatenbank mit weiteren Informationen möglich. Auf der CD-ROM befinden sich das Hauptelement der Toolbox, das “Praxishandbuch” sowie zahlreiche praxisnah aufbereitete Informationen und Arbeitsmaterialien, wie:

  • Beispiele guter Praxis,
  • Instrumente zur Analyse psychischer Gesundheit,
  • eine Übersicht über wirksame Maßnahmen,
  • Ratgebermaterialien wie Handlungshilfen und Broschüren für Führungskräfte, Multiplikatoren und Betroffene,
  • Wissensgrundlagen, Zahlen-Daten-Fakten,
  • eine Medienbox mit Textvorlagen, Mustern, Materialien und hilfreichen Internetadressen.

Krankenkassen (beim Team Gesundheit wirken die BMW BKK und die SBK & Siemens mit) ersetzen nicht die Berater, die von Betriebsräten benötigt werden. Dieses Beispiel zeigt, dass in der Gesundheitsförderung der Arbeitsschutz (und damit die Gefährdungsbeurteilung) nur ein Nebenthema ist. Die Begriffe tauchen auf der Webseite überhaupt nicht auf.

Wichtig: “Wirksame Maßnahmen” sind nur dann Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn ihnen eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde liegt. “Instrumente zur Analyse psychischer Gesundheit” sind keine Instrumente zur Analyse psychischer Belastungen.

Psychische Belastung und Beanspruchung im Arbeitsleben

Montag, 18. April 2011 - 18:34

http://www.diemer-ing.de/newsletter/2007-02/psychische_belastung_und_beanspruchung_im_arbeitsleben.html:

  • Warum befasst sich ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger mit psychischer Belastung und Beanspruchung?
  • Was genau kann man unter psychischer Belastung und Beanspruchung verstehen?
  • Was sind konkrete Beispiele für psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für die betriebliche Praxis?

 

… Die Gesetzgebung hat auf die verstärkt auftretende Gefährdung durch psychische Belastungsfaktoren reagiert. So thematisiert das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich psychische Faktoren. Und im siebten Buches zur Sozialgesetzgebung findet sich der sehr weit gefasste Präventionsauftrag an die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der ausdrücklich gebietet, “mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.” …

 

Das Wort “psychisch” werden Sie im Arbeitsschutzgesetz nicht finden. Aber H. Diemer hat trotzdem recht, denn im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind psychische Faktoren aufgelistet:

Beurteilung der Arbeitsbedingungen 

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Im § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung steht außerdem deutlich:

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.

All das ist mitbestimmt (Gestaltungsimperativ)!

Siehe auch: Gefährdungsbeurteilung

Positivliste Gefährdungsbeurteilungen

Montag, 18. April 2011 - 06:30

http://blog.psybel.de/positivliste/ ist das “employer branding” dieses Blogs, denn kaum ein Ranking-Unternehmen kümmert sich darum, ob die von ihnen bewerteten Unternehmen psychisch wirksame Belastungen in ihre Beurteilungen von Arbeitsbedingungen mit einbeziehen, obwohl das eine der einfachsten Übungen wäre.

In einem Ranking der Ranking-Unternehmen läge bei mir immer noch Great Place to Work an der Spitze, da dieses Beratungsunternehmen wenigstens bei der Vergabe eines Sonderpreises darauf achtet, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes mit genügendem Elan eingehalten werden. Im “Kulturaudit” des Unternehmens scheint aber nicht sichergestellt zu sein, dass ihre Pflichten im Arbeitsschutz auch langjährig verletzende Unternehmen Kritik erfahren müssen. Vielleicht sollte GP2W seine Ergebnisse den Mitarbeitern in Betriebsversammlungen direkt mitteilen anstelle dies interpretierenden Darstellungen der Betriebsleitungen zu überlassen.

Bewertung durch Studenten und Schüler

Montag, 18. April 2011 - 06:03

Nur 10% der Mittelständler nehmen psychische Erkrankungen ernst

Sonntag, 17. April 2011 - 22:53

“Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen …” Selbst der TÜV SÜD pflegt dieses Mißverständnis. Es geht nicht um psychische Belastungen, sondern psychische Fehlbelastungen. Die Kosten für psychische Belastungen gehören zu den ganz normalen Arbeitskosten.

Ansonsten zeigt die folgende Pressemeldung, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) systematisch an das Thema der psychischen Belastungen angehen müssen - und zum Markt des TÜV gehören, der auch hier beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement beraten möchte.

http://www.tuev-sued.de/arbeitsmedizin-sicherheit-gesundheit/aktuelles/mittelstaendler-unterschaetzen-psychische-belastung-am-arbeitsplatz

13.04.2011

Mittelständler unterschätzen psychische Belastung am Arbeitsplatz

Unfälle und Verschleiß waren vor 50 Jahren noch die klassischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Heute ist bei jedem Vierten der Grund für einen Arbeitsausfall im Bereich der psychischen Störungen zu suchen. Darunter fallen Depressionen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie Panikstörungen. Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen, fehlt bei vielen das Bewusstsein für diese Erkrankungen. Dies ergab eine aktuelle Studie von TÜV SÜD Life Service, an der 47 Experten, die zusammen mehrere hundert kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Arbeitssicherheit betreuen, teilnahmen.

Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren immer seltener wegen klassischer Erkrankungen oder Unfällen ausgefallen, sondern zunehmend aufgrund psychischer Erkrankungen. Im September 2010 befragte TÜV SÜD 47 Sicherheitsfachkräfte nach ihrer subjektiven Einschätzung zu psychischen Belastungen und Erkrankungen von Mitarbeitern in mittelständischen Unternehmen mit einer Größenordnung von 20 bis 1.000 Beschäftigten. Dabei gaben mehr als 60 Prozent der Befragten an, dass sie in den Unternehmen, die sie betreuen, bereits mit typischen psychischen Belastungsfaktoren konfrontiert wurden. Zu den häufigsten zählen zu enge Terminvorgaben und damit steigender Zeitdruck, Konflikte am Arbeitsplatz und Mobbing. Aber auch mangelnde Anerkennung und Wertschätzung der Leistung sowie die Angst um den Arbeitsplatz treiben bei vielen Angestellten den Stresspegel in die Höhe. Als gefährdetste Zielgruppe werden hierbei die Führungskräfte vor den Schichtarbeitern und den Mitarbeitern im Außendienst und Vertrieb gesehen. Jedoch wird die Gefährdung durch psychische Belastungsfaktoren von vielen Unternehmen noch nicht erkannt. So besitzen nach Auffassung der befragten Sicherheitsfachkräfte mehr als die Hälfte der betreuten Unternehmen ein schwaches Bewusstsein für die psychischen Belastungsfaktoren und Erkrankungen in ihrem Unternehmen. Nur etwa jeder zehnte Betrieb nimmt demnach psychische Erkrankungen wirklich ernst.

Dementsprechend niedrig ist auch die Bereitschaft, Geld in entsprechende Frühwarnsysteme und Präventivmaßnahmen zu investieren. Knapp zwei Drittel erwarten auch für die nähere Zukunft keine nennenswerten Investitionen in diesem Bereich.

Diese Zahlen sind jedoch insoweit erstaunlich, da psychische Erkrankungen für den Arbeitgeber enorme Kosten bedeuten. Neben verminderter Motivation und Leistungsfähigkeit sind auch die durchschnittlich 22,5 Ausfalltage ein großer wirtschaftlicher Faktor. In den Augen der Sicherheitsfachkräfte werden zum einen zu wenige Maßnahmen zur Prävention von psychischen Krankheiten angeboten und zum anderen ist die Wirksamkeit bestehender Angebote eher gering.

Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft stellt den klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutz vor ganz neue Herausforderungen. Die bisherige Verhinderung von Stürzen oder Atemwegserkrankungen ist in einigen Branchen zwar nach wie vor wichtig, in anderen jedoch kaum nützlich. Hier sind neue Lösungen erforderlich, die auch den Anstieg psychischer Belastungen berücksichtigen. So halten es die befragten Sicherheitsfachkräfte für sinnvoll, neue Angebote wie Führungskräfteschulungen in das betriebliche Gesundheitsmanagement zu integrieren. Denn das Ziel sollte immer sein, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen.

Die gesamte Studienauswertung ist Teil des Corporate Health Jahrbuch 2011. Dieses Jahrbuch liefert einen profunden Einblick in den Status Quo und die wichtigsten Entwicklungen Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Deutschland. Hochranginge Autoren stellen besonders innovative und erfolgreiche Projekte und Strategien aus der Unternehmenspraxis vor. Das Corporate Health Jahrbuch umfasst 255 Seiten mit Fotos und Abbildungen und ist ab sofort zum Bezugspreis von 49,90 Euro im Buchhandel unter der ISBN-Nummer 978-3-941632-09-7 erhältlich.

Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.

Kontakt: Bettina Tillmanns

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

Siehe auch Cardiff-Memorandum (zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Klein- und Mittelbetrieben): http://www.infoline-gesundheitsfoerderung.de/ca/j/hgd/