Schlagwort 'Bund-Verlag'

Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Donnerstag, 17. November 2011 - 13:04

Arbeitsrecht im Betrieb, Bund-Verlag 2011, Ausgabe 11, S. 676–680 – Reuter/Gies/Liebrich, Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Ein Beispiel aus dem Projekt »Neue Wege im BEM«

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat die Wiederherstellung, den Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit zum Ziel. Um dieses zu erreichen, müssen individuell Maßnahmen abgeleitet werden, wofür personenbezogene und damit sensible Daten notwendig sind. Deshalb muss, bevor solche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die Frage nach dem Datenschutz gestellt werden. …

2011-12-22: Siehe auch http://blog.psybel.de/bem-beweispflicht-beim-mitarbeiter/.

Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?

Mittwoch, 29. Juni 2011 - 12:20

Newsletter arbeitsrecht.de 13/11 (Juni 2011)
Redaktion arbeitsrecht.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Fortführung des Newsletters 08/11 zum Thema “Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” befasst sich die aktuelle Ausgabe mit der Gefährdungsbeurteilung. Viele Betriebe und Behörden machen von diesem Instrument nur eingeschränkt Gebrauch. Dabei existiert die gesetzliche Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz bereits seit fünfzehn Jahren. Es ist wichtig, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu nutzen, um ein gesundes und längeres Arbeitsleben zu ermöglichen. Schließlich ist die Rente mit 65 Jahren schon in weite Ferne gerückt.

Ihre arbeitsrecht.de-Redaktion
 

Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?
Inhaltsübersicht:

  • Einleitung
  • Rechtsgrundlage
  • Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung zuständig?
  • Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Handlungshilfen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Welchen Einfluss haben die Mitarbeitergremien?
  • Kostenlast

Einleitung

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat 2008 eine europaweite Informationskampagne für Gefährdungsbeurteilungen entwickelt. Diese richtete sich insbesondere an Hochrisikobranchen und an kleine und mittlere Unternehmen. Dort wird unter anderem betont, dass viele diese Beurteilung als eine einmalige Maßnahme ansehen und sie nicht zur Regel machen. Risiken werden nicht in ihrer Gesamtheit analysiert und beurteilt. Langzeitwirkungen werden vernachlässigt. Insbesondere psychosoziale Faktoren der Arbeitsorganisation werden bei der Gefährdungsbeurteilung nur selten berücksichtigt. Auch die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen wird größtenteils nicht überwacht. Das zeigt, dass die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der aktuellen Arbeitswelt noch nicht erkannt und genutzt wird.

(Hervorhebung und Link nachträglich eingefügt)

Die Ausgabe 13/11 ging wohl Anfang August online. Ich habe hier nur den Anfang wiedergegeben. Die vollständigen Ausgaben des Newsletters können Sie in einem Abonnement kostenfrei beziehen.

Die Ausgabe 08/11 kann schon im Archiv von arbeitsrecht.de abgerufen werden. Der Absatz “Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen” zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz hat mich besonders interessiert.

Gestaltungsfeld des Betriebsrates

Dienstag, 19. April 2011 - 07:23

http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz-als-gestaltungsfeld-des-betriebsrates.php (Bund-Verlag):

Arbeits- und Gesundheitsschutz als Gestaltungsfeld des Betriebsrates

… Das wichtigste Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist … § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei “Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften”. Das Mitbestimmungsrecht umfasst insbes. die Auswahl und die Organisation geeigneter Verfahren der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Der Betriebsrat hat auf dieser Grundlage gute Chancen dafür zu sorgen, dass die gesundheitlichen Belastungen durch die Arbeit einschließlich psychischer Belastungen realistisch ermittelt werden und so eine Grundlage für zielgerichtete Schutzmaßnahmen geschaffen wird.

Das Mitbestimmungsrecht erfasst auch die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Dies können technische Maßnahmen sein oder auch Regelungen über die Durchführung von Prüfungs- und Wartungsarbeiten. Da das Arbeitsschutzrecht heute auch den Abbau von psychischen Fehlbelastungen fordert, können auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG aber auch Veränderungen der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation erreicht werden, sofern dies zur Prävention gesundheitlicher Gefährdungen erforderlich ist (z.B. zur Verhinderung überfordernder Arbeitsaufgaben). …