BEM bietet effiziente Gefahrenanalyse

Montag, 18. April 2011 - 21:55

http://www.motio.de/Offene_Seminare/Betriebliches_Gesundheitsmanagement/

WS 2: Neue Perspektiven durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Seit 2004 müssen Unternehmen (nach § 84, SGB IX) ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nachweisen. Die Umsetzung des BEM betrifft alle Mitarbeiter, die mindestens 30 Arbeitstage in Folge oder auch mit Unterbrechungen fehlen. Wird das BEM nicht nachgewiesen und ein Mitarbeiter erkrankt arbeitsbedingt, kann es dazu kommen, dass das Unternehmen hohe (vermeidbare) Kosten hat. Gleichzeitig bietet das BEM effiziente Möglichkeiten arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu analysieren und abzubauen. An Hand praktischer Beispiele stellen wir die Einführung des BEM und die Vernetzung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement dar.

Anmerkung: Voraussetzung für BEM ist die im Arbeitsschutz erforderliche Gefährdungsbeurteilung.


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