Schlagwort 'Anti-Stress-Verordnung'

Das Ärzteblatt recherchiert

Mittwoch, 22. Mai 2013 - 07:54

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54378/Psychische-Belastungen-am-Arbeitsplatz-Experten-sehen-dringenden-Handlungsbedarf gibt einen guten und geradezu lehrbuchmäßig ausgewogenen Überblick mit nützlichen Links unter dem Titel “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Experten sehen dringenden Handlungsbedarf” (2013-05-14).

Hamborg gägen Streß

Montag, 20. Mai 2013 - 08:30

http://www.boeckler.de/pdf/v_2013_05_06_hellbach.pdf

Bestehende Schutzlücke schließen!

Freitag, 17. Mai 2013 - 06:53

http://www.linksfraktion.de/nachrichten/stress-arbeitsplatz-bestehende-schutzluecke-schliessen/

[...] Aber auch Sachverständige der Koalition haben signalisiert, dass es Handlungsbedarf gibt. So unterstützt der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion die Forderungen der Opposition, das Personal bei den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung aufzustocken. Er stellt sich ebenso hinter die Forderung, die Aufsichtsbeamten bundeseinheitlich zu qualifizieren. Zudem begrüßt er, dass die Sozialpartner einbezogen und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Beschäftigten und ihren Vertretungen ausgeweitet werden sollen. Weiter hat er sich dafür ausgesprochen, das Arbeitsschutzrecht um die psychischen Belastungen zu erweitern und die gesetzgeberische Schutzabsicht somit zu konkretisieren.

Daneben hat die Bundespsychotherapeutenkammer, ebenfalls Sachverständige der Koalition, signalisiert, dass die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt durch ein Maßnahmenbündel zu fördern ist, unter anderem mit einer Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, der Berücksichtigung psychischer Belastungen im Gefährdungssystem, betrieblichen Maßnahmen zur Reduktion arbeitsbedingter psychischer Belastung und der Anerkennung psychischer Erkrankungen als Berufskrankheiten. [...]

Bußgeld bei Dokumentationsmängeln

Dienstag, 14. Mai 2013 - 20:13

http://www.mwe-blogar.de/kategorien/evergreens/bundesrat-will-arbeitnehmer-vor-psychischen-belastungen-schutzen/ im McDermott-Blog findet sich eine gute Beschreibung der von der Bundesratsmehrheit entworfenen Rechtsverordnung “zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit”. Der Artikel schließt mit einer Bewertung ab:

[...] Die vom Bundesrat in seinem Verordnungsentwurf geforderten Maßnahmen erscheinen grundsätzlich richtig und sinnvoll – insbesondere um die Leistungsfähigkeit der eigenen Arbeitnehmer zu erhalten, ist die Einhaltung dieser Maßstäbe bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die bußgeldbewehrte Dokumentationspflicht, die effektiv wohl wenig für die einzelnen Arbeitnehmer und die Verbesserung deren Arbeitsbedingungen erreichen, für die Unternehmen jedoch ein zusätzlicher erheblicher Bürokratie- und Complianceaufwand darstellen wird.

Dass die “Einhaltung dieser Maßstäbe” bereits heute in vielen Betrieben Unternehmensalltag ist, stimmt einfach nicht, denn in 80% der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht vorschriftsgemäß in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen. McDermott kennt die Realität in den Betrieben anscheinend nicht. Die Belegschaften dort bleiben von der Veralltäglichung des Ungesetzlichen nicht verschont. Der Widerstand zu vieler Unternehmen gegen die ordentliche Dokumentation beispielsweise arbeitsbedingter Fehlbelastungen richtet sich in Wahrheit natürlich nicht gegen den “Bürokratie- und Complianceaufwand”, denn den hätten sie ja jetzt schon, wenn sie sich an die Regeln des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung hielten. Sie hätten dann auch kein Bußgeld zu befürchten. Wo liegt also dann das Problem?

Im Radio: Stress lass nach

Montag, 13. Mai 2013 - 21:55

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/pisaplus/2103876/

11.05.2013 · 14:05 Uhr

[...]

Studiogäste sind:
- Dr. Helmut Deden vom Arbeitsministerium NRW
- Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Gesamtmetall
- Prof. Johannes Siegrist, Medizinsoziologe von der Uni Düsseldorf

Geplante Beiträge:

  • Solveig Bader
    Damit der Ernstfall erst gar nicht entsteht
    Was tun Unternehmen, um psychischer Belastung am Arbeitsplatz vorzubeugen? Fallbeispiel RWE in Essen
  • Thomas Wagner/ Solveig Bader
    Was sind bei Ihnen die Ursachen für psychischen Stress im Job und was tun Sie dagegen? Umfragen aus NRW und Baden-Württemberg

[...]

Oliver Zander argumentiert gegen die “Anti-Stress-Verordnung” damit, dass man noch nicht genügend wisse, wie viel für Erkrankung ursächliche psychische Belastung aus dem Privatleben oder dem Arbeitsleben komme. Zanders Argumentation lenkt eristisch vom Ziel der “Anti-Stress-Verordnung” ab. Er verkennt, dass das Arbeitsschutzgesetz und die Verordnung sich nur auf den Bereich konzentrieren, in dem die Arbeitgeber Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten haben. Mehr will man den Arbeitgebern ja auch nicht zumuten. Auch darf man nicht vergessen dass die Arbeitgeber, die sich heute über fehlende Erkenntnisse beschwehren, sich seit 1996 dagegen gewehrt hatten, diese Erkenntnisse durch den Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung zu gewinnen.

Johannes Sigrist weist darauf hin, das etwa 20% der psychischen Erkrankungen arbeitsbedingt sind. Oliver Zander stürzt sich dann gleich auf die verbleibenden 80%, anstelle glücklich zu sein, dass die Arbeitgeber sich nur auf den kleineren Teil der Erkrankungsursachen konzentrieren müssen. Aber anstelle das zu tun, sucht der Arbeitgebervertreter ausgerechnet dort, wo es für sie keine Handlungsmöglichkeiten gibt. Die Arbeitgeber erarbeiten sich ihre Hilflosigkeit sehr mühesam.

Oliver Zander hätte nachvollziehbar die Umsetzbarkeit des Arbeitsschutzgesetzes in Frage stellen können. Statt dessen wehrt sich der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall mit eristischen Tricks gegen den Einbezug arbeitsbedingter psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz. Darum ist es Zander gelungen, meine letzten Zweifel an der Notwendigkeit der “Anti-Stress-Verordnung” auszuräumen. Dieser Art von Arbeitgebern kann man eben nur mit schärferen Regeln beikommen.

Podcast: http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=1&broadcast=445207&datum=20130511&playtime=1368273900&fileid=1c81d474&sendung=445207&beitrag=2103876&/

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

Bundesrat weiter als Gewerkschaften?

Freitag, 10. Mai 2013 - 07:49

http://www.nachdenkseiten.de/?p=17200#h09

Verantwortung ohne Gestaltungsfreiheit

Samstag, 4. Mai 2013 - 00:57

http://www.taz.de/Betriebsrat-ueber-Anti-Stress-Kongress/!114986/ (TAZ 2013-04-23):

Betriebsrat über Anti-Stress-Kongress
„Systematische Überforderung“

Der Bosch-Betriebsrat Hans Peter Kern über „Verdichtung“ der Arbeit, Entschleunigungsprozesse und lebenslanges Lernen. Interview: Hannes Koch

[...]

Der Vorgesetzte überträgt den Mitarbeitern somit Verantwortung, die sie mangels Gestaltungsfreiheit aber oft nicht ausfüllen können.

[...]

Von psychischer Belastung ist im aktuellen Arbeitsschutzgesetz noch keine Rede. Die Novellierung und eine Anti-Stress-Verordnung würden die Basis dafür legen, dass die Betriebsräte überhaupt systematisch mit den Unternehmensleitungen über das Thema Stress verhandeln können. Dann erst hätten wir die Möglichkeiten, breite Verbesserungen durchzusetzen.

(Links nachträglich in das Zitat eingefügt)

Peter Kern irrt sich zu seinem eigenen nachteil: Psychische Belastungen wird zwar derzeit noch nicht ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz erwähnt, aber im Jahr 2009 bestätigte beispielsweise das Bundesarbeitsministerium, dass psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen werden müssen. Es gibt klare Leitlinien vom LASI für die Gewerbeaufsicht. Beim Arbeitsministerium in NRW gibt es zum Thema “Psychische Fehlbelastungen in den gesetzlichen Vorschriften” noch weitere Informationen.

Wenn Betriebsräte und Gewerkschaften das nicht verstehen, werden die Arbeitgeber bald behaupten, dass sogar die Arbeitnehmervertretungen meinen, dass bisher psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz hätten integriert werden müssen.

Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress

Freitag, 3. Mai 2013 - 08:10

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/bundesrat-arbeitgeber-beim-kampf-gegen-burn-out-in-der-pflicht-2e308-51ca-12-1493110.html

Bundesrat: Arbeitgeber beim Kampf gegen Burn-out in der Pflicht
[...]
Deutschland im europäischen Vergleich weit abgeschlagen [...] Prüfer-Storcks[: ...] Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei diesem Thema noch weit hinten. So haben sich die europäischen Sozialpartner bereits 2004 auf eine Vereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress verständigt, die in 13 EU-Staaten umgesetzt worden sei – nicht aber in Deutschland. [...]

 
http://www.bvoed.de/nr.-252013-thema-arbeitsbedingter-stress.html

[...] Die europäischen Sozialpartner wurden im Jahr 2002 von der EU-Kommission über einen möglichen Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress konsultiert.

Grundlage waren die allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG).

Im Ergebnis wurde von den europäischen Sozialpartnern am 8. Oktober 2004 die Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress abgeschlossen, die Grundsätze, Ziele und mögliche Maßnahmen zum Abbau von arbeitsbedingtem Stress enthält. [...]

Bundesrat, 909. Sitzung

Freitag, 3. Mai 2013 - 07:40

Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node.html?__nnn=true:

TOP 32: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
[TOP-Nummer hatte sich gegenüber der ursprünglichen Planung geändert.]
Ausschussbeteiligung: Gesundheitsausschuss (federführend), Wirtschaftsausschuss
[Neben vielen anderen Punkten in diesem umfangreichen Vorgangs geht es um "die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu erreichen. Hierzu sollen die Krankenkassen einerseits verpflichtet werden, mindestens 2 Euro jährlich für jeden ihrer Versicherten für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung auszugeben. Andererseits soll ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Boni an Arbeitgeber und Versicherte zu leisten, die an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmen."]


Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 32 [pdf, 26 KB]
[s.a. GG, Art. 76 Abs. 2]
Download
 
Drucksachen zu 217/13:

Nummer Titel Download
217/13 Drucksache [pdf, 355 KB] Download
217/1/13 Drucksache [pdf, 53 KB] Download
217/2/13 Drucksache [pdf, 18 KB] Download
217/3/13 Drucksache [pdf, 29 KB] Download

TOP 95: Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Ausschussbeteiligung: “Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (federführend), Gesundheitsausschuss, Wirtschaftsausschuss
verbunden mit [...] TOP 99
Redner: siehe TOP 99

TOP 99: Entschließung des Bundesrates “Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten”
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Redner: MP’in Malu Dreyer (RP), MP Stanislaw Tillich (SN), Min Guntram Schneider (NW), MP Dr. Reiner Haseloff (ST), Sen’in Cornelia Prüfer-Storcks (HH), StMin’in Christine Haderthauer (BY), Min’in Svenja Schulze (NW), StMin, Michael Boddenberg (HE), Min Olaf Lies (NI)
verbunden mit [...] TOP 95

 
Aus http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/presse/pm/2013/088-2013.html:

TOP 95: Drucksache 315/13
Die antragstellenden Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.
Zur Begründung ihrer Initiative führen die Antragsteller aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 vorgestellt. Im Anschluss ist die Beratung in den Ausschüssen vorgesehen.

TOP 99: Drucksache 343/13
Die antragstellenden Länder setzen sich für eine faire Arbeitspolitik ein. Aus ihrer Sicht muss Fehlentwicklungen in diesem Bereich – wie zum Beispiel dem sich ausbreitenden Niedriglohnsektor und der Zunahme prekärer Beschäftigung – entgegengewirkt werden. Mit einer Entschließung wollen sie daher Bundesregierung und Bundestag unter anderem auffordern, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto in Deutschland einzuführen und in der Leiharbeit den Grundsatz “Gleiche Arbeit-Gleiches Geld” sicherzustellen. Zudem sei die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Schein-Werkverträge zu verhindern.
Die Vorlage wird in der Plenarsitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013 vorgestellt.

 

(sinngemäße Wiedergaben aus www.bundestag.de)

Das Plenarprotokoll gibt es hier: http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_43984/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2013/Plenarprotokoll-909,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-909.pdf

Siehe auch: 909. Sitzung des Bundesrates

 


Nachtrag (weil später gefunden): http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/528/52872.html
Konkretisierung von Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit mit dem Ziel der Entwicklung betrieblicher Strategien

Plenarprotokoll: Ab einschließlich dem Beitrag von Christine Haderthauer war das Thema “psychische Belastungen” vom Radar verschwunden.