Archiv für Februar, 2016

Belastung und Belastbarkeit

Donnerstag, 25. Februar 2016 - 06:43

http://www.bad-gmbh.de/de/newsletter/newsletter_archiv/ausgabe_02_16.html#c17183

Unternehmer im Gespräch am 20. April

Die psychische Belastbarkeit von Beschäftigten ist durch Stress, Termindruck und ständige Erreichbarkeit stark gefordert, viele werden darüber krank. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) leistet in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung von Mitarbeitern. Welche Aspekte BGM erfolgreich machen – in einer zunehmend digitalisierten und entgrenzten Arbeitswelt – stellen Experten praxisnah auf der Tagung „Unternehmer im Gespräch“ am 20. April in Wiesbaden vor.

Mit dieser Veranstaltungsreihe bietet die B·A·D GmbH eine Plattform zum Netzwerken und zum Austausch über aktuelle Aspekte aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Führungspersönlichkeiten aus Wirtschaft, Industrie und Forschung erörtern Fragen, die den unternehmerischen Erfolg prägen.

 
http://info.bad-gmbh.de/uig2016-wiesbaden

„Arbeitswelt 4.0“

Chancen und Herausforderungen im modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Werte schaffen, Ressourcen nutzen, Produktivität steigern – das sind die Schwerpunktthemen des Business-Netzwerkes “Unternehmer im Gespräch”.

Die Welt der Arbeit befindet sich in einem stetigen Wandel. Während früher vornehmlich technische Probleme im Vordergrund standen, wirken sich heute hoher Termindruck, Stress, ständige Erreichbarkeit, Arbeitsklima u. a. in immer stärkerem Maße auf die psychische Belastbarkeit der Mitarbeiter aus.

Psychische Erkrankungen machen heute etwa 10 Prozent der Erkrankungen aus und zeigen die höchsten Steigerungsraten. Dazu kommt, dass Ausfallzeiten aufgrund psychischer Faktoren besonders langwierig sind.

 
Solche Seminare von B.A.D. gehören zu einem den verhältnispräventiven Arbeitsschutz schwächenden Agenda-Setting, dass den Fokus auf die Verantwortung der Unternehmen für eine Minderung arbeitsbedingter Fehlbelastungen auf die “Belastbarkeit” der Mitarbeiter umlenkt. Vergleichen Sie die beiden Sätze:

  • Die psychische Belastbarkeit von Beschäftigten ist durch Stress, Termindruck und ständige Erreichbarkeit stark gefordert, viele werden darüber krank.
  • In Gefährdungsbeurteilungen nicht vorschriftsmäßig erfasste psychische Fehlbelastungen wie zu hoher Stress, zu großer Termindruck und ständige Erreichbarkeit fordern die Beschäftigten stark, viele werden darüber krank.

oder

  • Während früher vornehmlich technische Probleme im Vordergrund standen, wirken sich heute hoher Termindruck, Stress, ständige Erreichbarkeit, Arbeitsklima u. a. in immer stärkerem Maße auf die psychische Belastbarkeit der Mitarbeiter aus.
  • Während früher vornehmlich technische Probleme im Vordergrund der Gefährdungsbeurteilungen standen, steigern heute nicht vorschriftsgemäß erfasste, beurteilte und dokumentierte Eigenschaften von Arbeitsplätzen wie Termindruck, Stress, ständige Erreichbarkeit, Arbeitsklima u. a. in immer stärkerem Maße die auf die Mitarbeiter wirkende psychische Belastung.
  • Noch immer missachtet die Mehrheit (derzeit etwa drei Viertel) der deutschen Unternehmen die Vorschriften des Arbeitsschutzes, und zwar vorsätzlich, denn heute sind den Unternehmern ihre Pflichten im Arbeitsschutz genügend bekannt. Es gibt hier keine Entschuldigungen mehr. B.A.D. sollte sich ersteinmal darauf konzentrieren, den Unternehmer zu helfen, ihre Hausaufgaben bei der Minderung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen machen, bevor sie sich jener Belastbarkeit der Mitarbeiter zuwenden, die für die Bewältigung der zulässigen Arbeitsbelastung erforderlich ist.

    Bisher hatten psychische Erkrankungen den Vorteil für Unternehmen, dass sie nur in wenigen Fällen auf arbeitsbedingte psychische Fehlbelastungen zurückgeführt werden konnten, zumal auch die Untersuchung solcher Fehlbelastungen so gestaltet werden kann, dass sie Mitarbeiter zusätzlich unter Druck setzt. Gerade psychisch erkrankte Mitarbeiter möchten sich einem solchen Druck nicht aussetzen. Entsprechend schlecht ist die Beweislage für die Mitarbeiter und entsprechend günstig ist sie für die Unternehmer.

Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 19. Februar 2016 - 07:03

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/rechtsprechung/2015-08/E03-LAG-BB-Mitbestimmung-Gesundheitsschutz.php

Es geht um den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 25.03.2015, Az.: 23 TaBV 1448/14.

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/04/HM_kommentar4.pdf (Alfons Kilad 20.04.2015):

Was die Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes betrifft, machte sehr bezeichnend mal wieder das LAG Berlin-Brandenburg jüngst (Beschluss vom 25.02.2015 – 23 TaBV 1448/14) mit einer arbeitgeberfreundlichen Entscheidung im Interesse von H&M auf sich aufmerksam. Hat der Betriebsrat zwar nach Gesetz (§ 87 (1) Nr.7 BetrVG) bei “Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften” ein Mitbestimmungsrecht, will das LAG Berlin-Brandenburg dies nicht mehr so einfach anerkennen. Es behauptet – völlig abweichend vom bisherigen vorherrschenden Rechtsverständnis übrigens -, dass bei “sehr weit gefassten gesetzlichen Generalklauseln (??) zum Gesundheitsschutz (z.B. § 3 Abs.1 ArbSchG) (…) ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats” nur bestünde, “sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine zum Gesundheitsschutz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. § 5 ArbSchG) einen Handlungsbedarf ergibt.” (zitiert nach Pressemitteilung). Einen besonderen “Leckerbissen” für H&M und dessen Verständnis von Arbeits- und Gesundheitsschutz hält das LAG mit dem Argument bereit, das H&M nicht die (gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung) durchgeführt hätte, “auf deren Grundlage Regelungen zum Gesundheitsschutz bei Mitbestimmung des Betriebsrats getroffen werden könnten” (a.a.O.). Arbeitgerseitige Unterlassung der gesetzlichen Vorschrift § 5 Arbeitschutzgesetz als Argument und Mittel gegen die Mitbestimmung des Betriebsrats? Das mit der richterlichen Nebentätigkeit scheint seine Früchte zutragen, wobei man sich nicht des Eindrucks erwehren kann, dass die richterliche Zusammenarbeit mit Arbeitgeberorganisationen sich nicht auf Schulungen in Rechtsfragen beschränkt, sondern Rechtsprechung zu Gunsten der Arbeitergeber im Preis mit enthalten sein kann.

(Übrigens, der Hauptteil des Artikels von Alfons Kilad betrifft http://www.work-watch.de/2015/05/schwere-niederlage-fuer-hm-gegen-betriebsrat-quinto/ und hat mit diesem Mitbestimmungsurteil 23 TaBV 1448/14 nicht direkt zu tun. Zum im Artikel angekündigten BAG-Verfahren gibt es jetzt Aktenzeichen des BAG: 2 ABR 38/14 (2015-05-13) und speziell http://www.bag-urteil.com/13-05-2015-2-abr-38-14/)

Arbeit und Psyche von A bis Z

Montag, 15. Februar 2016 - 23:28

http://www.arbeitstattstress.de/2016/02/arbeit-und-psyche-von-a-bis-z/

Analyze This! – A Snark Exercise

Montag, 15. Februar 2016 - 22:07

 

In the ISO article on DIS ISO 45001
to which I refer in my previous article,
all images are focusing on hazards to physical health.

How boring.

Oh, that good ol’ hard hat safety! Isn’t there anything beyond that?
The image below quite nicely depicts mental workplace hazards too.

You could use this image as an exercise in spotting workplace hazards.

Henry Holiday & Joseph Swain
illustration to
Lewis Carroll, The Hunting of the Snark, London 1876

 
Downloads and links:

 

ISO 45001:2016 or ISO 45001:2017?

Montag, 15. Februar 2016 - 21:39

http://www.iso.org/iso/home/news_index/news_archive/news.htm?refid=Ref2012

ISO 45001 on occupational health and safety has been approved for Draft International Standard public consultation

by Elizabeth Gasiorowski-Denis on 12 February 2016

[...]

Now that ISO 45001 has advanced to the DIS stage, national member bodies of ISO have been invited to vote and comment on the text of the standard during the three-month balloting period. If the outcome is positive, the modified document may then be circulated to ISO members as a Final Draft International Standard (FDIS). In the event of an affirmative vote, ISO 45001 is expected to be published as an International Standard by late 2016 / early 2017. [...]

Registration (required to read the DIS): http://www.iso45001assessment.com/registration.html

Actually, the DIS already was available earlier. But the ISO article has useful links.

As for “ISO 45001 is expected to be published as an International Standard by late 2016 / early 2017″, please visit http://blog.psybel.de/2014/11/11/iso-45001-2017/.

Die Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in neuer Auflage

Sonntag, 14. Februar 2016 - 09:37

http://www.arbeitstattstress.de/2016/02/die-empfehlungen-zur-umsetzung-der-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung-in-neuer-auflage/

Zu den Leitlinien der GDA gehören auch die Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Diese Empfehlungen wurde jetzt eine zweite und eine dritte Anlage hinzugefügt: “Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Instrumenten/Verfahren” und “Qualitätsgrundsätze für Instrumente/Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung”.

Die wichtigen Links (ohne Session ID) zur GDA in Dr. Lists Posting (mit Backups von mir):

Missbrauch des Datenschutzes

Donnerstag, 11. Februar 2016 - 00:44

Es gibt noch einen Grund, der Arbeitgeber motivieren könnte, anstelle des im Arbeitsschutzgesetz geforderten verhältnispräventiven Vorgehens ein verhaltensorientiertes Vorgehen zu bevorzugen: Bei der nur auf den ersten Blick fürsorglich aussehenden verhaltenspräventiven Zuwendung zu einzelnen Mitarbeitern kann eine Dokumentation persönlicher Daten entstehen, also auch individueller medizinischer Daten. Das können Arbeitgeber dazu missbrauchen, die Transparenz von Gefährdungsbeurteilungen und Vorfallsuntersuchungen einzuschränken. Damit kann dann auch die Arbeit von Betriebstäten bzw. Personalräten erschwert werden.

Der sicherste Datenschutz ist die Vermeidung sensibler Daten.

Datenschutz und Arbeitsschutz

Donnerstag, 11. Februar 2016 - 00:30

Die GDA bis 2012 und Prioritäten ab 2013

Donnerstag, 4. Februar 2016 - 23:12

http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/veranstaltung/tda/2013/documents/09_jansen.pdf

Die GDA bis 2012
- Erfahrungen -
Prioritäten ab 2013
Michael Jansen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV
Fellbach, 14. März 2013
[...] 

  • ORGA: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • MSE: Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich
  • PSYCH: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung

Der PSYCH Kernprozess für die Beratung und Aufsich begann erst im Jahr 2015. Die Qualifizierung des Aufsichtspersonals bei PSYCH begann in der GDA erst im Mitte 2013. Einen Anlauf für eine gerade mal insgesamt fünftägige Ausbildung für PSYCH für die eher technisch orientierten Aufsichtpersonen gab es in Bayern ab 2011, also etwa sechs Jahre, nachdem das BAG klarstellte, dass psychische Belastungen Gegenstand des Arbeitsschutzes sind. Bis dahin waren die Arbeitnehmer einem Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgeliefert, der von der Gewerbeaufsicht nicht kompetent beaufsichtigt werden konnte.

Ich erkenne bei der Gewerbeaufsicht kein Interesse, zu untersuchen, welchen Schaden sie damit angerichtet hat. Mindestens müssten sie von den vielen Unternehmen, die psychische Belastungen noch nicht ausreichend in den Arbeitsschutz mit einbezogen haben, fordern, dass ihre Budgets für den Arbeitsschutz über das für DGUV2 geltende Maß hinausgehen. Die Aufholjagd erfordert ganz logisch zusätzlichen Aufwand.

Berufsgenossenschaften im Bund mit Arbeitgebern

Donnerstag, 4. Februar 2016 - 22:44

http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/06/29/whistleblower-erhaelt-bundesverdienstkreuz/

[...] Der Umweltmediziner Dr. Kurt Müller bezweifelt, dass die verseuchten Envio-Arbeiter von der Berufsgenossenschaft eine Rente bekommen werden. Arbeitsmedizinern sei nicht klar zu machen, so Müller, „dass bei Stoffen wie PCB nicht die akute toxische Wirkung entscheidend ist, sondern die anfangs eher geringe und später erhebliche Auswirkung auf das Immunsystem. Man wird bei den Envio-Arbeitern nichts weiter tun als sie toxikologisch untersuchen, um dann zu sagen: ‚Wir finden nichts besonderes mehr‘. Eben weil die Untersuchung so gestaltet ist, dass ein Krankheitszusammenhang nicht gefunden werden kann.“

Eigenen Angaben zufolge sind die Berufsgenossenschaften, die sich durch Beiträge der Arbeitgeber finanzieren, „der einzige Zweig der Sozialversicherung mit sinkenden Beitragssätzen“. [...]

Das ist ein Artikel aus dem Jahr 2011. Dass der Whistleblower das Bundesverdienstreuz bekommen haben soll, ist natürlich ein Scherz.

Allmählich wird mir klar, dass die Berufsgenossenschaften mit der Arbeitgebern ein gemeinsames Interesse teilen: Abwehr des Erkennens arbeitsbedingter Erkrankungen. Im Bereich der psychischen Erkrankungen fällt das den Arbeitgebern und den Berufsgenossenschaften natürlich besonders leicht. Gibt es keinen kompetenten Betriebsrat, der nachhaltig und diszipliniert auf gute Dokumentation und Beweissicherung achtet, dann haben vom Arbeitgeber psychisch fehlbelastete Mitarbeiter schlechte Karten, wenn es um die Anerkennung psychischer Erkrankungen als arbeitsbedingte Erkrankungen geht. Während die unteren Behörden der Gewerbeaufsicht bei kritischen Inspektionen höchstens Ärger mit gegenüber mächtigen Firmen rücksichtsvollen oberen Behörden bekommen können, müssen Berufsgenossenschaften wirklich zahlen, wenn eine Berufserkrankung festgestellt wird. Das will weder der Arbeitgeber (dessen Prämien dann steigen) noch die Berufsgenossenschaft.

Im Grund haben arbeitsbedingt psychisch erkrankte Mitarbeiter ohnehin kaum eine Chance auf Anerkennung ihrer Erkrankung als Berufskrankheit. Es sind eigentlich nur die Betriebsräte, die sich hier für die Arbeitnehmer ensetzen werden. Aber vielen Betriebsräten (wo es sie gibt) fehlt sowohl die Kompetenz wie auch die Courage, sich beim Arbeitschutzthema “psychische Belastungen” für die Mitarbeiter einzusetzen und die Beweise zu sichern, die zur Durchsetzung der Ansprüche betroffener Mitarbeiter bei den Berufsgenossenschaften erforderlich sind. Die Mitglieder dieser Betriebsräte wissen ja oft gar nicht, wie zunächst die Strukturen im Arbeitsschutz aufzubauen sind, die eine gute Dokumentation im Arbeitsschutz sicherstellen. Nicht selten zudem haben Betriebsräte im Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern sogar die gleichen Vorurteile, wie die Arbeitgeber.

Kleines (aber nicht ausreichendes) Trostpflaster: Gerade die Berufsgenossenschaften sind im Arbeits-und Gesundheitsschutz an einer wirkungsvollen Prävention interessiert.