Archiv für Mai, 2015

Gesundheit bei Rohde & Schwarz

Freitag, 29. Mai 2015 - 07:33

http://www.rohde-schwarz.de/de/ueber/nachhaltigkeit/arbeitsschutz/

Über Rohde & Schwarz > Nachhaltigkeit > Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeits- und Umweltschutzpolitik

[...] Alle Informationen über die Auswirkung der Arbeit auf die Gesundheit sind für unsere Mitarbeiter jederzeit einsehbar.

Das steht natürlich mehr auf der Arbeitsschutzseite von R&S. Der letze Satz beschreibt, was der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz ohnehin verlangt. Die Mitarbeiter müssen zum Beispiel Einblick in die Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes erhalten, aber ihnen wird nicht zugesagt, dass Sie Anspruch auf eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung haben - obwohl die Mitarbeiter verpflichtet sind, die Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Arbeitsbedingungen zu kennen. Ich nehme jedoch an, dass der Betriebsrat im Rahmen der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht das Recht hat, eine Kopie zu erhalten.

Beim Zustandekommen der “Informationen über die Auswirkung der Arbeit auf die Gesundheit” hat der Betriebsrat nicht nur ein Mitbestimmungsrecht, sondern eine Mitbestimmungpflicht.

Das Thema der psychischen Belastung thematisiert R&S in seinem Webauftritt derzeit nicht.

Mythos Generation Y

Dienstag, 26. Mai 2015 - 23:28

http://www.zeit.de/karriere/2015-05/generation-y-mythos-leiharbeit-befristetung-unbezahlt-praktika

[...] Das mediale Hochglanzbild einer angeblich so selbstbewussten Generation, die sich die besten Jobs auf dem Arbeitsmarkt nur so aussuchen könne, muss dekonstruiert werden. [...]

Zunächst wurde wurde das Bild ja ersteinmal konstruiert. Mythen entstehen und bleiben am Leben, wenn sie gebraucht und gut gepflegt werden. Mit den medialen Möglichkeiten von heute kann man Mythen auch einfacher eigenbedarfsgerecht konstruieren. Wer also pflegt und braucht den Mythos von der anspruchsvollen Generation Y? Wem im Arbeitsmarkt dient es, einer Generation Y Wünsche zuzuschreiben, die sie gar nicht hat? Vielleicht ist das der Trick: Den bedauernswerten jungen Leuten wird gleich beim Eintritt in das Berufsleben eingeimpft, was sie arbeitsmarktgerecht zu wünschen haben. Das ist aber nur begrenzt schlau. Ich bin gespannt, was sich da bei der Generation Y an subversivem Widerstand und Zynismus entwickeln wird.

Lebensgefährliches Pilotenprekariat

Dienstag, 26. Mai 2015 - 20:56

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ryanair-109.html

[...] Bei einigen Gesellschaften geht es so weit, dass Copiloten für ihre Einsatzzeiten im Cockpit sogar bezahlen müssen und nicht etwa Geld bekommen. [...]

Piloten als “selbstständige” Unternehmer zu beschäftigen, ist auch ein Weg für eine Fluggessellschaft, den in Europa vorgeschriebenen ganzheitlichen Arbeitsschutz nicht selbst umsetzen zu müssen. Solche Piloten, die sogar das Cockpit, in dem sie arbeiten, selbst anmieten müssen, fliegen unter psychisch wohl eher fehlbelastenden Arbeitsbedingungen. Bei allem Mitgefühl werde ich ihnen mein Leben sicherlich nicht anvertrauen.

It’s Towel Day!

Montag, 25. Mai 2015 - 00:00

Be prepared for May 25th (and all the other days)
http://de.wikipedia.org/wiki/Towel_Day

“Vorfall”: Ordentliche Definition beim TÜV

Sonntag, 24. Mai 2015 - 19:51

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1278319086954263490808/tms_pi_ohsas_d0808_rz.pdf

Vorfall
Arbeitsbezogenes Ereignis, das eine Verletzung, eine Erkrankung oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatte oder hätte zur Folgen haben können – ohne Berücksichtigung der Schwere der Folgen. Ein Unfall ist ein Vorfall, durch den eine Person verletzt wird, erkrankt oder stirbt. Ein Vorfall, der keine Verletzung, Erkrankung oder Tod zur Folge hatte, wird auch als „Beinahe-Unfall“, „Beinahe-Notfall“ oder „Gefährliches Ereignis“ bezeichnet. Eine Notfallsituation ist ein spezifischer Vorfall.

Der TÜV macht’s richtig.

Ein sehr großer, einflussreicher und wirtschaftlich mächtiger Mitbewerber des TÜV in diesem interessanten Zertifizierungsgeschäft erlaubt es dagegen seinen Klienten, dass sie im Widerspruch zu OHSAS 18001 die Berücksichtigung des Schwere von Erkrankungen nicht ausschließen und dazu noch die Erkrankungsdefinition aus OHSAS 18001 zum Nachteil der Mitarbeiter einschränken. Da fallen dann vom Arbeitgeber als “geringfügig” eingestufte Folgen von Vorfällen schnell unter den Tisch. Die anscheinend zu schwache Abteilung 6 der DAkkS weiß das, hat aber aber nach meiner Kenntnis keine ausreichenden Möglichkeiten, diesen international tätigen Zertifizierer davon abzuhalten, seinen Klienten zu helfen, unter die Anforderungen von OHSAS 18001 herunterzugehen.

Wer prüft die drei Streifen?

Sonntag, 24. Mai 2015 - 11:53

Adidas-Arbeitsbedingungen: http://www.zeit.de/2015/21/adidas-arbeitsbedingungen

Es geht um Leiharbeit. Adidas schreibt in CSR-Veröffentlichungen, dass sich Auftragsnehmer nach dem BS OHSAS 18001 (ein Standard für das Arbeitsschutzmanagement) richten müssen. Wie ernsthaft geht es bei dieser Zertifiziererei zu?

Adidas verweist auf verschiedene externe Zertifizierer, veröffentlicht aber keine Zertifikate für OHSAS 18001. Obwohl diese Papiere (wegen teilweise schlechter Qualität der Zertifizierer) häufig nur der Wanddekoration dienen, haben sie wenigstens die Funktion, Zertifizierer zur Verantwortung ziehen zu können, wenn sie ihre Klienten nicht ordentlich auditiert haben. Im Gegensatz zu anderen sich auf die Anwendung von OHSAS 18001 berufenden Unternehmen ist es bei Adidas schwer, einen Zertifizierer zu finden, der zu seinen Audits bei Adidas steht.

Interessant ist, dass Adidas mit OHSAS 18001 wirbt, in Deutschland aber nicht zertifiziert ist
(http://www.adidas-group.com/media/filer_public/e8/32/e832823b-8585-4e26-8990-07b80e3ae71c/2014_sustainability_report_make_a_difference.pdf, S. 62):

[...] The site [Germany] is subject to regular occupational health and safety inspections by authorities, although it does not hold a formal OHSAS 18001 certification. [...]

Adidas scheint in Deutschland nicht an der mit einer disziplinierten Erfassung und Dokumentation von Vorfällen verbundenen Zertifizierung nach OHSAS 18001 interessiert zu sein. Bleibt nur die Gewerbeaufsicht (“authorities”), aber die Behörden sind bekanntermaßen bei ihren “inspections” chronisch überfordert. Bei der Überprüfung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz haben sie versagt (was im Jahr 2012 sogar ein Thema im Bundestag war). Außerdem ist Adidas in seiner Region ein ziemlich einflussreicher Arbeitgeber.

Anstatt sich in Deutschland externen Zertifizierungsaudits zu stellen, inverstiert Adidas lieber in den “Auf- und Ausbau eines positiven Arbeitgeberimages (Employer Branding)”.

Schinderei bei der EZB

Mittwoch, 20. Mai 2015 - 21:16

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/burnout-selbstherrlichkeit-der-ezb-im-umgang-mit-mitarbeitern_218_304208.html

 

Die EZB verlangt von Banknotendruckern einen Arbeitsschutz nach BS OHSAS 18001. Wie steht’s mit dem eigenen Arbeitsschutz und darin speziell mit dem Management psychischer Belastungen?

Übrigens: Der Arbeitsschutz beim Europäischen Patentamt könnte im Bereich der psychischen Belastungen auch ein interessantes Thema sein.

Psychisch auffällige Arbeitgeber

Montag, 18. Mai 2015 - 10:00

Es gibt Arbeitgeber, die bei ihren Arbeitsplätzen keine psychischen Fehlbelastungen erfassen wollen, sondern nur “psychisch auffällige” Mitarbeiter. Eine solche Einstellung könnte ein Kennzeichen psychisch auffälliger Arbeitgeber sein. Ein Seminaranbieter bedient sie gerne mit seinem Angebot:

[...] Bereiten Ihnen zunehmende Krankheitstage schon zum Jahresbeginn Kopfzerbrechen? Wie Sie richtig mit psychisch auffälligen Mitarbeitern umgehen, erfahren Sie im Kompaktseminar “Psychische Belastungen im Betrieb erkennen, erfassen und reduzieren” am 17.09.2015 in Düsseldorf (und an weiteren Terminen in 2015). [...]

Es scheint so zu sein, dass hier nicht verstanden werden soll, was “Belastung” bedeutet. Bei physischen und psychischen Belastungen geht es um die Eigenschaften von Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen und deren arbeitsbedingte Wirkung auf jede Art von Mitarbeitern.

Es geht eben nicht um den Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern, sondern um den vorbeugenden Schutz aller Mitarbeiter, damit sie gar nicht erst arbeitsbedingt “psychisch auffällig” werden. Ein kompetenter Seminaranbieter müsste das wissen. In einem von kompetenten Fachleuten angebotenen Seminar „Psychische Belastungen im Betrieb erkennen, erfassen und reduzieren” würden Arbeitgeber (bzw. von ihnen beauftragte Verantwortliche) lernen, mit psychisch fehlbelastenden Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen umzugehen.

Im Umgang mit Fehlbelastungen sind individuelle Maßnahmen übrigens nachrangig zu allen anderen Maßnahmen. Das verlangt das für viele Arbeitgeber lästige Arbeitsschutzgesetz. Anständige Seminare kann das Arbeitsschutzgesetz allerdings nicht vorschreiben. Und der Arbeitsschutz hat sich in Deutschland leider so entwickelt, dass Arbeitgeber auch dank unaufmerksamer Gewerbeaufsichten und Auditoren immer noch meinen, sich über Schutzvorschriften souverän hinwegsetzen zu können.

“Inzwischen”

Freitag, 15. Mai 2015 - 07:23

Ein Angebot des E-Buchs “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” von “BWRmed!a” richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Kann “BWRmed!a” das tatsächlich so einschränken?

Speziell bei KMUs herrscht zum Thema “psychische Belastungen” Unsicherheit und Unwissen. Da helfen Berater wie “BWRmed!a” dem eingeschüchterten Unternehmer doch gerne:

Wie wichtig es ist, einen kompetenten Ratgeber wie „Gefährdungsbeurteilung in der Praxis“ an Ihrer Seite zu haben, merken Sie, wenn neue Herausforderungen auf Sie zukommen. Wie die inzwischen gesetzlich verordnete Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Das wird Unwissen kompakt vermittelt, denn “inzwischen” stimmt schon einmal nicht: Die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen am Arbeitsplatz ist schon seit vielen Jahren vorgeschrieben. Warum wird das von “BWRmed!a” nicht so dargestellt?

Wer das kostenfreie E-Book: “Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht” be “BWRmed!a” herunterlädt, beginnt damit ein Abonnement von “Wissen kompakt”, wenn er es nicht nach Erhalt des E-Buchs rechtzeitig kündigt. Angeboten wird in dem Paket auch eine “Mustergefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen eines zertifizierten Unternehmens”.
          Wird auch darauf hingewesen, dass in Unternehmen mit Betriebsräten der Anwendung so einer “Mustergefährdungsbeurteilung” von den Arbeitnehmervertretern vorher zugestimmt werden muss?
          Und was sind “zertifizierte Unternehmen”? Soll zu dem Paket dann auch noch eine Zertifizierung mitverkauft werden? Zertifiziert werden da vielleicht Arbeitsschutzmanagementsysteme. Solche Systeme und “Mustergefährdungsbeurteilung” bieten aber nur ein Gerüst für Entscheidungen zur Erfassung und Bewertung psychischer Belastungen. Die Arbeit des ehrlichen Ausfüllens von Beurteilungsformularen ist mehr, als nur das stupide Abhaken von Kästchen in Vordrucken.

Keine Angst, Wenn Sie Unternehmer sind, dann geht es auch ohne Zertifikat. Und es gibt Alternativen zum o.g. Ratgeber:

Die Hilfestellung der GDA baut insbesondere auf den LASI-Veröffentlichungen auf. Diese Veröffentlichungen richten sich an die behördliche Aufsicht. Die Betriebsleitungen können darin nachlesen, wie sie (hätten) geprüft werden (sollen).

“Inzwischen” sind für die Aufsicht auch Veröffentlichungen zu psychischen Belastungen verfügbar, z.B. die LV 28 aus dem Jahr 2002!

Viele Unternehmer verstoßen bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen also schon seit langer Zeit gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes. Meiner Ansicht nach liegt die Hauptschuld dafür insbesondere an der Führung der Gewerbeaufsichten – und an der politischen Führung dieser Führung. Zwar gab es Handlungshilfen für die Aufsichtspersonen, aber sie konnten und durften damit wohl bei Inspektionen nicht ernsthaft arbeiten. Die Aufsichtspersonen selbst wurden im Gefährdungsbereich der psychische Fehlbelasstungen wohl jahrelang bewußt in einem auch für sie unbefriedigenden Zustand der Überforderung gehalten. Die daraus resultierende psychische Fehlbelastung der Aufsichtpersonen wurde vermutlich auch in gesetzeswidriger Weise von den verantwortlichen Führungskräften in der Gewerbeaufsicht ignoriert.

Aktualisiert: LASI-Veröffentlichungen

Freitag, 8. Mai 2015 - 06:30

http://blog.psybel.de/lasi-veroeffentlichungen/