Gesundheit bei Rohde & Schwarz

Freitag, 29. Mai 2015 - 07:33

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Arbeitsschutz

Arbeits- und Umweltschutzpolitik

[...] Alle Informationen über die Auswirkung der Arbeit auf die Gesundheit sind für unsere Mitarbeiter jederzeit einsehbar.

Das steht natürlich mehr auf der Arbeitsschutzseite von R&S. Der letze Satz beschreibt, was der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutz ohnehin verlangt. Die Mitarbeiter müssen zum Beispiel Einblick in die Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes erhalten, aber ihnen wird nicht zugesagt, dass Sie Anspruch auf eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung haben - obwohl die Mitarbeiter verpflichtet sind, die Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Arbeitsbedingungen zu kennen. Ich nehme jedoch an, dass der Betriebsrat im Rahmen der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht das Recht hat, eine Kopie zu erhalten.

Beim Zustandekommen der “Informationen über die Auswirkung der Arbeit auf die Gesundheit” hat der Betriebsrat nicht nur ein Mitbestimmungsrecht, sondern eine Mitbestimmungpflicht.

Das Thema der psychischen Belastung thematisiert R&S in seinem Webauftritt derzeit nicht.


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