Psychisch auffällige Arbeitgeber

Montag, 18. Mai 2015 - 10:00

Es gibt Arbeitgeber, die bei ihren Arbeitsplätzen keine psychischen Fehlbelastungen erfassen wollen, sondern nur “psychisch auffällige” Mitarbeiter. Eine solche Einstellung könnte ein Kennzeichen psychisch auffälliger Arbeitgeber sein. Ein Seminaranbieter bedient sie gerne mit seinem Angebot:

[...] Bereiten Ihnen zunehmende Krankheitstage schon zum Jahresbeginn Kopfzerbrechen? Wie Sie richtig mit psychisch auffälligen Mitarbeitern umgehen, erfahren Sie im Kompaktseminar “Psychische Belastungen im Betrieb erkennen, erfassen und reduzieren” am 17.09.2015 in Düsseldorf (und an weiteren Terminen in 2015). [...]

Es scheint so zu sein, dass hier nicht verstanden werden soll, was “Belastung” bedeutet. Bei physischen und psychischen Belastungen geht es um die Eigenschaften von Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen und deren arbeitsbedingte Wirkung auf jede Art von Mitarbeitern.

Es geht eben nicht um den Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern, sondern um den vorbeugenden Schutz aller Mitarbeiter, damit sie gar nicht erst arbeitsbedingt “psychisch auffällig” werden. Ein kompetenter Seminaranbieter müsste das wissen. In einem von kompetenten Fachleuten angebotenen Seminar „Psychische Belastungen im Betrieb erkennen, erfassen und reduzieren” würden Arbeitgeber (bzw. von ihnen beauftragte Verantwortliche) lernen, mit psychisch fehlbelastenden Arbeitsplätzen und Arbeitssituationen umzugehen.

Im Umgang mit Fehlbelastungen sind individuelle Maßnahmen übrigens nachrangig zu allen anderen Maßnahmen. Das verlangt das für viele Arbeitgeber lästige Arbeitsschutzgesetz. Anständige Seminare kann das Arbeitsschutzgesetz allerdings nicht vorschreiben. Und der Arbeitsschutz hat sich in Deutschland leider so entwickelt, dass Arbeitgeber auch dank unaufmerksamer Gewerbeaufsichten und Auditoren immer noch meinen, sich über Schutzvorschriften souverän hinwegsetzen zu können.


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