Kategorie 'KAN'

DIN ISO 45001: Ihre Mitarbeit am Entwurf ist gefragt

Samstag, 13. Mai 2017 - 14:11

Sie können an der Norm ISO/DIS 45001.2:2017 mitarbeiten. Das ist ein Standard zu Anforderungen an Arbeitsschutzmanagementsysten mit Leitlinien zur Anwendung. Der deutsche Text steht Ihnen dazu bis 2017-07-05 in Deutsch zur Verfügung. (Start war 2017-05-07, aber wegen einer technischen Panne funktionierte das erst seit 2017-05-12.) Auf den englischsprachigen Text können Sie über das BSI Einfluss nehmen.

DIN ISO 45001 ist die am heißesten diskutierte Norm in der langen Geschichte der ISO und des DIN. Sie dürfen den Entwurf bis 2017-07-05 auch auch in Deutschland als “Einsprecher” kommentieren, z.B. um Verbesserungen zu bewirken. (Das ist ein wichtiger Unterschied z.B. zum von der Gesundheitsmanagement-Branche durchgedrückten Möchtegernstandard DIN SPEC 91020.)

Aus Deutschland wirken auch Organisationen bei der Gestaltung des Standards auf internationaler Ebene mit, z.B. die Kommission Arbeitsschutz und Normumg (KAN).

Aber auch jeder Einzelne kann auf die Entwicklung der Norm Einfluss nehmen. Wer noch nicht registriert ist, kann sich vorher kostenlos registrieren lassen und dann Einsprecher werden, um damit die Urheberrechte für Einsprüche an das DIN abzutreten. Dazu kann man ein Formular anfordern, seine zwei Seiten ausdrucken und es dann per Post unterschrieben an den DIN e.V. zurücksenden. Nachdem Sie per E-Mail eine Bestätigung vom DIN bekommen, können Sie als Einsprecher loslegen.

Beim DIN kann man nur die eigenen Stellungnahmen lesen. Beim BSI konnten die Einsprecher im Jahr 2016 alle Kommentare und Verbesserungvoschläge lesen. Mal abwarten, wie es in diesem Jahr (2017-05-26 bis 2017-09-27) aussieht.

In https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:273150856!full-text geht es dann zum Text des Standards mit Kommentiermöglichkeiten.

Das ist übrigens wohl die letzte Gelegenheit, sich den Arbeitsschutzstandard zumindest als Entwurf kostenlos anzusehen. Das ist insbesondere für Betriebsräte wichtig. Im Gegensatz zu Schutzgesetzen wird DIN ISO 45001 später in den Betrieben leider nicht aushangpflichtig sein, denn solche Standards sind teuer und urheberrechtlich geschützt.

 
Ungesunde deutsche Übersetzung

In einem Punkt ist jetzt schon klar, dass ein Einspruch notwendig ist: Wie bei OHSAS 18001 wurde nun auch wieder in der deutschsprachigen Version des Entwurfs der ISO 45001 der Fehler begangen, “ill health” mit “Krankheit” zu ersetzen (siehe 3.18 Verletzung und/oder Krankheit). Das ist schlicht falsch.

Warum aber soll die Begriffsdefinition für “Ungesundheit” im englischsprachigen Originalstandard in der deutschsprachigen Version mit dem Begriff “Krankheit” verfälscht werden? Vielleicht wird immer noch nicht akzeptiert, dass sowohl die Autoren des Originals der ISO 45001 wie auch die WHO unter Gesundheitsschutz mehr verstehen, als die Vermeidung von (eventuell auf die ICD beschränkten) Krankheiten. Meiner Ansicht nach benötigt “ill health” eine eigene (von “injury” bzw. “Verletzung” getrennte) Definition. “Ill health” ist nicht “illness” sondern es gilt:

Medical Definition of ill-health: a condition of inferior health in which some disease or impairment of function is present but is usually not as serious in terms of curtailing activity as an illnes

Quelle: https://www.merriam-webster.com/medical/ill-health

Dass dieser Übersetzungsfehlerfehler (zum Nachteil der Arbeitnehmer) in OHSAS 18001 in die DIN 45001 übernommen werden soll, ist interessant, denn ein anderer Fehler (über den sich deutsche Arbeitnehmer in nach OHSAS 18001:2007 zertifizierten Betrieben bisher freuen konnten) wurde durchaus korrigiert: In OHSAS 18001 wurde “consultation” (nach intensiveren Debatten in Deutschland) mit “Mitbestimmung” übersetzt. In der DIN 45001 soll nun “Konsultation” stehen. Das ist schwächer als “Mitbestimmung”. Aber diese Übersetzung ist in Ordnung. Warum aber wird die falsche Übersetzung von “ill health” nicht ebenfalls in Ordnung gebracht?

KAN: a German trade union voice in standards

Samstag, 8. November 2014 - 08:03

http://www.etui.org/en/Topics/Health-Safety/HesaMag/Standardization-what-roles-for-the-unions -> http://www.etui.org/content/download/9798/87904/file/HESAmag_07_EN_p24-27.pdf

spring-summer 2013/HesaMag #07
Special report 15/25

KAN: a German trade union voice in standards

Standards are developed by private standards organizations working very much to the agenda of manufacturers and much less in the interests of workers who use their products. Germany’s Commission for Occupational Health and Safety and Standardization (KAN) has been trying for nearly 20 years to put this situation right. It upholds the interests of various stakeholders in health and safety at work, and so also gives the unions a voice.

Ulrich Bamberg, Commission for Occupational Health and Safety and
Standardization (KAN) [...]

Actually, “KAN: a German trade union voice in standards” is not quite true. Also the employers are represented in the KAN. But both are interested in a high quality of worker protection. In Germany, the OHS-laws are quite strict. Without an ambitious international OHS standards German employers would have a competitive disadvantage.

In close cooperation especially with their French partners, the KAN also participates in the developpment of ISO 45001. (Article in German)

Position der KAN zur ISO 45001

Montag, 7. April 2014 - 06:30

http://www.kan.de/normung/basisdokumente-kan-positionen/ -> http://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Basisdokumente/de/EU/2014-03-25_declaration_de_final.pdf (2014-03-25):

[...] Im Oktober 2013 hat ISO den Antrag des britischen Normungsinstitutes BSI angenommen, eine internationale Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001) zu erarbeiten. Basis hierfür ist OHSAS 18001, die bereits in zahlreichen Ländern angewendet wird. In Kommentaren an ihre nationalen Normungsinstitute haben deutsche und französische Arbeitsschutzkreise auf die Tatsache verwiesen, dass mit dem ILO-Leitfaden für AMS und dessen nationalen Umsetzungen bereits geeignete Vorgaben für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) existieren. EUROGIP, das INRS und die KAN befürchten daher, dass die ISO-Norm keinen Mehrwert bringt, aber zu einem höheren Zertifizierungsdruck führen wird. Dies würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen betreffen, die zertifiziert werden müssten, um als Zulieferer Aufträge zu erhalten oder sich an Ausschreibungen beteiligen zu können. Da das ISO Projektkomitee 283 die Arbeit an der Norm „Arbeitsschutzmanagementsysteme – Anforderungen“ bereits begonnen hat, haben sich EUROGIP, das INRS und die KAN entschieden, sich sowohl in den nationalen Spiegelgremien als auch im ISO/PC 283 aktiv in die Normungsarbeit einzubringen. [...]

Normenschloss statt SPEC-Hütte

Montag, 2. Dezember 2013 - 22:33

Mit SPEC fängt man Mäuse.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat recht. Ich finde, DIN-SPECs haben genau dort nichts zu suchen, wo von der DIN SPEC betroffene und zu schützende Menschen von der Konsensbildung ausgeschlossen wurden. Was für eine Einstellung haben Entwickler einer DIN SPEC, die eine ernsthafte Konsensbildung als lästig betrachten?

 


Update 2014-04:

 
http://www.kan.de/normung/basisdokumente-kan-positionen/ -> http://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Basisdokumente/de/EU/2014-03-25_declaration_de_final.pdf (2014-03-25):

[...] Rolle von Spezifikationen

Neben klassischen Normen entstehen bei den Normungsorganisationen zunehmend Normungsprodukte, die unter dem Begriff Spezifikationen zusammengefasst werden. Dazu zählen Dokumente wie CEN Workshop Agreements (CWA) oder Publicly Available Specifications (PAS). Sie werden zwar unter dem Dach von Normungsorganisationen erarbeitet, spiegeln aber im Gegensatz zu klassischen Normen nicht grundsätzlich den Konsens aller interessierten Kreise wider.

Ursprünglich waren diese Spezifikationen für schnelllebige Branchen wie den ITSektor gedacht, da sie innerhalb kurzer Zeit erarbeitet werden können. Spezifikationen werden von Einzelinteressen bestimmt und zunehmend auch zur Behandlung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekten genutzt. Da sich bei der Erarbeitung und Anwendung von Spezifikationen aus Sicht des Arbeitsschutzes Probleme ergeben, lehnen EUROGIP, das INRS und die KAN CWA und PAS zur Regelung dieser Aspekte ab. Die französischen und deutschen Arbeitsschutzkreise fordern die Normungsorganisationen auf, formal und optisch deutlich zwischen Normen und Spezifikationen zu unterscheiden, um sicherzustellen, dass die Nutzer die genaue Art des Dokumentes eindeutig erkennen. [...]

 
http://www.kan.de/normung/basisdokumente-kan-positionen/ -> http://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Basisdokumente/de/Deu/KAN-Positionspapier-Spezifikationen-neu2013.pdf (2013-10):

[...] Aus Sicht der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) eignen sich CWA und PAS vom Grundsatz her nicht dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu behandeln. Dokumente wie DIN SPEC (Vornorm) und DIN SPEC (Fachbericht), die in einem Normungsgremium erarbeitet werden, können entsprechend ihrem Charakter Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte beinhalten. [...]

Missverständlichen Daten des DIN in KAN-Datenbank

Freitag, 29. November 2013 - 07:45

DIN SPEC 91020 in der Datenbank der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN):

  • Definitions; Employees; Employment; Environment (working); Ergonomics; Health protection; Industrial organization; Management; Management systems; Occupational safety; Personal health; Public health protection; Quality assurance; Quality management; Working conditions (physical); Working load; Working places;

Application areas

  • 35.10 Work organisation
  • 35.15 Health and safety of workers at the workplace

Hazards

  • AA Hazards and stresses in general
  • AB Terminological definitions in standards related to occupational health and safety

ICS 13.100 Occupational safety. Industrial hygiene

(Hervorhebungen nachträglich eingetragen)

 
Die KAN hat in einem Gemeinschaftsprojekt mit der DIN Software GmbH das Recherchetool NoRA zur gezielten Suche nach Normen mit arbeitsschutzrelevanten Inhalten entwickelt. Die NoRA-Daten zur DIN SPEC 91020 basieren auf Angaben des Deutsche Instituts für Normung (DIN).

Für das Mißverständnis ist also das DIN verantwortlich. Das DIN sollte bei sich selbst nachlesen, dass nach dem PAS-Verfahren erarbeitete DIN SPECs nichts mit Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tun haben dürfen:

[...] Eine Anfrage für eine DIN SPEC (PAS) zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. [...]

 
Die KAN sieht die DIN SPEC 91020 auch kritisch: http://blog.psybel.de/interessierte-kreise-din-spec-91020/ (2012-05-23)

(Aktualisierung dieses Artikels: 2013-12-02)

Interessierte Kreise: DIN SPEC 91020

Samstag, 25. August 2012 - 01:21

Mai 2012

http://www.gesundheitsmanagement.com/aktuelles/news/din_spec_91020_betriebliches_gesundheitsmanagement.html (Seite nicht mehr verfügbar)

Einige interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ eingeleitet. Diese soll als “Vor-Norm” funktionieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die Norm wird für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden wird die Norm jedoch nicht liefern. Die DGUV lehnt das Vorhaben ab. Die Spitzenverbände der GKV haben sich noch nicht positioniert. Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement [BBGM e.V.] beobachtet und begleitet die Norm-Entwicklung über seine Arbeitsgruppe II [Normen, Audits & Zertifizierung]. Hierzu hat der Verband bereits etliche Vorschläge und Einwürfe eingebracht. Eine endgültige Verbandsaussage zu diesem Vorhaben ist noch nicht möglich. Weitere Informationen zum Fortgang erhalten Sie unter: www.bgm-bv.de

Übernommen wurde der Text möglicherweise aus http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/11/2012-11-KAN-Jahresbericht-2011-1.pdf, Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN), 2012-05-23, KAN-Rundschreiben 11/2012, Bericht über die Arbeit der Kommission Arbeitsschutz und Normung für den Zeitraum 01.01.-31.12.2011, S. 9 (PDF S. 12):

3.2.3 DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“

Interessierte Kreise haben ein Verfahren zur Initiierung einer DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) eingeleitet. Diese soll als Vor-Norm fungieren und später auf ISO-Niveau gehoben werden. Die DIN-SPEC soll für Unternehmen die Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Einführung eines BGM-Systems definieren. Konkrete Checklisten und inhaltliche Leitfäden soll dieses Standardisierungsprodukt jedoch nicht liefern. Die DGUV, die KAN und mehrere Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft lehnen die Erarbeitung eines solchen „Nichtnormativen Leitfadens“ ausdrücklich ab.

Die KAN und die in ihr vertretenen Kreise haben sich bereits 1997 in einem „Gemeinsamen Standpunkt zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)“ gegen eine Normung von AMS ausgesprochen. Stattdessen wurde die Entwicklung eines Leitfadens zu AMS bei der ILO angestoßen, der abgestimmt auf die deutschen Gegebenheiten als Nationaler Leitfaden (NLF) im Jahre 2003 veröffentlicht wurde. An der Gültigkeit dieser Dokumente sowie an der grundsätzlich ablehnenden Haltung gegenüber der Normung in diesem Bereich, hierzu zählt zweifelsohne auch dieses angestrebte Normungsprodukt, hat sich bis heute nichts geändert.

Daher bewertet die KAN den Beschluss des Fachbeirates der Kommission Managementsysteme (KoSMaS-FB) beim DIN, der der Entwicklung einer entsprechenden DIN SPEC zustimmt äußerst kritisch und lehnt die Erarbeitung eines solchen normativen Dokuments, das in wesentlichen Teilen auf der britischen Arbeitsschutzmanagementnorm OHSAS 18001 beruht, entschieden ab. Zwar soll „nur“ eine DIN SPEC erarbeitet werden. Es bleibt aber, wie vorne ausgeführt, zu vermuten, dass mittel- bis langfristig Bestrebungen aufgenommen werden, dieses nationale Vorhaben auf CEN- oder ISO-Ebene zu heben. Selbst die Erarbeitung und Veröffentlichung einer DIN SPEC wird Zertifizierungszwänge bei Unternehmen und Organisationen auslösen. Gesundheitsförderung auf freiwilliger Basis ist zweifelsfrei eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, jedoch aus Sicht der in der KAN vertretenen Kreise kein Thema der Normung.

Hatte die KAN zu Beginn der Erarbeitung dieses Standardisierungsprodukts noch erwogen, sich aktiv an der Erarbeitung zu beteiligen, so wurde dies auf Grund der o.a. Erwägungsgründe nicht weiter verfolgt.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_Arbeitsschutz_und_Normung

 


2012-11:

Die Beziehung, die die KAN zwischen der DIN SPEC 91920 und OHSAS 18001 sah, sind interessant und bedenkenswert. Tatsächlich unterscheiden sich heute beide deutlich voneinander, könnten sich aber ergänzen. Die DIN SPEC 91020 wird es mit ihrem Ansatz aber wohl nicht schaffen, international akzeptiert zu werden. Ich sehe die DIN SPEC 91020 kritisch, sie enthält jedoch auch hilfreiche Definitionen, z.B. dass Beschwerden von interessierten Parteien Teil der Kommunikation sind.

Es ist wohl so: OHSAS 18001 hilft bei Pflicht, die DIN SPEC 91020 bei der Kür. Eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 ohne eine vorhergehende oder gleichzeitige Zertifizierung nach OHSAS 18001 könnte ein Versuch sein, Lücken im Arbeitschutz zu verschleiern und die nicht immer geliebte Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu schwächen. Die Verhaltensprävention arbeitet ja vorwiegend am einzelnen Mitarbeiter. Die Verhältnisprävention arbeitet dagegen eben an den Verhältnissen, also auch an der Führungskultur im Unternehmen. Das mag für Führungskräfte manchmal schwer zu verkraften sein.

Immaterielle Normen

Sonntag, 11. März 2012 - 07:45

Wer bestimmt unsere Arbeitswelt? Wie konstruiert man strukturelle Verantwortungslosigkeit in der Praxis?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_Arbeitsschutz_und_Normung

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) vereint seit 1994 die in Deutschland für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen.

Sie hat die Aufgabe, die Normungsarbeit zu beobachten und die Belange des Arbeitsschutzes gegenüber der Normung zur Geltung zu bringen. Ihre Beschlüsse im Bereich von Arbeitsschutz und Normung haben den Charakter von Empfehlungen und stellen den Konsens von Sozialpartnern, Staat, Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) und des Deutschen Instituts für Normung e. V. dar.

Sie wird vom Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e. V. (VFA) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert.

Suche: http://www.google.de/search?q=”Verein+zur+Förderung+der+Arbeitssicherheit+in+Europa”+VFA

 
Aktualisierung 2012-07-31:
http://www.kan.de/fileadmin/user_upload/docs/KANBericht/KANBericht_DE/Bericht_34/Beri34.pdf

Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes auf die ISO-Normung
KAN-Bericht 34

Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa …

Das ist eine interessante Erläuterung, wie die Gestaltung von Normen durch Mitglieder der Normenausschüsse beeinflusst werden kann, z.B. bei der Gestaltung und Änderung der Normen ISO 10075 (psychische Belastung) und ISO 10667 (Arbeitsfähigkeit, Personaldiagnostik usw.).

 
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/praev_netz/kan/index.jsp

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Technische Normen legen in vielen Bereichen sicherheitsrelevante Anforderungen z.B. an Arbeitsmittel und Prüf- und Messverfahren fest. Normen leisten damit einen wichtigen Beitrag, um Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat die Aufgabe, die Normungsarbeit aus Sicht des Arbeitsschutzes zu begleiten und dessen Interessen in die Normung einfließen zu lassen.

In der KAN sind die Sozialpartner, der Staat, die gesetzliche Unfallversicherung und das DIN vertreten. Die KAN bündelt die Meinung der verschiedenen Arbeitsschutzkreise – gestützt auf einen breiten Konsens aller Beteiligten – und bringt diese Position über das DIN als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben oder zu bereits bestehenden Normen ein. Sie selbst ist jedoch kein Normungsgremium. Auch in normungspolitischen Diskussionen vertritt die KAN die deutsche Arbeitsschutzmeinung. Zusätzlich bringen die in der KAN vertretenen deutschen Arbeitsschutzkreise ihre Positionen über ihre europäischen Partnerorganisationen in die europäische und internationale Normungsdiskussion ein.

Die KAN wird vom Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) getragen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder im VFA sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

 
http://www.kan.de/uploads/tx_kekandocs/b32-08.pdf
(zu: 10 Jahre KAN; Datei eröffnet: 2004-03, modifiziert: 2007-03)

Reflexionen der in der KAN vertretenen Kreise 

 
Alexander Gunkel, BDA
,,Nach Auffassung der BDA gehört es zu den wichtigen Aufgaben der KAN, einer weiteren Überregulierung im Arbeitsschutz entgegenzuwirken und so einen Beitrag zum dringend notwendigen Bürokratieabbau in Deutschland zu leisten. Eine Deregulierung führt zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit und hat somit unmittelbaren Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen und internationalen Kontext.”

 
Die europäischen Normen regeln die sicherheitstechnische Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. Die EU legt in ihren Richtlinien keine sicherheitstechnischen Details mehr fest, sondern überlässt dies den europäischen Normungsgremien. Dadurch nimmt die Bedeutung der Europäischen Normung erheblich zu. Hier ist das Bewusstsein für die Qualität der Normen, d.h. vor allem ihre Praxistauglichkeit, zu verstärken. Das betrifft die Lesbarkeit, Transparenz und anwenderorientierte Beschaffenheit der Normen.

Kein Normungsgegenstand sind die betrieblichen Belange des Arbeitsschutzes, soweit sie Pflichten des Arbeitgebers, Rechte und Pflichten der Beschäftigten und die Organisation des Arbeitsschutzes betreffen. Diese sind europäisch und national durch verbindliche Vorschriften umfassend und abschließend geregelt. Normen für den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes sind von Seiten der KAN in Übereinstimung mit dem Gemeinsamen Deutschen Standpunkt (GDS) grundsätzlich abzulehnen.

Die Arbeitgeber sehen in der KAN ein sinnvolles Instrument, um einer ausufernden, besonders die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) belastenden Normungstendenz entgegenzuwirken und dazu beizutragen, die Konsensfindung in Bezug auf Arbeitsschutzfragen in der Normung zu erleichtern. Darüber hinaus sehen die Arbeitgeber in der KAN eine Institution zur stärkeren Beteiligung der Sozialpartner am Normungsgeschehen und ein Gremium zur Verbesserung des Informationsflusses bei der Mandatierung von Normen, insbesondere um Fehlentwicklungen der Normung im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz zu verhindern.

Die Entwicklungen im Bereich ,,Arbeitsschutzmanagementsysteme” haben gezeigt, wie wichtig die KAN für die Abstimmung und Durchsetzung gemeinsamer Arbeitsschutzinteressen ist. Diese Aufgabenstellung dürfte noch weiter an Bedeutung zunehmen. Mit wachsendem Trend zu ,,immateriellen Normen” (Dienstleistungsnormen, Qualitätssicherung, psychische Belastungen, auch Normung im Bereich der Ergonomie u. ä.) wird es notwendig, noch stärker im Bereich der Normungspolitik mitzuwirken, dies nicht nur auf nationaler, sondern vor allem auf europäischer und internationaler Ebene. Insbesondere muß es aber auch darum gehen, eine Ausweitung der Normung auf das sozialpolitische Feld – z.B. auf das Thema ,,soziale Verantwortung von Unternehmen” – zu verhindern.

Immaterielle Normen: Was wichtig in Unternehmen ist, ist daran erkennbar, dass auf Messbarkeit Wert gelegt wird. Ohne Normen kann nicht gemessen werden. Arbeitgeber wollen sich im Arbeitsschutz nicht messen lassen, sondern sind mehr an einer ISO/EN 10667 interesssiert, mit der an Arbeitnehmer eine “immaterielle Norm” angelegt werden soll. Die Strategie der Arbeitgeber (die nicht müde werden, Mitarbeiter an ihre “Eigenverantwortung” zu erinnern) ist also ein Ungleichgewicht der Verantwortungen zu ihrem Vorteil und zum Nachteil der Arbeitnehmer anzustreben. Aber ist das eine Überraschung? Es passt dazu, wenn Top-Manager ihre Einkommen nicht mehr mit Verantwortung rechtfertigen, sondern mit dem “Markt”.

Darüber hinaus kann die KAN dazu beitragen, einer weiteren Überregulierung im Arbeitsschutz entgegenzuwirken und so einen Beitrag zum dringend notwendigen Bürokratieabbau in Deutschland zu leisten. Eine Deregulierung führt zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit und hat somit unmittelbaren Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen und internationalen Kontext.

Normung entbindet den Gesetzgeber von der Erarbeitung detaillierter Rechtsvorschriften. Mit dem Prinzip der Neuen Konzeption ist dies in Europa für den Bereich der Produktnormung realisiert worden. Es liegt im Interesse der Wirtschaft, diesen Ansatz auch auf die internationale Ebene zu transferieren.

Zusammengefasst: Die Arbeitgeber sehen in der KAN

  • eine Institution zur Stärkung der Beteiligung der Sozialpartner an der Normung und zur Verbesserung des Informationsflusses bezüglich Normungsvorhaben,
  • ein Gremium zur Vermeidung von Fehlentwicklungen der Normung im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz,
  • ein wirkungsvolles Instrument zur nationalen Meinungsbildung im Bereich der arbeitsschutzrelevanten Normung,
  • ein Instrument zur Durchsetzung der nationalen Arbeitsschutzposition auf europäischer und internationaler Ebene sowie
  • ein Mittel, um der Überregulierung im Arbeitsschutz entgegen zu wirken.

(Link nachträglich eingetragen)

 
http://www.kan.de/de/normal/themen/uebergreifende-themen/normungspolitik.html#c206

Rolle der Normung in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz – Gemeinsamer Deutscher Standpunkt (GDS)
Ansprechpartnerin: Angela Janowitz

Der “Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS) zur Normung im Bereich der auf Artikel 118a des EG-Vertrags gestützten Richtlinien” trägt der Tatsache Rechnung, dass in diesem sozial-politischen Bereich das Europäische Rechtssystem eine vollständige Harmonisierung nicht vorsieht. Auf europäischer Ebene stützen sowohl die Normung als auch der EU-Vertrag und die EU-Institutionen unverändert die Position, dass im Bereich der Sozialpolitik Normen grundsätzlich nur sehr begrenzt einsetzbar sind. Dennoch stellen nationale, europäische und internationale Normen immer wieder Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier gilt es, dies zu verhindern oder, wenn das nicht möglich ist, eine klare Trennung von Produktanforderungen und betriebliche Anforderungen anzustreben. Gleichzeitig aber stellt die zunehmende Internationale Normung den Arbeitsschutz vor die Aufgabe, seine Strategie zum Thema Normung und betrieblichen Arbeitsschutz weiterzuentwickeln. Als einen Schritt hat die KAN im KANBrief 2/09 die heute bestehenden Grenzen und Spielräume für betriebliche Arbeitsschutznormung dargestellt.

Weitere Informationen:

 
Deregulierung hilft den Betrieben nur dann, wenn die Arbeitgeber ihre Gestaltungspflicht ausfüllen und wenn Arbeitnehmervertretungen stark und kompetent mitbestimmen. In der Praxis zeigt sich, das die Mehrheit der Arbeitgeber ihre Freiheit, die ja mit einer Pflicht verbunden war, als Einladung zum Nichtstun verstanden hat: Selbst die Bundesarbeitsministerin bestätigt heute, dass die Arbeitgeber den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen ließen.