Archiv für Januar, 2016

US TAG boasted internally that 9001:2015 will be the “Biggest Boon for Consultants Ever”

Freitag, 29. Januar 2016 - 13:09

I am not in the standards business, but I am affected by standards, especially BS OHSAS 18001 and later ISO 45001. Initially I was naive an thought that standards are made to help many people. But could it be possible, that consultants influence standardization mainly to create business for consultants? That still could be a naive question :-)

From an email from Oxebridge (spicy as usual):

[...] ISO 9001:2015 is a flawed product. It’s rife with confusing, feel-good platitudes, and light on actual requirements. It invents new concepts from thin air, and has abandoned the idea of standardizing established, mature Quality Management principles. It’s literally been called a “boon for consultants” by the very consultants that wrote it, giving you an insight into why they made it so incredibly frustrating. After all, now you have to hire them to decipher it. [...]

OH&S management systems should help to protect the health of employees. If Oxebridge (not to be confused with Oxbridge) is right and if a “strength” of the coming ISO 45001 should be, that it has a concept like ISO 9001, that may be bad news for employees. Could ISO 45001 be “light on actual requirements” too and just convey feel-good statements which – if they are no requirements – don’t really help employees?

Hohe Anwaltskosten für Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 29. Januar 2016 - 05:48

Rechtsanwälte können Arbeitnehmern dabei helfen, vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsbedingungen zu fordern. Aber Vorsicht: Wessen Wehrhaftigkeit durch psychische Fehlbelastungen ohnehin schon angegriffen ist, kann dann auch noch an einen Anwalt geraten, der die Schwäche seiner Klienten nutzt und ihnen für wenige Anwaltsstunden sowie den Brief an den Arbeitgeber beispielsweise 8000€ berechnet. Wer dann noch genug Kraft für eine zusätzliche Baustelle hat, kann ja versuchen, sich gegen so einer Anwaltsrechnung zu wehren.

Mein Ratschlag: Versuchen Sie zunächst, sich vom Betriebsrat helfen zu lassen (wenn es den in Ihrem Betrieb gibt und wenn er kompetent ist). Auch kann die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft helfen. Hier bekommen sie rechtliche Hilfe. Zwar sind auch heute noch Betriebsräte und Gewerkschaften mit praktischen rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Bereich der psychischen Belastungen nicht so vertraut, aber das gilt für Rechtsanwälte gleichermaßen. Zusätzlich können Rechtsanwälte für Arbeitnehmer ein hohes finanzielles Risiko darstellen.

Es dürfte überhaupt nicht erst dazu kommen, dass Arbeitnehmer sich um eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung selbst bemühen müssen. Der Grund für das Dilemma für Arbeitnehmer, zuverlässige und kompetente Hilfe zu finden, ist letztendlich die landesweite Überforderung der Gewerbeaufsichten bei der Durchsetzung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der deutschen Unternehmen. Wenn die Unternehmen sich nicht seit Jahren ungestraft über Arbeitsschutzvorschriften hinwegsetzen dürften, gäbe es in den Betrieben längst schon ordentliche Beurteilungen psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz.

DIN: Keine Online-Diskussion zum DIS ISO 45001

Dienstag, 26. Januar 2016 - 01:25

https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe

[...] Das Online-Portal für Norm-Entwürfe von DIN bietet einen kostenfreien Zugang zu aktuellen Norm-Entwürfen und die Möglichkeit, online Stellungnahmen zu diesen abzugeben. Für alle Experten, die Inhalte einer Norm mit gestalten möchten, ist dies ein bequemer Weg, ihre Kommentare und Änderungsvorschläge einzubringen.

Nutzer haben nach Registrierung die Möglichkeit, aktuelle Norm-Entwürfe zu lesen. Eine Liste mit allen aktuell im Portal kommentierbaren Norm-Entwürfen können Sie sich über die Auswahl “Aktuelle Norm-Entwürfe” in der Menüleiste anzeigen lassen. Darüber hinaus können Sie sich für die Abgabe von Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen anmelden. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Erklärung der Einräumung der Urhebernutzungsrechte, deren Unterzeichnung Voraussetzung für eine Online-Eingabe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen ist. [...]

Hoffnungsvoll klickte ich auf “Aktuelle Norm-Entwürfe” und gelagte so zu einem Suchfeld:

https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/108664!search-na?query=45001

Norm-Entwürfe zur Stellungnahme
Anzahl: 0
Dem Gremium sind keine Elemente zugeordnet

Vielleicht liegt das daran, dass die DIS ISO 45001 in Englisch geschrieben ist und nicht zu den “Norm-Entwürfe von DIN” gehört. Andere Suchen funktionieren, z.B. https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/108664!search-na?query=9000

Glücklicherweise bietet das BSI eine Diskussionsplattform, in der auch der DIS ISO 45001 zu finden ist: https://drafts.bsigroup.com/Home/Details/55801.

De Maizière soll von Personalmangel gewusst haben

Dienstag, 26. Januar 2016 - 00:12

http://www.tagesschau.de/inland/bundespolizei-koeln-101.html

Einsatz der Bundespolizei in Köln
De Maizière soll von Personalmangel gewusst haben
Stand: 25.01.2016 11:03 Uhr

Bundesinnenminister de Maizère gerät wegen seiner Aussagen zum Kölner Polizeieinsatz an Silvester in die Kritik: Medienberichten zufolge soll er frühzeitig gewusst haben, dass auch die Bundespolizei in der betreffenden Nacht unterbesetzt war. Die Schuld gab er aber den NRW-Beamten. [...]

Schweigegelübde

Samstag, 23. Januar 2016 - 00:42

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/VW-kommt-bei-Aufklaerung-der-Abgasaffaere-voran,volkswagen1134.html

[...] Demnach fühlten sich die Motoren-Entwickler damals, Ende 2006, von der Konzernspitze unter Druck gesetzt, einen sauberen Diesel-Motor zu präsentieren und zwar schnell und günstig. Offenbar war dies jedoch nicht zu schaffen.[...]

[...] “Schweigegelübde” in der Abteilung

In der Abteilung für die Motoren-Entwicklung hätten viele Ingenieure darüber Bescheid gewusst, sagen Personen, die mit den Untersuchungen bei VW vertraut sind. Auch Mitarbeiter und Manager, die erst in den folgenden Jahren neu dazu kamen, seien eingeweiht worden. [...]

Neben dem Betrug am Kunden liegt hier angesichts der vom Arbeitgeber zu verantwortenden und massiv auf die betroffenen Mitarbeiter wirkenden psychischen Fehlbelastung auch ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz vor. Die Mitarbeiter wagten nicht, den Druck und ihre Fehlbelastungen zu thematisieren. Der Arbeitsschutzbeauftragte (und die Betriebsräte) waren anscheinend nicht unabhängig von Arbeitgeber genug, um vertrauenswürdige Ansprechpartner zu sein, an die sich die Mitarbeiter angstfrei hätten wenden können. Die Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen erfassten die Konfliktsituation der Mitarbeiter nicht. Der TÜV-Rheinland muss nun an den betroffenen Standorten überprüfen, ob dieser Vorfall ordentlich nach OHSAS 18001 untersucht wird.

 
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Kein Arbeitsschutz für Polizisten?

Freitag, 22. Januar 2016 - 22:13

Reuters meldete heute, dass der Sprecher des Bundesinennministeriums Johannes Dimroth der Position der Gewerkschaft der Polizei (GdP) widersprochen habe, dass eine Verlängerung der Grenzkontrollen der Bundespolizei auf Dauer personell nicht zu schaffen sei. Dimroth soll zwar eingeräumt haben, dass die Situation der Bundespolizei durch den Grenzschutz sehr angespannt sei. “Wir sehen aber überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, warum nicht auch auf absehbare Zeit weiterhin diese Maßnahmen mit der vorhandenen Personalstärke der Bundespolizei durchgeführt werden könnten.” Ich glaube nicht, dass die Personalvertretung der Bundepolizei dieser Beurteilung des Arbeitgebers zugestimmt hat.

Wenn ein promovierter Vollurist wie Johannes Dimroth “überhaupt keinen Anhaltspunkt” sieht, dann bedeutet das natürlich noch lange nicht, dass es keine Anhaltspunkte gibt.

Nun der Hinweis zum Arbeitsschutz und zum Betriebsverfassungsgesetz: Bei der Beurteilung psychischer Belastungen haben die Arbeitnehmervertreter (Personalräte) der Polizei nicht nur ein Mitbestimmungsrecht, sondern eine Mitbestimmungspflicht.

Hier sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe. Der öffentliche Arbeitgeber kann nicht einfach einseitig erklären, dass die Polizisten nicht überlastet seien, sondern relevant (auch für die journalistische Recherche) ist, was in den von den Personalräten mitbestimmten Prozessen zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen dokumentiert wurde.

Laut dpa sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, die Beamten seien mit ihren Kräften am Ende. Wenn die von der GdP und der DPolG behauptete Überlastung in den gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen aber nicht dokumentiert sein sollten, dann wissen die Personalräte spätestens jetzt (und für die Zukunft), wie wichtig ordentliche Gefährdungsbeurteilungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind.

Wohlgemerkt: Mit der Gefährdungsbeurteilung wird nicht untersucht, ob die Polizisten mit ihren Kräften am Ende sind, sondern die Arbeitsbedingungen bei der Bundespolizei stehen hier auf dem Prüfstand. Diese Arbeitsbedingungen waren zwar immer schon durch überdurchschnittlich hohe psychische Belastungen gekennzeichnet, das gibt dem Arbeitgeber aber noch lange nicht das Recht, dem dann noch zusätzliche Fehlbelastungen hinzuzufügen.

Als Arbeitgeber hat auch der Staat das Arbeitsschutzgesetz zu respektieren. § 20 Abs. 2 ArbSchG erlaubt zwar Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, aber gemäß der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG gilt das nur für “Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten”, die der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes “zwingend” entgegenstehen. Niemand gibt dem Bundesinnenministerium das Recht, die ihm anvertrauten Beamten durch personelle Unterbesetzung (oder z.B. mit einer Ablehnung einer Unterstützung der Bundepolizei durch bayerische Polizisten) zu gefährden.

Und selbst wenn psychische Überlastungen nicht vermeidbar sein sollten, schließen die Besonderheiten bestimmter polizeilicher Tätigkeiten nicht zwingend aus, dass diese Fehlbelastungen in der den Polizisten zustehenden Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsbedingungen zumindest erfasst und untersucht werden. Ohne eine solche Gefährdungsbeurteilung zu behaupten, dass es “überhaupt keinen Anhaltspunkt” für Überlastungen gebe, ist unverantwortlich. Es geht dann nicht um polizeiliche Tätigkeiten, sondern um die Untätigkeit des Bundesinnenministers.

 
Siehe auch: http://www.gdpbundespolizei.de/

Zu starkes Gewicht auf der „Fürsorge für“ den Einzelnen

Freitag, 22. Januar 2016 - 07:05

Die Erkenntnisse des Berichts aus dem Jahr 2005 sind aktuell, denn in vielen Unternehmen will man das Thema bis heute nicht wirklich verstehen. Auch dieser Bericht zeigt, dass Unternehmer das Thema schon seit vielen Jahren hätten verstehen können, wenn sie das gewollt hätten. Vielleicht sollten die Gewerbeaufsichten endlich begreifen, dass viele Unternehmen bei ihrer Pflicht zur Vermeidung psychischer Fehlbelastungen eben doch vorsätzlich gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen.

Statusbericht Stress bei der Arbeit (http://osha.europa.eu/de/publications/reports/203), Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 2005:

[...] Häufig ist die Sicht auf den Inhalt von Stressmanagement zu eng begrenzt, und es liegt ein zu starkes Gewicht auf der „Fürsorge für“ den Einzelnen oder der „Heilung“ des Einzelnen. [...]

Die fürsorgliche Belagerung der einzelnem Mitarbeiter ist aber genau der Weg, den viele Unternehmen weiterhin einschlagen. An die Arbeitsorganisation in ihren Betrieben trauen sie sich dagegen immer noch allzu ungerne heran. Lieber legen sie die Mitarbeiter auf die Couch, anstatt die eigene Unternehmenskultur zu überprüfen.

Gefunden habe ich den Statusbericht Stress bei der Arbeit über die Seite in http://www.dguv.de/de/Prävention/Themen-A-Z/Psychische-Belastungen/ der DGUV. Bei der DGUV gibt es noch andere Informationen, die schon länger zur Verfügung stehen und damit Zeigen, dass die Mehrheit der Unternehmer, die auch heute noch ihren Mitarbeitern den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz verwehren, ihre Unwissenheit wohl schon vorsätzlich pflegen.

19. Workshop “Psychologie der Arbeitssicherheit und Gesundheit” 2016 in Wuppertal

Freitag, 22. Januar 2016 - 06:43

http://www.fv-pasig.de/aktuelles/workshops.html

Vom 18. bis 20. Mai 2016 findet der 19. Workshop “Psychologie der Arbeitssicherheit und Gesundheit” an der Bergischen Universität Wuppertal in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) statt. Hier erfahren Sie die nötigen Details.
Wo?

Bergische Universität Wuppertal
Campus Grifflenberg
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Hörsaalgebäude K

Wann?

Mittwoch, 18. Mai 2016 bis Freitag, 20. Mai 2016
Begrüßung: 18. Mai 2016, 12:00 Uhr
Schluss: 20. Mai 2016, 13:30 Uhr

Um welche Themen geht es?

  • Arbeit 4.0 – ist der Mensch noch im Mittelpunkt?
  • Psychische Belastung und Beanspruchung – Defizit- oder Ressourcenorientierung?
  • Interdisziplinäre Kooperation in Forschung und Praxis von Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Fortschritte in Arbeitssicherheit und Gesundheit

[...]

Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung

Mittwoch, 20. Januar 2016 - 07:50

BARMER GEK vergisst den Arbeitsschutz

Mittwoch, 20. Januar 2016 - 07:40

Die Celler Presse gibt auch nur einfach wieder, was die BARMER ihr zusteckt:
http://celler-presse.de/2016/01/13/psychische-belastung-im-job-immer-staerker-ueber-eine-million-fehltage/

Wie viele anderen Unternehmen, die sich anscheinend mit der Verhältnisprävention nicht so wohl fühlen, wirbt auch die BARMER GEK für Betriebliches Gesundheitsmanagement, ohne das bei der Mehrheit der deutschen Unternehmen immer noch rechtswidrige Fehlen eines Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zu thematisieren. Wie sieht es wohl mit mitbestimmten Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen bei der BARMER GEK selbst aus? Offensichtlich setzt sich die BARMER GEK nicht dafür ein, dass die Unternehmen erst einmal das Arbeitsschutzgesetz beachten anstelle dem Mitarbeitern mit einem überwiegend verhaltenspräventiv Gesundheitsmanagement auf die Pelle zu rücken. Verhältnisprävention würde aber auch bei der BARMER dazu führen, dass kritischer über die Unternehmenskultur nachgedacht wird. Mag die Kasse das nicht?

Die BARMER GEK vergisst im Gesundheitsmanagement den Arbeitsschutz. Warum verlinkt die Kasse nicht zu ihren Seiten zum Arbeitsschutz und zu ihrer Broschüre “Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz” (mit einem Kapitel “Gesundheitsmanagement im Hinblick auf psychische Belastungen”)? Weil sie zu “Psychische Belastungen am Arbeitsplatz” (mit einem Kapitel “Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen”) wenig zu bieten hat?

Weil es dem Unternehmen gut tut, wenn es den Mitarbeitern gut geht
[...]
PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, Stressbelastungen zu reduzieren und psychischen Erkrankungen auf diese Weise vorzubeugen, sind dabei besonders wichtige Ziele.

Aus dem Angebot:

  • Information und Beratung
  • Tagesworkshop »Self‑Care‑Training«
  • Präventionskurse zu verschiedenen Entspannungsmethoden, wie Progressive Muskelentspannung und Achtsamkeitstraining

[...]

“Self-Care”? Na toll.

Wie wirkt sich solch eine verkehrte Schwerpunktsetzung auf die Mitarbeiter der BARMER GEK selbst aus? Man kann bei der BARMER GEK nachlesen, was eine Gefährdungsbeurteilung ist, aber nicht, wie bei der Kasse selbst beispielsweise psychische Belastungen für die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiter mitbestimmt beurteilt werden. Bei der Bildschirmarbeit bleibt die dort schon vor vielen Jahren geforderte Beurteilung psychischer Belastungen unerwähnt.

Wenn die BARMER GEK tatsächlich ein “ausgezeichneter Arbeitgeber” sein will, warum beschreibt sie dann in ihrem schicken Webauftritt nicht, wie diese Kasse selbst das Arbeitsschutzgesetz verhältnispräventiv und mitbestimmt umsetzt, insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen, die von Arbeitsprozessen ausgehend auf die Mitarbeiter wirken? Das vorbildliche Einhalten der Arbeitsschutzvorschriften ist ja wohl das mindeste, was man von einer Krankenkasse erwarten kann, bevor sie für die freiwilligen Verhaltensprävention wirbt.

Zum “Achtsamkeitstraining”:

  • Diese Trainings haben kaum noch etwas mit den völlig unesoterischen Grundlagen der Achtsamkeitsmeditation zu tun: Mahásatipatthána Sutta (Dígha Nikáya, 22).
  • Im Arbeitsschutz bedeutet Achtsamkeit, bei Gefährdungsbeurteilungen genau hinzusehen. Aber ausgerechnet dort, wo Mitarbeiter buddhistisch angehauchte Achtsamkeit erlernen sollen, fehlt oft die Achtsamkeit des Arbeitgebers für die von seinen Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen ausgehenden Gefährdungen.