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Hohe Anwaltskosten für Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 29. Januar 2016 - 05:48

Rechtsanwälte können Arbeitnehmern dabei helfen, vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsbedingungen zu fordern. Aber Vorsicht: Wessen Wehrhaftigkeit durch psychische Fehlbelastungen ohnehin schon angegriffen ist, kann dann auch noch an einen Anwalt geraten, der die Schwäche seiner Klienten nutzt und ihnen für wenige Anwaltsstunden sowie den Brief an den Arbeitgeber beispielsweise 8000€ berechnet. Wer dann noch genug Kraft für eine zusätzliche Baustelle hat, kann ja versuchen, sich gegen so einer Anwaltsrechnung zu wehren.

Mein Ratschlag: Versuchen Sie zunächst, sich vom Betriebsrat helfen zu lassen (wenn es den in Ihrem Betrieb gibt und wenn er kompetent ist). Auch kann die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft helfen. Hier bekommen sie rechtliche Hilfe. Zwar sind auch heute noch Betriebsräte und Gewerkschaften mit praktischen rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Bereich der psychischen Belastungen nicht so vertraut, aber das gilt für Rechtsanwälte gleichermaßen. Zusätzlich können Rechtsanwälte für Arbeitnehmer ein hohes finanzielles Risiko darstellen.

Es dürfte überhaupt nicht erst dazu kommen, dass Arbeitnehmer sich um eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung selbst bemühen müssen. Der Grund für das Dilemma für Arbeitnehmer, zuverlässige und kompetente Hilfe zu finden, ist letztendlich die landesweite Überforderung der Gewerbeaufsichten bei der Durchsetzung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der deutschen Unternehmen. Wenn die Unternehmen sich nicht seit Jahren ungestraft über Arbeitsschutzvorschriften hinwegsetzen dürften, gäbe es in den Betrieben längst schon ordentliche Beurteilungen psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Betriebsräte: Wenn sie es denn wollen

Sonntag, 16. August 2015 - 06:53

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/zeitschrift/zeitschrift-archiv/ausgabe/2015/7/Kurz-gefasst-10012284/

Annette Morisch [Dr. med.], Jürgen Markowski [RA]
Psychische Fehlbelastungen
Depressionen, Burnout, Angstzustände – werden Beschäftigte wegen der Psyche krankgeschrieben, gehen auch Betriebsräte oft von falschen Voraussetzungen aus. Drei Hauptirrtümer lesen Sie hier.

Darum geht es:

1. Betriebsräte werden immer häufiger damit konfrontiert, dass Kollegendem Arbeitsdruck nicht mehr standhalten und krank werden.

2. Beschäftigte sind durch Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und flexibles Arbeiten oft chronisch über- oder unterfordert – das stresst.

3. Aufgabe des Gesundheitsschutzes ist es, Ursachen für psychische Fehlbelastungen zu erkennen und zu beseitigen.

AiB 7-8/2015, S. 48 – 50.

[...] Betriebsräte sind im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte vor allem nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sehr wohl in der Lage, Gefährdungen durch psychische Fehlbelastungen zu erfassen und zu bekämpfen - wenn sie es denn wollen.[...]

Im § 87 wird deutlich, dass es nicht nur um Mitbestimmungsrechte geht, sondern um die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates im Arbeitsschutz.

Gesetzliche Klarstellung

Mittwoch, 13. November 2013 - 06:43

http://www.kanzlei-hmh.de/gesetzliche-klarstellung-psychische-gefahrdungen-als-gesundheitsrisiken-anerkannt/

[...] Dr. Rüdiger Helm: „Im September erfolgte eine wichtige gesetzliche Klarstellung: Psychische Gefährdungen sind jetzt auch nach dem Gesetzeswortlaut als Gesundheitsrisiken anerkannt.“ [...]

Mitbestimmung bei psychischer Belastung

Dienstag, 25. Juni 2013 - 09:55

Kanzlei AfA: http://www.afa-anwalt.de/mitbestimmung-bei-psychischen-belastungen-am-arbeitsplatz