Archiv für August, 2014

ISO 45001 would not be used for OHS system certification?

Freitag, 29. August 2014 - 07:05

http://www.oxebridge.com/emma/ilo-doesnt-like-isos-definition-of-risk-either-iso-31000-headed-for-certification-standard-iso-45001-draft-out/

[...] One of the promises for ISO 45001 was that it would not be used for OHS system certification. No one in their right mind believes for a second that BSI will surrender all that OHSAS 18001 assessment lucre, so ISO 45001 will definitely be used for certification purposes. Should be interesting to watch ILO’s reaction as ISO and BSI once again spit in their soup. Expect their outrage to be violently displayed in a … tersely worded internal email.

Surely, ISO 45001 draws controversy.

 
I was missing the spice in this standardization business. Here it is:
http://www.oxebridge.com/emma/fan-mail/

Fan Mail

The advocacy work by Oxebridge puts us in the crosshairs of charlatans, scammers, certification bodies, accreditation bodies, standards developers and even ISO itself. But it’s not all bad, and the work — along with our often nutty and hilarious spin on things — garners tremendous support and praise from the people who matter: standards users, clients and supporters of fair play. [...]

Neufassung der Betriebssicherheits­verordnung

Donnerstag, 28. August 2014 - 23:34

Eine Neufassung der Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV) wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen. Sie soll im Jahr 2015 in Kraft treten und dient der Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und des Schutzes Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/beschluss-neufassung-betriebssicherheitsverordnung-bundeskabinett.html

[...] Die neue Verordnung

  • trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen). Zudem werden erstmals
    • besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu
    • ergonomischen und psychischen Belastungen

    bei der Verwendung von Arbeitsmitteln aufgenommen. [...]

Begründung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/begruendung-neuregelung-anforderung-arbeitsschutz-arbeitsmittel-gefahrstoffe.pdf), darin speziell zu § 3 (Gefährdungsbeurteilung):

[...] Ergonomische Gesichtspunkte werden explizit in Artikel 7 der Richtlinie 2009/104/EG genannt. Sie spielen im Arbeitsschutz eine zunehmend größere Rolle und wurden nunmehr genereller und deutlicher ausgestaltet als bisher. Jedoch ist wegen der Vielfalt der Möglichkeiten eine Konkretisierung durch technische Regeln und EN-Normen (im Rahmen der Beschaffenheitsanforderungen) von großer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der Zunahme entsprechender Erkrankungen stellt die anzustrebende Reduzierung psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ein neu hinzu getretenes Schutzziel dar. [...]

Die Verordnung ist naturgemäß ziemlich technisch orientiert. Im gesamten Text wird Ergonomie explizit nur im Zusammenhang mit hochgelegenen Arbeitsplätzen erwähnt. Zu psychischen Belastungen gibt es keine ausdrücklichen Aussagen. Die weiteren Änderungen zu diesen beiden Themen sind überschaubar. Aber das Kabinett nutzt wohl gerne die Gelegenheit, zeigen zu können, dass es etwas für diese Themen tut.

Nachtrag 2015-08-25: Es hat sich seit dem letzten Jahr noch etwas getan. Psychische Belastungen wurden doch noch in der BetrSichV thematisiert.

Druck-Fehler

Donnerstag, 28. August 2014 - 21:49

http://www.tagesschau.de/inland/krankenhaus-studie-100.html

[...] Mehr als 40 Prozent der Pflegenden und mehr als 30 Prozent der Ärzte geben an, mehrmals die Woche ihre Pausen nicht nehmen zu können. [...] Das führt zwangsläufig zu Fehlern, egal ob in der Rettungsstelle oder auf einer Station der Inneren Medizin, wie die von Anja Kraus aus Leipzig. “Man vergisst schonmal bei einem Diabetes-Patienten vor dem Essen den Blutzucker zu messen und Insulin zu spritzen”, sagt die Krankenschwester. Oder sie vertue sich wegen des Zeitdrucks bei der Dosierung eines Medikaments. [...]

Jetzt wird wahrscheinlich nicht die unaufmerksame Gewerbeaufsicht gemaßregelt, sondern eine engagierte Krankenschwester.

NDR sendet auf Langweile

Donnerstag, 28. August 2014 - 17:33

Der NDR hat irgendwo noch einen alten Langweilensender herumstehen. Ulrike Bosse hat in heute mal wieder in Betrieb genommen: http://www.ndr.de/info/sendungen/auf_ein_wort/Folgt-auf-Anti-Stress-Verordnung-Langeweile,stress178.html

Arbeiten in der Industrie 4.0

Donnerstag, 28. August 2014 - 07:55

https://netkey40.igmetall.de/homepages/hamburg_forum/start_forum/industrie_40_2013_04.htm

Industrie 4.0 und deren Auswirkung auf die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen

Die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Erforschung, Entwicklung und Fertigung von Produktionstechnologien spezialisiert. So heißt es in einer Mitteilung vom 08.04.2013 des Verbandes deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V., dass neue Technologien und Innovationen zu einem weiteren Wachstum im deutschen Maschinenbau geführt haben. [...]

[...] Ein interdisziplinäres Team sollte neben Fachkräften unterschiedlicher Fachrichtungen auch Unterstützung von Psychologen, Berufspädagogen, Ergonomen, Sozial- und Arbeitswissenschaftlern sowie Medizinern erfahren, damit die Arbeit ganzheitlich betrachtet und organisiert werden kann. Gerade die Entgrenzung von Fachlichkeit, von Arbeit- und Privatleben, ist eine neue übergreifende, ganzheitliche Herausforderung der man sich stellen muss. [...]

(Hyperlinks waren nicht im Originaltext)

Kauder hat Stress mit Nahles

Donnerstag, 28. August 2014 - 07:26

Die Union ist gegen die von Andrea Nahles vorangetriebene Anti-Stress-Verordnung. “Gerade heute brauchen die Unternehmer die Flexibilität ihrer Mitarbeiter”, so zitierte das Handelsblatt heute den Unions-Fraktionschef Volker Kauder. “Da arbeiten Menschen aus vielen Ländern der Welt an einem Projekt, manchmal 14 Tage am Stück”, und danach nähmen sie sich mehrere Tage frei - meint Kauder. Unternehmen gingen - angesichts des Fachkräftemangels - ohnehin sorgsam mit ihren Mitarbeitern um, da leuchte ihm die Notwendigkeit einer Anti-Stress-Verordnung nicht ein.

Eine gut gemachte Anti-Stress-Verordung schränkt die Flexibilität der Unternehmen aber überhaupt nicht ein. Die Verordnung soll doch nur dafür sorgen, dass seit Jahren geltendes Recht zu tatsächlich umgesetzten Recht wird, so wie sich das in einem Rechtsstaat nun einmal gehört. Psychische Belastungen werden dabei aber gar nicht verboten. Das ist in Ordnung, denn ohne psychische Belastungen gibt es keine Arbeit. Psychische Fehlbelastungen müssen jedoch gemindert werden, und zwar nachprüfbar. Kauder mag das nicht, aber im vorigen Jahrhundert mussten man sich ja auch erst daran gewöhnen, dass physische Fehlbelastungen nicht mehr hingenommen werden müssen. Heute sind vermeidbare psychische Fehlbelastungen nicht mehr akzeptabel.

Gerade heute brauchen die Menschen angesichts der von den Unternehmen benötigten Flexibilität eine gesunde Psyche. Andrea Nahles weiß, wie man Themen in’s Gespräch bringt.

 


Aus einem Interview im heutigen Handelsblatt wird (von der Agentur AFP?) herausgelesen, dass der Unionsfraktionschef Kauder “strikt” gegen die von Arbeitsministerin Nahles geplante Anti-Stress-Verordnung sei. Es ginge auch ohne neue Regeln. Das stimmt: Für die Mehrheit der Unternehmer und die überforderten Gewerbeaufsichten ginge es auch ohne neue Regeln, weiterhin ungestraft gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das Unterfangen, das Thema “psychische Belastung am Arbeitsplatz” möglichst weit aus den Betrieben herauszuhalten blieb dank dieser Situation zu lange ungestört.

Thema des Interviews mit Volker Kauder, das im Handelsblatt fast eine ganze Seite füllt, war “Mehr Mut für neue Ideen”. In einem kleinen Absatz sagte Kauder auch etwas zur Anti-Stress-Verordnung. Unter dem Titel “Stress mit dem Arbeitsschutzgesetz” schrieb Frank Specht dann noch einen Artikel neben dem Interview über die Ablehnung einer Anti-Stress-Verordnung durch die Union und die Arbeitgebervereinigung BDA. Specht schreibt, der Generalsekretär der CDU, Wolfgang Steiger warne davor, die Freiheiten von Unternehmernund Arbeitnehmern weiter einzuschränken. Das Argumentationsmuster ist bekannt, aber eine Anti-Stress-Verordung könnte beiden Parteien ja auch weiterhelfen, ihre Freiheiten besser zu nutzen.

Noch als Arbeitsministerin erkannte Ursula v.d. Leyen “Unwissenheit und Hilflosigkeit” beim Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Das ist keine gute Basis für die Nutzung der Freiheit, die das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern als Rahmengesetz gewährt und die Frakn Specht verteidigen will. Der sich aus dieser Freiheit ergebende Gestaltungsbedarf wurde von 1996 bis etwa 2011 kaum befriedigt. Da kann man schon auf die Idee kommen, mit einer Verordnung ein bisschen nachzuhelfen.

Wie kann man gegen eine Verordnung sein, die es noch gar nicht gibt? Es kommt doch darauf an, wie eine solche Verordnung dafür sorgt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber endlich in die Puschen kommen. Eine solche Verordnung könnte ja nicht nur Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes geben, sondern auch helfen, den § 89 BetrVG (Mitbestimmung im Arbeitsschutz) zeitgemäß umzusetzen, und zwar auch in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung.

So könnte man z.B. Betriebe fördern, in denen mindestens ein Arbeitnehmervertreter (oder Arbeitnehmer, wenn es keinen Betriebsrat gibt) das Arbeitsschutzmanagement nach ISO 19011 gut qualifiziert und professionell auditieren kann. Arbeitsschutz-Audits müssten explizit als “Besichtigungen” im Sinne des § 89 definiert werden, um die Teilnahme der Mitarbeiter (bzw. deren Vertreter) an Audits sicherzustellen. Die Arbeitnehmer müssten nicht nur das Recht haben, die in Audits gewonnenen Erkenntnisse zu erfahren, sondern sie müssten dieses Recht auch in der Praxis nutzen können.

Ich finde, dass Festlegungen von Belastungsgrenzen in einer Anti-Stress-Verordnung wenig Sinn machen. Die Grenzen müssten sehr hoch liegen, um allgemeinverbindlich zu sein. Belastungsgrenzen sollten tatsächlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber betriebsnah miteinander vereinbaren. Wichtiger ist es, im Arbeitsschutz glaubwürdige Prozesse zu haben, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Fehlbelastungen tatsächlich vorbeugen und auch für die Arbeitnehmer vollständig transparent und nachvollziehbar sind. Um an der Gestaltung mitwirken zu können, brauchen insbesondere die Arbeitnehmer jedoch mehr Wirkungsmöglichkeiten und auch eine bessere Qualifikation. Wer mitbestimmen will, muss sich in der mitbestimmten Thematik gut auskennen. Daran hapert es auch bei vielen Arbeitnehmervertretern. Hier könnte eine praxisnah gestaltete Anti-Stress-Verordnung ebenfalls weiterhelfen.

Nahles nähert sich der Anti-Stress-Verordnung

Dienstag, 26. August 2014 - 22:42

Heute in den Nachrichten:

Arbeitsministerin Andrea Nahles will 2015 Kriterien für eine Anti-Stress-Verordnung vorlegen. “Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse”, [...]

sagte Nahles im Sommer-Interview der Rheinischen Post (Rehna Lehmann, Eva Quadbeck): http://www.rp-online.de/politik/ministerin-andrea-nahles-spd-eine-anti-stress-verordnung-ist-mein-ziel-aid-1.4477441

[...] Ich habe dafür gesorgt, dass die Prüfung einer Anti-Stress-Verordnung in den Koalitionsvertrag hineinkommt. Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse. Dennoch ist es eine Herausforderung, diese gesetzlich rechtssicher umzusetzen. Daher haben wir die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beauftragt, fundiert aufzuarbeiten, ob und wie es möglich ist, Belastungsschwellen festzulegen. Wir brauchen allgemeingültige und rechtssichere Kriterien, bevor wir den Betrieben etwas vorschreiben. [...]

“Belastungsschwellen” sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Das Problem ist nicht das Fehlen von “Belastungsschwellen”, sondern vielmehr das Fehlen nachvollziehbarer, transparenter und mitbestimmter Prozesse für den Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilungen werden nicht einmal so durchgeführt, wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) es ihren Mitgliedern empfiehlt. Deswegen fehlen in vielen Betrieben auch viele Jahre nach dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (1996) immer noch Daten über das tatsächliche Belastungsspektrum. Es gibt auch heute noch genug Arbeitgeber, die das Belastungsspektrum lieber nicht dokumentiert haben wollen. Sie beseitigen zwar hier und da Mißstände, aber nicht (wie vorgeschrieben) auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, sondern eventuelle Fehlbelastungen nicht dokumentieren zu müssen.

Eine Anti-Stress-Verordnung sollte die Stärkung der Mitbestimmung im Arbeitschutz fördern und die überforderte Gewerbeaufsicht viel besser in die Lage versetzten, überhaupt einmal zu verstehen, was in den Betrieben los ist. Das Problem ist nicht fehlendes Wissen, sondern es herrscht Anarchie: Arbeitgeber meinen in Ihrer großen Mehrheit, sie stünden über dem Gesetz: 80% der Betriebe konnten sich sanktionslos herausnehmen, psychische Belastungen nicht in der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung zu erfassen. Wenn die Belastungen gar nicht nicht erst gesehen werden, dann helfen auch keine “Belastungsschwellen”.

 
http://www.stern.de/politik/deutschland/psychische-erkrankungen-nahles-will-anti-stress-verordnung-fuer-arbeitnehmer-2133478.html und http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/anti-stress-verordnung-nahles-sagt-dem-arbeitsstress-den-kampf-an/10608904.html

[...] SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte gesagt, er sehe bei diesem Thema vor allem Arbeitgeber und Gewerkschaften und nicht den Gesetzgeber in der Pflicht. Die stellvertretende Bundestags-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann und Nordrhein-Westfalens SPD-Arbeitsminister Guntram Schneider hatten sich hingegen für ein Gesetz stark gemacht, das die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern grundsätzlich regeln soll. [...]

Was der Stern und die WiWo nicht schreiben: Gabriel äußerte sich hier nur zu einem Unterthema aus dem Bereich der Psychischen Belastungen, nämlich um den Dauerbrenner “ständige Erreichbarkeit”. Ganz unrecht hat Gabriel zwar nicht, aber er hat die Betriebsräte vergessen. Nicht die Gewerkschaften, sondern die Betriebsräte bestimmen bei der Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes mit. Vielen Betriebsräten fehlt hier aber noch die erforderliche Kompetenz.

Frage an DNV·GL zur ISO 45001

Montag, 25. August 2014 - 21:26

https://www.facebook.com/DNVBAGermany/posts/756946304348207?comment_id=766406536735517

Zu Arbeitsschutzmanagementsystemen: DNV·GL wirkt recht einflussreich an der Gestaltung der Norm ISO 45001 mit, die (wohl Ende 2016) ein Nachfolger des BS OHSAS 18001 sein soll. In http://www.vorfall.info finden Sie eine Beschreibung der Definitionen 3.8 (ill health) und 3.9 (incident) aus OHSAS 18001:2007. Findet DNV·GL es gut, dass sich die ISO 45001 im ersten Entwurf auf dem derzeitigen Diskussionsstand nur abgeschwächt an OHSAS 18001:2007 Abs. 3.9 anlehnt und dass eine Entsprechung zum Abs. 3.8 völlig fehlt? Warum wurde ausgerechnet die wichtige Definition von “ill health” aus OHSAS 18001 nicht in den Entwurf der ISO 45001, die “ill health” ja vorbeugen soll, übernommen? Wird DNV·GL sich dafür einsetzen, dass die Definition 3.8 “Ill health: Identifiable, adverse physical or mental condition arising from and/or made worse by a work activity and/or work-related situation” auch in der ISO 45001 stehen wird?

Siehe auch: http://blog.psybel.de/iso-45001-is-in-ill-health/

 


DNV·GL ist ein bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierter Auditor und Zertifizierer (Conformity Assessment Body (CAB), s.a. ISO 17021) u.A. für jene Arbeitsschutzmanagementsysteme, welche die Klienten von DNV·GL nach OHSAS 18001 in ihren Betrieben eingerichtet haben (und später vielleicht einmal nach ISO 45001 eingerichtet haben werden). In der Regel sind diese Klienten die für den Arbeitsschutz in ihren Betrieben verantwortlichen Arbeitgeber, deren Arbeitschutz-Managementsysteme DNV·GL auditiert. Die Arbeitgeber sind insbesondere an Audits interessiert, die ihnen zu niedrigen Kosten eine hohe Rechtssicherheit gewähren.

Die Betriebsräte in den auditierten Betrieben betrachtet DNV·GL nicht als Vertragspartner, denen DNV·GL z.B. Auskünfte zu Auditergebnissen erteilen kann. (In den Niederlanden beziehen Zertifizierer im Rahmen des SCCM-Verfahrens die Arbeitnehmer viel besser in Zertifizierungsaudits ein als in Deutschland; hier ist die DAkkS noch nicht so weit.)

Die internationale Norm ISO 45001 soll der Nachfolger von OHSAS 18001 werden. Ich nehme an, dass DNV·GL im Rahmen der Beteiligung an der durchaus kontroversen Gestaltung der Norm ISO 45001 zunächst die Interessen seiner Klienten vertritt, also die Interessen der Arbeitgeber. Weiterhin wird ein in der ISO-Kommission ISO/PC 283 mitwirkender Zertifizierer darauf achten, dass die vermutlich erst Ende 2016 abgeschlossene Gestaltung der ISO 45001 zu Audits führt, die auch für den Zertifizierer profitabel sind.

Links zu DNV·GL:

OHSAS 18001 not dead yet

Montag, 25. August 2014 - 12:58

http://www.peakhse.co.uk/news/162/iso-45001-draft-out-for-comment

[...] BS OHSAS 18001 is still valid and it is envisaged may well be for some time after the new ISO Standard is published. Companies will still benefit from implementing and certifying against BS OHSAS 18001. [...]

 
http://isqem.wordpress.com/2014/07/27/ohs-management-systems-and-impact-on-business-practices/

[...] It is hoped that the introduction of the ISO 45001:2016 standard will have a positive impact on global acceptance to OHS. Time will tell if the present ISO working committee have got it right, if not it could turn out to be a basic cosmetic makeover of OHSAS 18001, with very little impact.

If you consider there are three major changes to ISO management standards including, Quality and Environment in 2015 and OHS in 2016, you have to question when, or if, your organisation should make the transition. As with any systems changes you will need to take into account aspects such as, development cost, staff training and re-certification.

It might pay to hold back on any certification and changes until after the OHS standard is officially released in 2016. Then you can make one integrated change across your management systems, limiting any financial, time or operational impacts and make implementation feasible. [...]

David Smith kommentiert die ISO 45001

Montag, 25. August 2014 - 07:00

Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) veröffentlichte eine Übersetzung von Fragen (vermutlich von der ISO-Öffentlichkeitsarbeit) und Antworten von David Smith zur derzeit noch bearbeiteten Norm ISO 45001. Smith ist der Vorsitzende des für die Erarbeitung der ISO 45001 zuständigen Normenkomitees ISO/PC 283 “Occupational health and safety management systems”. (http://www.snv.ch/de/newsletter-alle-ausgaben/ausgabe-2014-08/iso-cd-45001/):

  • Könnten Sie etwas zu den grösseren Unterschieden zwischen der OHSAS 18001 und der neuen ISO-Norm 45001 sagen?
  • Was verstehen sie unter dem «Kontext» einer Organisation?
  • Und welche Unterschiede gibt es bezüglich der Rolle der Führungsebene?
  • Die OHSAS 18001 ist als Norm weit verbreitet und sehr erfolgreich. Weshalb wird nun eine ISO-Norm erarbeitet?
  • Es gibt verschiedene Gründe dafür, das Thema aus Sicht des ISO-Systems zu beleuchten. Können sie zu Gunsten von möglichen Neuanwendern noch etwas über die wichtigsten Vorteile dieser Norm sagen?

“Können sie zu Gunsten von möglichen Neuanwendern noch etwas über die wichtigsten Vorteile dieser Norm sagen?” Die Frage ist im Vergleich z.B. zu “Können Sie noch etwas über die Vor- und Nachteile dieser Norm für möglichen Neuanwender sagen?” etwas manipulativ. Die Antwort auf diese Frage wird wohl auch davon abhängen, ob die Frage Arbeitgebern oder Arbeitnehmervertretern gestellt wird.

Die Beteiligung einer “wirklich sehr vielfältigen Gruppe von Organisationen und Ländern” betrachtet David Smith als einen der “fantastischsten Aspekte” an diesem ISO-Projekt. Diese Mitarbeit von Ländern aus allen Regionen der Welt – aus Europa und Nordamerika, aber auch aus Afrika, Asien und Südamerika – soll es ermöglichen, eine Norm zu entwickeln, die auf alle zugeschnitten sei. Auch die auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes sachkundige Internationale Arbeitsorganisation (ILO) habe tatkräftig mitgewirkt und sehr wertvolle Ansichten eingebracht.

Ich meine, dass die von Smith gepriesene Beteiligung natürlich positive Seiten hat. Es kann aber sein, dass die ISO 45001 weniger anspruchsvoll wird, als der BS OHSAS 18001, damit die neue ISO-Norm auch bei den Arbeitgebern in Afrika, Asien und Südamerika akzeptiert wird. Ich bin gespannt, wie die Diskussion weiter verläuft.

Smith hofft, “dass der Name und der Ruf der ISO dieser Norm weitere Glaubwürdigkeit verleihen und zu breiterer Akzeptanz verhelfen” wird. Das kann jedoch auch ein Problem sein: OHSAS 18001 konnte noch nicht mit dem ISO-Wapperl werben, sondern der Standard mosste im Wettbewerb mit dem Standard ILO-OSH bestehen. In OHSAS 18002:2008 finden wir sogar eine Vergleichstabelle. Wird die ISO 45001 sich diesem Wettbewerb im gleichen Maß stellen müssen, oder reicht der “Ruf der ISO”, die jetzige Standards gedankenlos in der Ablage verschwinden zu lassen?

 


In http://www.observer.org.sz/features/65292-occupational-health-and-safety-standard-redefined.html gibt es die Fragen und Antworten auf Englisch. Die Fragen:
  • Some of the major differences between OHSAS 18001 and the new ISO 45001
  • What do we mean by the ‘context’ of an organization?
  • And how is the role of the organisation’s leadership different?
  • OHSAS 18001 is a widely adopted standard and has been very successful. Why are we developing an ISO standard?
  • So for any new users out there, the major benefits of using this standard?

Quelle: Swazi Observer
Ich wusst nicht, dass OHSAS 18001 nicht nur im Vereinigten Königreich und Polen ein nationaler Standard ist, sondern seit 2010 auch in Swaziland.