Archiv für April, 2017

Außer Kontrolle

Mittwoch, 26. April 2017 - 05:59

Markus Balser schrieb in seinem Kommentar “Außer Kontrolle” in der Süddeutschen Zeitung (2017-04-25, S. 4):

Keine einzige [Regierung] hat ihre Kontrollsysteme grundlegend überarbeitet. Die Autoindustrie macht damit in diesen Wochen vor, wie Schwindel und Tricksereien im großen Stil ungestraft funktionieren.

Am Abgasskandal können wir sehen, dass das Aufsichtswesen in Deutschland tatsächlich eine Kumpanei von Politik und Autobranche zulässt. Selbst nachdem das offensichtlich zutage trat:

Die Kumpanei von Politik und Autobranche geht einfach weiter.

Kuschelt die Politik nur mit der Autobranche? Die Politik bestimmt nicht nur beim Kraftfahr-Bundesamt, wie milde Prüfer vorgehen sollten, sondern kann auch den Prüfern der Gewerbeaufsichten Hinweise geben, wie freundlich systemwichtige Unternehmen zu behandeln sind.

Spätestens im Jahr 2005 war nach einem Beschluss der Bundesarbeitsgerichts klar, dass alle Arbeitgeber die Pflicht haben, zu den psychischen Belastungen, die von den Arbeitsbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen aines Betriebes ausgehend auf die in dem Betrieb Beschäftigten wirken, hinsichtlich möglicher Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu beurteilen.

Der Staat erlaubt nicht nur der Autoindustrie, Schutzvorschriften zu ignorieren: Im Jahr 2012 wurde im Bundesestag klar, dass etwa 80% der Betriebe in Deutschland keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchführten.

Kürzlich wieder besuchte die Gewerbeaufsicht irgendwo in Deutschland einen großen Betrieb, in dem hunderte Mitarbeiter bei einer externen Befragung angaben, dass der Schutz ihrer psychischen Gesundheit nicht gewährleistet sei. Aber anstatt nachzuforschen, wie dieses Misstrauen der Mitarbeiter zu erklären ist, lobt die Gewerbeaufsicht ein Pilotprojekt zur Gefährdungsbeurteilung, mit dem vor Jahren Daten zur Belastung der Mitarbeiter erhoben wurden, deren Auswertung ziemlich schleppend verlief. Es gibt darüber hinaus im Arbeitsschutzmanagementsystem des Unternehmens kein reguläres Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen. Auch ganz einfach zu erkennende Vorfälle psychischer Fehlbelastungen werden nicht einmal gemäß den internen Standards des Unternehmens erfasst und beurteilt. Ein privates Auditunternehmen, das die Einhaltung dieser Standards prüft, bestätigt den Betrieben der Firma trotzdem, dass das Arbeitsschutzmanagementsystem vollständig sei.

Die Gewerbeaufsicht und das Unternehmen jammern gemeinsam über die Komplexität des Themas, obwohl beide wissen, dass der Betriebsrat schon im Jahr 2008 Zweifel daran angemeldet hatte, dass die psychische Gesundheit in den Betrieben des Unternehmens ausreichend geschützt sei. Seit dieser Zeit wurden in dem Unternehmen viele andere komplexe Aufgaben bewältigt, unter anderem ein Leistungsbeurteilungsprozess. Aber einen regulären Prozess für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen gibt es immer noch nicht.

Die Gewerbeaufsicht zeigt Verständnis für das Unternehmen: Ein Grund für die Komplexität der Beurteilung psychischer Belastungen sei, dass die Menschen individuell unterschiedlich auf Belastungen reagierten. Hier zeigen nun Gewerbeaufsicht und das milde geprüfte Unternehmen gemeinsam, dass sie unsere verhältnispräventiv angelegten Arbeitsschutzvorschriften bis heute nicht verstanden haben. Bei der verhältnispräventiv orientierten Beurteilung der von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen ausgehenden und auf die Mitarbeiter wirkenden psychischen und psychischen Belastungen spielen individuelle Unterschiede bei den Reaktionen auf die Belastungen nämlich gar keine Rolle.

Ein Arbeitsplatz ist keine Person. Es müssen darum keine personenbezogenen Daten erhoben werden, mit denen man eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen (d.h. von Prozessen, Arbeitsmitteln, Arbeitsbedingungen, Software usw.) zu einer Geheimsache machen kann, was Arbeitgeber trotzdem immer wieder gerne versuchen. Im Arbeitsschutz kommen Arbeitsplätze auf die Couch, nicht die Mitarbeiter.

Mitarbeiter misstrauen den deutschen Top-100 Arbeitgebern

Sonntag, 23. April 2017 - 19:38

Bei einer Befragung von Great Place to Work (GPTW) im Jahr 2016 erwies sich, dass etwa ein Viertel der bei den 100 besten Arbeitgebern Deutschlands beschäftigten Mitarbeiter angaben, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz nicht gewährleistet sei.

Ein Viertel der Mitarbeiter der 100 deutschen Spitzenarbeitgeber geht also davon aus, dass die Betriebe, in denen sie arbeiten, unter den Augen ihrer Betriebsräte und der Gewerbeaufsichten beim Schutz ihrer psychischen Gesundheit gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen können. (Nur etwa 5% der Mitarbeiter bezweifelten, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz gewährleistet sei.)

Wie sieht es dann erst bei den Arbeitgebern aus, die von GPTW nicht unter die 100 besten Arbeitgeber Deutschlands eingeordnet wurden?

Die behördliche Aufsicht versagt also auch nach fünf Jahren weiterhin. Wenn man sich die lange Geschichte dieses Aufsichtsversagens in Deutschland ansieht, wird klar, dass das kein Versehen mehr sein kann. Ein Grund dafür könnte sein, dass dieser systemische Fehler immer noch politisch gewollt ist.

 
2017-04-25: Es gibt doch Gewerbeaufsichten, die sich nicht scheuen, Top-100 Arbeitgeber zu ermahnen, wenn sie keine ordentlichen Beurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Das war die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: GPTW stört sich nicht daran, wenn die Gewerbeaufsicht mit einem der Top-100 Arbeitgeber nicht zufrieden ist.

Resilienz und die Maßnahmenhierarchie

Mittwoch, 19. April 2017 - 23:00

http://www.arbeitstattstress.de/2017/04/resilienz-und-die-massnahmenhierarchie/

[...] Während die Anwendung der Maßnahmenhierarchie bei physischen Gefährdungsfaktoren, wie z.B. Lärm, weitgehend akzeptiert ist, gehen die meisten Betriebe bei psychischen Gefährdungen meist den genau entgegengesetzten Weg. Anstatt das Augenmerk zuerst auf die Beseitigung der Gefahren zu richten, werde die Mitarbeiter mit großem Aufwand unterwiesen (Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz, Lauftreff, Zuschüsse zum Yoga-Kurs usw.). Klingt zunächst gut und lässt sich PR-technisch sicher gut einsetzen, lenkt allerdings auch von der eigentlichen unternehmerischen Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Das Problem wird dadurch individualisiert und auf den einzelnen Mitarbeiter abgeschoben. [...]

Leider lassen sich auch Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen und behördliche Prüfer von Maßnahmen zur verhaltenspräventiven Förderung der individuellel Resilienz beeindrucken.

Amtliche und private Prüfer lassen sich zu leicht von gut aussehenden resilienzfördernden Maßnahmen beeindrucken, die mit Arbeitsschutz und seiner Maßnahmenhierarchie jedoch nur wenig zu tun haben. Mit einer gerade mal fünftägigen Weiterbildung im Bereich der psychischen Belastungen und der bei Laien oft vorherrschenden Präferenz für Verhaltensprävention halten viele Prüfer auch persönlich nicht viel von einer Verhältnisprävention, die sie gelegentlich sogar offen als nicht praktikabel darstellen. So loben diese Prüfer werbewirksame verhaltenspräventive Gesundheitsförderungs-Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber sich dann leicht der Verantwortung entledigen können, die sie im gesetzliche vorgeschriebenen und verhältnispräventiv angelegten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.

Die Aufsichtsstrukturen, die wir in Deutschland haben, gewähren also in erster Linie den Unternehmen Rechtssicherheit. Der verhältnispräventive Schutz der Arbeitnehmer vor psychisch fehlbelastenden Arbeitsbedingungen hat dagegen in der Aufsichtspraxis einen niedrigeren Stellenwert.

“Incident” in OHSAS 18001 and ISO 45001

Freitag, 7. April 2017 - 20:59

An incident based on OHSAS 18001:2007 is an incident in which
※ physical ill health (regardless of severity) occurred,
※ physical ill health (regardless of severity) worsened,
※ physical ill health (regardless of severity) could have occurred,
※ physical ill health (regardless of severity) could have worsened,
※ mental ill health (regardless of severity) occurred,
※ mental ill health (regardless of severity) worsened,
※ mental ill health (regardless of severity) could have occurred,
※ mental ill health (regardless of severity) could have worsened,
※ injury occurred,
※ injury could have occurred,
※ fatality occurred,
※ fatality could have occurred.

An incident based on ISO/DIS 45001.2:2017 is an occurrence arising
※ out of work or
※ in the course of work
that
※ could or
※ does
result in
※ injury and/or
※ ill health (regardless of severity)
which both are an adverse effect (including occupational disease, illness and death) on the
※ physical,
※ mental or
※ cognitive
condition of a person.

Google: “conitive ill health”

Draft: ISO/DIS 45001.2:2017

Mittwoch, 5. April 2017 - 07:22

2017-05-25 (update): https://standardsdevelopment.bsigroup.com/projects/352ab5e18513df32fddd13f0ccd7b0ea
 


2017-04-05

Occupational health and safety management systems. Requirements with guidance for use

http://shop.bsigroup.com/ProductDetail?pid=000000000030358994

[...] Once the balloting period opens, on 19th May, you will be able to go on the draft review site to read and comment on the standard clause by clause. If you prefer to read it all in one go before commenting you can buy the draft today. [...]

https://standardsdevelopment.bsigroup.com/projects/889a26b727ebec532a7bc1dac105d0e9 (ISO/CD 45001:2014 Occupational health and safety management systems. Requirements with guidance for use – (Withdrawn Standard)) says:

Public Comments start date: 2017-05-26
Public Comments end date: 2017-09-27

(Previously, the public could get to the comment page vis https://drafts.bsigroup.com/Home/Category/13.100.)

See also: http://blog.psybel.de/stichwort/iso-45001-english/

DAkkS hift bei der Schwächung des verhältnispräventiven Arbeitsschutzes

Samstag, 1. April 2017 - 15:03

http://gesundheitsmanagement-ruhr.de/ schreibt:

… Wir unterstützen sie aktiv und fachkundig darin, die gesetzliche Pflicht [zur PsyGB] in einen nachhaltigen Vorteil für das Unternehmen umzuwandeln. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz auf Basis der DIN SPEC 91020 …

Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Hier erweckt ein Unternehmen im Gesundheitsmanagementgeschäft den Eindruck, die DIN SPEC 91020 habe etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Direkt wird das nicht gesagt. Aber das textliche Arrangement führt zur Desinformation.

Die DAkkS akkreditiert Unternehmen als Auditoren für für Zertifizierungen nach dem ohne die bei ordentlicher Normenentwicklung vorgeschriebene Konsensbildung schnell zusammengebastelten Privatindustrie-Standard DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Der Privatwirtschaft passt die Priorität des Verhaltensprävention einfach nicht, und halbstaatliche Unternehmen wie die DAkkS (Gesellschafter: Bundeswirtschaftsministerium und BDI) helfen den Unternehmern gerne, die vom Staat demokratisch gesetzten Prioritäten zu unterlaufen. Die Anwendbarkeit der DIN SPEC 91920 auf den Arbeitsschutz wurde ausdrücklich ausgeschlossen, aber wen kümmert das bei den Zuständen im deutschen Arbeitsschutz überhaupt noch? Irgendwie kann man die DIN SPEC 91020 ja doch in den Arbeitsschutz einschmuggeln.

Bei mir hatte vor mehreren Jahren tatsächlich einmal ein Angestellter der DAkkS für sie DIN SPEC 91020 geworben und dann auch noch geschrieben, der Arbeitschutzmanagement-Standard OHSAS 18001 sei zu arbeitschutzlastig. Geht’s noch? Arbeitschutzlastigkeit ist ja wohl das Mindeste, was von einem Arbeitsschutzmanagement-Standard erwartet werden muss! Glaubt jemand, dass die DAkkS auf kritische Arbeitsschutzaudits achtet, wenn sie im Grunde von Arbeitschutzmanagement-Standards nicht viel hält?

Arbeitgeber mögen verhaltensbezogene Maßnahmen lieber, als die lästige Verhältnisprävention

Samstag, 1. April 2017 - 14:34

http://www.openpr.de/news/907893/Vorteile-eines-umfassenden-BGM-fuer-Unternehmen.html

Vorteile eines umfassenden BGM für Unternehmen
Pressemitteilung von: Corporate-Health-Germany / PR Agentur: Corporate-Health-Germany Ltd.
[...]
Ein optimales BGM-Konzept sollte mit einer umfassenden Bedarfsanalyse starten, in dieser Analyse wird der aktuelle Gesundheitszustand des Unternehmens in einer Vielzahl von Faktoren erfasst.
[...]
Meistens wird es notwendig sein, als Ergänzung und im direkten Nachgang zu dieser Analyse eine sogenannte „Beurteilung der psychischen Gefährdungsfaktoren“, kurz PsyGB, durchzuführen, da diese gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz gefordert ist, ein weiterer Vorteil.

Insgesamt ist es immer eine Herausforderung für den Unternehmer und die Führungskräfte als direkte Multiplikatoren, die Mitarbeiter auch für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen. [...]

Klar ist es eine Herausforderung für Unternehmer und Führungskräfte, Mitarbeiter für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen und dabei gleichzeitig zu vermeiden, die lästige Pflicht des Arbeitgebers zur vorgeschriebene und mitbestimmten Verhältnisprävention erfüllen zu müssen. Heute sieht man überall Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Darin werden Mitarbeiter mit viel Werbeaufwand zu Verhaltensänderungen aufgefordert, damit sie Gesund bleiben. Viel weniger Geld stecken die Arbeitgeber in die eigene Verhaltensänderung, also in die kritische Betrachtung der von ihnen zu verantwortenden Verhältnisse in den Betrieben. Das Arbeitsschutzgesetz steht nur auf dem Papier. Frechheit siegt.

So wie Firmen wie Corporate-Health-Germany Betriebliches Gesundheitsmanagement verkaufen, dient es Unternehmen dazu, die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu marginalisieren.

Verhansprävention bei schwacher Verhältnisprävention kennzeichnet unredliche Unternehmer. Meine Empfehlung: Mitarbeiter und Betriebsräte sollten sich erst auf Verhältnisprävention einlassen, wenn Arbeitgeber aufhören, geduldet von den Gewerbeaufsichten beim Einbezug der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das geht wirklich nur mit guten Arbeitnehmervertretern. Die Gewerbeaufsichten lassen sich zu leicht mit verhaltensorientierten Gesundheitsmaßnahmen einseifen. Es interessiert sie auch nicht, wenn Arbeitgeber im Arbeitsschutz die Mitbestimmung behindern, also eine strafbare Handlung begehen.

Übrigens: Corporate Health Germany desinfomiert. Der Arbeitgeber hat keine Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, sondern seine Arbeitsplätze hinsichtlich der von ihnen ausgehend auf die Mitarbeiter wirkenden psychischen und physischen Belastungen.