Archiv für Oktober, 2016

71. Deutscher Juristentag: Psychische Belastungen

Montag, 24. Oktober 2016 - 06:25

http://www.djt.de/fileadmin/downloads/71/71_Thesen_web.pdf (2016-06-06)

[...] Arbeitnehmer werden in einem zunehmenden Maße durch psychische Belastungen, die mit beschleunigten Arbeitsabläufen und dem Einsatz von IKT [Informations- und Kommunikationstechnik] verbunden sind, negativ beansprucht. Um diesen Problemen zu begegnen, ist die aus dem technischen Arbeitsschutz bekannte dreistufige Regelsetzung aus ArbSchG (1. Stufe), Verordnung (2. Stufe) und betriebs­nahen Regeln (3. Stufe) auch auf psychische Belastungen zu übertragen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Regelungen auf der zweiten und dritten Ebene nicht auf eine Ausweitung des Pflichtenprogramms hinauslaufen, sondern lediglich der Konkretisierung der abstrakten Vor­gaben des ArbSchG dienen. [...]

Schlechtes Verhältnis zur Verhältnisprävention

Sonntag, 23. Oktober 2016 - 07:50

In vielen Büchern und Vorträgen erläutert ein Klinikchef etwa 50 Mitarbeitern eines großen High-Tech-Unternehmens, dass “Burn-Out” keine medizinische Diagnose bzw. „Krankheit“, sondern ein Symptomkomplex sei. Er ist ein vom Arbeitgeber eingeladener kompetenter Arzt und Psychotherapeut. Er hilft Arbeitsschützern, “Burn-Out” richtig einzuordnen. Er hat eine Professur und zwei Doktortitel, darunter ein Dr. med. (Die beiden anderen Titel haben mit Medizin und Psychologie nur wenig zu tun.) Leider gibt dieser Fachman auch Ratschläge in Bereichen, in denen er kein Fachmann ist.

Im Arbeitschutz besteht nämlich die Gefahr, Schaden anzurichten, wenn das erforderliche Zusammenwirken von Verhaltensprävention (da kennt sich der Arzt und Psychotherapeut aus) und Verhältnisprävention nicht verstanden wird. Im technischen Arbeitsschutz beispielsweise legen Mediziner fest, was Gefahrenstoffe sind, denen Menschen zum Schutz ihrer Gesundheit nicht ausgesesetzt werden dürfen. Das sind Vorgaben für die Verhältnisprävention. Ärzte setzen aus ärztlicher Sicht dabei nur die Ziele für Prozesstechniker und Ingenieure bei der verhältnispräventiven Gestaltung sicherer technischer Prozesse fest. Die technische Umsetzung beherrschen sie aber in der Regel nicht.

Auch bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen an den Bildschirmarbeisplätzen im Büro ist der Arzt überfordert, wenn er Prozesse und Projekte z.B. in der Softwareentwicklung aufstellen müsste. Hier geht es längst nicht mehr nur um Bildschirmauflösungen und Mausärme, sondern um psychomentale Belastungen. Der Arzt, an den ich im Vortrag erlebte, kam aber auf die abenteurliche Idee, dass Verhältnisprävention an Arbeitsplätzen mit vorwiegend psychomentaler Arbeit nicht so sinnvoll sei, wie die Verhältnisprävention in “klassischen” Fertigungsbetrieben.

Hier irrt sich der Arzt. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen im Büro ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, nicht die Arbeitnehmer, sondern deren Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung auch für die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind auch hier mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen.

Generell ist Büroarbeit heute ganz überwiegend so genannte “Bildschirmarbeit”. Das ist zwar eine andere Belastung, als sie Gefährdungen durch schwebende Lasten, Hochspannung, Gefahrenstoffe usw. darstellen, aber trotzdem sind das für den Arbeitsschutz relevante Belastungsfaktoren. Sie müssen insbesondere im Bereich der Menschenführung, der Planung von Arbeitsabläufen, der Art der Zusammenarbeit in Teams, der Passung zwischen Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten, der Software-Ergonomie usw. berücksichtigt werden.

Im heutigen ganzheitlichen Arbeitsschutz kämen seriöse Psychologen und Psychater, die das Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention verstehen, niemals auf die Idee, eine Verhältnisprävention an Verwaltungs-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Frage zu stellen oder sogar ins Lächerliche zu ziehen. Wird zum Beispiel einer Gruppe von mehreren dutzend Mitarbeitern ein Software-Tool ersatzlos weggenommen, dann kommt auf alle dieser Leute viel zusätzliche Arbeit zu. Diese Mehrarbeit hat hinsichtlich möglicher Gefährdungen der psychomentalen Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter beurteilt zu werden. Werden dann Gefährdungen erkannt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu treffen. Das ist Verhältnisprävention.

Schätzt der Arbeitgeber jedoch auch nach Aufforderung die durch die Wegnahme des Werkzeuges verursachte psychomentale Mehrbelastung nicht ab (weil er z.B. befürchtet, dass eine weitgehend unterbrechungsfreie Ablösung des alten Programmes durch ein neues Programm höhere Kosten verursacht), dann verstößt er vorsätzlich gegen die Bildschirmarbeitsverordnung und gegen das Arbeitsschutzgesetz. Wenn dieser Arbeitgeber dann gleichzeitig mit Hilfe der von ihm zu Vorträgen eingeladener Ärzte vorwiegend Verhaltensprävention propagiert und die Verhältnisprävention von diesen Spezialisten in Frage stellen lässt, dann bekommt das ein recht merkwürdiges Geschmäckle.

Ärzte (Psychater) und Psychotherapeuten mit solch einem gefährlich schlechten Verhältnis zur Verhältnisprävention finden bei Arbeitgebern leider einen sehr aufnahmebereiten Markt für Vorträge und Bücher zu den Möglichkeiten, die die einzelnen Mitarbeiter haben, “eigenverantwortlich” ihre “Resilienz” zu verbessern. Vorträge und Bücher, die die primäre Verantwortung und die Möglichkeiten der Betriebsleitungen für die Verhältnisprävention im Arbeitsschutzbereich der psychomentalen Belastungen verdeutlichen, scheinen bei Arbeitgebern vergleichsweise weniger beliebt zu sein.

Der Arzt, dessen Vortrag diesen Blog-Artikel ausgelöst hat, ist auch Lehrtherapeut und Supervisor. Supervisoren kennen zwar die Verhältnisse in der Arbeitswelt, sind aber in der Regel nicht dafür ausgebildet, diese Verhältnisse zu verbessern. Als Therapeuten werden sie sich darauf konzentieren, den von diesen Arbeitsverhältnissen betroffenen einzelnen Menschen zu helfen. Die Arbeitswelt zu verändern, ist in der Therapie nicht ihre Aufgabe.

Es sollte aber auch nicht ihre Aufgabe sein, bei von Arbeitgebern bezahlten Vorträgen die Gesundheitsdefinition der WHO und die Verhältnisprävention im Bereich der psychomentalen Belastungen ins Lächerliche zu ziehen. Sie fallen damit jenen Arbeitsschützern in den Rücken, die zeigen, dass auch an Büro- und Entwicklungsarbeitsplätzen die verhältnispräventive Gestaltung guter Arbeit möglich ist.

Ehrliche und transparente Arbeitsgestaltung ist eine der wirksamsten verhältnispräventiven Maßnahmen gegen Symptomkomplex “Burn-Out” und gegen Aufenthalte von Mitarbeitern in der Kinik des Arztes.

Why Not All in the World Will Adopt ISO 45001

Donnerstag, 20. Oktober 2016 - 16:03

Interesting article by Chris J Ward: https://www.iso45001assessment.com/files/Commentary%20Two%2016%20October%202016.pdf

BAuA: Arbeit und Mentale Gesundheit

Montag, 10. Oktober 2016 - 22:48

http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2250-2.html

BAuA: Gefährdungsbeurteilung psychosozialer Belastungen im europäischen Vergleich

Montag, 10. Oktober 2016 - 22:43

http://www.baua.de/de/Publikationen/Aufsaetze/artikel446.html

BAuA-Arbeitszeitreport 2016

Montag, 10. Oktober 2016 - 22:39

http://www.baua.de/de/Presse/Pressemitteilungen/2016/10/pm038-16.html

BAuA: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention

Mittwoch, 5. Oktober 2016 - 06:29

http://www.baua.de/de/Publikationen/BAuA-AKTUELL/2012-2/pdf/ba2-12-s06-07.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[...]

Die Verhaltensprävention setzt bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsriskanter Verhaltensweisen sowie der Förderung von Gesundheitskompetenz und gesundheitsgerechtem Verhalten am Individuum an: Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermittlung von Bewältigungstechniken, wie beispielsweise Anti-Stress-Trainings, zählen dazu. Solche auf das Individuum bezogene Maßnahmen können jedoch nur dann nachhaltig Erfolg haben, wenn sich an der arbeitsbedingten Belastung, wie Führungsstil, Unternehmenskultur oder Arbeitsorganisation, also an den Verhältnissen, ebenfalls etwas ändert. Und ohnehin gilt: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention!

Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, Gesundheitsrisiken, die sich aus der Arbeitsumwelt ergeben – wie zum Beispiel mangelhafte Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit – zu kontrollieren, zu verringern und idealerweise zu beseitigen. Sie setzt bei den Arbeitsbedingungen an. In der betrieblichen Umsetzung können beispielsweise Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, mit denen sich häufige Arbeitsunterbrechungen vermeiden lassen. Hier können störungsfreie Zeiten vereinbart werden. Von zunehmender Bedeutung sind Maßnahmen im Bereich der Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung. Im Bereich der Arbeitsmittel kann das eine software-ergonomische Überprüfung und gegebenenfalls Nutzer- und Aufgabenanpassung bedeuten. Und auch das Beseitigen oder Reduzieren von störenden Geräuschen wie das des PC-Lüfters oder des Telefonklingelns kann zur Verminderung von psychischer Belastung beitragen.

[...]

Nach meiner Erfahrung wird der größte Teil psychischer Fehlbelastungen durch unrealistische Aufgabenbeschreibungen verursacht, leider auch wissentlich. Hier versagt die Verhältnisprävention. Es geht mir dabei nicht um Aufgabenbeschreibungen im Detail, sondern um oft völlig fehlende Bemühungen, bei der Planung von Prozessen und Projekten überhaupt zu dokumentieren, wie die Arbeitsbelastung der von diesen Prozessen und Projekten betroffenen Akteure und Kunden eingeschätzt(!) wird. Wenn bei diesen Planungen ordentlich vorgegangen würde, dann könnte der Aufwand für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen erheblich verringert werden.

Leider zieht das Argument nicht so richtig, weil dank überforderter Gewerbeaufsichten sich viele Unternehmen immer noch um eine ehrliche Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen herumdrücken können. Außerdem lassen sich behördliche Prüfer (auch nach einer einwöchigen Schulung zu psychischen Belastungen) immer noch zu leicht von fürsorglich aussehenden verhaltenspräventiven Maßnahmen beeindrucken.

Es gibt zu viele Arbeitsschützer, die ein “Die Bildschirmarbeitsverordnung wird eingehalten” schon als Vorgabetext in Gefährdungsbeurteilungen stehen haben, ohne sich z.B. um die wirklich in ihrem Betrieb praktizierte Arbeit in der IT und in den Büros verhältnispräventiv zu kümmern. Sie meinen, es reiche aus, gute Software einzukaufen, kümmern sich aber nicht um das Zusammenwirken verschiedener Applikationen untereinander und um die Umgebungsbedingungen, in denen die Mitarbeiter arbeiten. Solche Arbeitsschützer betreiben einen Checklisten-Arbeitsschutz ohne genau hinzusehen und hinzuhören. Sie kümmern sich damit vorrangig um die Rechtssicherheit des Arbeitgebers und erst danach um den verhältnispräventiven Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter.

Dem entsprechend gibt es nur wenige Arbeitsschützer, die die Mitarbeiter in ihren Betrieben über die Pflichten in Kenntnis setzen, die sich für die Verhältnisprävention aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung ergeben. Anstelle sich wenigstens um eine ehrliche Abschätzung(!) von Arbeitsbelastungen zu bemühen, veranstalten zu viele Unternehmen lieber verhaltenspräventive Wohlfühlaktionen bis hin zum Einsatz von Bachblüten. Das sieht gut aus und mag sogar gut gemeint sein, ist aber nur ein unprofessionelles Herumkurieren an auch geschäftlich unnötigen Fehlbelastungen.

München: Arbeitswelt ohne Arbeitsschutz

Sonntag, 2. Oktober 2016 - 13:52

Keine Überraschung: Bei der Münchener Woche für Seelische Gesundheit bleibt in der Rubrik Arbeitswelt der Arbeitsschutz ausgeschlossen.

Rubrik Arbeitswelt selektiert in http://www.woche-seelische-gesundheit.de/veranstaltungen/index.html:

Datum / Zeit / Ort Titel Rubrik Kurzbeschreibung

09.10.2015
11:00 – 18:00 Uhr
Dachauerstr. 192,
80992 München
psychisch gesund durch Arbeit, Betroffene berichten in Kurzfilmen Teilhabe am Erwerbsleben trotz psychischer Erkrankung bei diakonia. Krisen frühzeitig erkennen und junge Erwachsene erfolgreich integrieren.
Kurzfi…
14.10.2015
18:00 – 20:00 Uhr
Einstein Kultur, Einsteinstraße 42,
81675 München
Stress, Burnout und Mobbing – Was hilft? Eine Diskussion über den Umgang mit psychischen Belastungen und einem Gespräch mit Dr. Günther Beckstein, Bayerischer Ministerpräsident a.D.
14.10.2015
18:30 – 19:30 Uhr
Arcisstr. 35,
80799 München
Arbeitslosigkeit und Gesundheit: Reaktionen von Psyche und Körper Der Vortrag zeigt Zusammenhänge zwischen Arbeitslosigkeit und der Gesundheitssituation Betroffener auf und beschreibt Möglichkeiten der Prävention.
14.10.2015
19:00 – 21:00 Uhr
Pariser Straße 8,
81669 München
Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit und Depression – Sachliches zu einem Tabu Ein Themenabend für Erwerbstätige und Arbeitslose: Wie lässt sich die Depression mit dem Berufsleben vereinbaren, welche Handlungsstrategien sind b…
15.10.2015
10:00 – 11:30 Uhr
Arnulfstraße 205,
80634 München
Tag der offenen Tür Die Isar-Würm-Lech Werkstätten für behinderte Menschen und das IwentCasino laden ein zu Werkstattführung und Gesprächen über berufliche Ausssich…
15.10.2015
14:00 – 15:30 Uhr
Arnulfstraße 205,
80634 München
Tag der offenen Tür Die Isar-Würm-Lech Werkstätten für behinderte Menschen und das IwentCasino laden ein zu Werkstattführung und Gesprächen über berufliche Aussicht…
15.10.2015
15:00 – 16:30 Uhr
Sanatoriumsplatz 2,
81545 München – Süd
Wenn die Arbeit krank macht – Stressreduktion durch Achtsamkeit Die Psychosomatische Tagesklinik Harlaching stellt sich in ihren Räumlichkeiten mit ihrem bewährten multimodalen Behandlungsangebot für Depression,…
15.10.2015
17:00 – 18:00 Uhr
Seidlstr. 30,
80335 München
Gelassen und achtsam durch den (Arbeits-)alltag Achtsamkeit im Sinne einer bewussten, akzeptierenden Aufmerksamkeitsrichtung im Hier und Jetzt hat sich in der psychosozialen Arbeit in den letzten Ja…
15.10.2015
17:00 – 18:30 Uhr
Pariser Straße 8,
81669 München
Machtgefälle versus Augenhöhe: Mobbing in Gesundheitseinrichtungen Gewaltfreie Lösungsansätze, um Mobbing zu bewältigen und eine Partnerkultur in unseren Einrichtungen zu etablieren. Ein Vortrag von Dr. Markus Diet…
15.10.2015
19:00 – 21:00 Uhr
Schwanthaler Str. 91,
80336 München
Stark werden mit der Positiven Psychologie – trotz Mobbing zu innerer Stärke finden Vortrag und praktische Anregungen, um trotz Mobbing am Arbeitsplatz zu innerer Stärke zu finden.
Mit Margarete Szpilok, Diplom-Psychologin und Train…

Es dominiert die Verhaltensprävention, weil man ja an den Verhältnissen sowieso nichts ändern kann. Richtig? Si ist die Münchener Woche für Seelische Gesundheit wie zuvor auch in diesem Jahr wieder eine verpasste Chance, die Menschen auf den vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aufmerksam zu machen. Dies ist eines der Gebiete, in der der Gesetzgeber seine eigenen Gesetze nicht wirklich umsetzen will. Fast ungehindert verstößt die große Mehrheit der Arbeitgeber immer noch gegen das Arbeitsschutzgesetz. (Im Jahr 2012 ließ die Gewerbeaufsicht das bei 80% der Betriebe durchgehen.)

In http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitsmedizin/arbeitspsychologie/psychische_belastung/ gäbe es Fachleute, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber anlässlich der Münchener Woche der seelischen Gesundheit über die Pflichten der Arbeitgeber hätten aufklären können. Aber die Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben strenger in die Verantwortung zu nehmen, passt wohl nicht so recht in das Konzept der bayerischen Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Also bremst die politische Führung der Gewerbeaufsicht ihre eigenen Fachleute. So kann der Großteil der Arbeitgeber weiterhin das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung umgehen und ganz locker gegen gegen die Pflicht zur verhältnispräventiven Minderung psychischer Fehlbelastungen verstoßen.

Berufsunfähigkeit – das Problem der Nachweisbarkeit bei psychischer Erkrankung

Sonntag, 2. Oktober 2016 - 13:08

https://www.anwalt.de/rechtstipps/berufsunfaehigkeit-das-problem-der-nachweisbarkeit-bei-psychischer-erkrankung_087621.html

OLG Bremen, Urteil vom 25.6.2010 (3 U 60/09)

Den Tipp erhielt ich von Hans-Peter Gimbel.

GDA auf YouTube

Sonntag, 2. Oktober 2016 - 13:01

https://www.youtube.com/channel/UC93nVxOJcIF5FxQqSa39Byw/videos

GDA: http://www.gda-portal.de/de/Arbeitsprogramme2013-2018/Psyche.html