Archiv für August, 2016

Lack of Support by EcoVadis to Employees of assessed Companies

Mittwoch, 24. August 2016 - 07:39

http://PlatinumCSR.org/dear-msr-thaler-dear-msr-trinel

Fehlende Begeisterung für OHSAS 18001 bei DNV-GL?

Dienstag, 9. August 2016 - 07:00

DNV-GL sendet mir Werbung zu Seminaren über ISO 9001, DIN EN 9100, ISO 14001, ISO 22000, ISO 27001 und ISO 50001. Größere Schwierigkeiten scheinen die Betriebe in Deutschland jedoch mit OHSAS 18001 zu haben. Das liegt vermutlich nicht nur daran, dass der heftig umstrittene Standard ISO 45001 vielleicht 2017 der Nachfolger dieses Standards für Arbeitsschutzmanagement werden soll. (Mit ISO 45001:2016 wird das nichts mehr.)

Ich wünsche mir von der Zertifizierungsbranche Trainings und kritischere Audits insbesondere im Arbeitsschutz. Hier sind die Arbeitnehmer die “Stakeholder”, was meiner Ansicht nach bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen für die Arbeitnehmervertreter immer noch nicht ausreichend spürbar wird. Auch sollte DNV-GL Arbeitnehmervertretern Seminare anbieten, die sie zur Durchführung interner (ISO 19011) Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen befähigen. Auch die Gewerkschaften vernachlässigen das Thema der Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Das ist schlecht, denn der Arbeitsschutz in Deutschland verträgt durchaus noch Verbesserungen bei der disziplinierten Umsetzung sowohl freiwillig ausgewählter wie auch gesetzlich vorgeschriebener Regeln.

Vielleicht sollte doch einmal die gesamte Struktur nicht nur der der behördlichen Aufsicht, sondern auch des privatisierten Audit(un)wesens unter die Lupe genommen werden. Denn vor welchen Unannehmlichkeiten müssen sich Zertifizierungsauditoren (und die Deutsche Akkreditierungsstelle, also die DAkkS) mehr fürchten: vor unzufriedenen Arbeitnehmern oder vor Unternehmen, die sich bei der Auswahl von Zertifizierern vermutlich nicht für den strengsten Auditor entscheiden werden? Die Arbeitnehmer sind zwar die “Stakeholder”, aber wirklich respektiert werden sie weder von der DAkkS, noch von den Zertifizierungsauditoren. In Deutschland ist das verständlich, denn die behördlichen und privaten Prüfer haben ja auch keinen überzeugenden Grund, solch einen Respekt zu entwickeln. Dafür tragen auch die Gewerkschaften eine Verantwortung.

Dummheiten vom Arbeitgeberverband

Freitag, 5. August 2016 - 22:56

Der Arbeitgeberverband wird frech und der Bayernkurier reicht’s durch: https://www.bayernkurier.de/inland/16221-absurder-schutz-fuer-schwangere

05.08.2016 | 12:33 Uhr
Mutterschutzgesetz

Absurder Schutz für Schwangere?

Unnötige Bürokratie und ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter: Dieser massiven Kritik sieht sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wegen ihrer geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes ausgesetzt. Die CDU warnt vor der Einführung “absurder Pflichten”.

[...]

Für Unmut sorgen zudem geplante sogenannte Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze. Gesamtmetall-Vertreterin Bartos sagte: Sollte der Entwurf ohne Änderungen in Kraft treten, würden alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden seien – selbst wenn dort aktuell ein Mann arbeite. Zudem sehe der Entwurf auch entsprechende Dokumentations- und Informationspflichten vor, klagte Bartos. Folglich müsse sogar einem Mann erklärt werden, ob an seinem Arbeitsplatz mögliche Gefährdungen für Schwangerschaften vorliegen.

Nach den Buchstaben des Gesetzes muss also der FC Bayern München tatsächlich nachweisbar Manuel Neuer darüber informieren, ob und welches Risiko für ihn bei der Arbeit besteht, falls er schwanger werden sollte.

Annette Bartos, Arbeitgeberverband Gesamtmetall

Für das Familienministerium sei die Kritik nicht nachvollziehbar, sagte eine Sprecherin. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben sind, komme auch jeder für eine Frau in Betracht.

[...]

Wenn man die den Arbeitgeber seit 1997 für alle Arbeitsplätze gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung so dumm durchführt, wie Annette Bartos (“Sozialpolitik-Expertin” des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall) das vorschlägt, dann liegt das nicht an dummen Gesetzen. Rechtsbruch im Arbeitsschutz ist keine Seltenheit. Dann aber noch frech zu werden, hat schon eine neue Qualität.

Warum brauchen sich Arbeitgeber seit 1997 bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen nicht an das Arbeitsschutzgesetz zu halten?
Weil sie’s können.
Danke, liebe Gewerbeaufsicht und liebe Berufsgenossenschaften.

 


http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/56/schwangere/bekanntgabe/index.html

“Fürsorgliche Gespräche” bei Bosch

Donnerstag, 4. August 2016 - 07:02

In der metallzeitung vom August 2016 der IGM (https://www.igmetall.de/20160728_metall_08_2016_11dc5f0494d262cc9d8864166080a4c86870f4ee.pdf) berichtet Jan Chaberny auf Seite 8 über die Vergabe des Betriebsrätepreises 2016. Auch der Gesamtbetriebsrat von Bosch wurde nominiert. Es geht um zwei Gesamtbetriebsvereinbarungen (GBVs):

  • Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung
  • Psychische Gesundheit

[...] Hervorzuheben ist vor allem der Abschluss der Gesamtbetriebsvereinbarung
»Psychische Gesundheit«. In der Vereinbarung wird betont, dass psychische Erkrankungen kein Makel sind und dass Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretungen Betroffene gemeinsamdazu ermutigen, sich in sogenannten »fürsorglichen Gesprächen« ihrer Führungskraft anzuvertrauen. »Ziel dieser Gespräche ist, die Belastungen und deren Ursachen zu erkennen und den Betroffenen Hilfe anzubieten«, sagt der Nürnberger Betriebsratsvorsitzende Ludwig Neusinger, der die Vereinbarungmit ausgehandelt hat. [...]

Was ist denn daran “hervorzuheben”? Bosch wollte doch immer schon hin zu einem individualpsycholigisch und verhaltenspräventiv orientierten Gesundheitsmanagement, das in das persönliche Seelenleben hilfsbedürftiger Mitarbeiter eindringt. Damit kann der Arbeitgeber zu leicht Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sammeln, denn die Führungskraft, an die sich Mitarbeiter wenden können, ist im Konfliktfall weder Vater noch Mutter. Bei der eher sozial- und organisationspsychologisch orientierten verhältnispräventiven Beurteilung der Arbeitsplätze lässt sich Bosch nur alle drei Jahre in die Karten gucken. Darauf kann ein Betriebsrat nicht stolz sein.

Ludwig Neusinger, BR-Vorsitzender, Robert Bosch GmbH (http://betriebsraetetag.de/programm/wir-fuer-psychische-gesundheit-bei-bosch.html):

Mit den beiden Gesamtbetriebsvereinbarungen „Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ und „Psychische Gesundheit“ ist dem Gesamtbetriebsrat der Robert Bosch GmbH der große Wurf gelungen: Mit der „Psychischen Gesundheit“ bekennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam dazu, dass das Erkennen von psychischen Belastungen, Gefährdungen und Erkrankungen und Gegenmaßnahmen zur deren Beseitigung eine Führungsaufgabe ist. Hauptaugenmerk liegt auf dem optimalen Schutz der Beschäftigten in Fertigung, Forschung und Entwicklung und in der Verwaltung mit dem Ziel, den Beschäftigten konkrete Hilfen anzubieten. Die GBV regelt das Verfahren und die Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der beiden Gesamtbetriebsvereinbarungen wird begleitet von einer Informationskampagne des Gesamtbetriebsrates und der lokalen Arbeitnehmervertretungen Richtung Beschäftigte und mit Schulung der Führungskräfte. [...]

Richtig wäre: »Mit der „Ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung“ bekennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen gemeinsam dazu, dass das Erkennen von psychischen Belastungen, Gefährdungen und Erkrankungen und Gegenmaßnahmen zur deren Beseitigung eine Führungsaufgabe ist.« Vor allem entspräche das der vorgeschriebenen Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes.

Ein großer Wurf sieht anders aus. Der Gefährdungsbeurteilung widmet der GBR-Vorsitzende keinen Kommentar, obwohl genau da in Deutschland der größte Nachbesserungsbedarf besteht. Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung könnte der Bosch-GBR stolz hervorheben, wenn darin der in vielen Bosch-Betrieben geltende Standard OHSAS 18001 für Arbeitsschutzmanagementsysteme eingeflossen wäre. Das wäre ungewöhnlich, denn nur wenige Betriebsräte nehmen die Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme, nach denen ihre Betriebe zunehmend häufiger zertifiziert sind, genügend ernst. Die Vernachlässigung der disziplinierten Anwendung von Arbeitsschutz-Standards ist ein Fehler, den Betriebsräte viel zu häufig begehen – und dann noch stolz darauf sind. Die Kenntnis und Nutzung der Maßstäbe, auf die sich der Bosch selbst verpflichtet hat, hätte besonders bei der für eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung erforderliche Regelung der Vorfallserfassung und Vorfallsanalyse viel Klärungsbedarf bei Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung vermieden.

Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich, dass individuelle Maßnahmen nachrangig zu allen anderen Maßnahmen sind. Die Verhältnisprävention hat Vorrang vor einer “fürsorglichen” Verhaltensprävention, weil sich mit letzterer “psychische Auffälligkeiten” von Mitarbeitern zu leicht individualisieren lassen. Aus meiner Sicht wurde der Bosch GBR hier vom Arbeitgeber in die falsche Richtung gelockt und verdient keinen Preis dafür. Noch habe ich aber die beiden Betriebsvereibarungen nicht gesehen und kann mir darum noch kein ausreichend fundiertes Urteil bilden.