Archiv für November, 2012

Betriebsrätekonferenz

Donnerstag, 29. November 2012 - 22:09

http://www.spdfraktion.de/themen/wege-zu-einer-humanen-arbeitswelt

… Mehr als 300 Betriebs- und Personalräte aus ganz Deutschland diskutierten am Mittwoch unter dem Titel „Humane Arbeitswelt“ über aktuelle Themen der Arbeitsmarktpolitik. …

Update

Donnerstag, 29. November 2012 - 14:09

http://blog.psybel.de/arbeitsschutzgesetz/

Musterhandbuch Gesundheitsmanagement

Montag, 26. November 2012 - 12:32

Betriebliches Gesundheitsmanagement:
http://www.qmhandbuch.de/handbuch_gesundheitsmanagement.html
Klaus Seiler: QM Handbuch / Musterhandbuch Gesundheitsmanagement: nach DIN SPEC 91020 und DIN EN ISO 9001:2008, ISBN 978-3-94288230-9, 2012-10, 104€
(Die DIN SPEC 91020 enthält gemäß den DIN-Bedingungen für das bei dieser Spezifikation genutzte PAS-Verfahren keine Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.)

Arbeits- und Gesundheitsschutz:
http://blog.psybel.de/ams-standards/
OHSAS 18002:2008 ist OHSAS 18001:2007 plus Umsetzungshinweise.
Interessant ist auch ILO-OSH: http://blog.psybel.de/din-spec-nach-pas-verfahren/#ILO-OSH.

Arbeiten Sie mit Ihrem Betriebsrat zusammen

Montag, 26. November 2012 - 07:28

http://www.agv-bochum.de/aus-den-verbaenden/details/item/mehr-als-das-klassische-burnout/detail/News.html und http://www.agv-bochum.de/fileadmin/media/agv-bochum/pdf/Nachgelesen_Psychische_Gesundheit.pdf

Mehr als das “klassische Burnout” – 22.11.2012

Effizient, qualitativ hochwertig, produktiv und zuverlässig. Diese Attribute zeichnen das erfolgreiche Unternehmen aus. Um dies zu gewährleisten, ist es auf erstklassige Mitarbeiter angewiesen. Gesunde Mitarbeiter. Nicht negativ beanspruchte Mitarbeiter. Immer stärker ins Bewusstsein rückt dabei die „psychische Gesundheit“. Diplom-Psychologe Axel Hofmann (METALL NRW) und Dr. Stephan Sandrock (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) gaben im Haus der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen Tipps, wie psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkannt, bekämpft und gemindert werden können.

Wann ist das Maß voll?

Einer Zwischenfrage aus dem Kreis der Seminarteilnehmer, wie plötzliche und unerwartet auftretende psychische Störungen durch den Arbeitgeber zu verhindern seien, konnten Axel Hofmann und Dr. Stephan Sandrock keine abschließende Antwort geben. Aus einem einfachen Grund: Es gibt keine. „Wo ist der konkrete Arbeitsbezug? Wann ist das Maß voll? Das können wir nicht sagen, weil das eine sehr individuelle Angelegenheit ist. Und noch einmal: Der Auslöser muss nicht zwingend Arbeitsbezug haben, sondern kann privater Natur sein und somit außerhalb der Fürsorgepflicht liegen“, so Axel Hofmann.

Um die Mitarbeiter auf diesem Gebiet aber zu sensibilisieren, bieten sich Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter des Personalwesens an, um auf Probleme in der Mitarbeiterschaft im Rahmen der Möglichkeiten zu reagieren und diese überhaupt erst identifizieren zu können. Zusätzlich können Unternehmen Netzwerke aufbauen, um betroffenen Mitarbeitern Ansprechpartner zu vermitteln. „Arbeiten Sie mit Ihrem Betriebsrat zusammen. Ermutigen Sie ihn, den Weg gemeinsam zu gehen. Und gehen Sie mit einer anderen Brille durch den Betrieb“, appellierte Axel Hofmann.

Guter Artikel der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfahlen, auch wenn das Thema der zunehmenden psychischen Belastung vorwiegend mit dem bei Arbeitgebern häufig angeführten Argument der heute besseren Erkennbarkeit und der Entabuisierung psychischer Erkrankungen bedient wird. Fachleuten beobachteten aber durchaus turbulente Veränderungen in der Arbeitswelt. Dazu gehört auch die im Jahr 1996 von Andreas Zielcke unter dem Titel “Der neue Doppelgänger” beschriebene Wandlung des Arbeitnehmers zum Unternehmer.

Es ist schwer, zu bestimmen, wann “das Maß voll” ist. Genau darum gibt es betriebsnahe Lösungen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entscheiden, wann eine psychische Belastung eine als Fehlbelastung einzustufen ist.

Zur “Ermutigung” des Betreibsrates durch den Arbeitgeber: Da muss wohl noch etwas klargestellt werden, denn das läuft in der Wirklichkeit anders herum: Beim Einbezug der psychischen Belastung in den Arbeitsschutz sind oft die Betriebsräte die Impulsgeber, nicht die Arbeitgeber.

Tönissteiner Medienpreis 2013

Montag, 26. November 2012 - 07:20

http://www.ahg.de/AHG/Standorte/Toenisstein/Klinik/Presse/Aktuelles/Ausschreibung_Medienpreis_2013.html

… Zum elften Mal in Folge schreibt die AHG Klinik Tönisstein den ‘Tönissteiner Medienpreis’ aus. Der journalistische Wettbewerb steht in diesem Jahr unter dem Thema “Arbeit ist alles!? Sucht, psychische Belastung und das Arbeitsleben”. Einsendeschluss ist der 30. Januar 2013.

Im Rahmen der Fachtagung der AHG Klinik Tönisstein am 13. März 2013 in Bad Neuenahr-Ahrweiler, werden die journalistisch besonders hochwertigen Berichte prämiert. Ziel der Fachtagung ist es, die Zusammenhänge von Arbeit, psychischen Belastungen und Sucht zu diskutieren und anhand empirischer Daten zu analysieren. Darüber hinaus geht es um die Integration abhängiger Menschen in die Arbeitswelt. Hierzu sollen die unterschiedlichen Sichtweisen – Heilberufe, Rentenversicherungsträger und Einrichtungen der Selbsthilfe – zu Wort kommen. …. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

Antistressverordnung ist (noch immer) auf dem Weg

Freitag, 23. November 2012 - 21:35

http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/asp_news/2030/umgang-mit-psychischen-belastungen-im-arbeitsschutz-.html

Umgang mit psychischen Belastungen im Arbeitsschutz

Rechtsverordnungs-Entwurf soll Grundlage schaffen

23. November 2012 [ Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) ]

Ganzheitliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Erleichterung bei eintöniger Arbeit mit maschinenbestimmtem Arbeitsrhythmus, Betrachtung sozialer Beziehungen im Betrieb – dies sind nur einige Faktoren, die psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz verhindern könnten. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat im Oktober 2012 mit den Ländern Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen den Entwurf für eine Rechtsverordnung vorgelegt, wie mit der steigenden Anzahl psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt umgegangen werden kann und soll. …

 
Grundsatzpapier „Psychische Gesundheit bei der Arbeit schützen und fördern“ (Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen und NRW, 2012-07-24):
http://www.hamburg.de/contentblob/3650452/data/grundsatzpapier-psychische-gesundheit.pdf

BGM besser als der Arbeitsschutz?

Donnerstag, 22. November 2012 - 06:28

Ulrich F. Schübel
Institut fÜr Veränderungsmanagement, Unternehmensentwicklung und Training
http://www.gesundheitswirtschaft.ihk.de/linkableblob/1858566/.4./data/Betriebliches_Gesundheitsmanagement_als_Management_und_Fuehrung-data.pdf;jsessionid=3DCE9D04D3CCDC87EFDCCEFF4193F8E5.repl2 (2012-04)


Gesundheit als Managementaufgabe
Defizite der Vergangenheit

Traditionelle Vorgehensweisen im Rahmen eines Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • konzentrieren sich auf eine Verringerung schädigender oder gefährdender Arbeitsbedingungen,
  • vernachlässigen Verhalten der Mitarbeiter ebenso wie psychische und soziale Aspekte von Gesundheit,
  • siedeln Bemühungen zur Gesunderhaltung in der Regel bei Spezialisten an (z.B. Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz).
  • Resultierendes Defizit: Etablierung von Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung auf Basis eines umfassenden Managementsystems und Verknüpfung mit bereits existierenden Managementsystemen gelingt nicht oder nur sehr unzureichend.

    Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) mehr böte, als der Arbeitsschutz. BGM ist aber keine Alternative zum Arbeitsschutz. Sondern Arbeitsschutz ist die Voraussetzung für BGM: Bevor ein BGM eingerichtet wird, müssen überhaupt erst einmal die grundlegenden Hausaufgaben im Arbeitsschutz erledigt werden. Das ist die Pflicht. Niemand hindert Unternehmer daran, ein über den Arbeitsschutz hinausgehendes BGM einzurichten. Das wäre dann die Kür.

    Der Arbeitsschutz konzentriert sich bewusst auf eine Verringerung schädigender oder gefährdender Arbeitsbedingungen. Die Regeln des Arbeitschutzes (und die Urteile dazu) berücksichtigen die psychischen und sozialen Aspekte von Gesundheit sehr wohl, aber die Mehrheit der Arbeitsgeber hat die vorgeschriebene verhältnispräventive Umsetzung vernachlässigt. Ihnen ist vielleicht ihr traditioneller Ansatz lieber: Mit diesem verhaltenspräventiv Ansatz werden die Mitarbeiter fürsorglich belagert. Genau diesen das Individuum bedrängenden Ansatz will der moderne, ganzheitliche Arbeitsschutz verändern. Dazu gibt es eine flexible Rahmengesetzgebung, innerhalb der Arbeitgeber und Arbeitnehmer betriebsnahe Lösungen vereinbaren können.

    Es gibt auch Managementsysteme für den Arbeitsschutz und Normen dazu, z.B. OHSAS 18001 und ILO-OSH. Aber sie werden oft nicht “gelebt”, denn ihre Umsetzung erfordert eine Veränderung von traditionellen Führungsstrukturen und Führungsstilen. Beispielsweise macht der Fokus auf die Arbeitsbedingungen Führungsverhalten transparenter. Das passt nicht zu jedem Führungsstil. Der Arbeitsschutz erhöht die unternehmerische Verantwortung. Die Beschreibung von bisher unbeobachteten Gefährdungen kann zudem zu Haftungsproblemen führen, denen Arbeitgeber bisher auszuweichen versuchten.

    Das BGM wird traditionelleren Ansätzen eher gerecht: Der Fokus liegt wieder auf der Veränderung der Mitarbeiters und der Anpassung ihrer Arbeitsfähigkeit an das “System Arbeit”. Die traditionelle Zuwendung zu einzelnen Mitarbeitern ist ja eine feine Sache, aber wenn vorher gar nicht erst probiert worden ist, sich an die Regeln des Arbeitsschutzes zu halten, dann bekommt diese individuelle Fürsorge ein Glaubwürdigkeitsproblem.

    Vielleicht sind Arbeitgeber offener gegenüber dem BGM, weil sie meinen, es besser kontrollieren zu können. Insbesondere zusammen mit der Mitbestimmung sehen viele Unternehmer im modernen Arbeitsschutz eine Beeinträchtigung ihrer unternehmerischen Freiheit.

    MAAS-BGW

    Mittwoch, 21. November 2012 - 13:20

    Arbeitsschutzmanagement im Gesundheitswesen

    https://www.bgw-online.de/quintas/generator/Navi-quintas/NavigationLinks/02-Fachportal/MAAS-BGW/qmsysteme-navi.html

    Den Arbeitsschutz systematisch managen

    Grundlage für die Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Qualitätsmanagementsystem sind die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz, kurz MAAS-BGW. Sie sind mit allen gängigen QM-Modellen kombinierbar.

    Die MAAS-BGW enthalten ausschließlich Anforderungen, die die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes betreffen. Das heißt: Sie ergänzen die in der jeweiligen Qualitätsnorm beschriebenen Anforderungen um arbeitsschutzspezifische Anforderungen. So werden beispielsweise die Qualitätsziele einer Einrichtung durch Arbeitsschutzziele erweitert. Und das wiederum ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzniveaus. …

    B·A·D macht verwirrende Angaben

    Mittwoch, 21. November 2012 - 08:22

    Zur nach dem PAS-Verfahren erstellten DIN SPEC 91020 “Betriebliches Gesundheitsmanagement”

    http://www.bgm.info/bgm_kampagne/zertifizierungsinitiative_bgm.html

    … Das DIN sorgte weiter dafür, dass die bereits am Markt existierenden BGM-Systeme weitestgehend in der neuen finden und alle an dem Thema interessierten Kreise in den Erarbeitungsprozess eingebunden wurden. …

    … Neben den konsensbasierte Normen bietet das DIN die Erarbeitung von Spezifikationen. Diese ermöglichen in Zeiten immer kürzerer Innovationszyklen, zusammenwachsender Technologien und globalen Wettbewerbs eine schnelle Veröffentlichung von Standards. Aufgrund des nicht zwingend erforderlichen Konsenses können DIN SPEC schneller im Markt erprobt und angewandt werden und so die Effektivität des Wissenstransfers nachhaltig steigern. …

    Wieso sorgt dass DIN dafür, dass bei einer DIN SPEC alle an dem Thema interessierten Kreise in den Erarbeitungsprozess eingebunden wurden, wo doch der Vorteil der DIN SPEC darin liegt, keinen Konsens zu benötigen? Wenn das DIN für Konsens sorgen soll, dann hätte man doch gleich eine reguläre DIN-Norm erarbeiten können. Außerdem hat das DIN nicht für Konsens gesorgt, denn die Arbeitnehmer und ihre Vertreter (z.B. Gewerkschaften) fehlten.

    Bereits am Markt existierenden BGM-Systeme (http://www.proproduction.de/pdf_firmenpraesentation_12_07_12.pdf, S. 17):
    • SCOHS – Social Capital and Occupational Health Standard
    • B·A·D Entwurf für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Kriterienkatalog des TÜV Nord
    • Entwurf der DQS

    Zu B·A·D: http://www.bad-gmbh.de/de/presse/pressemeldungen/meldung/artikel/rekordumsatz-fuer-die-bonner-bad-gruppe-1717-millionen-euro.html

     


    Zur DIN SPEC 91020 fand ich auf S. 22 und S. 23 von http://www.concada.de/filestore/154/concadaseminare201347.pdf zwei Seminare von Concada, die für das Jahr 2013 vorgesehen sind:

    • Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle BGM Kenntnisse nach DIN SPEC 91020 (V4120 und V4120)
    • Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020 (V4341)

    Das zweite Seminar wendet die DIN SPEC 91020 auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz an. Das geht zu weit, denn für diese Bereiche des Arbeitnehmerschutzes hätte das DIN einen Vorschlag für einen PAS-Standard grundsätzlich abgelehnt. Was beabsichtigt Concada (ein Tochterunternehmen von B·A·D) mit solch einem Vorgehen?

    http://www.concada.de/app/seminar/detail/1882/V4341_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_AMS_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020 und http://www.concada.de/files/bgmauditoramskenntnisse2013.pdf (2012-09-26)

    Ausbildung zum Auditor für Betriebliches Gesundheitsmanagement – Spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020

    Seminarbeschreibung:
    Basierend auf der neuen DIN SPEC 91020 „Betriebliches Gesundheits-management“ werden im Rahmen dieses Lehrgangs die angehenden BGM Auditoren hinsichtlich der speziellen Arbeitsschutzmanagement-system- (AMS-) Kenntnisse geschult. Dabei werden neben der Vorstellung der relevanten rechtlichen Forderungen die wesentlichen Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme erläutert und besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unter-nehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheits-schutzbezug.

    Themenschwerpunkte

    • Aneignung von Kenntnissen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz relevanten nationalen Normen, Gesetzen und Vorschriften
    • Unternehmensführung und Prozesslenkung unter Arbeits- und Gesundheitsschutzbezug
    • Basisprozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Kenntnisse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz – relevante Analyseinstrumente und Kennzahlensysteme
    • Weitere ausgewählte Unternehmensprozesse mit besonderer Arbeits- und Gesundheitsschutzrelevanz

    Referenten: Mitarbeiter der B•A•D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

    (Die concada GmbH ist ein Tochterunternehmen der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH)

    In der oben stehende Seminarbeschreibung wird der Eindruck erweckt, es gäbe “spezielle AMS Kenntnisse nach DIN SPEC 91020″. Aber es wird nicht klargestellt, dass die DIN SPEC 91020 unter der Voraussetzung erarbeitet wurde, dass sie keine Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes enthält. Das DIN stellt nämlich klar:

    Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt. 

    OHSAS 18001 + DIN SPEC 91020

    Dienstag, 20. November 2012 - 23:38

    Links: