Archiv für April, 2015

Warum Fehler wiederholt werden

Montag, 6. April 2015 - 13:52

Weren Fehler wiederholt, weil mit ihrer Vermeidung zugegeben werden könnte, dass diese Fehler zuvor passiert sind?

http://www.br.de/radio/b5-aktuell/programmkalender/sendung-891302.html

Notizen aus dem Golf von Mexiko Die vergessene Katastrophe
Bild: Die brennende Ölplattform «Deepwater Horizon» im Golf von Mexiko | Bild: picture-alliance/dpa

heute, 06.04.2015
11:35 bis 11:59 Uhr

B5 aktuell

Von Samuel Jakisch
Wiederholung um 20.05 Uhr
Als Podcast verfügbar

Als die Ölplattform „Deepwater Horizon“ am 20. April 2010 im Golf von Mexiko in Flammen aufging, ahnte noch niemand, dass eine Umweltkatastrophe von historischem Ausmaß bevorstand. Bis heute ist die Aufarbeitung noch immer nicht abgeschlossen: Millionen Liter Öl liegen auf dem Meeresgrund und immer noch streiten Behörden, Bürger und BP [British Petrol] über Entschädigungen.

B5 aktuell nimmt Sie mit auf einen Streifzug quer über die Kontinente. “Notizen aus aller Welt”: Berichte und Reportagen unserer Korrespondenten.

In der Sendung ging es insbesondere um Arbeiter, die bei Aufräumarbeiten durch Chemikalien geschädigt wurden. Eine interessante Info aus dem Beitrag (Position: 6m19s): Als eine private Organisation Aufräumarbeitern Schutzanzüge im Wert von insgesamt 12000 US$ schenkte, hielt deren Arbeitgeber die Arbeiter davon ab, die Anzüge zu benutzen. Die Anzüge sollten vor schädlichen Wirkungen der Chemikalien schützen, mit denen Öl zersetzt wird. Sie sind aber für den Arbeitgeber gleichzeitig auch ein Signal, dass es schädliche Wirkungen geben könnte. Darum möchte er keine Schutzmaßnehmen dagegen sehen. Das Verhaltensmuster, das hinter dem Widerstand gegen die Benutzung der Schutzanzüge steckt, kenne ich auch in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes: Schutzmaßnahmen könnten bedeuten, das zuvor Fehler gemacht wurden. Fehlerkorrekturen finden also nicht statt, wenn dadurch Fehler zugegeben werden könnten.

Job im Cockpit

Donnerstag, 2. April 2015 - 17:42

Zu dem Thema wird augenblicklich viel geschrieben. Darum füge ich in diesem Blog jetzt ersteinmal nichts dazu. Die Fakten sind zu dünn.

Es gibt wenig wirklich Lesenswertes. Gut ist zum Beispiel http://www.zeit.de/2015/14/pilot-stresstest-arbeitspsychologie.

Frohe Ostern!

Mittwoch, 1. April 2015 - 12:00

Wird die Aufsicht besser?

Mittwoch, 1. April 2015 - 07:10

Im Herbst 2014 wurden von der GDA die “Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung” veröffentlicht. Die GDA hat jetzt ihre Webesite überarbeitet.

Seit Anfang dieses Jahres sollen Betriebe die Möglichkeit haben, sich von speziell qualifizierten Aufsichtspersonen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der psychischen Belastungen unterstützen zu lassen. Ich bezweifele jedoch, dass es ausreichend viele Spezialisten sind. Allzu kritisch durften sie ja bisher nicht sein. Betriebe, die seit 1996 erst noch auf dem Weg sind, die Vorgaben des Arbeitsschutzes zu erfüllen, werden für ihre Anstrengungen sogar gelobt. (Bei kleinen Kindern wäre das eine akzeptable Mitivationstechnik.) Die noch bestehenden Mängel werden nicht dokumentiert, obwohl sie Ordnungswidrigkeiten sind. Mit ihrer freundlichen Zurückhaltung hilft die Gewerbeaufsicht den Betrieben, ihre Haftungsrisiken zu mindern.

Deutsche Zustände: In Deutschland durften Unternehmer weitgehend unbehindert gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen. Im Juli 2012 behauptete Ursula von der Leyen noch, dass es “strenge” Strafen gebe. Davon hatte aber kein Unternehmer etwas gespürt. In vielen europäischen Staaten müssen Arbeitgeber mit deutlich empfindlicheren Sanktionen rechnen, wenn sie der Pflicht der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz nicht nachgehen. So kam es, dass im Jahr 2012 immer noch 80% der Unternehmen ganz locker auf die von ihnen geforderte Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der psychischen Belastung verzichten konnten.

Leider gibt es auch Betriebsräte, die sich von dem Lob der Gewerbeaufsicht bei der Mängelbeseitigung selbst dann beeindrucken lassen, wenn es in ihrem Betrieb noch gar keinen Prozess für die Beurteilung psychischer Belastungen gibt. Fehlt die im Arbeitsschutz erforderliche Kompetenz, dann trauen sich Betriebsräte nicht, der Gewerbeaufsicht die Mängel im Betrieb darzustellen. Kein Wunder, wenn es Lob gibt. Wenn Betriebsräte dann noch an Besichtigungen durch die Gewerbeaufsicht mit teilnehmen und den Mund dabei nicht aufkriegen, kann der Arbeitgeber stolz darauf hinweisen, dass der Betriebsrat mit der Beurteilung durch die Gewerbeaufsicht einverstanden sei. So kann Mitbestimmung leider auch aussehen: Der Betriebsrat liefert das Alibi.