2011: Neue Runde im Wettbewerb um den Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit

Freitag, 11. März 2011 - 16:13

Die deutsche Unternehmen und Organisationen, die bisher mit dem Zertifikat “Move Europe-Partner” bzw. “Move Europe-Partner Excellence” sowie mit dem “Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit” ausgezeichnet wurden sollten mindestens die Vorschriften des Arbeitsschutzes erfüllen. Darum müsste bei ihnen psychisch wirksame Belastungen in ordentlichen und mitbestimmt geregelten Gefährdunsbeurteilungen mit einbezogen sein. Achtet “Deutscher Unternehmenspreis Gesundheit” darauf? Eigentlich ist es eine der einfachsten Übungen der Qualitätssicherung im Arbeitsschutz, diese Voraussetzung zu prüfen.

Nun gibt es auch in diesem Jahr wieder einen Wettbewerb, an dem eigentlich kein Unternehmen teilnehmen dürfte, das die Arbeitsschutzvorschriften missachtet:
http://www.deutscher-unternehmenspreis-gesundheit.de/bewerbung-fuer-2011.html:

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb muss Ihr Unternehmen / Ihre Organisation zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Punkte erfüllen:

  1. Sie führen seit mindestens einem Jahr Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch.
  2. Ihr Firmenhauptsitz ist in Deutschland.
  3. Sie sind Unterzeichner der Luxemburger Deklaration.
  4. Sie haben sich bis zum bis 15. Juni 2011 angemeldet. Falls nicht, hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Die Unternehmen und Organisationen starten in fünf verschiedenen Kategorien:

  • Handel/Transport/Verkehr
  • Industrie
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Öffentlicher Dienst
  • Sonstige Dienstleistungen.

Zusätzlich werden drei Sonderpreise ausgelobt:

  • Demografie – Fit in die Zukunft
  • Familienorientiertes Unternehmen
  • Psychische Gesundheit.

Bewerbungsverfahren | Preisverleihung | Good Practice- Zertifikate | Nutzen


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