Archiv für Juni, 2015

GDA-Leitlinien: 2008, 2011 und 2015

Montag, 29. Juni 2015 - 07:45

Die GDA-Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sind nicht neu. Sie bauen auf LASI-Veröffentlichungen und DGUV-Veröffentlichungen auf.

Zum Vergleich drei Versionen: 2008, 2011 und 2015. (Von der Ausgabe aus dem Jahr 2012 habe ich keine Kopie.)

 
Weitere Links zur GDA und zu Dokumenten, die es früher schon gab (PsyGeb):

 

United States Technical Advisory Group (TAG):
“No with Comments” to CD2 of ISO 45001

Sonntag, 28. Juni 2015 - 16:36

The latest draft (CD2 or CD 45001.2 etz) of ISO 45001 has been approved (with comment) in June 2015. United States Technical Advisory Group (TAG) probably is happy. In their view the planned standard doesn’t offer sufficient flexibility.

http://envcompsys.com/blog/iso-45001-update-june-2015/, ECSI (EH&S Management Consulting Training and Auditing), 2015-06-06:

We recently participated as voting members in a meeting of the United States Technical Advisory Group (TAG) for the new ISO 45001 (Occupational Health and Safety) standard. The meeting was held at Google Headquarters in San Francisco. Extensive discussion took place within the TAG regarding the United States TAG position on the proposed ISO 45001 Draft Standard (CD#2). The consensus was strong that the United States TAG believes the standard is still not ready to move to the next stage of the standards development process (DIS). To this end, a motion was made, seconded, and unanimously approved during the course of the meeting and at a follow-up conference call.

The motion and its result were communicated in a letter to the American National Standards Institute (ANSI) on June 3. The motion was as follows

The United States votes “No with Comments” on the draft standard with the position that the proposed standard is not yet ready to move to the DIS stage of the standards development process.

The impact of this negative vote is uncertain because the US has only a single vote on the International ISO 45001 committee (PC283) and there could be enough votes by other nations to move the standard to DIS rather than to another Committee Draft. The US is voting that the standard go through another cycle as a Committee Draft (CD3) to allow more time to iron out some sensitive and controversial issues. [...]

Aufsichtsperson gibt
Versagen der Gewerbeaufsicht zu

Freitag, 26. Juni 2015 - 07:01

Die Gewerbeaufsicht ist mit der Prüfung des Einbezugs psychischer Überlastungen in den Arbeitsschutz der Betriebe überfordert. Das wurde im Jahr 2012 im Bundestag festgestellt.

In einem deutschen Bundesland berichtet ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ganz stolz, dass die Gewerbeaufsicht es bei der Umsetzung der Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes unter den Top 10 Unternehmen in dem Bundesland einordnet. Damit lobt die Gewerbeaufsicht dieses Landes ein ziemlich verspätetes Pilotprojekt, dem in dem betroffenen Betrieb nun erst Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung zur Beurteilung psychischer Belastungen folgen werden. Bisher gab es da nichts: Der Abschnitt der Gefährdungsbeurteilung, der psychische Belastungsen betrifft, blieb nämlich bis heute leer, mit dem Hinweis auf das laufende Projekt. Kritik für die Zeit von 1996 bis heute gibt es von der Gewerbeaufsicht nicht, obwohl in dem Betrieb bis heute kein mitbestimmtes Verfahren implementiert ist, mit dem die psychische Belastungen an allen Arbeitsplätzen erfasst und bewertet werden. Treiber war hier der Betriebsrat.

Deutsche Zustände: Eine überforderte Behörde lobt ein Unternehmen, in dem bis zum Jahr 2013 für mehrere tausend Mitarbeiter keine psychische Fehlbelastung so erfasst wurde, wie das Unternehmen es versprach: Es versprach nämlich, dass es selbst solche Vorfälle erfasst, die physische und mentale Erkrankungen nur hätten zur Folge haben können. Nach seiner eigenen Selbstverpflichtung bleibt die Schwere tatsächlicher oder möglicher Erkrankungen dabei unberücksichtigt. Aber nur etwa null Vorfälle wurden selbst seit dem Jahr 2008 erfasst, in dem Mitarbeiter erstmals Mängel im Arbeitsschutz des Unternehmens ansprachen. Die Gewerbeaufsicht berät den Arbeitgeber freundlich und respektvoll, aber beaufsichtigt ihn im Bereich der psychischen Belastungen weiterhin nicht. Im Jahr 2015 wird dann doch Handlungsbedarf für die Arbeitsplätze mehrerer Dutzend Mitarbeiter festgestellt.

Statt den Schutz der Arbeitnehmer zu sichern, schwächt die Gewerbeaufsicht mit ihrem Lob die Position jener Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber über viele Jahre hinweg den Schutz vor psychischen Fehlbelastungen verwehrte – und zwar insbesondere auch, weil die Gewerbaufsicht nicht ordentlich kontrolliert hatte. Das ist wohl das Problem der Gewerbeaufsicht: Wenn korrekt nachkontrollieren würde, dann würde das ihr bisheriges Versagen dokumentieren. Da lässt die Gewerbeaufsicht dann lieber die Arbeitnehmer im Stich.

Die eigentliche Nachricht aber ist, dass sich aus diesem Lob einer extrem verspäteten Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ergibt, dass auch heute noch fast alle der Unternehmen in diesem feinen Bundesland gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen dürfen, und zwar mit Wissen der netten Gewerbeaufsicht. Dieses Versagen der Gewerbeaufsicht gab nun eine Aufsichtsperson mit ihrem Lob zu.

Wie gesagt: Deutsche Zustände. Wir haben hübsche Gesetze, aber die behördliche Ausicht kritisiert es nicht in einer nachvollziehbaren Dokumentation, wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht richtig umgesetzt wird. Der Arbeitgeber kann dann Kritik seiner Mitarbeiter mit dem Argument abwehren, dass die Gewerbeaufsicht keine Fehler festgestellt habe.

Software-Ergonomie im Panzer

Freitag, 19. Juni 2015 - 23:11

Kraus-Maffei Wegman (KMW) will im Rahmen eines Joint-Ventures (mit einer Holding in den Niederlanden) ab Herbst 2015 zusammen mit der französischen Firma Nexter Panzer bauen. Wenn es der Bayerische Rundfunk heute richtig wiedergegeben hat, dann muss KMW-Chef Frank Haun dazu einen ziemlichen Unsinn erzählt haben: Zusammen mit den Franzosen müssten Arbeitsschutzbestimmungen weniger beachtet werden, z.B. die Bildschirmarbeitsverordnung.

Um die Arbeitsbedingungen im Joint-Venture kann es dabei wohl nicht gehen, denn die europäische Richtlinien zum Arbeitsschutz wurde ja auch von den Franzosen in das dortige Arbeitsschutzrecht übernommen. Also kann es nur um die Arbeitsbedingungen im Panzer gehen.

Klar, so ein Gerät ist nicht als Spaß-Auto konzipiert, aus dem heraus man den Gegner mit Wattebäuschchen beschmeißt; aber könnte Frank Haun nicht auf die Idee kommen, dass in einem modernen Panzer Softwareergonomie und die Reduktion psychischer Fehlbelastungen besonders wichtig ist? Es geht um Konzentrationsvermögen: Wenn man schon nicht an die Soldaten und deren – na ja – “Komfort” im Krieg denkt, dann spielt doch immer noch die Minimierung von Fehlbedienungen eine Rolle, damit gerade in stressigen Kampfsituationen nicht versehentlich z.B. die eigenen Kameraden unter Feuer genommen werden.