Archiv für Oktober, 2013

Versicherungskorrespondenz nervt

Montag, 7. Oktober 2013 - 07:07

http://www.mittelstandcafe.de/ausgebrannt-psychische-leiden-als-karrierebremse-957223.html/

[...] Im fortschreitenden Verlauf des Burn-out-Syndroms wird es immer schwieriger, es von einer Depression zu unterscheiden, da die Probleme der Patienten sich von vorerst einem Lebensbereich auf andere übertragen. Am Ende sind viele der Betroffenen nicht mehr in der Lage, ins Berufsleben zurückzufinden. Welche Versicherung ist für Arbeitnehmer zur Absicherung des Lebensunterhaltes in einem solchen Fall sinnvoll?

Die Württembergische empfiehlt in diesem Zusammenhang grundsätzlich jedem Arbeitnehmer eine Berufunfähigkeitsversicherung. Das Burn-out-Syndrom ist inzwischen als Krankheit anerkannt und lässt sich dort mitversichern. [...]

Vergessen Sie’s. Burn-out-Syndrom ist natürlich nicht als Krankheit anerkannt. Die mit Burn-out eventuell verbundenen Depressionen sind dagegen schon eine Krankheit.

Wenn Sie psychische Erkrankungen noch extra “mitversichern”, heißt das noch lange nicht, dass Sie geschützt sind. Viel Spaß bei der Beantragung von Versicherungsleistungen, wenn’s Ihnen ohnehin schon schlecht geht. Die Korrespondenz mit der Versicherung kann auch krank machen

Und die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung? Der Versuch, hier eine Arbeitsbedingtheit psychischer Erkrankungen nachzuweisen, kann die Erkrankten dann noch depressiver machen. Da haben die Versicherungen gut Karten. Warum wohl wehren sich die Unternehmen seit 1996 so erfolgreich (und ordnungswidrig) dagegen, Risiken durch psychische Fehlbelastungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren?

Innere Kündigung

Montag, 7. Oktober 2013 - 06:44

Heute wärmte T-Online eine Gallup-Studie auf. Bei interessanten Themen kann das ja auch hilfreich sein.
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_65840754/unmotivierte-arbeitnehmer-kosten-deutsche-firmen-124-milliarden.html

[...] Stress am Arbeitsplatz schlimmer als Arbeitslosigkeit

Im Schnitt fehlen die Arbeitnehmer, die innerlich gekündigt haben, 3,5 Tage im Jahr mehr als ihre hoch engagierten Kollegen. Im Vergleich sind sie unglücklicher und leiden daran psychisch wie körperlich sogar stärker als Arbeitslose, heißt es in der Studie. [...]

Siehe auch: https://www.google.com/search?q=Gallup+”Marco+Nink”+”innere+Kündigung”

Pflicht schon vor dem September 2013

Freitag, 4. Oktober 2013 - 23:22

http://www.persolog-blog.de/allgemein/kampf-gegen-psychische-belastung-ist-gesetz/comment-page-1/#comment-3130

Kampf gegen psychische Belastung ist Gesetz
Artikel von Katrin Bohnenberger in Allgemein,News,Personalentwicklung,Stressmanagement

Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetztlich festgelegt

Seit September sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Für Unternehmen bedeutet das neue Anforderungen im Arbeitsschutz. Das schreibt das Magazin Human Capital Care. [...]

Ich hab’s kommen sehen: Es war fast schon zu erwarten, dass die anstehende Änderung des ArbSchG so dargestellt wird, als ob der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz erst ab September dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben sei. Das ist falsch. Richtig ist, dass nun klargestellt wird, was schon seit dem Inkraftreten des ArbSchG im Jahr 1996 vorgeschrieben war!

Selbst die BDA bestätigt, dass das abgeänderte Arbeitsschutzgesetz einen bereits heute geltenden Grundsatz klarstellt:

[... es gilt,] dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht. Zur Klarstellung dieses bereits heute geltenden Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs. 3 Nr. 6 künftig ausdrücklich um den Gefährdungsfaktor „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 27. Juni 2013 verabschiedet. [...]

 
Nachtrag (2013-10-09) aus arbeitstattstress.de: http://www.arbeitstattstress.de/2013/09/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

“Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen ist nun Pflicht” titelt das online-Fachmagazin SIFATipp in einem Artikel, der heute erschienen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob die schreibenden Kollegen hier irren. Denn die Analyse der psychischen Belastungen war schon immer Bestandteil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. ein Blick in die BGI/GUV-I 8700 (pdf) zeigt (Kap. 3.10). Und da die umfassende Gefährdungsbeurteilung immer schon Pflicht war, war es auch die Beurteilung psychischer Belastungen.

A+A Tag der Betriebs- und Personalräte

Freitag, 4. Oktober 2013 - 07:28

A+A, Düsseldorf, 2013-11-07
http://www.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++058adf48-2b38-11e3-85a9-52540059119e

[...] Im Rahmen der A+A (Messe und Kongress zu Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) vom 05.-08. November 2013 findet heute [2013-11-07] der “A+A Tag der Betriebs- und Personalräte” statt. Schwerpunkt des Gewerkschaftspanel Die moderne Arbeitswelt gesund und sicher gestalten (09.30-12.30 Uhr) ist das Thema Psychische Belastung. Dort referiert zum Beispiel Leni Breymeier (ver.di Baden-Württemberg) über psychische Belastungen durch Prekarisierung von Arbeitsbedingungen im Handel. [...]

Regelungsbedarf Psychische Belastungen?

Freitag, 4. Oktober 2013 - 07:20

A+A, Düsseldorf, 2013-11-05
http://www.basi.de/files/450/A+A_Psychische_Belastungen_Regelungsbedarf.pdf

[...]
14:00 – 14:20 Uhr
Arbeitsgestaltung und psychische Belastungen: der
Forschungsstand
Prof. Dr. Nico Dragano, Institut für Medizinische Soziologie,
Universitätsklinikum Düsseldorf

14:20 – 14:40 Uhr
Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit -
mehr rechtliche Verbindlichkeit
Prof. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität, Halle

14:40 – 15:00 Uhr
Psychische Gesundheit bei der Arbeit: Möglichkeiten und
Grenzen einer rechtlichen Gestaltung
Rita Janning, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS)

15:00 – 15.15 Uhr Pause

15:15 – 15:30 Uhr
Bundesratsinitiative für eine Verordnung zum Schutz der
Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische
Belastung bei der Arbeit
Rainer Hellbach, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz,
Hamburg

15:30 – 15:45 Uhr
Regelungsbedarf zu psychischer Belastung am
Arbeitsplatz?
Norbert Breutmann, Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände

15.45 – 16:00 Uhr
Fünf gute Gründe für eine Anti-Stress-Verordnung
Andrea Fergen, IG Metall Vorstand, Frankfurt
16:00 – 17.00 Uhr
Podiumsdiskussion: Was bringt eine „Psych“-
Verordnung?
Moderation Detlev Horn-Wagner, Berlin
[...]

Grundsätze; Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(§§ 4 und 5 ArbSchG)

Mittwoch, 2. Oktober 2013 - 07:05

http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/TO/906/erl/26,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/26.pdf
(Punkt 26 zur 906. Sitzung):

[...] Durch zwei Änderungen im Arbeitsschutzgesetz soll klargestellt werden, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungen bei der Arbeit bezieht und der Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten umfasst. [...]

Auszug aus dem nun verständlicher gewordenen Arbeitsschutzgesetz:

§ 4 – Allgemeine Grundsätze

Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
  7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
  8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

§ 5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

So weit der Auszug aus der kürzlich vom Bundestag nachgebesserten Version des Arbeitsschutzgesetzes, die wohl spätestens im Jahr 2014 in Kraft treten wird. Abs. 3 Punkt 6 ist nach Aussage des BMAS nur eine Klarstellung bereits bestehenden Rechts. Dass das eine Klarstellung ist, ergibt sich u.A. bereits im Jahr 2009 aus der Antwort des Bundestages auf eine Petition:

[...] Das BMAS [führt] im Wesentlichen aus, dass es die Auffassung des Petenten teile, dass das Thema Psychischen Belastungen unabdingbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes sei. [...]

Dass das neue Arbeitsschutzgesetz keine neue Regeln einführt, sondern nur bestehende Regeln klarstellt, wird auch von den Arbeitgebern bestätigt:

[... es gilt,] dass der Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen hat, ob eine Gefährdung durch psychische Belastung besteht.

Zur Klarstellung dieses bereits heute geltenden Grundsatzes soll das ArbSchG in § 5 Abs. 3 Nr. 6 künftig ausdrücklich um den Gefährdungsfaktor „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ergänzt werden. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 27. Juni 2013 verabschiedet. [...]

Auch die Begründung der Gesetzesänderung stellte die Klarstellung klar:

[...] Die Regelung dient der Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Die Anpassung zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis weiter zu steigern und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zurichten. Durch die Formulierung „bei der Arbeit“ wird deutlich gemacht, dass die Klarstellung nicht bezweckt, den Gesundheitszustand der Beschäftigten generell im Hinblick auf alle Lebensumstände zu verbessern. Schutzmaßnahmen werden dem Arbeitgeber weiterhin nur insoweit abverlangt, als Gefährdungen für die physische oder die psychische Gesundheit der Beschäftigten durch die Arbeit auftreten. [...]

Nachtrag (2013-10-09) aus arbeitstattstress.de: http://www.arbeitstattstress.de/2013/09/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung/

“Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen ist nun Pflicht” titelt das online-Fachmagazin SIFATipp in einem Artikel, der heute erschienen ist. Ich bin mir nicht sicher, ob die schreibenden Kollegen hier irren. Denn die Analyse der psychischen Belastungen war schon immer Bestandteil einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. ein Blick in die BGI/GUV-I 8700 (pdf) zeigt (Kap. 3.10). Und da die umfassende Gefährdungsbeurteilung immer schon Pflicht war, war es auch die Beurteilung psychischer Belastungen.

Schwere und langanhaltende Konsequenzen

Mittwoch, 2. Oktober 2013 - 06:37

Was Sie heute mit Nerven wie Drahtseilen bewältigen, könnte später teuer bezahlt werden müssen.

http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-16719-2013-10-02.html

[...] “Unsere Studie zeigt, dass normale psychosoziale Stressfaktoren schwere und langanhaltende physiologische und psychologische Konsequenzen haben können”, konstatieren [Lena] Johansson und ihre Kollegen. Solche stressreichen Ereignisse seien durchaus ein Risikofaktor für eine Demenz im höheren Alter. Denn Stress kann eine Reihe von physiologischen Reaktionen im Zentralnervensystem, Stoffwechsel, Immunsystem und dem Herz-Kreislaufsystem auslösen, wie sie erklären. Diese stressbedingten Veränderungen wiederum machen den Körper und speziell das Gehirn anfälliger für die Prozesse, die später zu Demenzerkrankungen führen. [...]

Siehe auch: BMJ Open 2013;3:e003142 doi:10.1136/bmjopen-2013-003142