Bayern: Arbeitsschutz ist Verfassungsschutz
Freitag, 6. September 2013 - 08:03
http://bayern.dgb.de/presse/++co++e27ecc44-0f0d-11e3-b645-00188b4dc422
[...] Der DGB Bayern setzt seine Verfassungsschutz-Kampagne mit dem sechsten Motiv „Verfassungswidrig – Arbeit darf nicht krank machen“ fort. Die Bayerische Verfassung stellt in Artikel 167 fest: „Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.“ [...]
[...]Artikel 167
- Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.
- Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.
- Die Verletzung von Bestimmungen zum Schutz gegen Gefahren und gesundheitliche Schädigungen in Betrieben wird bestraft.
[...]
Träumt schön weiter.