Bayern: Arbeitsschutz ist Verfassungsschutz

Freitag, 6. September 2013 - 08:03

http://bayern.dgb.de/presse/++co++e27ecc44-0f0d-11e3-b645-00188b4dc422

[...] Der DGB Bayern setzt seine Verfassungsschutz-Kampagne mit dem sechsten Motiv „Verfassungswidrig – Arbeit darf nicht krank machen“ fort. Die Bayerische Verfassung stellt in Artikel 167 fest: „Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.“ [...] 

 

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VerfBY1998rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

[...]

Artikel 167

  1. Die menschliche Arbeitskraft ist als wertvollstes wirtschaftliches Gut eines Volkes gegen Ausbeutung, Betriebsgefahren und sonstige gesundheitliche Schädigungen geschützt.
  2. Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.
  3. Die Verletzung von Bestimmungen zum Schutz gegen Gefahren und gesundheitliche Schädigungen in Betrieben wird bestraft.

[...]

Träumt schön weiter.


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