Schlagwort 'zwei Präventionen'

Mitbestimmung kaum Thema für die HK Hamburg

Montag, 25. November 2013 - 07:49

Die Handelskammer Hamburg bietet eine Broschüre Psychische Belastungen bei der Arbeit – Informationen für Unternehmen und eine Linkliste an. Die Titelseite der Broschüre ziert wieder eines dieser hochoriginellen Fotos gequälter Leute, in diesem Fall ein mit dem Kopf zwischen Betonklotz und Schreibtisch eingeklemmter Büromensch.

Aus der Broschüre:

Um psychische Belastungen der Mitarbeiter zu verringern und eine anhaltende Überbeanspruchung zu vermeiden, sind im Unternehmen zwei Ansatzpunkte möglich:

  • Maßnahmen auf betrieblicher Ebene:
    Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter durch den Abbau von Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz. Ziel ist es, ein möglichst gesundes und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld zu schaffen. (Verhältnisprävention).
  • Maßnahmen auf Mitarbeiterebene:
    Positive Beeinflussung des individuellen Verhaltens der Mitarbeiter bei Stress und deren Bewältigungsstrategien. Ziel ist es, Belastungen, sowohl aus dem privaten Umfeld als auch aus dem Arbeitsumfeld, abzubauen und Ressourcen zu stärken (Verhaltensprävention).

Man sollte hier nicht so tun, als ob Verhältnisprävention und Verhaltensprävention gleichrangig seien. Die Verhältnisprävention ist im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Verhaltensprävention ist die Kür. Man kann sich ja mal überlegen, warum der Gesetzgeber die Verhältnisprävention vorschreibt und nicht die Verhaltensprävention. Beide sind wichtig, aber in welchem der beiden Fällen hat der Arbeitgeber mehr Verantwortung zu tragen?

Zu den Maßnahmen auf betrieblicher Ebene (also vorwiegend Verhältnisprävention) zählt die HK auch:

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mitarbeiter

  • Betriebliche Ansprechpartner benennen
  • Anlaufstelle für psychisch belastete Mitarbeiter im Unternehmen schaffen
  • Externe Unterstützung anbieten, zum Beispiel Employee Assistance-Programme, Sozialberater
  • Webportale zur Information der Mitarbeiter über Maßnahmen und Programme, die zur Steigerung des psychischen Wohlergehens durchgeführt werden

Bei den betrieblichen Ansprechpartnern und den Anlaufstellen empfehle ich den Personal- oder Betriebsrat (in der Hoffnung, dass dort genügend Kompetenz aufgebaut wurde). Employee Assistance-Programme und Sozialberater sind häufig eher verhaltenspräventiv orientiert. Sie widmen sich also eher der individuellen Psyche der Mitarbeiter.

Eine wichtige verhältnispräventive Maßnahme wird von Arbeitgebern immer wieder gerne vergessen: Ehrliche Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibungen. Sie sind oft schon die halbe Miete, denn es ist einfach fehlbelastend, wenn Mitarbeiter ständig mehr Aufgaben haben, als diejenigen, die mit ihnen offiziell vereinbart wurden. So mancher Arbeitgeber möchte seine Mitarbeiter allerdings nicht für alle Aufgaben bezahlen, die sie erledigen und hat darum Schwierigkeiten, Jobs ehrlich zu beschreiben. Das ist meiner Erfahrung nach einer der häufigsten Gründe für psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz.

Als mitbestimmte Maßnahme nennt die HK Hamburg nur:

Betriebsvereinbarungen zu Sucht, Mobbing usw. schließen

Ansonsten sind die Arbeitnehmervertretung und ihre Mitbestimmung im Arbeitsschutz wider besseren Wissens kaum ein Thema ist für die HK, obwohl bei der Implementierung von Gefährdungsbeurteilungsprozessen die Mitbestimmung respektiert zu werden hat. Die Leser der Broschüre der HK erfahren nicht, dass Kriterien, mit denen zwischen Belastungen und Fehlbelastungen unterschieden wird, betriebsnah und mitbestimmt zu vereinbaren sind. Hier sind Betriebsvereinbarungen besonders wichtig, denn Unternehmen tun sich schon aus Haftungsgründen schwer damit, psychische Fehlbelastungen zu erkennen.

Dabei müssen Betriebsleitungen und Arbeitnehmervertretungen ja nicht jeden denkbaren Fall vorab behandeln. Sondern viel wichtiger ist es, in der Unternehmensorganisation Strukturen zu schaffen, mit denen Arbeitsplatzgruppen sinnvoll für eine Beurteilung psychischer Belastungen zusammengefasst werden können. Und für Projekte kann man schon in der Planungsphase im Rahmen des ohnehin erforderlichen Risikomanagements die möglichen Fehlbelastungen beschreiben. Daraus lassen sich dann blitzschnell Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Arbeitsplätze von Menschen erstellen, die in mehreren Projekten mitarbeiten. Es gibt dann weniger unangenehme Überraschungen, was nicht nur den Mitarbeitern gut bekommt, sondern auch den Projekten.

In manchen Betrieben gibt es bereits dauerhaft eingerichtete paritätische Kommissionen, in denen auch für Einzelfälle mitbestimmt zwischen legitimen Belastungen und gefährdenden Fehlbelastungen unterschieden werden kann. Solch eine Komission kann sich dann auch mit Überlastungsmeldungen befassen, die die Mitarbeiter abgeben. (Man glaubt es kaum, aber es gibt immer noch Betriebe, die auf Überlastungsmeldungen am Arbeitsschutz vorbei sofort mit Herunterstufung in eine niedrigere Tarifgruppe reagieren. Spätestens wenn solche Fehler dann noch in Arbeitsschutz-Audits verschwiegen werden, wird es Zeit für den Betriebsrat, korrigierend einzugreifen.)

Arbeitgeber können es auch besser als die HK Hamburg: Hier erinnere ich wieder einmal an eine Veröffentlichung der Arbeitgebervereinigung BDA: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung - Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber.

Link der HK Hamburg (nicht so gut): http://www.hk24.de/servicemarken/branchen/gesundheitswirtschaft/betrieb_gm/2455044/psychische_belastung_arbeitsplatz.html

Hansestadt Hamburg (schon besser): http://blog.psybel.de/kategorie/referenzen/behoerden/abs-hamburg/

Widerstand gegen Stress

Dienstag, 17. September 2013 - 07:24

http://www.hcc-magazin.com/gemeinsam-gegen-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz/10213

BMAS, BDA und DGB haben sich auf ein gemeinsames Grundverständnis zum Umgang mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt verständigt und in einer „Gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt“ festgehalten.

Dazu Arbeitsministerin von der Leyen:

„Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung ist ein großartiges Signal. Dass die Arbeitgeber und Gewerkschaften das wichtige Thema psychischer Arbeitsschutz gemeinsam voranbringen wollen, ist der beste Garant für einen wirksamen Schutz vor den zunehmenden psychischen Gefahren im Arbeitsalltag. Beide wissen exakt, wie es in den Betrieben und Branchen zugeht. Sie sind unmittelbar betroffen, wenn Krankheitstage aufgrund psychischer Belastung zunehmen oder sogar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in Rente gehen. Die Sozialpartner sind die besten Verbündeten für einen wirksamen Arbeitsschutz, denn die Konzepte sollen ja nicht nur alltagstauglich sein, sondern auch in den Betrieben gelebt werden. Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften werden nun auf einer gemeinsamen Basis Methoden und Wege erarbeiten, die Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken. Es zahlt sich sowohl für die Betriebe als auch die Menschen aus, den Schutz vor seelischen Gefahren ernst zu nehmen. Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz bleibt für das Bundesarbeitsministerium Schwerpunktthema. Die Sozialpartner können sich darauf verlassen, dass wir den Prozess mit aller Kraft unterstützen und insbesondere Forschung wie Information zum Thema psychische Gesundheit in der Arbeitswelt vorantreiben.“

Politik, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben zunächst die gesetzliche Pflicht zu beachten, Belastungen durch schädlichen Stress zu mindern.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen Stress und Burnout zu stärken ist eine feine Sache. Voraussetzung ist aber, dass das Arbeitsschutzgesetz von der Mehrheit der Arbeitgeber nicht mehr missachtet wird. Also lasst uns den Widerstand gegen Stress, Burnout und Rechtsbruch stärken.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat die Minderung von schädlichem Stress Vorrang. Das ist Verhältnisprävention. Individuelle verhaltenspräventive Maßnahmen wie die Steigerung der Widerstandsfähigkeit sind nachrangig. Wir haben hier eine Ministerin, die die Prioritäten im Arbeitsschutz nicht kennt. Kein Wunder, dass etwa 80% der Arbeitgeber unter solchen “rücksichtsvollen” Politikern ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutzgesetz ungestraft missachten und ihre Mitarbeiter dadurch einem unzulässig hohen Verletzungsrisiko aussetzen durften.

Angewandte Psychologie 2013

Dienstag, 13. August 2013 - 07:37

Kongress für angewandte Psychologie, 2013
Berlin, 2013-11-21

Interessant insbesondere: http://www.psychologenkongress.de/2013/abstracts.html#a14

Abstract zum Workshop
„Psychische Belastung in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz“
Referent: Dipl.-Psych. Roland Portuné [Leiter DGUV-Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt“, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie]

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist in Deutschland seit 1996 gesetzlich gefordert, der Stand der Umsetzung jedoch immer noch defizitär. Betrieblich überwiegen verhaltenspräventive Maßnahmen. Um das Thema nicht noch weiter auf die individuelle Ebene zu verlagern, muss das Potenzial bedingungsbezogener Interventionen stärker ausgeschöpft werden. [...]

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

Abgehängter Arbeitsschutz

Samstag, 20. Juli 2013 - 14:20

In http://www.arbeitstattstress.de/2012/06/gesundheitsvorsorge-im-betrieb/ fragte Stephan List vor einem Jahr zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement:

… Warum ist dieses Thema eigentlich nicht bei der Arbeitssicherheit “aufgehängt”? Haben sich die Sicherheitsfachkräfte da “abhängen” lassen, freiwillig oder unfreiwillig? …

Die Frage müsste häufiger gestellt werden. Parallel dazu versucht das FDP-geführte Wirtschaftsministerium mit Werbung für die betriebliche Gesundheitsförderung und einem Präventionsförderungsgesetz das CDU-geführte Ministerium für Arbeit (usw.) abzuhängen, das wohl noch immer nicht weiß, wie man die Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch wirklich durchsetzt.

Selbst Ursula von Leyen zufolge hält sich nur ein Drittel der Unternehmen in Deutschland an die Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes, aber – wie List berichtet – einer Studie von EuPD Research zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (hier wird auf Haufe Bezug genommen) zufolge wollen drei Viertel der befragten Betrieben bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt haben. Gesundheitsmanagement hat ja auch einfach mehr Sex als die dröge Arbeitssicherheit und der anspruchsvolle Arbeitsschutz mit seinem (so behauptet es zumindest die Bundesarbeitsministerin) “knallharten Strafkatalog”. Aus diesem Katalog ist allerdings wohl noch keines der Unternehmen, die den Einbezug psychischer Belastungen in ihren Arbeitsschutz ausbremsen dürfen, bestraft worden. Der Katalog ist ein Popanz.

Nach meinem Eindruck dominiert im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) die bei Arbeitgebern beliebtere Verhaltensprävention, mit der sich Unternehmen dann vorzeigbar fürsorglich den einzelnen Mitarbeitern widmen können. Netterweise werden dabei auch gerne außerbetriebliche Probleme der Mitarbeiter angesprochen, damit deutlich gezeigt werden kann, dass psychische Erkrankungen nicht nur durch fehlbelastende Arbeitsplätze entstehen.

Zum Geschäft des Gesundheitsmanagements passt, dass für die Zertifizierung von Gesundheitsmanagementsystemen jetzt nach Standards wie die DIN SPEC 91020 geworben wird. Der Standard entstand im PAS-Verkahren, also ohne den bei anständigen Normen besser gesicherten Konsens der von dem Standard betroffenen Interessenten. Bevor die Show mit dem Gesundheitsmanagement startet, müssen die Arbeitgeber ihre Hausaufgaben doch erst einmal im Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Im Gesundheitsmanagement und in der Gesundheitsförderung dominiert die Verhaltensprävention, obwohl die Regeln des modernen Arbeitsschutzes seit 1996 der Verhältnisprävention den Vorrang geben, bei der man Probleme im Bereich der von den Arbeitsbedingungen ausgehenden psychischen Belastungen nicht so einfach in die “Eigenverantwortung” und “Eigenvorsorge” der Arbeitnehmer abschieben kann, die sich dann auch noch selbst gegen die Selbstausbeutung wehren sollen, die von ihnen erwartet wird.

Die korrekte Maßnahmenhierarchie schmeckt vielen Arbeitgebern nicht. Mit den verkehrten Prioritäten in ihrem Gesundheitsmanagement, in dem der Arbeitsschutz und somit die Arbeitsschützer nur eine Nebenrolle spielen, lässt sich dann das werbewirksame Employer Branding viel einfacher betreiben. Die Regeln des Arbeitsschutzes ziehen dabei dann nicht mehr so viel Aufmerksamkeit auf sich.

Abgrenzungthesen

Samstag, 4. Mai 2013 - 15:03

http://www.gesundheitberlin.de/download/Abgrenzungsthesen.pdf

Joseph Kuhn, Trutz Kayser

erschienen in: sicher ist sicher, Zeitschrift für Arbeitsschutz, November 2001, S. 519-521

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung – Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis

Das Verhältnis zwischen Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung war immer ein schwieriges Verhältnis, geprägt von gegenseitiger Kritik, von wechselseitigem Unverständnis, von Konkurrenz und neuerdings von manchmal schwerfälligen Kooperations- und Integrationsbemühungen. Im folgenden sollen dazu einige Anmerkungen gemacht werden, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Ansätze etwas deutlicher zu bestimmen. [...]

 
http://www.dnbgf.de/bgf-themen/recht-leitlinien.html (Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung)

Rechtsgrundlagen

Anders als der Arbeitsschutz, der durch eine Reihe konkreter gesetzlicher Vorgaben geregelt wird, beruht betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) derzeit lediglich auf einer allgemeinen, auf Freiwilligkeit basierenden Rechtsgrundlage. § 20 Sozialgesetzbuch V ermöglicht den Krankenkassen ein Engagement in der BGF. Der Paragraph sagt jedoch nichts darüber aus, welche Methoden und Instrumente zur Anwendung gelangen sollen, noch gibt er an, auf welche Arbeitstätigkeiten sich BGF bezieht. Auf der Grundlage dieser Regelung lassen sich Möglichkeiten ableiten, den gesetzlichen Handlungsspielraum flexibel, kreativ und zielführend auszugestalten. Dabei gilt jedoch immer, dass BGF in Ergänzung, nicht in Konkurrenz zum Arbeitsschutz steht. [...]

 
http://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=bvpg&snr=8938

Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung gehören zusammen – Dokumentation der Statuskonferenz BGF erschienen
02.07.2012

Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz weisen zahlreiche Schnittstellen auf. Aus diesem Grund ist eine stärkere Vernetzung dieser beiden Sektoren dringend geboten. Im Rahmen des 32. Internationalen Kongresses für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A) im vergangenen November verdeutlichte die Statuskonferenz der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V., wie eine engere Kooperation gelingen kann und in welchen Bereichen Verbesserungspotentiale liegen. Die Dokumentation zur Konferenz ist nun erschienen. [...]

 
http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/bgf.htm

[...]
Ziele: Betriebliche Gesundheitsförderung zielt darauf ab, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen. Dadurch wird das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und gefördert. Das schließt Unfall- und Krankheitsverhütung ein, will aber darüber hinaus die Kräfte des einzelnen stärken und all das, was bei der Arbeit fit hält bspw. eine inhaltlich befriedigende Tätigkeit.

Ansatzpunkte: Gesundheitsförderung nimmt in erster Linie die Arbeitsbelastungen ins Visier. Aber auch gesundheitsschädigende Verhaltensweisen der Beschäftigten können bspw. durch Rückenschulen, Kurse zur Stressbewältigung, Ernährungsberatung usw. positiv beeinflusst werden. So findet eine Verknüpfung von verhältnis- und verhaltensorientierter Prävention statt. [...]

Für ergo-online.de ist die betriebliche Gesundheitsförderung ein um Verhaltensprävention ergänzter Arbeitsschutz. Es gibt keine Schnittmenge zwischen BGF und Arbeitsschutz, sondern der Arbeitsschutz ist eine Teilmenge des BGF.

 
http://www.presse.dak.de/ps.nsf/sbl/9019C877D28F7790C1257220004EB04B

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Sie ergänzt damit den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz im Rahmen der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. In Abgrenzung zum Arbeitsschutz beruht betriebliche Gesundheitsförderung auf dem freiwilligen Engagement aller betrieblichen Akteure. [...]

 
http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/praevention/gesundheitsfoerderung/

Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung

Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat den Erhalt und die umfassende Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zum Ziel. Es entwickelt und etabliert Strukturen und Prozesse im Sinne einer gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz.

In diesem Sinne stellt es eine Ergänzung und Unterstützung des klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar und leitet an, wie in systematischer Form alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten aufeinander bezogen und zielgerichtet im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiter entwickelt werden können.

Es finden sich zahlreiche Handlungshilfen und Anleitungen zum Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, darunter das vom StMAS entwickelte “Ganzheitliche Betriebliche Gesundheitsmanagementsystem (GABEGS)” und der “Handlungsleitfaden zum Behördlichen Gesundheitsmanagement”, der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen herausgegeben wird (siehe Link: Arbeitsschutzmanagementsysteme).

Die wichtigsten Akteure im Management zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind die Arbeitgeber und die Beschäftigten, unterstützt durch betriebsärztliche und sicherheitstechnische Expertise. Die wichtigsten überbetrieblichen Akteure sind die Krankenkassen (auf der Grundlage von § 20 SGB V), die Unfallversicherungsträger (auf der Grundlage von § 14 SGB VII) und die Arbeitsschutzbehörden. [...]

Wenigstens beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zählen auch die Beschäftigten zu den wichtigsten Akteuren.

 
Über http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a860-gesundheit-im-unternehmen.html

[...] Der gesetzlich verbindliche Arbeitsschutz ist im Unternehmen erfolgreich installiert. Auf dem Weg hin zu einem „gesunden Betrieb“ beginnen Unternehmen darüber hinaus mit Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. [...] Die betriebliche Gesundheitsförderung ist möglichst kontinuierlich zu einem betrieblichen Gesundheitsmanagement auszubauen, das mit Aktivitäten des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements verzahnt ist, um das Ziel eines „gesunden Betriebes“ zu erreichen. [...]

Die Arbeitsgruppe Betriebliche Gesundheitsförderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt also, zunächst den Arbeitsschutz sicherzustellen, sich danach um die Gesundheitsförderung zu kümmern und diese dann zu einem Gesundheitsmanagement auszubauen.

 
Siehe auch:

Chance in B5aktuell verpasst

Samstag, 20. April 2013 - 23:32

Im Samstagsforum (http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/samstagsforum/samstagsforum108.html) von B5aktuell (Bayerischer Rundfunk) stellte der BR-Nachrichten-Redakteur Daniel Pokraka heute die Frage:

Schlechte Stimmung am Arbeitsplatz – was tun?

Termindruck, Konkurrenzkampf und schlechte Laune – jeder zweite Deutsche empfindet seinen Berufsalltag als hektisch und verbissen. Was kann ich gegen schlechte Stimmung am Arbeitsplatz tun? Wie gehe ich mit schwierigen Chefs und Kollegen um? Wer hilft mir, wenn alles zu viel wird? Antworten auf diese Fragen gibt Dominik Hammer, Arbeitspsychologe beim TÜV Süd in München. Das Samstagsforum. Um 11:20 Uhr und um 13:20 Uhr auf B5 aktuell.

 
Dominik Hammer antwortete, dass es eine Stresszunahme durch rasant zunehmende Arbeitsverdichtung mit den neuen Medien ab 1998 gebe. “Da gab’s dann Handy, Email; da kam richtig diese Tsunami.” Verdichtung ist, wenn man anfängt, Dinge gleichzeitig zu tun. Das führt zur Überforderung. Und Überforderung führt zu Stress. Hammer schließt sein Outlook, wenn er nicht unterbrochen werden will und arbeitet linear, “weil das Multitaskink, das Simultane eben nicht hinhaut.”
        Wenn man nicht mehr weiterkommt, dann gibt es die Überlastungsanzeige an den Vorgesetzten. Viele tun das nicht, obwohl sie es tun sollten, weil sie Angst haben. Im Prinzip läge es irgendwann in der Verantwortung des des Mitarbeiters, “Stop” zu sagen. Man müsse in das gespräch mit dem Vorgesetzten gehen.
        Man kann sich auch außerhalb fachliche Hilfe holen. Zunächst sind Betriebsärzte Ansprechpartner und Arbeitspsychologen. Je nach Schweregrad kann man in eine Praxis gehen. Wenn es schon körperliche Symptome gibt, dann sollte man iunbedingt zum Arzt gehen.
        Das kurze Interview konzentrierte sich zwar in der für viele Journalisten leichter zu handhabbaren Weise auf das Verhalten der von psychischer Fehlbelastung Betroffenen, aber Hammer stellte auch klar: “Manchmal sind die Verhältnisse so, dass man bei aller Verhaltensschulung und bei allen Möglichkeiten trotzdem nicht ‘rauskommt. Dann muss man an den Verhältnissen ansetzen, am Thema Arbeitsorganisation, Abläufe, flexible Arbeitszeit.”
        BR-Nachrichten-Redakteur Daniel Pokraka fragte dann noch, was passiert, “wenn man sagen muss, ich hab’ alles versucht, ich hab’ probiert Arbeitsabläufe zu verändern, ich hab versucht, meine Kollegen irgendwie zu ändern, ich hab’auch versucht, mich selber zu ändern…” Dominik Hammer empfiehlt, mit dem Arzt zu entscheiden, wie es weitergeht.

Der Tenor des Interviews ist leider, dass immer noch die einzelnen Arbeitnehmer den Schwarzen Peter haben. Schade, dass Dominik Hammer nicht darauf hinwies, dass die Verantwortung für die Veränderung von Arbeitsabläufen zu Minderung psychischer Fehlbelastungen beim Arbeitgeber liegt. Dazu hatte ich in arbeitundgesundheit.de noch etwas Passendes gefunden (http://blog.psybel.de/gefaehrdungsbeurteilung-als-lohnendes-betaetigungsfeld-fuer-arbeitnehmervertretungen/):

[...]
Gesundheitsschutz: Besser mit System als von Beschwerde zu Beschwerde

Betriebs und Personalräte kennen es nur zu gut: Kollegen klagen über Probleme am Arbeitsplatz, zum Beispiel über Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Vorgesetzten, möchten aber aus Unsicherheit und Angst heraus nicht, dass der Betriebs- oder Personalrat tätig wird. Und die Arbeitgeberseite? Welcher Betriebs- oder Personalrat kennt das nicht? »Nennen Sie mir Ross und Reiter, ansonsten sehe ich keinen Handlungsbedarf«.
[...]

Von einem Nachrichtenredakteur erwarte ich schon gar nicht mehr, dass er daran denkt und sich sich mit den Mängeln im Arbeitsschutz auskennt. Aber gerade ein Arbeitsspychologe des TÜV hätte auch in den knappen neun Minuten des Interviews auf die Rolle der Arbeitnehmervertretungen und die Pflichten der Arbeitgeber hinweisen können. Denn natürlich sind hier auch die Personal- und Betriebsräte wichtige Ansprechpartner für von mit psychischen Fehlbelastungen bedrängte Mitarbeiter. Hammer hat hier eine Chance zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Mängel im Arbeitsschutz und über die Pflichten der (oft noch nicht ausreichend kompetenten) Arbeitnehmervertretungen verpasst.

Podcast (Stand 2013-04-21): http://cdn-storage.br.de/mir-live/MUJIuUOVBwQIb71S/iw11MXTPbXPS/_2rc_H1S/_-9S/_Avp_Ak6/130420_1120_Samstagsforum_Schlechte-Stimmung-am-Arbeitsplatz—was-tu.mp3 (aufgerufen über http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/b5aktuell/mp3-download-podcast-samstagsforum.shtml#)

Stressprävention im Industriebetrieb

Montag, 11. Februar 2013 - 23:27

Stressprävention im Industriebetrieb, Vorstellung eines Präventionsprojekts von MAN („MAN-GO!“) und LMU-München (2010-08-03), Linkliste

  • Harald Gündel: Wann macht Arbeit krank – und wann hält Sie gesund?, http://www.bay-bezirke.de/downloads/246692da532ab74561a1b680f9136a81_11-02-17 Vortrag von Prof.Guendel.pdf
  • Peter Angerer: Stressprävention im Industriebetrieb, Vorstellung eines Präventionsprojekts von MAN und LMU-München, http://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/gfx/7CDDDB14E01CD8BCC12577AF004AC8D7/$file/Vortrag_Dr_Peter_Angerer.pdf
    Einen interessante Gegenüberstellung von Verhaltens- und Verhältnisprävention finden sie hier auf der Seite 8.
    Ein Nachteil (aus der Sicht vielleicht einiger Arbeitgeber) der Verhältnisprävention bleibt hier allerdings unerwähnt: Das für die Verhältnisprävention erforderliche Vorgehen macht Vorgänge und Fehler transparent, deren Dokumentation im Unternehmen aus rechtlichen Gründen möglicherweise lieber vermieden wird. Bei einer gut eingespielten Verhältnisprävention stellt sich dieses Problem nicht mehr, derzeit jedoch begehen noch viele Unternehmen im ganzheitlichen Arbeitsschutz Pflichtverletzungen und fürchten deswegen, dass sie dafür Verantwortung übernehmen müssen. (Das ist eine Situation, mit der - wie z.B. bei Steuerhinterziehung usw. - generell beim Übergang von einem rechtswidrigem zu einem korrekten Vorgehen geschickt umgegangen werden muss.)
  • http://www.lzg-bayern.de/man-go.html


    Umsetzung

    Planung und Vorbereitung des auf drei Jahre angelegten Projekts (Interventions-/Wartekontrollgruppendesign) in Abstimmung mit MAN-Management, Personalabteilung, Betriebsarzt, Betriebsrat und Meisterverein; Beginn 2006. “MAN-GO!” (die Abkürzung steht für die “MAN-Gesundheitsoffensive”) verfolgt einen verhaltens-und verhältnispräventiven Ansatz.

    Maßnahmen:

    • Vorstellung des Projekts bei der Zielgruppe (Segmentleiter und Stellvertreter, Gruppenleiter, Schichtvertreter). Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und während der Arbeitszeit möglich.
    • “Persönlicher Gesundheits-Check” mit eingehender Anamnese und motivierender
      Beratung zu relevanten Themen (z.B. Rauchen, Ernährung, Bewegung) bei Projektbeginn, nach einem und zwei Jahren. Ggf. Angebot einer weiterführenden medizinischen oder psychologischen Beratung.
    • Initiale Intervention: Zweitägiges Stressbewältigungstraining mit arbeits-und verhaltensmedizinischen Komponenten, durchgeführt in Kleingruppen. Zwei Auffrischungs-Sitzungen nach vier und acht Monaten. Rückmeldung häufig genannter Probleme an die Werksleitung, um strukturelle Veränderungen anzustoßen.
    • Vorstellung der Ergebnisse für Teilnehmer und Werksleitung, gemeinsame Planung von Verstetigungsschritten.

  • http://www.knp-forschung.de/bot_Seite3541.html

    … Begleitend fand ein jährlicher „Gesundheits-Check“ mit Befundrückmeldung und Lebensstilberatung statt. …

  • Peter Angerer: http://www.mh-hannover.de/fileadmin/kliniken/rehabilitation/KoReFo/Aktuelles/Vortraege_Werkstattgespraech/34.VortragRehabilitation23.11_08k.pdf


    Interventionsformen:

    • “Primary intervention” = verhältnispräventiv
      - Veränderung der Arbeitsbedingungen(z.B. Entscheidungsspielraum, Unterstützung durch Kollegen)
    • “Secondary intervention” = verhaltenspräventiv
      - z.B. Stressprävention vor ernsthaften Gesundheitsschäden
    • “Tertiary intervention”
      - Bereits erkrankte Mitarbeiter erhalten erleichterten Zugang zum Gesundheitssystem

  • https://www.google.de/search?q=Stressprävention+im+Industriebetrieb
  • https://www.google.de/search?q=”Peter+Angerer”+Stress+Verhalten+Verhältnis
  • https://www.google.de/search?q=Stress+”MAN-GO”+Angerer+Betriebsrat

Erste Veröffentlichung: 2010-12-31. Im Hinblick auf die Beratung von Unternehmen durch die hier erwähnten Fachleute habe ich diesen Beitrag aktualisiert.

B·A·D Resilienzworkshop

Dienstag, 15. Januar 2013 - 20:48

http://www.bad-gmbh.de/de/unternehmen/forschung.html


Forschungsprojekt “Resilienz”

In Krisen und schwierigen Lebensphasen ist unsere psychische Widerstandsfähigkeit gefordert. Lässt sich diese Stärke, die in der Psychologie mit “Resilienz” bezeichnet wird, gezielt entwickeln?

Sind Workshops und Beratungsangebote dafür geeignete Wege? Diesen und weiteren Fragen geht die B·A·D GmbH aktuell in einem Forschungsprojekt in Kooperation mit dem Bereich Wirtschaftspsychologie der Universität Duisburg-Essen nach.

Evaluiert wurde ein eigens entwickeltes Angebot, eine Kombination aus einem eintägigen Workshop und bis zu fünf persönlichen Praxisberatungen zur gezielten, nachhaltigen Förderung von Resilienz, als der Fähigkeit, Krisensituationen zu bewältigen und mit erweiterten Ressourcen daraus hervorzugehen. Hierzu gehören u.a. die Förderung von Kompetenzen im Umgang mit privaten und beruflichen Veränderlichkeit, Stärkung persönlicher und emotionaler Stabilität, sowie Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen.

180 Teilnehmer/innen (Mitarbeiter/innen, Führungskräfte) beteiligten sich an drei Zeitpunkten im Rahmen einer Längsschnittstudie und füllten die teilstandardisierten Fragebögen aus. Die Erhebung ist abgeschlossen, aktuell befindet sich das Projekt in der Auswertungsphase. Ersten Ergebnissen liegen im September [2012] vor.

Studie: http://www.bad-gmbh.de/de/shop/erfolgsfaktor_personal/produktinformationen/resilienz_studie.html

 
Ich habe dann Bedenken gegen Verhaltensprävention im Betrieb, wenn dort die Verhältnisprävention zu kurz kommt. Stimmt die Mischung zwischen beiden Präventionsansätzen, dann ist der Resilienzaufbau bei Mitarbeitern und Führungskräften eine hilfreiche Maßnahme in einer glaubwürdigen betrieblichen Gesundheitsförderung.

Rein gefahrenorientierte Vorgehensweise

Montag, 19. November 2012 - 06:41

http://www.uni-oldenburg.de/verwaltung/betriebsarzt/download/Infoschreiben_BGM_11-05-18-1.doc, B·A·D GmbH, 2011-05:

Betriebliches Gesundheitsmanagement – So gehen Sie es an

Wie erreicht man einen nachhaltigen Unternehmenserfolg? Zunehmend mehr Unternehmen erkennen die wirtschaftliche Notwendigkeit eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Nur wer dauerhaft die richtigen Rahmenbedingungen schafft, um die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen und zu fördern, kann im Wettbewerb bestehen. …

… auf Dauer versprechen eine rein gefahrenorientierte Vorgehensweise oder Einzelmaßnahmen keinen Erfolg. Gefragt ist vielmehr ein systematisches, ganzheitliches Vorgehen. Mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement schaffen Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen für eine bessere physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Es gilt Potenziale zu erschließen, mit denen sich Fehlzeiten senken, die Zufriedenheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz erhöhen oder das Image der Organisation verbessern lassen.

Daraus resultieren entsprechende betriebswirtschaftliche Effekte: Unternehmen, die sich aktiv um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter kümmern, sind produktiver und damit besser für den Wettbewerb gerüstet. …

Beim Unterschied zwischen dem freiwilligen Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) und dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz scheint letzterer gefahrenorientierter zu sein, aber wenn Sie sich die Präsentation der B·A·D durchlesen, dann verstehen Sie, dass auch das BGM vorwiegend der Minderung schädlicher Auswirkungen von Gefährdungen widmet. Der eigentliche Unterschied liegt darin, dass B·A·D im BGM vorwiegend die Verhaltensprävention beschreibt, während der Arbeitsschutz verhältnispräventiv arbeitet. Dieser Unterschied wird bei den Anbietern von BGM kaum thematisiert.

Eine rein gefahrenorientierte Vorgehensweise mag nicht reichen, aber das berechtigt Unternehmen noch lange nicht dazu, auf die gesetzlich vorgeschriebene gefahrenorientierte Vorgehensweise zu verzichten. BGM kann ohne Arbeitsschutz nicht funktionieren. Ohne gute Arbeitsschutzprozesse ist BGM nicht glaubwürdig. Interessanterweise liest man davon wenig bei B·A·D - obwohl B·A·D Anteile (2007: 70%) an 3Cert hat, der ersten Zertifizierungsgesellschaft für OHSAS 18001 in Deutschland. Allerdings lag der Anteil an von 3Cert erteilten Zertifikaten für OHSAS im Jahr 2011 nur bei 1%.
http://www.3cert.de/images/stories/internetversion.pdf

Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsphilosophie implementieren vor allem global agierende Unternehmen Arbeits- und Gesundheitsschutzsysteme auch an diesen Standorten und fordern den Nachweis von Arbeits- und Gesundheitsschutz von ihren Lieferanten.

Regelwerke: Unsere Kundenverteilung (3Cert, 2011)

  • ISO 9001: 44%
  • qu.no/KPQM: 28%
  • ISO 9001 + MAAS: 18%
  • QEP: 6%
  • Personalzertifizierung: 3%
  • OHSAS: 1%

(Hervorhebungen nachträglich eingetragen)

Die von B·A·D kräftig in den Markt gepuschte DIN SPEC 91020 konnte im Jahr 2011 natürlich noch nicht dabei sein.

Ungewohnte Transparenz

Samstag, 10. November 2012 - 10:20

Das wachsende Interesse der Unternehmen und der Zertifizierungsgesellschaften an einem an der DIN SPEC 91020 orientierten Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) könnte als Zeichen dafür dargestellt werden, dass OHSAS 18001 zu stark auf die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz fokussiere und die Gesundheit der Mitarbeiter (Prävention) vernachlässige.

Sollte Ihnen das bei der Werbung für die DIN SPEC 91020 als Argument begegnet sein, so ist das eine irreführende Falschdarstellung. Denn es geht nicht um den Grad der Prävention, sondern um die Art der Prävention. Prävention wird sowohl im Arbeitsschutz wie auch im BGM betrieben. Während jedoch beim Arbeisschutz der Fokus auf der Verältnisprävention liegt, dominiert beim BGM die Verhaltensprävention.

Ein Grund dafür, dass viele Unternehmer die Verhaltensprävention gegenüber der Verhältnisprävention bevorzugen, könnte sein, dass die Verhältensprävention Führungsstile auf den Prüfstand stellt und in Bereichen der Mitarbeiterführung eine Tranzparenz erzeugt, die für manche Führungskräfte ungewohnt ist. Das könnte insbesondere von weniger mitbestimmungsaffinen Arbeitgebern als ein Angriff auf die unternehmerische Freiheit verstanden werden.

Zum BGM siehe auch: http://blog.psybel.de/gesundheitsmanagement-als-schleier/

Zur Verhaltens- und Verhältnisprävention im BGM siehe auch: http://blog.psybel.de/moderne-it-arbeitswelt-gestalten/#VFS