Schlagwort 'Zertifizierungsgeschäft'

Was sind die Zertifikate für Foxconn wert?

Sonntag, 19. Mai 2013 - 02:08

http://bazonline.ch/digital/mobil/Drei-FoxconnArbeiter-begehen-Selbstmord/story/17298225 (Baseler Zeitung)

Drei Foxconn-Arbeiter begehen Selbstmord

Aktualisiert am 18.05.2013

In China haben sich wieder drei Angestellte des Apple-Zulieferers Foxconn in den Tod gestürzt. Er steht seit einer Selbstmordserie im Jahr 2010 unter Beobachtung. [...]

 
http://www.ishn.com/articles/print/95850-factory-certification-schemes-pose-danger-to-safety-health-profession

[...] One startling revelation in the FLA reports was that two of the three audited factories – Fu Tai Hua Industrial Co. Ltd’s plants in Guanlan and Longhua, China – are “OHSAS 18001 certified” despite having no functioning health and safety programs whatsoever. The certification was reportedly awarded by the Swiss-based SGS (Societe Generale de Surveillance), which has U.S. offices in New Jersey. [...]

Suche: https://www.google.com/search?q=Apple+Foxconn+”OHSAS+18001″

 
Schlampige Audits kommen auch in Deutschland vor. Solche Audits sind eine Farce. Es gibt zum Beispiel Zertifizierungsgesellschaften, die ihre Zertifikate für OHSAS 18001 auch an solche Betriebe vergeben, bei denen offensichtlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht über OHSAS 18001 Bescheid weiß und weder in externe noch in interne Audits eingebunden ist. Auch haben die Führungskräfte kein Ahnung. Diese Zertifizierer sind an den Arbeitnehmern und an der Mitbestimmung überhaupt nicht interessiert, obwohl bei OHSAS 18001 die Arbeitnehmer die eigentlichen “Kunden” sind.

Die DAkkS müsste hier die Kontrolleure strenger und insbesondere proaktiver kontrollieren. Die Zertifizierer scheinen sich derzeit noch ziemlich sicher zu fühlen, das ihre Audits nicht in Frage gestellt werden. Vielleicht würde es auch helfen, wenn die DAkkS den Betriebsärzten, den behördlichen Aufsichtspersonen, den Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften Grundlagen über gute Audits zu OHSAS 18001 vermitteln könnte oder einen leicht zugänglichen Weg für Beschwerden anbieten könnte.

Zertifikatsmühlen

Dienstag, 9. April 2013 - 12:04

“Certificate Mills” ist anscheinend ein vorwiegend von einem amerikanischen Grantler verwendeter Begriff für nichtakkreditierte Zertifizierungsgesellschaften, aber für alle Fälle merke ich mir diese wohl von “Diploma Mills” inspirierte Sprachschöpfung. (Die kommt zu “Badge on the Wall” dazu.) Denn ich kenne in Deutschland akkreditierte Zertifizierer, die nachlässig auditieren. Solange die Betriebsräte noch nicht aufgewacht sind, wird es nachlässige Audits geben.

Das liegt an der Struktur des derzeitigen Zertifizierungs- und Auditgeschäftes: Gerade bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen, die die Arbeitnehmer schützen sollen, sind die Arbeitnehmer selbst in der Praxis kaum an der Kontrolle beteiligt. Ihnen fehlt dazu in der Regel auch das erforderliche Wissen: Sie wissen oft sogar nicht, was ihnen hier an Wissen fehlt, weil sie die Wichtigkeit ihrer Mitbeteiligung an Audits nicht verstehen. Und so können Auditoren und Auditierte ohnen kritische Fragen eine harmonische Zusammenarbeit pflegen.

Compliance-Risiken messbar machen

Dienstag, 2. April 2013 - 07:12

http://martin-mantz.de/deutsch/presse/aktuelles/compliance-risiken-messbar-machen.html

[...] Ziff. 4.5.2 der ISO 14001/OHSAS 18001 verlangt die regelmäßige Bewertung der Einhaltung „rechtlicher Pflichten“ und anderen Anforderungen. Internationale Konzerne investieren aus guten Gründen viel in ihr Compliance-Management. [...]

Unternehmen, die psychische Belastungen nicht mitbestimmt in ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) einbezogen haben, halten ihre “rechtlichen Pflichten” nicht ein. Trotzdem werden sie zertifiziert, selbst wenn der Betriebsrat beim Zertifizierungsaudit nicht mitwirken kann und so unter den Augen der Auditoren in der Ausübung seiner Mitbestimmungspflicht nach § 89 BetrVG beeinträchtigt wird.

DIN lite 91020

Montag, 1. April 2013 - 11:11

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann auch Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten. Die DIN SPEC 91020 ist jedoch ein Standard zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, der gemäß DIN ausdrücklich keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt bereits Standards wie OHSAS 18001, ILO-OHS und OHRIS. Weiterhin ist in diesem Bereich eine ISO 45001 in Arbeit.

Im Gegensatz zu einer richtigen Norm entstand die DIN SPEC 91020 ohne die bei richtigen Normen erforderliche Konsensbildung. Als Maßnahme gegen die “versehentliche” Darstellung des Standards als “DIN Norm”, soll es nun Überlegungen geben, die DIN SPEC 91020 in DIN lite 91020 umzubenennen.

Weiterhin wird im DIN überlegt, wie Versuchen entgegengewirkt werden kann, die DIN lite 91020 mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verbindung zu bringen.

 
März 2014: Ich habe mich geirrt. Der DIN-Verein versucht, zu verstecken, dass die DIN SPEC 91020 nicht für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt.

OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel

Samstag, 12. Januar 2013 - 08:10

http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsschutzmanagement

… Bei öffentlichen Ausschreibungen sind AMS [Arbeitsschutzmanagementsysteme] immer ein Joker, ebenso wie bei Verhandlungen mit der Versicherung oder der Bank. Vor allem, wenn sie das OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel ziehen können. Sie wissen ja: Durch Basel II hängt die Kreditwürdigkeit vom Rating ab, das vom Unternehmen Sicherheit verlangt. Und die bieten Sie ja, im wahrsten Sinne des Wortes. …

(Link nachträglich eingetragen)

Der “Joker” funktioniert leider auch bei der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Die LASI-Veröffentlichung 54 kann sie dazu verleiten, im naïven Vertrauen auf Zertifikate unkritisch zu prüfen.

 
Frank Romeike: Risikomanagement, Solvency II: Überblick sowie Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, ISSN 1861- 6704 Praktische Arbeitsmedizin. 2009; 15: 8-14, http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa15_04_2009/pa15_04_2009_solvency_ii.pdf

… Indirekt wird Solvency II sowie die MaRisk (VA) auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit haben. Die Überwachung des Arbeitsschutzes erfolgt in Deutschland in einem dualen System durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Trotzdem könnten die Regelungen der Versicherungsträger aus der Privatwirtschaft einen Quasi-Basisstandard für das Arbeitsschutzmanagement bilden. Besonders deutlich werden die Auswirkungen von Standards im Risikomanagement bei einer Verknüpfung der Risikomanagement-, Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem (IMS). Durch Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen ist – im Vergleich zu einzelnen, isolierten Managementsystemen – ein schlankeres, effizienteres Management möglich. …

Für Arbeitgeber kann es darum wichtig sein, zumindest ein formal gut aussehendes AMS vorweisen zu können. Vor diesem Hintergrund kommt Angaben zur Qualität des AMS in den Geschäftsberichten der Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Bedeitung zu. Vielleicht behindern hier haftungsrechtliche Aspekte in Unternehmen die ehrliche und offene Diskussion über Mängel in Arbeitsschutz (z.B. fehlender Einbezug der psychischen Belastungen). Es gibt Unternehmen, die sogar in ihrem für die Öffentlichkeit bestimmten Geschäftsbericht schlicht unwahre Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Politik erleichterte Missachtung des Arbeitsschutzes seit 1996

Samstag, 5. Januar 2013 - 14:00

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/048/1304854.pdf

Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode
Drucksache 13/4854 (zu Drucksache 13/4756)
12.06.96
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 13/3540,13/4337,13/4756 -
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien
Bericht der Abgeordneten Manfred Grund, Konrad Gilges, Annelie Buntenbach, Dr. Gisela Babel und Petra Bläss …

… Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. erinnerten daran, daß sie den in der letzten Wahlperiode vorliegenden Gesetzentwurf, der den Arbeitsschutz nicht verbessert, sondern allenfalls bürokratisiert hätte, gestoppt hätten. Mit Genugtuung bewerte man, daß die Bundesregierung nun einen wesentlich vereinfachten, verschlankten und entbürokratisierten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt habe. Positiv sei insbesondere, daß die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers auf ein angemessenes Maß zurückgeführt worden seien. Zudem sei für kleine Betriebe, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigten, ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet. Ferner werde auf die Einsetzung neuer bürokratischer Arbeitsschutzgremien verzichtet. Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. machten deutlich, daß es ihnen nicht darum gehe, den Arbeitsschutz soweit wie möglich zu reduzieren; vielmehr gehe es der Fraktion der F.D.P. im Bereich des Arbeitsschutzes nicht um mehr, sondern um bessere Regeln. Man wolle nicht den Arbeitsschutz auf dem Papier immer weiter reglementieren und perfektionieren, sondern seine Umsetzung in der Praxis fördern und verstärken. …

(Siehe auch: http://blog.psybel.de/arbeitsschutzgesetz-im-bundestag/)

Wie sieht nun die Praxis im Arbeitsschutz seit 1996 aus? Die FDP beteiligte und beteiligt sich besonders engagiert an einem Projekt, die Missachtung des Arbeitsschutzes großzügig zu erleichtern. So ist es bis heute möglich, dass Unternehmen ohne ganzheitlichen Arbeitsschutz von überforderten Gewerbeaufsichten immer noch bestätigt wird, ihr Arbeitsschutz sei vollständig in Ordnung. Das liegt zum Teil wohl auch daran, dass Aufsichtspersonen frühere Versäumnisse zugeben müssten, wenn sie gründlich arbeiten würden. Auf dieser Basis können Prüfer und Geprüfte natürlich verständnisvoll miteinander auskommen. Dabei ist es hilfreich, dass man die Beurteilungs- und Dokumentationspflichten des Unternehmers ziemlich vergessen kann.

“Systemkontrolle”: Die FDP setzt (zusammen mit den Arbeitgebern) auf die Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen innerhalb der Privatwirtschaft. In der Folge ist auch die privatwirtschaftlich organisierte Vorzeige-Kontrolle (also das das Zertifizierungsgeschäft) im Bereich des Arbeitsschutzes so konstruiert, dass sie gut aussieht, aber die Arbeitnehmer nicht wirklich schützt. Allerdings verdienen einige Leute mit ihren ritualisierten Kontrollen einiges Geld. Auditoren und Auditierte kommen auch hier gut miteinander aus, und die Betriebsräte sind ahnungslos genug, dass sie die Harmonie des Geschäftes nicht stören.

Es überwiegen interne Audits (Manchmal auditieren Auditoren dabei ihre eigene Arbeit) und Zertifizierungsaudits (Auditoren werden von den Auditierten bezahlt). Dass darüberhinaus Kunden ihre Lieferanten beispielsweise nach OHSAS 18001 auditieren, ist zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis haben Kunden kein Interesse, die wirklichen Arbeitsbedingungen bei ihren Lieferanten zu verstehen und eventuell einen kostengünstigen Anbieter zu verlieren.

Seit 1996 ermöglicht eine verlogene und unredliche Politik fast aller etablierten Parteien genau die Anarchie, die heute im Arbeitsschutz herrscht.

Betriebsratsmitglieder müssen Auditoren werden

Dienstag, 1. Januar 2013 - 09:56

http://www.bad-gmbh.de/de/presse/pressemeldungen/meldung/artikel/arbeitsschutz-reduziert-unfallzahlen-und-erkrankungen.html

… Als erstes europäisches Unternehmen hat die B·A·D GmbH ihre „Gefährdungsbeurteilung” nach DIN EN ISO/IEC 17020 [„Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“] akkreditieren lassen. Dabei wird regelmäßig nachgewiesen, dass u. a. die Qualifikation der Mitarbeiter, die verwendeten Arbeitshilfen und Standards sowie die qualitätssichernden Maßnahmen lückenlos ineinander greifen. Für die Beurteilung der Gefährdungen gemäß Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes bieten die B·A·D-Experten verschiedene Leistungsmodule an, die unter anderem die Erfüllung der Dokumentationspflicht und Auflistung des Handlungsbedarfes mit Maßnahmenvorschlägen enthalten sowie eine Online-Gefährdungsbeurteilung über das Portal PreSys 2.0.

 

http://www.dakks.de/content/neue-din-en-isoiec-170202012-für-inspektionsstellen-übergangsregelung-der-dakks

Neue DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Inspektionsstellen: Übergangsregelung der DAkkS
07.09.2012

Die Revision der Norm DIN EN ISO/IEC 17020 „Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“ ist mit Veröffentlichung der englischen Originalfassung im März 2012 sowie der deutschen Übersetzung im Juli 2012 abgeschlossen. …

 

Dieses Zertifizierungsgeschäft wird mir langsam unheimlich. Die B·A·D schwingt sich hier als Inspektionsstelle zu einer Autorität auf, die ihre eigene Arbeit nach den von der B·A·D ohne die für anständige Normen erforderliche Konsensbildung in den Markt gedrückte Maßstäben (z.B. DIN SPEC 91020) inspiziert.

Mit dem Zertifizierungsgeschäft im Arbeitsschutz (schon öfter Thema in diesem Blog) kommt auf Betriebsräte eine Herausforderung zu. Die meisten Betriebsräte haben das noch nicht verstanden. Man könnte fast meinen, dass die Sperrigkeit diese Themas nicht ganz unbeabsichtigt ist.

Daher besteht im behördlich überwachten Arbeitsschutz die Gefahr, dass Unternehmen überforderten Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften irgendwelche von Zertifizierern und Inspektionsstellen ausgestellten Dokumente vorzeigen werden, die kaum einer wirklich durchgelesen hat, und schon hören die mit zu vielen Inspektionen überlasteten behördlichen Aufsichtspersonen auf, kritisch hinzusehen. (Die LASI-Veröffentlichung 54 könnte dazu anregen.)

Es geht mehr und mehr um formale Normenerfüllung als um das egentliche Ziel: Schutz der Arbeitnehmer. Es gibt leider Beispiele für nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen, die ganz offensichtlich wichtige Vorgaben dieses Standards nicht berücksichtigen, aber trotz dieser Mängel zertifiziert wurden und die Zertifizierung nun verwenden, um Kritik an der Qualität ihres Arbeitsschutzmanagementsystems abzuwehren.

Vielleicht bleibt Betriebsräten nichts anderes übrig, ein oder zwei Mitglieder basierend auf der ISO 19011 wenigstens zu internen Auditoren ausbilden zu lassen. In den Unternehmen auditieren sich nämlich die auditierten Arbeitsschutzabteilungen zu häufig selbst. Schon das dürfte nicht passieren, aber es passiert eben doch. Ich hoffe, dass im Zweifelsfall Richter in Einigungsstellen oder in den Gerichten selbst verstehen, dass Betriebsratsmitglieder solche Trainings benötigen, um in den Betrieben mit den internen Auditoren des Arbeitgebers Auditoren auf Augenhöhe zu gelangen.

Darüber hinaus müssen Betriebsräte (‘tschuldigung, natürlich auch Personalräte) verstehen, was der Arbeitgeber und Zertifizierungsgesellschaften bei Zertifizierungsaudits (ISO 17021) miteinander aushandeln. Zu wenige Arbeitnehmervertretungen versuchen, an diesen Audits mitzuwirken. Sie kommen nicht einmal auf die Idee, dass sie sogar ein Recht dazu haben könnten.

Das ganze Standardisierungszeug wirkt auf Betriebsräte (und nicht nur auf sie) ziemlich bürokratisch, theoretisch und kompliziert. Leider aber hilft es den Arbeitgebern, die Kritikfähigkeit von Arbeitnehmervertretungen zu beeinträchtigen. Dagegen kann man aber etwas tun.

WARNING: DIN SPEC 91020 is not a safety standard!

Samstag, 17. November 2012 - 15:23

Update 2015-12:

As with BS PAS 1010:2011, the German certification industry uses the DIN SPEC 91020 to introduce such a “standard light” to occupational health and saftey. On December 2015 the DAkkS accredits CABs who issue certificates for “health management”. Even though DIN SPEC 91020 is not a safety standard, I fear that it will misused for claims of certified enterprises to have a certified OH&S management.

 

Update 2014-10:

The PAS procedure is described here: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633. But DIN changed the content of that page. Previously (2012-08-17), DIN clearly stated that requests to create a DIN SPEC for OHS would be rejected: “Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.” However, DIN doesn’t mention that anymore (since mid 2013). Seemingly, the DIN wants to drive their SPEC-business ahead in the first place.

For the CWA procedure you still will find that warning.

For the PAS procedure, the Hamburg University offers the original version.

 


DIN SPEC 91020 is a helpful Publicly Available Specification (PAS) for Occupational Health Management (OHM). However, the specification does not apply to Occupational Health and Safety (OH&S).

The DIN SPEC 91020 has been initiated by B·A·D, a private company operating in the occupational health market. Later a working group had been established (2012-05):

In http://www.beuth.de/en/technical-rule/din-spec-91020/153182508, “Environmental protection, Occupational safety, Safety DIN-SPEC-91020″ is misleading. A DIN SPEC is a Publicly Available Specification. This is why DIN categorically rejects applications for DIN SPECs related to work safety. (“Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.”)

Also, “management requirements such as quality, OHS and environmental protection” in http://www.din.de/cmd?level=tpl-artikel&menuid=49589&cmsareaid=49589&cmsrubid=56731&menurubricid=56731&cmstextid=170285&2&languageid=en is misleading, even though that page had been published by DIN. The DIN SPEC 91020 is not “OHS”. It is “OH” only. It does not have the same rank as ISO 9001 and ISO 14001. For safety you rather want to use standards like OHSAS 18001 or ILO-OSH.

DIN claims: “DIN also saw to it that operational health management systems already on the market were taken into account in the new DIN SPEC 91020 and that all stakeholders in the field were involved in the development process.” This is quite wrong. Actually, the most important stakeholders had been ignored. Strangely, even though the standard is about the health of employees, representatives of employees were not involved in the development process.

 


DIN lite

B·A·D’s clever promotion (German and English) of the DIN SPEC 91020: http://www.bad-gmbh.de/fileadmin/user_upload/BAD InForm 03/HTML/files/assets/basic-html/page11.html

… The major difference between OSH management systems and occupational health management is that the former covers risks at the workplace but OHM is generally about preserving or promoting employees’ health. …

At the first glance, preserving or promoting employees’ health sounds well intended. That was the old approach which too often also interferes with the employees’ private life. That is why the european guidelines on work safety took a different approach. In accordance with these guidelines, standards like OHSAS 18001 aim at preserving or promoting healthy workplaces.

 
http://www.bad-gmbh.de/fileadmin/user_upload/BAD InForm 03/HTML/files/assets/basic-html/page12.html

… Why a DIN SPEC?

Dr Andrea Fluthwedel commented that one of DIN’s goals was to ensure protection targets were met, including those in the fields of consumer protection, safety and environmental protection. “We work in cooperation with a whole range of interest groups, including political representatives, businesses, NGOs, users, religious institutions, trade unionists, social accident insurance institutions and testing bodies – essentially, anyone interested in standards. So you can imagine it’s not always easy to reach a consensus,” she said.

The first DIN SPECs came on the scene in the mid-1990s, with the aim of getting innovative products to market quickly. The process can take three years, from the application until the final document. As Dr Fluthwedel explained: “A DIN SPEC isn’t a standard, it’s a specification. …

Read this carefully. This means: “The goals of regular standards are to ensure protection targets were met, including those in the fields of consumer protection, safety and environmental protection. However, in case of a DIN SPEC some of the interest groups (e.g. trade unionists) can be neglected. That is why for a DIN SPEC, DIN explicitely excludes goals in the fields of consumer protection, safety and environmental protection. Consequently, DIN SPEC 91020 is not a safety standard!”

Interestingly, of all the relevant interest groups, the workers and their representatives had been excluded from working on this specification for the safety of workers. You can imagine that this makes it much easier to reach a consensus.

 
http://www.bad-gmbh.de/fileadmin/user_upload/BAD InForm 03/HTML/files/assets/basic-html/page13.html

… There were already various documents concerning OHM – one from B·A·D GmbH, one from TÜV Nord and OHSAS [sic!] 18001 – and they all had to be taken into consideration. …

As for e.g. communication, the definition of incidents, risk management, incident investigation and management responsibility, OHSAS 18001 seems to be more advanced. The focus on workplace health is much stronger than in case of the DIN SPEC 91020. This is specially important if it comes to mental workload issues: Instead of workers seeing the shrink, the shrink looks at their workplace. Thus, OHSAS 18001 doesn’t interfere too much with the lifestyle of employees.

Of course it took more time to develop OHSAS 18001, but as the relevant interested parties had been involved, acceptance is better than for a standard driven into the market mainly by employers. As a side effect of weak consensus building, comparing OHSAS 18001 and DIN SPEC 91020 can help to understand which parts of OHSAS 18001 do not go down well with employers.

Conclusion: Use OHSAS 18001 (or ILO-OSH etc.) for OH&S management. On top of that, DIN SPEC 91020 can be a nice add on. DIN SPEC 91020 alone does not meet the requirements of safety management systems.

Leistungs und Verhaltenskontrolle: DIN SPEC 91020

Freitag, 16. November 2012 - 19:55

Damit es von vorneherein klar ist:

  • HAWARD ist nicht HARWARD.
  • Eine DIN SPEC ist keine DIN-Norm.

http://www.pressebox.de/pressemitteilung/dqs-gmbh-deutsche-gesellschaft-zur-zertifizierung-von-managementsystemen/Audit-Spezialist-DQS-kooperiert-mit-HAWARD-Software-Tool-zu-Betrieblichem-Gesundheitsmanagement/boxid/555739

DQS jetzt Premium-Partner der HAWARD®-Initiative
(PresseBox) (Frankfurt am Main/Wittorf, 16.11.2012) Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH) hat eine Premium-Partnerschaft mit HAWARD® unterzeichnet. Die HAWARD®-Initiative zählt zu den wichtigsten themen- und zielgruppenspezifischen Marketing-, Vertriebs- und Kommunikationsplattformen für Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Themenumfeld des ganzheitlichen, nachhaltig wirkenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Für Katrin Schiller, DQS-Produktmanagerin für BGM, gehen von der Zusammenarbeit wichtige Impulse für den Markt aus: „Wir verfolgen beide das Ziel, in Führungsetagen das Bewusstsein für Maßnahmen zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern zu schärfen, und die Integration eines Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems in die strategische Unternehmensausrichtung zu fördern“. Katrin Schiller war an der Ausarbeitung der DIN SPEC 91020 beteiligt, einer Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die die Anforderungen an ein ganzheitliches BGM festlegt und als Basis für eine Zertifizierung dient.

Um Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen zu unterstützen und sie zur Zertifizierungsreife zu führen, hat HAWARD® jetzt HAWARD® BGM interaktiv vorgestellt, die erste Software in Deutschland für ein ganzheitliches, systemisches Betriebliches Gesundheitsmanagement. Die umfassenden Anleitungen und Mustervorlagen zur Einführung, Organisation und Dokumentation eines BGM basieren auf den Inhalten und Qualitätskriterien der DIN SPEC 91020. Dazu Katrin Schiller: „HAWARD® BGM interaktiv gibt Unternehmen die Möglichkeit, an Hand von Fragen alle Kriterien der Spezifikation sukzessive „abzuarbeiten“. Eine Übersichtsliste lässt den Bearbeitungsstatus der einzelnen Anforderungen erkennen, wodurch die Software auch zu einem interessanten Projektmanagementwerkzeug für BGM wird.“ Eine spezielle Fragenliste mit den von der DQS herausgearbeiteten Kernkriterien, so die DQS-Gesundheitsexpertin, gebe Aufschluss über den Grad der Zertifizierungsreife. Eine Erfüllung dieser Kernkriterien ermöglicht bereits eine erste Zertifizierung.

Die Roadshow HAWARD® BGM interaktiv kann noch in folgenden Städten besucht werden:

29.11.2012, 14:00 – 17:00 Uhr, München, InterCity Hotel München, Bayerstraße 10, 80335 München

04.12.2012, 14:00 – 17:00 Uhr, Frankfurt am Main, InterCity Hotel Frankfurt, Poststraße 8, 60329 Frankfurt am Main

Anmeldung erforderlich über www.haward.de/…

Fragen zur BGM-Zertifizierung beantwortet katrin.schiller@dqs.de.

Es ist schon irgendwie faszinierend, wie von interessierten Kreisen die DIN SPEC 91020 vorangetrieben wird. In anständigen Normengremien setzen sich die unterschiedlichen Interessenten an einer Norm zusammen, um im Konsens gemeinsam eine von den verschiedenen Seiten akzeptierte Norm zu erarbeiten. Die DIN SPEC 91020 wird dagegen mit den verschiedenen Tricks des Marketings in die Unternehmen gedrückt. Und andere Geschäfte hängen sich dann gleich ‘dran.

Dort, wo die Personal- und Betriebsräte schon aufgewacht sind, wird vor dem Einsatz dieser Software nicht nur in Gesundheitsfragen mitbestimmt, sondern nun geht es auch um Datenschutz und um die mögliche Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit technischen Mitteln (§ 87 (1) 6 BetrVG).

 
Die Software basiert übrigens u.A. auf einer “Alchimedus® Methode” von Sascha Kugler: http://www.alchimedus.de/alchimedus.html. Da können trockene Themen wie Arbeitsschutz natürlich kaum mithalten. Das Alchimedus® Management versichert, keiner Lehre oder Sekte anzuhängen noch diese zu befürworten oder zu unterstützen (http://www.alchimedus.de/position.html?&C=nder%C3%83%C2%9F&L=0). Siehe auch: https://www.google.de/search?q=Alchimedus-methode+Persönlichkeitsanalyse und http://www.alchimedus-coachingerfolg.de/index.php?id=150.

Zertifizierung für ISO 18001?

Sonntag, 11. November 2012 - 11:11

Suchen Sie mal:
- https://www.google.de/search?q=”iso+18001″+arbeitsschutz
- https://www.google.de/search?q=”iso+18001″+”occupational health”

So geht’s zu im Zertifizierungsgeschäft, nicht nur am 11. November.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/arbeitsschutzmanagement-ohsas-18001/