Schlagwort 'Risikomanagement'

OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel

Samstag, 12. Januar 2013 - 08:10

http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsschutzmanagement

… Bei öffentlichen Ausschreibungen sind AMS [Arbeitsschutzmanagementsysteme] immer ein Joker, ebenso wie bei Verhandlungen mit der Versicherung oder der Bank. Vor allem, wenn sie das OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel ziehen können. Sie wissen ja: Durch Basel II hängt die Kreditwürdigkeit vom Rating ab, das vom Unternehmen Sicherheit verlangt. Und die bieten Sie ja, im wahrsten Sinne des Wortes. …

(Link nachträglich eingetragen)

Der “Joker” funktioniert leider auch bei der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Die LASI-Veröffentlichung 54 kann sie dazu verleiten, im naïven Vertrauen auf Zertifikate unkritisch zu prüfen.

 
Frank Romeike: Risikomanagement, Solvency II: Überblick sowie Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, ISSN 1861- 6704 Praktische Arbeitsmedizin. 2009; 15: 8-14, http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa15_04_2009/pa15_04_2009_solvency_ii.pdf

… Indirekt wird Solvency II sowie die MaRisk (VA) auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit haben. Die Überwachung des Arbeitsschutzes erfolgt in Deutschland in einem dualen System durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Trotzdem könnten die Regelungen der Versicherungsträger aus der Privatwirtschaft einen Quasi-Basisstandard für das Arbeitsschutzmanagement bilden. Besonders deutlich werden die Auswirkungen von Standards im Risikomanagement bei einer Verknüpfung der Risikomanagement-, Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem (IMS). Durch Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen ist – im Vergleich zu einzelnen, isolierten Managementsystemen – ein schlankeres, effizienteres Management möglich. …

Für Arbeitgeber kann es darum wichtig sein, zumindest ein formal gut aussehendes AMS vorweisen zu können. Vor diesem Hintergrund kommt Angaben zur Qualität des AMS in den Geschäftsberichten der Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Bedeitung zu. Vielleicht behindern hier haftungsrechtliche Aspekte in Unternehmen die ehrliche und offene Diskussion über Mängel in Arbeitsschutz (z.B. fehlender Einbezug der psychischen Belastungen). Es gibt Unternehmen, die sogar in ihrem für die Öffentlichkeit bestimmten Geschäftsbericht schlicht unwahre Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Risikomanagement bei der Lufthansa

Mittwoch, 24. Oktober 2012 - 08:20

http://gesundheitspolitik-forum.de/download.php?download=lecture&id=271

11. Nationales DRG-Forum plus
Berlin, 29. März 2012
Risikomanagement
Flugkapitän Manfred Müller
Leiter Flugsicherheitsforschung Lufthansa
Dozent für Risikomanagement Hochschule Bremen

Wenn eine Branche zur Risikominderung aufmerksam mit dem Thema der psychischen Belastungen umgehen muss, dann sind das die Fluggesellschaften. Ich hatte das Glück, diesem Vortrag von Manfred Müller zusehen und zuhören zu können. Ich war etwas überrascht, dass die Präsentation im Internet verfügbar ist. Andererseits ist sie nur die Hälfte des Vergnügens.

Psychosocial Risk Management

Samstag, 11. August 2012 - 08:50

Psychosocial Risk Management Excellence Framework
http://www.prima-ef.org/index.html

BAuA über PRIMA-EF:
http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Partner-und-Programme/PRIMA-EF/Ergebnisse.html

PRIMA-EF Buch

The European Framework for Psychosocial Risk Management: PRIMA-EF

PRIMA-EF Broschüre

Leitlinien zum Europäischen Handlungsrahmen für Psychosoziales Risikomanagement
(Druckfassung bestellbar unter info-zentrum@baua.bund.de)

PRIMA-EF Faktenblätter

Faktenblatt 1: Psychosoziales Risikomanagement – Europäisches Rahmenwerk: Zentrale Aspekte (PDF-Datei, 390 KB)

Faktenblatt 2: Psychosoziales Risikomanagement – Europäisches Rahmenwerk: Unternehmensebene (PDF-Datei, 398 KB)

Faktenblatt 3: Psychosoziales Risikomanagement – Europäisches Rahmenwerk: Makro-Ebene (PDF-Datei, 393 KB)

Faktenblatt 4: Sozialen Dialog fördern – Psychosoziales Risikomanagement voranbringen (PDF-Datei, 394 KB)

Faktenblatt 5: Wahrnehmung psychosozialer Risikofaktoren unter europäischen Akteuren (PDF-Datei, 399 KB)

Faktenblatt 6: Soziale Verantwortung von Unternehmen und psychosoziales Risikomanagement am Arbeitsplatz (PDF-Datei, 407 KB)

Faktenblatt 7: Europäische und Internationale Standards zu psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz (PDF-Datei, 403 KB)

Faktenblatt 8: Beurteilung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz (PDF-Datei, 395 KB)

Faktenblatt 9: Gute Praxis bei Interventionen zu Stress am Arbeitsplatz (PDF-Datei, 389 KB)

Faktenblatt 10: Gute Praxis bei Interventionen zu Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz (PDF-Datei, 394 KB)

Mitbestimmung hilft der der Projektplanung

Dienstag, 31. Januar 2012 - 00:51

http://www.fr-online.de/wirtschaft/psychische-belastung-regeln-gegen-den-stress,1472780,11507006.html

… Schwammiger sind die Vorschläge für Angestellte: Beschäftigte würden oft von einem Projekt ins nächste gejagt, meint Urban. Künftig sollten Betriebsräte und Angestellte bei Projektlaufzeiten mitreden dürfen. Auch die Zahl der parallel laufenden Projekte solle begrenzt werden. …

Das Mitreden geht jetzt schon. Es ist schon längst Pflicht. Hier kennen viele Betriebsräte und Personalräte ihre Pflichten noch nicht gut genug.

Es ist ja auch im technischen Arbeitsschutz so, dass bei Änderungen beispielsweise in der Produktion beurteilt werden muss, ob es neue Gefahrenstoffe und Gefährdungen gibt. Da kann man nicht bis zu irgendeinem jährlich stattfindenden Beurteilungsritual warten. Genau so ist das bei der Projekt und Prozessplanung. Auch hier hat die Arbeitgeberin gar keine Wahl: Sie muss beurteilen, ob von Projekten und Prozessen Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter wirken können, und zwar bevor diese Wirkung auftritt. Wie diese Beurteilung stattfindet, wird von der Arbeitnehmervertretung mitbestimmt. Dabei geht es nicht nur um “Projektlaufzeiten”, sondern um die gesamte Projektplanung. Das hilft den Projekten auch geschäftlich.

Bei mir ist die Mitbestimmung bei Projekten und Prozessen schon länger ein Thema. Die Nutzung eines vorhandenen Risikomanagements spart außerdem Kosten im Arbeitsschutz. Wo es aber kein Risikomanagement gab, sondern Mogeln, Frickelei und Durchwursteln, kann nun der Arbeitschutz helfen, dass Projekte und Prozesse in Zukunft professioneller geplant werden. Dazu werden innovative und kreative Arbeitnehmervertretungen gebraucht.

Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 27. Januar 2012 - 20:57

Bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung gibt es einen großen Spielraum. Nicht ohne Grund ist das Arbeitsschutzgesetz nur ein Rahmengesetz, das betriebsnahe Lösungen ermöglicht. Es macht keinen Sinn, sich gegen betriebsfremde Gängelei zu wehren, dann aber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nur auf bereits bekannte Lösungen zu vertrauen. (In vorgegebene Lösung flüchten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch, wenn sie sich gegenseitig nicht vertrauen.) Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier nicht kreativ sind, dann werden ihnen irgenwann einmal doch wieder fremdbestimmte Vorschriften übergestülpt, über die sie dann jammern, obwohl sie sich das selbst eingebrockt haben.

Einige Punkte, auf die Arbeitnehmervertretungen achten sollten:

Gleichartige Arbeitsbedingungen: Es ist organisatorisch und ökonomisch sinnvoll, für gleichartige Arbeitsbedingungen eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Achten Sie jedoch bei der Gestaltung der Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung darauf, dass auf spezielle Gefährdungen einzelner Arbeitsplätze oder Untergruppen von Arbeitsplätzen fallweise auch mit speziellen Gefährdungsbeurteilungen reagiert werden kann.

Gefährdungsbeurteilungen von Prozessen: Berauben Sie sich in einer BV zur Gefährdungsbeurteilung nicht der Möglichkeit, zusätzlich zu den Gefährdungsbeurteilungen, die Arbeitsplatzgruppen zugeordnet sind, auch Prozesse zu beurteilen. Mir sind hier noch keine Beispiele bekannt, aber eigentlich ist das eine logisch nachvollziebare Lösung, mit der die Nachteile der Zusammenfassung von Arbeitzplätzen kompensiert werden kann.

Gefährdungsbeurteilungen von Projekten: Gute Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung von Projekten sind mir auch nicht bekannt. Aber auch eine solche Gefährdungsbeurteilung kann, kostengünstig aufbauend auf dem ohnehin notwendigen Risikomanagement von Prozessen, die Nachteile eines konventionellen Ansatzes der Zusammenfassung von Arbeitzplätzen kompensieren.

BV-Gestaltung als Projekt der Arbeitnehmervertretung: So eine Betriebsvereinbarung entsteht nicht von selbst. Das ist viel Arbeit auf oft ziemlich unbekanntem Terrain, und zwar zusätzlich zur täglichen Arbeit der Arbeitnehmervertretung. Planen Sie diese Arbeit und nehmen sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Lassen Sie sich die Planung durch einen Beschluss im Betriebs- oder Personalrat absegnen. Die Planung ist besonders bei teilfreigestellten Arbeitnehmervertretern sehr wichtig.

(Dieser Artikel ist vielleicht noch nicht ganz abgeschlossen.)

Leitlinien für Arbeitgeber

Sonntag, 10. Juli 2011 - 13:09

http://osha.europa.eu/de/topics/stress/advice_for_employers

Arbeitgeber sind durch die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Gesundheit und Sicherheit in der EU zu einem arbeitsbedingten Stressmanagement verpflichtet. Diese Richtlinie und ihre Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten ordnen arbeitsbedingten Stress eindeutig dem gesetzlichen Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu. Es wird darin die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass mit Stress auf dieselbe logische und systematisch Art und Weise umgegangen wird wie mit anderen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen. Dazu soll das Risikomanagementmodell mit besonderem Schwerpunkt auf Präventivmaßnahmen eingesetzt werden.

Die Dokumente „Framework agreement on work-related stress“ (Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingten Stress) [2004] und „Framework agreement on harassment and violence at work“ (Rahmenvereinbarung über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz) bieten Arbeitgebern in der EU ebenfalls einen Anhaltspunkt im Umgang mit Stress am Arbeitsplatz. Darüber hinaus haben Mitgliedstaaten ihre eigenen praktischen Leitlinien verfasst und Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Stress, Gewalt und anderen psychosozialen Risiken eingeführt. …

(Link zu vkm-baden.de und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)

 
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/F34021191161CA40C12574F00040C7F3
Interpretation der BDA:

Psychische Belastung – psychische Erkrankung
Eine geregelte Arbeit fördert die psychische Gesundheit:

Bei psychischer Belastung sind die großen Unterschiede individueller Beanspruchung hinsichtlich unterschiedlicher persönlicher Eignung zu berücksichtigen. Kein Arbeitsplatz kann so gestaltet werden, dass alle Arbeitnehmer ohne Fehlbeanspruchung daran tätig werden können, was die Bedeutung der Personalauswahl unterstreicht. …

… Nach Auffassung der Krankenkassen ist ferner der Umstand, dass heute [??] viel mehr über Depressionen und depressive Verstimmungen allgemein bekannt ist …

… Ungeachtet der Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen Arbeitsinhalten und psychischen Erkrankungen ist der Umgang mit Mitarbeitern mit auffälligem Verhalten in den Unternehmen ein an Bedeutung wachsendes Handlungsfeld. …

(Links und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)

Tätigkeitsstrukturanalyse

Donnerstag, 7. April 2011 - 07:58

Die Tätigkeitsstrukturanalyse kann auch eine Struktur für die Gefährdungsbeurteilung bieten.

http://www.daimler.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_40453_42McH4?name=WS_6_Arbeitspolitik_DaimlerAG_Spies.pdf
Arbeitspolitik in der Daimler AG (Jörg Spies).

Mitbestimmung am Beispiel der Tätigkeitsstrukturanalyse

  • Information und Beteiligung des Betriebsrates
  • Information und Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter
  • Methode muss Anonymität der Daten gewährleisten
  • Kein Abgleich mit der Zeiterfassung der Mitarbeiter
  • Daten die Personenbezug haben werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt und werden nach Projektabschluss gelöscht
  • Keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Mitarbeiter
  • Plausibilitäts- und Praktikabilitätsprüfung der Ergebnisse
  • Kommunikation veränderter Tätigkeitsstrukturen an Mitarbeiter

Schon mal drüber nachgedacht?

  • Tätigkeitsstrukturanalysen,
  • Aufgabenbeschreibungen,
  • Prozessbeschreibungen,
  • Projektbeschreibungen,
  • Projektretrospektiven

generieren ohne viel Zusatzaufwand Daten, auf denen Gefährdungsbeurteilungen aufbauen können, wenn man von Anfang an daran denkt. Die letzten beiden Punkte sind besonders hilfreich, wenn Mitarbeiter in einer “Matrix” arbeiten. Es kann dann schwierig werden, Arbeitsplätze und Gefährdungssituationen unter “gleichartigen Arbeitsbedingungen” zusammenzufassen. Die vom Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen ausgehenden Gefährdungsrisiken ergeben sich dann aus sich für Prozess- und Projektplanungen ergebenden Gefährdungsbeurteilungen, die wiederum auch beim Risikomanagement für Prozesse und Projekte weiterhelfen.

Weiter bei Jörg Spies:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
    • § 80 rechtzeitige und umfassende Information über alle Maßnahmen
    • § 87 Abs. 1 Nr. 6: Mitbestimmung bei Einsatz technischer
      Einrichtungen zur Datenermittlung, insbes. wenn
      Rückschlussmöglichkeit auf einzelne Mitarbeiter besteht
    • § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrecht bei der Gestaltung von
      Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
    • §111 Betriebsänderung (Organisation, Methoden, Verfahren)
  • Tarifvertrag ERA
  • Gesamtbetriebsvereinbarungen „betrieblichen Vorschlagswesen“, „kontinuierlicher Verbesserungsprozess“ und „ERA“
  • MPS- und TOS-Methodenhandbücher

Es geht um Arbeitspolitik. Hier greift außerdem auch noch die ganze Mitbestimmungspflicht (Gestaltungsimperativ) beim Einbezug der psychisch wirksamen Belastungen (mental workload nach ISO 10075) in den Arbeitsschutz.