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Arbeitgeber loben Merkel

Mittwoch, 24. September 2014 - 09:10

http://www.gesamtmetall.de/gesamtmetall/meonline.nsf/id/News-GIP-21-2014_DE-Bundeskanzlerin-Anti-Stress

22. September 2014

Dulger: Arbeitgeber begrüßen Merkels Absage an eine Anti-Stress-Verordnung

Anti-Stress-Verordnung hilft keinem Betroffenen

Berlin. Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger begrüßt die deutliche Absage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an eine Anti-Stress-Verordnung. “Die Absage der Bundeskanzlerin ist erfreulich. Eine Anti-Stress-Verordnung hilft keinem Betroffenen”.

Dulger erinnerte daran, dass Arbeitgeber, Gewerkschaften und das Bundesarbeitsministerium erst vor einem Jahr in einer gemeinsamen Erklärung beschlossen hätten, zunächst wissenschaftliche Grundlagenforschung zu unterstützen.

“Wir begrüßen auch die Aussage, dass Unternehmen nicht mit weiteren Regulierungen rechnen müssen”, so Dulger weiter. An dieser Aussage werde man die Arbeit der Bundesregierung in den kommenden Monaten messen.

 
In der von Dulger genannten gemeinsamen Erklärung steht:

[...] Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält die rechtlichen Grund­lagen für einen umfassenden Arbeitsschutz in Deutschland grundsätzlich für ausreichend. Es wird jedoch im Verlauf der zweiten Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie prüfen, inwieweit es im Lichte neuer Erkenntnisse Regelungs­bedarf im Bereich arbeits­bedingter psychischer Belastung gibt. [...]

 
Zur zweiten Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (http://www.gda-portal.de/de/pdf/GDA-Dachevaluation_Abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2):

[...] Empfehlung für die nächste Periode

Aus der Sicht der Dachevaluation kann das neue übergeordnete Ziel ‚Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes‘ (ORGA) am ehesten mit den vorhandenen in der ersten GDA-Periode entwickelten Instrumenten evaluiert werden. Die Fortschritte und Entwicklungen des ersten Ziels sind voraussichtlich im Rahmen der Strategieperiode 2013 bis 2018 überprüfbar. Es handelt sich um kurz- und mittelfristig erreichbare Ziele (im Sinne von Zeiträumen von 1 – 3 bzw. 3 – 5 Jahren). Viele der dort erhobenen Daten werden sich voraussichtlich mit den Daten, die in der ersten Strategieperiode erhoben wurden, verknüpfen lassen. [...]

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist die zweite Arbeitsperiode die die im Jahr 2018 endende “Strategieperiode”. Dass schließt aber nicht aus, dass die Prüfung im Verlauf der zweiten Arbeitsperiode schon vorher zur Erleuchtung des Gesetzgebers beitragen könnte. Eine Durchführungsverordnung zur Stärkung der behördlichen Aufsicht beim Einbezugs psychischer Belastung in den Arbeitsschutz der Betriebe könnte sich dabei als sinnvoll erweisen, ohne dass von den Arbeitgebern zu befolgende Regeln und Vorschriften geändert werden müssten. Wichtig wäre in der Gewerbeaufsicht ein beschleunigter Kompetenz- und Ressourcenaufbau. Regelungsbedarf gibt es aus meiner Sicht auch zur Verbesserungen der Qualifizierung der Arbeitsschutzakteure (einschließlich der Arbeitnehmervertretungen) und der Umsetzung des §87 BetrVG.