Schlagwort 'Orientierungshilfen'

Neue Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Sonntag, 14. Juli 2013 - 18:06

 

2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/

 


IAG Report 1/2013
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen -
Tipps zum Einstieg

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26149

Leseprobe:

[...] Wenn man sich mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beschäftigt, stellt man schnell fest, dass psychische Belastungen mit Fragebögen erfasst werden oder in dem Beschäftigte beobachtet und interviewt werden. Das finden viele technisch orientierte Präventionsfachleute merkwürdig. Sie wünschen sich ein Gerät zur Messung der psychischen Belastungen. Ähnlich wie man ein Schallpegelmessgerät in einen Raum halten kann, wäre es doch schön, man hätte ein Gerät, das man an einen Arbeitsplatz hält und das dann einen Stresswert anzeigt. Solch ein Gerät würden sich zwar viele wünschen, doch leider gibt es das nicht und wird es vermutlich auch nie geben. Warum gibt es also ein solches Gerät nicht und warum werden psychische Belastungen mit Fragebögen oder sogenannten Beobachtungsinterviews erfasst?

Betrachten wir einmal drei Beispiele etwas genauer. Die Beispiele sind häufig genannte psychische Belastungen. [...]

Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat das ganze Heft in diesem Stil geschrieben. Wem das zu simpel ist, kann ja auf einen im November erscheinenden 400seitigen Wälzer warten oder sich durch mein Blog kämpfen - und trotzdem doch schon einmal von der Verfasserin lernen, wie man Leuten das Thema vermittelt, die bisher im Arbeitsschutz nur wackelnde Schemel, schwebenden Lasten, ätzende Chemikalien, hohen Spannungen usw. kannten. Schade, dass es das Heft nicht schon vor fünf Jahren gab, als ich selbst für die Betriebsratsarbeit in das Thema einstieg.

 
Siehe auch:

Buch: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Sonntag, 14. Juli 2013 - 17:52

Erich Schmidt:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, Erfahrungen und Empfehlungen
1. Auflage, November 2013
ca. 400 Seiten
ISBN 978-3-503-15439-5

Vom Verlag:

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Bei dieser sogenannten Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.

Das vorliegende Fachbuch vermittelt dazu Erfahrungen und Empfehlungen, die auf der Basis eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitet wurden. Dargestellt werden fachlich angemessene und praktikable Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Von der Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung bis hin zur Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Gestaltungsmaßnahmen. Darstellungen von Methoden sowie Porträts beispielhaft ausgewählter Instrumente und Verfahren zeigen, wie psychische Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt werden können.

Beispiele ‘Guter Praxis’ machen anschaulich, wie einzelne Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung umgesetzt haben. Grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen – zu ausgewählten Fragen vertieft in Infoboxen – bieten bei der Planung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Orientierung.

Vorgaben für den Arbeitschutz

Sonntag, 12. Mai 2013 - 22:49

Landesweit gibt es verschiedene Ansätze, dem Arbeitsschutz Vorgaben zu machen.

  • Handlungshilfen und Leitlinien gibt es sowohl zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben wie auch für Auditoren der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Mit deutlicher werdender Orientierungslosigkeit der Arbeitgeber und Behörden suchen die Akteure - darunter insbesondere die Arbeitgeber -jetzt verstärkt bei der GDA den Kompass. Die GBA baut dabei auf sehr guter Vorarbeit des LASI und der Berufsgenossenschaften auf. Früher gab es dagegen noch spürbarere Widerstände.
  • Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme, z.B. ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001: Hier sind internationale Kunden die Treiber, die sich (zumindest formal) gegen Kritik an schlechten Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern absichern wollen. In größeren und international agierenden Unternehmen bieten Managementsystemnormen den Arbeitnehmervertretern jedoch viele Möglichkeiten, die allerdings von den Arbeitnehmern und ihren Vertretern erst noch verstanden werden müssen.
        In Deutschland lehnen die “maßgeblichen interessierten Kreise”, die DIN-Normen erarbeiten, eine Managementnorm für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Ich vermute, dass (mit Ausnahme der Gewerkschaften) diese Kreise ein weniger mitbestimmtes und eher verhaltenspräventives Gesundheitsmanagement gegenüber dem eher verhältnispräventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz vorziehen und auch deswegen versuchen, die DIN SPEC 91020 voranzubringen.
  • Verordnungen sollen die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Forderungen konkretisieren. Konkret macht die Bildschirmarbeitverordnung (bzw. Bildschirmarbeitsplatzverordnung) den Bildschirmarbeitsplatz zum Indikator für die Pflicht, an solch einem Arbeitsplatz psychische Belastungen gemäß Arbeitsschutzgesetz zu beurteilen. Aber natürlich haben Arbeitgeber an jedem Arbeitsplatz die Pflicht, psychische Belastungen mitbestimmt zu ermitteln, mitbestimmt zu dokumentieren und mitbestimmt zu bewerten.
        Treiber der “Anti-Stress-Verordnung” sind gegenwärtig die Gewerkschaften und die großen Oppositionsparteien. Gegner sind insbesondere jene Arbeitgeber, die weiterhin Ordnungswidrigkeiten (bzw. Straftaten bei Vorsätzlichkeit) begehen können wollen ohne dafür verantwortlich gemacht zu werden.
  • Gesetze: Das im Jahr 1996 verabschiedete Arbeitsschutzgesetz wird im Jahr 2013 konkretisiert: Die bisher schon geltende Pflicht, psychische Belastungen in den ganzheitlichen Arbeitsschutz einzubeziehen, wird jetzt auch in dieses Gesetz geschrieben. Treiber ist hier das BMAS, wohl auch als Antwort auf den Vorschlag der detaillierteren “Anti-Stress-Verordnung”. Weitere wichtige Gesetze sind in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz und das Sozialgesetzbuch.
  • Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren konkreten Betrieben gerecht werdende Wege, das Arbeitsschutzgesetz und wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen. Bisher wurde dafür in den Betrieben noch nicht genug Kompetenz entwickelt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse liefert die Arbeits- und Organisationspsychologie seit sehr vielen Jahren.

Trotz des Geredes von unternehmerischer Verantwortung und dem wirtschaftlichen Nutzen des ganzheitlichen Arbeitsschutzes sind von allen diesen Umsetzungshilfen die Gesetze und Vorschriften nun einmal die wirksamsten. Freiwillig wird die Mehrheit der Unternehmer ihren Pflichten insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen erwiesenermaßen nicht gerecht. Das ist seit 1996 eine traurige Tatsache:

[...] Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent). [...]

DEKRA, 2011-10-07

Behördliche Systemkontrolle

Donnerstag, 2. Mai 2013 - 10:50

Die Leitlinien zur behördlichen Kontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) sind auch betriebsintern anwendbar:

Siehe auch: Schlagwort “Systemkontrolle”

LASI-Veröffentlichungen und weitere Handlungsanleitungen

Donnerstag, 2. Mai 2013 - 07:41

In diesem Artikel sind die wichtigsten amtlichen Unterlagen aufgeführt, die von Akteuren im ganzheitlichen Arbeitsschutz für das Thema der psychischen Belastungen benötigt werden.

2015-05-08: Heute wird oft so getan, als ob der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes erst seit 2014 vorgeschrieben sei. Das ist unwahr. Die LASI-Veröffentlichungen zeigen, dass der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz und eine ordentliche Überprüfung der Geährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz überhaupt keine neuen Themen sind. Das Arbeitsschutzgesetz macht seit 1996 den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zur Plicht. Aber trotz guter Hilfsmittel und ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde noch im Jahr 2012 festgestellt, dass psychische Belastungen in 80% der Betriebe nicht beurteilt wurden. Es hat in der Praxis also keine wirksame Aufsicht gegeben. Die Politik wollte offensichtlich, dass die Aufsicht nur auf dem Papier stand. Die LASI-Veröffentlichung sind darum auch historisch interessant: Sie zeigen, wie die behördliche Aufsicht hätte arbeiten können, wenn sie es gedurft hätte.

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI):
Veröffentlichungen mit Bezug zur Gefährdungskategorie Psychische Belastungen

 


2012-12-29
http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2013/01/Protokoll_ASMK_2012.pdf, S. 162:

 

… Die neueste Veröffentlichung [LV 52, zum Bereich der psychischen Belastungen] der Arbeitsschutzbehörden der Länder (LASI 2009) zielt darauf ab, mögliche Gefährdungen durch psychische Faktoren nachhaltiger als bisher im betrieblichen Kontext aufzugreifen. Die Länder entwickelten auf dieser Grundlage mehrere Fortbildungsbausteine mit denen sie seit dem Jahr 2010 ihre Aufsichtsbeamtinnen und -beamten weiterbilden [insgesamt nur fünf Tage]. Parallel dazu bringen die Träger der GDA zurzeit eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf den Weg [gibt's schon], um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Im Jahr 2013 [Auftaktveranstaltung des BMAS im Januar] startet die GDA mit dem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zu schützen und zu stärken. …

Ergebnisprotokoll der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 28./29. November 2012 in Hannover

Siehe auch: ASMK-Beschlüsse und 2009: Beschränkte staatliche Aufsicht.

Aktualisierung: 2016-04-04

2002: Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen

Mittwoch, 24. April 2013 - 23:50

Viele Arbeitgeber tun so, als ob erst jetzt Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen geliefert werden liefern würde. Sie meinen damit die Leitlinien der GDA. Das ist eine Falschdarstellung der Tatsachen. Richtig ist, dass es beispielsweise schon im Jahr 2002 von der gesetzlichen Unfallversicherung eine gute Leitlinie für Aufsichtspersonen gab. Weil damit aber auch Führungsstile unter die Lupe genommen werden sollten, passte das der BDA nicht so recht in den Kram. Dabei ist gerade die Führung ein entscheidender Faktor bei der Reduzierung psychischer Fehlbelastungen. Das ging der BDA wohl zu sehr ans Eingemachte.

Die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zeigen, dass den Arbeitgeber schon seit langer Zeit Hilfen zum Einbezug psychischer Belastungen zur Verfügung standen. Weiterhin gab und gibt es sehr gute Veröffentlichungen des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit).

Es gibt also keine Ausreden für die große Mehrheit der Arbeitgeber, die sich trotz vorhandener Leitlinien entschlossen hatten, psychische Belastungen nicht vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Da die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften für ihre Aufsichtsaufgaben nicht ausreichend ausgestattet wurden, konnten Arbeitgeber sich ausrechnen, dass für sie die Missachtung ihrer Pflichten kostengünstiger war, als die Befolgung der Arbeitsschutzvorschriften.

BGV Hamburg

Freitag, 25. Januar 2013 - 11:03

http://www.hamburg.de/arbeitsschutz/3605986/branchenuebergreifende-fachinformationen.html


Psychische Belastung

(“Psychische Belastung, manuelle Lastenhandhabung: BAuA” habe ich aus dem Zitat herausgenommen, weil hier “physisch” mit “psychisch” verwechselt wurde.)

Siehe auch: http://blog.psybel.de/systemkontrolle-hamburg/

AMS-Standards

Sonntag, 9. Dezember 2012 - 22:40

Aktualisierung: 2014-08-18

Leider kann man sich im Gegensatz zu Gesetzen viele Standards zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) nicht kostenlos im Internet ansehen. Auch darum kennen wohl nur wenige Arbeitnehmer die Pflichten jener Unternehmen, die sich nach OHSAS 18001 haben zertifizieren lassen.

Wenn eine Arbeitgeberin nach OHSAS 18001 zertifiziert wird, dann ergeben sich daraus in der Betriebspraxis Rechte und Pflichten sowohl für die Arbeitgeberin wie auch für die Arbeitnehmer. Insbesondere wenn Standards nicht wörtlich (sondern z.B. vom Arbeitgeber interpretiert) in Unternehmenshandbücher zum Arbeitsschutzmanagement übernommen werden, sollten sich Arbeitnehmervertretungen das Büchlein zu OHSAS 18002:2008 trotz des Preises leisten. Das kann auch helfen, wenn es noch kein Arbeitsschutzhandbuch gibt und es erst noch mitbestimmt gestaltet werden muss (z.B. mit dem Ziel einer Zertifizierung).

Neben den Standards für die Gestaltung von Arbeitschutzmanagementsystemen gibt es auch Standards und Normen für Audits. Solche Audits generieren wichtige Informationen für die Betriebsratsarbeit. Wenn Betriebsräte und Personalräte verstehen wollen, wie ein interner Auditor (1st-Party-Auditor) und ein Lieferantenauditor (2nd-Party-Auditor) arbeitet, dann hilft das Kapitel 4.5.5 in OHSAS 18002:2008 oder darüber hinaus gehend die DIN EN ISO 19011. Die zu beschaffen, kostet noch ein paar Euro. (Ich habe von einem Betrieb gehört, in dem Mitarbeiter nur gegen Unterschrift und Angabe von Gründen Einblick in die Norm nehmen dürfen.)

Die Norm für Zertifizierungsaudits ist ISO 17021 und für interne Audits (sowie Kundenaudts bzw. 3rd Party Audits) ISO 19011. Wichtig für die Betriebsratsarbeit: § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt Arbeitnehmervertretungen das Recht, sich an Besichtigungen im Betrieb zu beteiligen. Audits sind Besichtigungen. Dazu gehören auch Dokumente: der Zertifizierungsbericht, der Abweichungsbericht (soweit nicht im Zertifizierungsbericht enthalten) und in die Dokumente, die dem Auditor vorgelegt wurden. Das gilt nicht nur für die Dokumentation des Zertifizierungsaudits, sondern auch des internen Audits. Die Vertraulichkeit als eines von sechs Audit-Prinzipien der Audits setzt das Information- und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertretung nicht außer Kraft, sondern verpflichtet auch die Arbeitnehmervertreter, aus Audits gewonnene Erkenntnisse nicht zum persönlichen - z.B. wirtschaftlichen - Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu missbrauchen.

Lesetipps:

Kostenlos gibt es (2014-03-19):

Weitere Hinweise (2014-08-01):

2016 oder 2017?:

GDA-Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Sonntag, 7. Oktober 2012 - 11:25

http://www.gda-portal.de/de/Betreuung/Leitlinie-PsychBelastung.html

Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Stand: 24. September 2012
Herausgeber:
Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort
2. Einleitung
3. Ziele und Zielgruppe
4. Beratung und Überwachung
4.1 Personelle Rahmenbedingungen
4.1.1 Rollenverständnis
4.1.2 Qualifikation
4.1.3 Personelle Ressourcen
4.1.4 Zwei-Ebenen-Modell der Beratung
4.2 Vorgehen im Betrieb
4.3 Verwaltungshandeln
5. Anhang
5.1 Rahmenkonzept „Qualifizierung des Aufsichtspersonals“
5.2 Instrumente und Methoden
5.3 Checkliste: „Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung“
5.4 Checkliste: „Prozessqualität der Gefährdungsbeurteilung“
5.5 Glossar

 
Weitere wichtige Grundlagen:

Begehungen durch Arbeitsschutzfachleute und den Betriebsrat

Samstag, 23. Juni 2012 - 12:40

Hier finden Sie ein paar Hinweise, worauf bei Begehungen von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Qualität von Gefährdungsbeurteilungen zu achten ist.

http://blog.psybel.de/wie-die-aufsicht-prueft/#lv52, LV 52, Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder, darin aus dem Anhang 6 GB-Check Prozessqualität – Arbeitshilfe Interviewleitfaden zur Bewertung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung,  2009, S. 26 und 27:

Beteiligung Führungskräfte: Die mittleren und unteren Führungskräfte wurden bei der Ermittlung und Veränderung psychischer Belastungen beteiligt? 

  • Wie?
  • Melde-/ Beschwerdewesen, durch die Methodenwahl z.B. Fragebogen, Gruppenmoderation, MAG, Einzelinterviews

Planungen: Gefährdungsbeurteilung wurde systematisch geplant.

  • Wer war mit der Umsetzung beauftragt?
  • Wurden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt?
  • Beurteilungsablauf festgelegt?

Risikofaktoren: Die wesentlichen Risikofaktoren für psychische Fehlbelastung werden berücksichtigt.

  • Abgleich mit Merkmalliste

Vollständigkeit: Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten wurden auf psychische Belastungen hin beurteilt.

  • Wurden Prioritäten gesetzt?
  • Welche Bereiche wurden ausgelassen?
  • Aus welchem Grund?

Maßnahmenfestlegung: Bei psychischen Fehlbelastungen wurden Maßnahmen festgelegt.

(nachträgliche Anmerkung in eckigen Klammern)
 

Siehe auch:

 
(Aktualisierung: 2012-06-23. Ursprüngliches Datum: 2011-10-21)