Schlagwort 'Nachhaltigkeitsberichte'

12 OH&S Incident Categories

Mittwoch, 9. September 2015 - 00:15

These incident catecories are based on definition 3.8 and 3.9 in OHSAS 18001:2007. The data should be easy to obtain. Just quarterly categorize OH&S incidents using the twelve categories shown below. Then count the incidents per category and enter the sums for each category into the table.

12 KPIs for Occupational Health & Safety

 
In words:
Incidents which …
    1.1.1.1   … have caused physical ill health
    1.1.1.2   … have worsened physical ill health
    1.1.2.1   … could have caused physical ill health
    1.1.2.2   … could have worsened physical ill health
    1.2.1.1   … have caused mental ill health
    1.2.1.2   … have worsened mental ill health
    1.2.2.1   … could have caused mental ill health
    1.2.2.2   … could have worsened mental ill health
    2._.1._   … have caused injury
    2._.2._   … could have caused injury
    3._.1._   … have caused fatality
    3._.2._   … could have caused fatality

Or in other words (even closer to OHSAS 18001:2007):
Incidents in which …
    1.1.1.1   … physical ill health occurred
    1.1.1.2   … physical ill health worsened
    1.1.2.1   … physical ill health could have occurred
    1.1.2.2   … physical ill health could have worsened
    1.2.1.1   … mental ill health occurred
    1.2.1.2   … mental ill health worsened
    1.2.2.1   … mental ill health could have occurred
    1.2.2.2   … mental ill health could have worsened
    2._.1._   … injury occurred
    2._.2._   … injury could have occurred
    3._.1._   … fatality occurred
    3._.2._   … fatality could have occurred

 

“Incident” and “ill health” according to OHSAS 18001:


The underlined words met resistance from employers when moving from OHSAS 18001:1999 to OHSAS 18001:2007. In internal communications they tried to replace “ill health” by “desease” and “identifiable” by “diagnosable”. They also tried to hide “regardless of severity” from their employees. “Made worse” was not welcome, as the term did not allow them to reject incidents which worsened an already existing ill health. And “could” was a challenge to employers, because due to that term they could not ask affected employees to prove that they actually suffered from ill health. The reasons for resisting against “mental” where quite similar to the reasons for mentioning “psychological factors” only in the notes to clause 7.1.4 of ISO 9000:2015 rather than clearly in the clause itself.

 
Discussion:

 
Download:

GRI: Berichterstattung zum Arbeitsschutz

Dienstag, 8. Juli 2014 - 06:54

Die Global Reporting Initiative kann Betriebsräten helfen, zu verstehen, welche Berichterstattung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sie von einem guten Arbeitgeber erwarten sollten.

G4: https://g4.globalreporting.org/Documents/GRIG4-Part1-Reporting-Principles-and-Standard-Disclosures.pdf

Update 2016-08-16: https://g4.globalreporting.org/specific-standard-disclosures/social/labor-practices-and-decent-work/occupational-health-and-safety/Pages/default.aspx

Aspect: Occupational Health and Safety

G4-LA5
PERCENTAGE OF TOTAL WORKFORCE REPRESENTED IN FORMAL JOINT MANAGEMENT–WORKER HEALTH AND SAFETY COMMITTEES THAT HELP MONITOR AND ADVISE ON OCCUPATIONAL HEALTH AND SAFETY PROGRAMS
a. Report the level at which each formal joint management-worker health and safety committee typically operates within the organization.
b. Report the percentage of the total workforce represented in formal joint management-worker health and safety committees.

G4-LA6
TYPE OF INJURY AND RATES OF INJURY, OCCUPATIONAL DISEASES, LOST DAYS, AND ABSENTEEISM, AND TOTAL NUMBER OF WORK-RELATED FATALITIES, BY REGION AND BY GENDER
a. Report types of injury, injury rate (IR), occupational diseases rate (ODR), lost day rate (LDR), absentee rate (AR) and work-related fatalities, for the total workforce (that is, total employees plus supervised workers), by: Region, Gender
b. Report types of injury, injury rate (IR), occupational diseases rate (ODR), lost day rate (LDR), absentee rate (AR) and work-related fatalities for independent contractors working on-site to whom the organization is liable for the general safety of the working environment, by: Region, Gender
c. Report the system of rules applied in recording and reporting accident statistics.

G4-LA7
WORKERS WITH HIGH INCIDENCE OR HIGH RISK OF DISEASES RELATED TO THEIR OCCUPATION
a. Report whether there are workers who are involved in occupational activities who have a high incidence or high risk of specific diseases.

G4-LA8
HEALTH AND SAFETY TOPICS COVERED IN FORMAL AGREEMENTS WITH TRADE UNIONS
a. Report whether formal agreements (either local or global) with trade unions cover health and safety.
b. If yes, report the extent, as a percentage, to which various health and safety topics are covered by these agreements.

In dem Entwurf der Revision G4 wurde erkannt, wie wichtig die Mitwirkung der Arbeitnehmer ist. Das zeigt der Vergleich mit der aktuellen Revision G3.1: https://www.globalreporting.org/resourcelibrary/G3.1-Guidelines-Incl-Technical-Protocol.pdf

Aspect: Occupational Health and Safety

G3.1-LA6 (addtl.)
Percentage of total workforce represented in formal joint management–worker health and safety committees that help monitor and advise on occupational health and safety programs.

G3.1-LA7 (core)
Rates of injury, occupational diseases, lost days, and absenteeism, and total number of work-related fatalities, by region and by gender.

G3.1-LA8 (core)
Education, training, counseling, prevention, and risk-control programs in place to assist workforce members, their families, or community members regarding serious diseases.

G3.1-LA9 (addtl.)
Health and safety topics covered in formal agreements with trade unions.

(In Deutschland sind es nicht die Gewerkschaften, die in den Betrieben mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen, sondern die Betriebsräte.)

Global Reporting Initiative (GRI)

Sonntag, 8. Dezember 2013 - 00:20

Wenn sich der Arbeitgeber dazu entschlossen hat, nach den Richtlinien der GRI zu berichten, dann wird es interessant für Betriebsräte. Insbesondere im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmervertretern alle Informationen zur Verfügung stellen, mit denen er seine Berichterstattung zum Arbeitsschutz begründet. Darum sollten sich Arbeitnehmervertreter mit der GRI vertraut machen.

https://www.globalreporting.org/reporting/G3andG3-1/Pages/default.aspx geht es um eine weltweit standardisierte Geschäftsberichterstattung.

Zum Beispiel auf den Seiten 33-34 (Punkte LA1 bis LA14) der Version 3.1 können Betriebsräte und Personalräte erfahren, was sich nach der GRI richtenden Unternehmen zum Thema “Labor Practices and Decent Work Performance Indicators” in ihren Geschäftsberichten beschreiben müssen. Derzeit stellt die GRI auf die Version 4 um.

Unterlagen:

Ehrlichkeit erspart Ärger

Samstag, 31. August 2013 - 20:05

Viele Unternehmen tun sich schwer mit der Darstellung ihres Nachholbedarfs im Arbeitsschutz. Das macht Alles nur schlimmer. Dabei zeigen Forschungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, dass man auch hier mit Ehrlichkeit weiter kommt.

http://www.uni-kassel.de/uni/nc/universitaet/nachrichten/article/studie-zum-nachhaltigskeitsreporting-zeigt-ehrlich-waehrt-am-laengsten.html (2013-07-16)

Studie zum Nachhaltigskeitsreporting zeigt: ehrlich währt am längsten!

Der Grundsatz “ehrlich währt am längsten!” gilt auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen. Dies ist das Ergebnis einer experimentellen Studie von Wirtschaftsforschern der Universitäten Düsseldorf und Kassel.

Prof. Dr. Rüdiger Hahn von der Uni Kassel und Prof. Dr. Daniel Reimsbach von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf untersuchten dabei die potenziellen Effekte auf den Aktienkurs, wenn ein Unternehmen Rückschläge im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung hinnehmen muss. Konkret stellten sich die Wissenschaftler die Frage, ob nicht-professionelle Investoren sich in diesem Fall gegen ein Investment in die fragliche Firma entscheiden. Die Ergebnisse werden in Kürze in der Fachzeitschrift „Business Strategy and the Environment“ veröffentlicht. [...]

 
Podcast: http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=33906

Dauer: 24:09 min.
Autor: hr-iNFO
Datum: 31.08.2013
Beschreibung: Man könnte meinen, dass schlechte Nachrichten von börsennotierten Unternehmen für sinkende Aktienkurse sorgen. Doch weit gefehlt! Es kommt vielmehr darauf an, wie mit den schlechten Nachrichten umgegangen wird.

Download: http://mp3.podcast.hr-online.de/mp3/podcast/hr-info_wirtschaft/hr-info_wirtschaft_20130831.mp3

Daimler: Arbeitschutzleitfaden für Führungskräfte

Donnerstag, 27. Dezember 2012 - 21:41

https://www.google.de/search?q=”Arbeitschutzleitfaden+für+Führungskräfte”+Betriebsrat.

Der Leitfaden ist mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt. Ist das Handbuch genügend generisch angelegt, dann kann der GBR dafür schon zuständig sein. Prinzipiell gilt für betriebsnahe Lösungen aber die Mitbestimmungspflicht der lokalen Betriebsräte. Das ist ja gerade die Idee, die hinter dem betriebsnah auszufüllenden Gestaltungsspielraum des Arbeitsschutzgesetzes steckt, den sich ja auch die Arbeitgeber gewünscht hatten.

Nachhaltigkeitsberichte

Donnerstag, 27. Dezember 2012 - 07:04

http://www.siemens.com/sustainability/pool/de/nachhaltigkeitsreporting/siemens-nb-arbeit-gesundheit.pdf

… Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei das wichtigste Potenzial eines Unternehmens: Sie gilt es zu fördern und zuschützen. Siemens gibt mit seinem unternehmerischen Han­deln Antworten auf diese gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und investiert aktiv in die Gesundheit der Mitarbeiter und damit auch in die Zukunft und Innovationskraft des Unternehmens. Die Gesundheitsmaßnahmen für unsere ­Mitarbeiter setzen sich zusammen aus gesetzlich geforderten Leistungen der Arbeitssicherheit und des Gesund­heitsschutzes sowie aus freiwilligen gesundheitsfördernden Programmen und Maßnahmen. Sie decken folgende Themen­ gebiete ab: Gesunde Arbeitswelt, Psychische Gesundheit, Be­wegungsförderung, Gesunde Ernährung und Medizinische Betreuung.

Für eine nachhaltige Integration von Gesundheit im Unterneh­men arbeitet das Gesundheitsmanagement eng mit anderen Abteilungen zusammen, etwa der Personalabteilung oder dem Gebäudemanagement. Ein Beispiel hierfür ist das neue Arbeits­platzkonzept »Siemens Office«: Darunter verstehen wir eine innovative und offene Bürowelt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie die individuellen Kompetenzen und die Leistungs­ fähigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen durch funktions­ bezogene Arbeitsflächen, frei wählbare Arbeitsplätze, ein mobiles Arbeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Privatund Berufsleben unterstützt. …

Jetzt veröffentlichen die Unternehmen ihre Geschäftsberichte für das Jahr 2012. Einige Unternehmen bringen den Arbeitsschutz auch in einem eigenen “Nachhaltigkeitsbericht” unter.

Die Formulierungen in dem Bericht von Siemens könnte man als einen Standard hernehmen. Es wird nicht zu viel und nicht zu wenig versprochen. Die Zusammensetzung der Gesundheitsmaßnahmen aus gesetzlich geforderten Leistungen der Arbeitssicherheit und des Gesund­heitsschutzes sowie aus freiwilligen gesundheitsfördernden Programmen und Maßnahmen ist der heute übliche Ansatz. Maßnahmen zur Bürogestaltungen werden auch gerne herausgestellt. Der Betriebsrat bleibt unerwähnt. Während andere Unternehmen versuchen, ihre Zertifizierungen (z.B. OHSAS 18001) als einen Beweis für einen guten Arbeitsschutz zu verwenden, hält sich Siemens hier zurück. Das war ein Thema im der Berichterstattung für das Jahr 2010.

Billig

Donnerstag, 6. Dezember 2012 - 17:45

http://www.tagesschau.de/ausland/billigkleidung100.html

Nach dem Brand in einer Textilfabrik in Dhaka
Billige Kleidung, tödliche Produktion

Billige Kleidung beruht oft genug auf Ausbeutung. In Ländern wie Bangladesch oder Pakistan lassen Textilanbieter häufig unter skandalösen Umständen produzieren. Im November starben mehr als 100 Menschen beim Brand einer Kleidungsfabrik bei Dhaka. Die Umstände dort sind kein Einzelfall.

Von Gabor Halász und Christoph Lütgert, ARD-Studio Südasien …

In ihren Produktionsstätten in Billiglohnländern zeigen Unternehmen, wie ernst sie es mit dem Arbeitsschutz und ihren hübschen “Nachhaltigkeitsberichten” wirklich meinen. Wenn Anforderungen, die in irgendeinem Verhaltenskodex beschrieben sind, “auf den Abkommen der International Labour Organisation (ILO) beruhen”, dann sagt das nicht mehr aus, als dass es wohl noch nicht zu ILO-OSH gereicht hat.

Nachhaltigkeitsbericht 2010 von KiK: (http://www.kik-textilien.com/unternehmen/fileadmin/user_upload_de/Kategorien/Verantwortung/Nachhaltigkeitsbericht/Kapitel4_Lieferanten.pdf)

Der KiK Code of Conduct (CoC) unterscheidet sich vom Verhaltenskodex der Business Social Compliance Initative (BSCI) und dem Standard SA8000 im Wesentlichen dadurch, dass er zum Managementsystem der Lieferanten sowie zu Umweltschutz und Sicherheitsfragen keine gesonderten Anforderungen formuliert. Wir verzichten im Rahmen unseres Verhaltenskodex auf solche Forderungen, um die Sicherstellung von angemessenen Arbeitsbedingungen in den Fabriken zu fokussieren.

Bei der Überprüfung der Fabriken werden jedoch selbstverständlich auch Aspekte des Managements und des Umweltschutzes abgefragt. Damit entsprechen die Auditanforderungen des KiK CoC durchaus denen der BSCI, enthalten jedoch keine Forderungen nach einem Managementsystem entsprechend der DIN Norm EN ISO 9001 wie der SA8000.

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingetragen)

Welche Logik und welche Einstellung stecken hinter der Aussage, dass der Verzicht auf gesonderte Anforderungen zum Managementsystem der Lieferanten sowie zu Umweltschutz und Sicherheitsfragen im Rahmen des KiK-Verhaltenskodex dabei helfen soll, »um die Sicherstellung von “angemessenen” Arbeitsbedingungen in den Fabriken zu fokussieren«?

Daimler: Nachhaltigkeitsbericht 2010 – hohe Anforderungen des Unternehmens und des Gesamtbetriebsrats

Dienstag, 1. März 2011 - 20:29

http://nachhaltigkeit.daimler.com/reports/daimler/annual/2010/nb/German/405010/unser-health-_amp_-safety-report-sowie-weitere-kennzahlen-und-projekte.html

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Im Blick auf die gesetzlichen Anforderungen hat sich Daimler frühzeitig mit möglichen Ansatzpunkten zur Ermittlung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auseinandergesetzt. Eine intensive Beschäftigung mit bestehenden Verfahren zur Erkennung psychischer Belastungen ergab, dass es kein geeignetes Instrument gab, das den hohen Anforderungen des Unternehmens und des Gesamtbetriebsrats entsprach. Daher wurde gemeinsam mit der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Heidelberg ein Verfahren entwickelt, das es einem interdisziplinären Expertenteam ermöglicht, die Arbeitsbedingungen objektiv auf mögliche psychische Fehlbelastungen hin zu untersuchen. Dies bietet kein bisher bekanntes Verfahren. Basierend auf einer gründlichen Pilotierung wird das Verfahren nun seit dem Jahr 2008 flächendeckend eingesetzt. Damit nimmt Daimler weiterhin eine Vorreiterrolle in dem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Themenfeld der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ein.

Hier ist endlich einmal ein Unternehmen, das klar das Thema der Gefährdungsbeurteilung anspricht. Das gehört zur Verhältnisprävention, in der der Arbeitsschutz nicht nach “auffälligen” Mitarbeitern fragt, sondern nach auffälligen Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen. Bei Daimler wird das Thema nicht in einem komplexen Projekt zur Gesundheitsförderung versteckt. Und auch das Wort “Betriebsrat” ist kein Tabu.

Aber natürlich gibt es auch ein Gesundheitsmanagement bei Daimler. Darin bietet das Unternehmen unter Anderem ein interessantes Konzept im Bereich der Verhaltensprävention an, das nicht-privat versicherten Mitarbeitern bei der Lösung des Wartezeitenproblems bei der Behandlung psychischer Erkrankungen hilft. So sieht ein gutes Beispiel für eine glaubwürdige Ausgewogenheit zwischen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention aus.

Siehe auch http://www.baua.de/de/Bibliothek/Informationsdienste/Gefaehrdungsbeurteilung.pdf, BAuA 2005-2008, S. 6

ND: 061315 AU: Braun, P.
TI: Psychische Belastungen werden bei der Daimler AG jetzt systematisch erhoben
SO: Gute Arbeit CN: ZS0845 IM: 20 (2008) Nr. 4, S. 30‐31 (1 Abb.)
CT: Automobilindustrie; Gefährdungsbeurteilung; Psychische Belastung 

Seit 2008 werden bei der Daimler AG in Deutschland psychische Belastungen am Arbeitsplatz nach einheitlichen Kriterien systematisch erfasst. Grundlage hierfür ist eine Rahmenbetriebsvereinbarung. Zuvor wurden psychische Belastungen nicht oder nur teilweise z.B. bei der Suche eines passenden Arbeitsplatzes für leistungsgewandelte Mitarbeiter berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg wurde ein Fragenkatalog zur Erfassung der psychischen Belastung entwickelt, der für einzelne Standorte und Arbeitsbereiche angepasst werden kann. Neben Arbeitsanforderungen bei geringem Handlungsspielraum werden weitere Stressindikatoren wie Zeitregime, Rate der Arbeitsunterbrechungen, Kooperationserfordernisse usw. erfasst. Die Universität Heidelberg begleitet den Prozess der Erfassung und wertet die Daten aus. Am Verfahren beteiligt sind daneben der Gesamtbetriebsrat, der werksärztliche Dienst, Fachkräfte für Arbeitsschutz und die Daimler‐Sozialberatung. Erste Erfahrungen mit aus den Daten abgeleiteten Maßnahmen liegen noch nicht vor

 

Siehe aber auch: http://www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/gh/daimler.html

… Gesundheitsmanagement der Daimler AG weist datenschutzrechtliche Mängel auf
“Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat die datenschutzrechtliche Überprüfung des Gesundheits- und Fehlzeitenmanagements (im folgenden: Gesundheitsmanagement) der Daimler AG im Werk Untertürkheim Ende letzten Jahres abgeschlossen. (…) Die Aufsichtsbehörde hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgende datenschutzrechtliche Mängel festgestellt: 1. Die Daimler AG hat im Zuge der Rückkehrgespräche wegen auffälliger Fehlzeiten zum Teil Daten erhoben, die sie nicht hätte erheben dürfen, beispielsweise konkrete Krankheitsdiagnosen und Befunde sowie Krankheitsursachen, die im privaten beziehungsweise persönlichen Bereich wurzeln und keinen betrieblichen Bezug aufweisen….“ Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vom 05.01.2009 …