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Nichts verpasst bei M. Illner

Freitag, 22. Februar 2013 - 17:20

M. Illner, Phönix. Es geht um Stress. Illners Team hat sich die originelle Frage, ob Arbeit krank mache, als Aufmacher selbst ausgedacht: “Ausgepowert, ausgelagert, ausgebeutet – Macht Arbeit krank?”. Gähn.

Neue Erkenntnise gab’s beim Talk heute nicht. Sie haben nichts verpasst.

Maybrit Illner verbrät Sendezeit

Donnerstag, 6. Oktober 2011 - 23:06

In Maybrit Illners heutigem Talk zum Burn-Out langweilte die Journalistin. Sie weiß inzwischen, dass die Mehrheit der Arbeitgeber die Regeln des Arbeitsschutzes missachtet. Aber weil das nicht so mediengerecht ist, geht sie das Thema nicht an. Seichtes Geplauder im ZDF. Aber vielleicht überrascht Rechtsbruch inzwischen wirklich nicht mehr, wenn ihn Unternehmen begehen.

Erst eine Chatterin brachte das Thema des Arbeitsschutzes in die Diskussion ein. Christine Haderthauer griff das auf. Und sie sagt es:

Es gibt jede Menge Arbeitsschutzgesetze und trotzdem passiert es, dass sich die Leute nicht an sie halten.

Von allen Diskussionsteilnehmern war die CSU-Politikern die kompetenteste. Das beruhigt, denn sie ist die Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. http://maybritillner.zdf.de/ZDFde/inhalt/4/0,1872,8355812,00.html?dr=1:

Als Beispiel nannte die CSU-Politikerin die Ausweitung der Gewerbeaufsicht von der technischen Kontrolle hin zur Überwachung psychischer Gefahren am Arbeitsplatz. “Die Arbeitsrisiken verlagern sich sehr stark vom körperlichen in den psychischen Bereich”, argumentierte die Ministerin. Auch könne der Staat Unternehmen beim “ganzheitlichen Gesundheitsmanagement” helfen, wie es bereits in Bayern geschehe.

Steghard Bender von der IG Metall griff nicht (wie Christine Haderthauer) das nun doch aufgetauchte Thema Arbeitsschutz auf, sondern macht es gleich wieder kaputt. Er kennt anscheinend auch hier nur das Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht. Schade. Es gibt in der IGM Leute, die sich besser mit dem Thema auskennen.

Der Unternehmer Stefan M. Knoll erwähnte die Möglichkeit der Eigenkündigung Betroffener. Mehrfach. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich und darf natürlich erwähnt werden. Seine Pflichten als Arbeitgeber im Arbeitsschutz dürfen auch erwähnt werden. Aber der Unternehmer thematisiert sie nicht. Soweit die “ganzheitliche” Betrachtungsweise dieses Arbeitgebers.