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OHSAS 18001 hilft auf dem Weg zur Rechtssicherheit, garantiert sie aber nicht

Sonntag, 1. Juli 2012 - 14:54

Es gibt Unternehmen, die nach OHSAS 18001 zertifiziert sind, aber psychische Belastungen nicht in ihr Arbeitsschutzmanagementsystem integriert haben. Obwohl sie damit gegen gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften verstoßen, bekommen sie ein Zertifikat für OHSAS 18001:2007. Das ist ein Konflikt mit den im Standard gesetzten Bedingungen.

Linde Corporate Responsibility Report, 2005, S. 95
(Zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der Linde AG kann ich nichts sagen. Den Text habe ich wegen der klaren Bekenntnis zu einem wichtigen Ziel ausgewählt: Gewinnung von Rechtssicherheit.)
http://boeckler.b-99.de/wp-content/uploads/2008/01/linde_cr_dt_2005.pdf


OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) ist der Standard für ein Sicherheitsmanagementsystem, das unter anderem der Senkung der Unfallzahlen durch Systematisierung aller arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Tätigkeiten dient, aber auch der Gewinnung von Rechtssicherheit durch konse­quente Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorschriften.

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

 
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1169631371329739190773/TUV_Thema_Arbeitsschutz_final.pdf


Noch häufig ein Tabuthema: Stress am Arbeitsplatz

Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet auch, die geistige und psychische Unversehrtheit der Arbeitnehmer zu bewahren und zu fördern. In vielen Firmen ist das Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz aber immer noch tabu, so die Erfahrung von TÜV SÜD. Obwohl es nach dem Arbeitsschutzgesetz schon seit 1996 in die Gefährdungsbeurteilung hätte einbezogen werden müssen. Selbst wenn man gesetzliche Verpflichtung und Fürsorgegedanken außen vor lässt: Der Unternehmer profitiert davon, wenn er auch den Komplex “Stress am Arbeitsplatz” umfassend anpackt. Denn: 18 Millionen Arbeitsausfalltage pro Jahr in Deutschland sind größtenteils auf Ängste und Depressionen zurückzuführen. Der Ausfall eines Mitarbeiters kostet ein Unternehmen mindestens 400 bis 500 Euro pro Tag.

Hilfe durch Systematik

Eine immer komplexere Arbeitsausstattung; mehr Flexibilität und mehr Verantwortung durch Deregulierung auf EU- und allen staatlichen Ebenen; neue Anforderungen durch Internationalisierung des Themas Arbeitsschutz – Stichwort International Labour Organisation; psychische Belastung am Arbeitsplatz als Kostenfaktor. Wie soll ein Unternehmen da den Überblick behalten? Mit einem guten Arbeitsschutzmanagementsystem, so die Antwort der Spezialisten von TÜV SÜD.

Unternehmen, die das Thema Qualität mit der Norm ISO 9001 angehen und den Umweltschutz nach ISO 14001, stoßen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit schnell auf OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series), die international anerkannte Norm zum Thema Arbeitsschutzmanagement. OHSAS wurde unter der Federführung des britischen Normungsinstituts von einem Konsortium von Normungs- und Zertifizierungsgesellschaften entwickelt. Lutz Wilink von TÜV SÜD Management Service: “OHSAS ist ein Standard, der weltweit beachtet wird.” Der analoge Aufbau zu ISO 9001 und ISO 14001 erleichtere Unternehmen, die mit diesen Managementsystemen arbeitem, die Integration wesentlich. Auch hier ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess systemimmanent und baut auf den Säulen Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterorientierung auf. “Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Arbeitsschutz eine wichtige Führungsaufgabe ist”, betont TÜV SÜD-Fachmann Wilink.

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)

 
“Selbst wenn man gesetzliche Verpflichtung und Fürsorgegedanken außen vor lässt: Der Unternehmer profitiert davon, wenn er auch den Komplex ”Stress am Arbeitsplatz” umfassend anpackt.” Das zeigt, welche Argumentation der TÜV-SÜD für notwendig hält, um Unternehmer zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu motivieren.

Ein auf Basis des BS OHSAH 18001 zertifiziertes Arbeitsschutzsystem kann dem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dienlich sein. Dieser Einbezug selbst wird mit OHSAS 18001 aber nicht bestätigt, denn es werden auch Unternehmen zertifiziert, die psychische Belastungen noch nicht in vorschriftsmäßiger Weise in ihr Arbeitsschutzmanagementsystem integriert haben. Das ist zwar ein bisschen seltsam, aber heute ist soetwas eben möglich.

Für Arbeitnehmervertreter und die Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft kann OHSAS 18001 trotzdem nützlich sein: Die Systematik des BS OHSAS 18001 hilft auf dem Weg zur Rechtsicherheit des Unternehmens und zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, garantiert diese Rechtssicherheit und diese Einhaltung der Schutzvorschriften aber trotzdem nicht. Den Grad der Einhaltung der gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften in einem Unternehmen können Arbeitnehmervertreter und Aufsichtspersonen aber mit OHSAS 18001 nun besser überprüfen, soweit sie das auch wollen. Die Systematik des Standards stellt insbesondere auch an die Dokumentation nach § 7 ArbSchG hohe Ansprüche und erleichtert damit den Personalräten und Betriebsräten ihre Aufgabe, “sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden” (§ 89 BetrVG).