E-Learning im Betrieb
Dienstag, 12. Februar 2013 - 10:40
Das Thema ist in mehrfacher Hinsicht interessant:
- Für die Vermittlung welcher Themen ist welches E-Learning geeignet bzw. nicht geeignet?
- Wann dient E-Lerning mehr der rechtlichen Sicherheit der unterweisenden Organisation als der tatsächlichen Vermittelung von Wissen und Fähigkeiten?
- Wie wird mit der Kontrolle des Lernerfolgs umgegangen?
- Unter welchen Bedingungen sind Inhalte und Lehrmethoden von Trainings mitbestimmungspflichtig?
- usw.
Damit der Artikel kurz bleibt, gibt es hier ersteinmal keine Antworten :-).
Die folgende Linkliste ist nicht vollständig und wächst möglicherweise noch:
- E-Learning im Betrieb: http://www.boeckler.de/13742_32880.htm
- Dr. Hans-Peter Löw, Partner und Rechtsanwalt der internationalen Sozietät Lovells LLP, Büro Frankfurt: E-Learning-Tools – Mitbestimmungsrechte: http://www.datakontext.com/index.php?seite=artikel_detail&system_id=2177
… Im Zuge des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes haben E-Learning- Tools nochmals einen besonderen Schub erhalten. Das hängt damit zusammen, dass das Gesetz ausdrücklich – und das ist neu für deutsche Gesetze – die Pflicht zur Schulung vorschreibt. …
Stimmt nicht ganz. Seit 1996 ist eine Unterweisung auch im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
- Google: https://www.google.de/search?q=E-Learning+Arbeitsschutz+AGG
- Google: https://www.google.de/search?q=E-Learning+psychische+Belastung
- Mathetik: http://blog.psybel.de/lernen-von-manfred-spitzer/
Mathetik ist wichtig, damit verstanden wird, wie Mitarbeiter als Kunden von Trainings das dargebotene Wissen “verdauen”. Vielen Unternehmen interessieren sich aber nur dafür, Wissen zur Erfüllung irgendwelcher Vorschriften so billig wie möglich weiterzureichen, damit Unterweisungsverpflichtungen formal abgehakt werden können.