Schlagwort 'ISO 14001'

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Donnerstag, 30. August 2012 - 10:47

Ein Beispiel für ein Trainingsangebot einer Berufsgenossenschaft:

Ausbildung zum internen Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Dauer: 5 Tage

Zielgruppe: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die im Unternehmen als interne Auditoren im Rahmen des Arbeitsschutz-Managementsystems (auch integriertes Management) tätig sind bzw. tätig werden wollen.

Voraussetzungen: Grundlegende Kenntnisse von Managementsystemen (z. B. durch vorherige Teilnahme am Seminar AMÜ.)

Ziele: Die Teilnehmer erlernen die erforderlichen Techniken und Methoden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Audits. Sie sind damit in der Lage, als interne Auditoren Arbeitsschutzmanagementsysteme im Betrieb systematisch zu untersuchen und zu bewerten.

Inhalte:

  • Arbeitsschutzmanagementsysteme als Grundlage für Audits
  • Leitfäden zum AMS (u.a. OHSAS 18001, Nationaler Leitfaden)
  • Parallelen zu QMS nach ISO 9001 und ISO 19011 und UMS nach ISO 14001
  • Grundlagenwissen Audits nach ISO 9000 und ISO 19011
  • Planung und Vorbereitung von Audits
  • Gesprächstechnik für Auditoren
  • Durchführung von Audits
  • Dokumentation und Nachbereitung von Audits
  • Bericht aus der betrieblichen Praxis
  • Prüfung

Nr. / Termine / Ort
082013/0929 11.02.2013 – 15.02.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0930 23.09.2013 – 27.09.2013 Bildungsstätte Bad Bevensen
082013/0231 18.02.2013 – 22.02.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0232 26.08.2013 – 30.08.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0233 09.12.2013 – 13.12.2013 Bildungsstätte Nümbrecht
082013/0931 19.08.2013 – 23.08.2013 Bildungsstätte Sennfeld
082013/0932 11.11.2013 – 15.11.2013 Bildungsstätte Sennfeld

Kontakt: Berufsgenossenschaft Holz Metall (BGHM), http://www.bghm.de/seminarteilnehmer/seminarangebot.html

Deep Link: https://vitabgextranet.cnbg.de/ExtraVITA/seminare.nsf/Details/D6A5AC2B256FB8F3C12571C60043A645?OpenDocument

Nationaler Leitfaden usw.: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsschutzmanagement/Arbeitsschutzmanagement.html

Kunde bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

Mittwoch, 18. Juli 2012 - 00:58

Die Präsentation von Heinrich Preiss ist eine gute Einführung in OHSAS 18001, ein britischer Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS), der international schon gut verbreitet ist.

Ing. Heinrich Preiss, KWI Consultants GmbH, 2011-02-24, http://www.voesi.at/Files/Grundlagen OHSAS 18001.pdf:

  • „Kunde“ bei ISO 14001 ist das Umfeld des Betriebs (Gesellschaft)
  • „Kunde“ bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

ISO 14001 System ist in der Regel auf OHSAS erweiterbar

Mitbestimmung der Beschäftigten durch Einbeziehung

  • Gefährdungserkennung, Risikobewertung, Maßnehmenfestlegung
  • Unfalluntersuchung
  • Entwicklung von Politik und Zielsetzungen
  • Beratung bei Veränderungen
  • Interessenvertretung
  • Beratung von Kontraktoren bei Änderungen

Anmerkungen:


 

Ich meine, dass es in Arbeitnehmervertretungen (mittlerer und großer Unternehmen) mindestens ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied geben sollte, das die Fähigkeit zur Durchführung eines internen Audits (1st-Party-Audit) hat. Arbeitnehmervertreter sind auch Vertreter der Kunden des Arbeitsschutzes. Daher sollten sie einen Lieferantenaudit (2nd-Party-Audit, manchmal auch Kundenaudit genannt) durchführen können. Beides geht nach ISO 19011:2011.

Außerdem sollten Betriebs- und Personalräte wenigstens grob verstehen, was der Arbeitgeber bei einem Zertifizierungsaudit (sowie dem jährlichen Überwachungsaudit und dem dreijährlichen Wiederholungsaudit) zu tun hat, welche Dokumente dabei vorgelegt werden müssen und welche Dokumente die Zertifizierungsgesellschaft anfertigt (ISO 17021:2011). Diese Dokumente (insbesondere der Abweichungsbericht) sind wichtig für die Betriebsratsarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers siehe auch (siehe auch §81 und §89 BetrVG).

Weitere Notizen in diesem Blog zur Einführung in OHSAS 18001: http://blog.psybel.de/stichwort/ohsas-18001-intro/

 


Als Alternative zu OHSAS 18001 bietet sich auch ILO-OSH an: http://blog.psybel.de/ams-standards/
 

OHSAS 18001 für Betriebsräte

Montag, 2. Juli 2012 - 22:47

In http://blog.psybel.de/2011/04/09/kompetenz-von-arbeitnehmervertretungen/ berichtete ich bereits über eine Untersuchung des Kompetenz- und Strategiebedarfs von Betriebs- und Personalräten im Bereich der betrieblichen Gesundheitspolitik der Hans-Böckler Stiftung. Auch darin begegnen Arbeitnehmervertreter dem OHSAS 18001. Der Standard kann ein hilfreiches Instrument sein, wenn es darum geht, mit dem Arbeitgeber gemeinsame Vorgehensweisen, Kriterien und Ziele zu vereinbaren.

 
http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2008-183-4-1.pdf, Hans-Böckler-Stiftung, Dezember 2010, 353 Seiten:

Andreas Blume, Uta Walter, Ralf Bellmann, Holger Wellmann

Untersuchung des Kompetenz- und Strategiebedarfs von Betriebs- und Personalräten im Bereich der betrieblichen Gesundheitspolitik

Abschlussbericht …

 
S.95

… Die durch das ArbSchG geforderte Gefährdungsbeurteilung wird im gesamten Unternehmen anhand eines Standardmodells (Ergo-Tools) durchgeführt, wobei nach Aussagen u.a. des ASUG-Vorsitzenden auch die psychischen Belastungen an der Mensch-Maschine-Schnittstelle berücksichtigt werden. Federführend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die jeweiligen betrieblichen Führungskräfte mit Unterstützung durch die Abteilung für Arbeitssicherheit und den werksärztlichen Dienst. Die aus der Gefährdungsbeurteilung erwachsenden Maßnahmen werden dokumentiert und von den internen Experten sowie dem für Arbeitssicherheit zuständigen Betriebsrat gegengezeichnet. Der Betriebsrat bzw. der ASUG ist frühzeitig in den Dokumentenlauf eingebunden. Eine Wirkungsüberprüfung findet im Rahmen der jährlichen Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung statt. Weiterhin existiert im Unternehmen ein extern (re-)zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001. …

 
S. 115

… Der Arbeitsschutz wird den Aussagen der Interviewpartner zufolge mit dem Umweltschutz verzahnt und durch ein gemeinsames Managementsystem integriert. Es handelt sich dabei um ein dreistufiges Umwelt- und Arbeitsschutzkonzept, in dem alle Geschäfts- und Produktionsabläufe enthalten sind. Mit dem Konzept sollen Leitlinien und Mindeststandards dokumentiert und ein interner Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung des Umwelt- und Arbeitsschutzes angeregt werden. Ziel ist die Sicherung der Nachhaltigkeit, z. B. hinsichtlich der Reduktion des Energieverbrauchs und der Senkung der Unfallzahlen. Eine Besonderheit der Zertifizierung dieses Managementsystems ist es, dass die Einhaltung der Anforderungen aus OHSAS 18001/ISO 14001 nicht durch eine externe Zertifizierungsstelle, sondern konzernintern überprüft wird. Die AG wendet hierfür ein weltweit gültiges eigenes Auditierungssystem an, das von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen durch ein Witness Audit validiert wird. …

 
S. 121

… Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit hat diese Funktion seit sieben Jahren inne und ist in der AG insgesamt seit 23 Jahren als Fachkraft tätig. Es handelt sich um eine Konzernfunktion. Die Tochtergesellschaften können diese Leistung, wie es z. B. das Fallstudienunternehmen tut, einkaufen. Die zwei Hauptaufgaben liegen erstens in der Erbringung operativer Dienstleistungen für die Verwaltung der AG. Zweitens beinhaltet die Leitung der Konzernfunktion Arbeitsschutz auch die Überprüfung der Tochtergesellschaften der AG im Rahmen von Auditierungen nach der OHSAS 18001 (Arbeitsschutz) und ISO 14001 (Umweltschutz). …

 
S. 180

… Der betriebsärztliche Dienst und die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen unternehmensintern bereitgestellte Dienste dar. Hierzu besteht laut einer Unternehmensbroschüre ein internes Auditsystem, das den externen Auditierungsverfahren ISO 19011 und OHSAS 18001 entspricht. Der ASA tagt nach Angaben aus dem Vorabfragebogen vier Mal jährlich, Unterweisungen und Begehungen werden regelmäßig durchgeführt. Das ASIGU-Gremium setzt sich, wie in einem Interview berichtet, aus sieben Betriebsratsmitgliedern zusammen, die die unterschiedlichen unternehmerischen Funktionsbereiche abdecken sollen. Zu Einzelthemen sind Kommissionen gebildet worden, z. B. zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und zur Gesundheitsförderung. Dem Vorabfragebogen kann entnommen werden, dass es neben dem ASA und dem ASIGU einen Arbeitskreis Gesundheit gibt, an dem das Management, der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Werksarzt, die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft teilnehmen. …

Anmerkung: ISO 19011 ist ein Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen bzw. ein Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen.

Sind Sie Mitglied in einem Personalrat oder einem Betriebsrat? Warum werden Sie nicht interner Auditor für OHSAS 18001?

OHSAS 18001: Änderungen in 2007 gegenüber 1999

Montag, 2. Juli 2012 - 15:57

Update 2015-12: Viele unten angegebene Links funktionieren nicht mehr.

Probieren Sie es mal mit

 


Zertifikate nach OHSAS 18001:1999 verloren Ende Juni 2009 ihre Gültigkeit.

http://www.agimus.de/index.php?id=262

… Analog zur ISO 14001 wird eine Bewertung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen gefordert. … 

http://www.agimus.de/index.php?id=167

… Für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS oder ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18001 ist die Einhaltung des geltenden Umwelt- bzw. Arbeitssicherheitsrechts eine Grundvoraussetzung für die Zertifizierbarkeit. … 

OHSAS 18001 setzt eine Bewertung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen voraus. Haben Betriebe ein OHSAS-18001-Zertifikat, aber fehlt der Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz, dann sollten sich Arbeitnehmervertreter den Vorgang nocheinmal genauer ansehen.

Beispiele für die Bedeutung der Beachtung gesetzlicher Vorschriften im OHSAS 18001:

  • Berücksichtigung rechtlicher Verpflichtungen bei der Risikobewertung und Implementierung von Kontrollmaßnahmen. (4.3.1)
  • Organisation ist verpflichtet, gesetzliche Vorschriften einzuhalten. (4.3.3)
  • Top-Management kann Aufgaben im Gesundheits- und Arbeitsschutz delegieren, aber nicht die Verantwortung. (4.4.1)
  • Top-Management ist verantwortlich für Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. (4.6)

(Quelle: BSI Management Systems)

Beispiele für sonstige wichtige Neuerungen:

  • Die Änderung der Definition 3.9 macht deutlicher, dass nicht nur Unfälle Gegenstand des Arbeitsschutsmanagements sind, sondern alle Vorfälle, die Erkrankungen verursachen könnten, und zwar unabhängig von der Schwere der Erkrankungen. Das gilt natürlich auch für psychische Erkrankungen.
  • Mitwirkung und Mitbestimmung (4.4.3.2)

Siehe auch:

Gut gefällt mir übrigens auch dieser Hinweis von AGIMUS:
http://www.agimus.de/index.php?id=262

… Der Begriff „Gefährdung“ wurde als „Quelle, Situation oder Handlung, die eine Verletzung oder Erkrankung oder eine Kombination davon verursachen können“ definiert. „Schäden an Eigentum oder am Arbeitsplatz“ haben keinen direkten Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement, sondern gehören eher in den Bereich des Immobilienmanagements … 

Arbeitsschutzmanagementsystembegründung

Samstag, 30. Juni 2012 - 07:59

Ich habe heute mal einen Schnappschuss von einem Ausschnitt des Wikipediartikels Arbeitsschutzmanagementsystem gemacht.

Erst einmal eine Vorbemerkung: Mit einem Zertifikat einer geeigneten Zertifizierungsgesellschaft kann einem Unternehmen bestätigt werden, dass es im Umweltschutzmanagementsystem nach ISO 14001:2004 und im Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS OHSAS 18001:2007 verfährt.
        Zum Britischen Standard OHSAS 18001 gelangt man (ziemlich grob gesagt) so: In ISO 14001/9001 wird “Umwelt und Qualität” durch “Sicherheit und Gesundheit” ersetzt, dann kommt zum großen Teil OHSAS 18001 dabei heraus. OHSAS steht dabei für “Occupational Health and Safety Assessment Series”. Und OHSAS 18002 bietet “Leitlinien zur Umsetzung von OHSAS 18001″.
        OHSAS 18001 ist derzeit nur in Großbritannien und in Polen ein regulärer Standard. Damit kann man Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifizieren. Das Ganze ist ziemlich unspezifisch und soll im Wesentlichen die Transparenz der vom Unternehmen praktizierten Prozesse bestätigen. Es geht um Dokumentation, Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserung. Was im Unternehmen innerhalb seines Gestaltungsspielraumes als im Arbeitsschutz zu berücksichtigende Gefährdungskategorie definiert wurde, wird jedoch nicht zertifiziert. (In Betrieben mit Personalräten oder Betriebsräten wird das wegen des Gestaltungsspielraumes des Arbeitgebers mitbestimmt entschieden.) Das Zertifikat bestätigt also weder den Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in das Arbeitsschutzgesetzes noch die Umsetzung der in der Bildschirmarbeitsverordnung vorgeschriebenen Beurteilung psychischer Belastungen. So ein Zertifikat bestätigt nur, dass wenn psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen wären, das gemäß dem BS OHSAS 18001 gehandhabt würde.

So eindrucksvoll ein OHSAS 18001 Zertifikat also auch aussehen mag, das zertifizierte Unternehmen kann das Zertifikat nicht als Nachweis verwenden, dass psychisch wirksame Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einbezogen werden. Wenn psychische Behandlungen jedoch in den Arbeitsschutz einbezogen werden sollen, dann hilft OHSAS dabei, dass das in einer verifizierbaren und prozesshaften Weise erfolgt. Darum müssen Arbeitnehmervertreter sich damit auskennen.

Nun zur Wikipedia. Da hat sich anscheinend schon etwas Ironie in den Artikel eingeschlichen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitsschutzmanagementsystem&oldid=105666417#Gründe_für_ein_AMS

Gründe für ein AMS

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und ungenauer kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.

Haftungsrisiken im Arbeitsschutz

Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:

Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem ,,für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen”. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.

AMS nach OHSAS 18001:2007

Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)

Die erste Forderung des AMS ist die Erklärung des Unternehmers oder der obersten Leitung über die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems, von der alle Beschäftigten in Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSAS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Planung

Die Gefährdungserkennung, Risikoeinschätzung und darauf folgende Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) sind wichtigster Bestandteil der Planung der A&G-Politik. Sowohl alltägliche Abläufe als auch seltene Tätigkeiten sind auf Gefahren und Risiken zu prüfen. Verfahrensanweisungen sollen sicherstellen, dass rechtliche Anforderungen an den Betrieb regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Ziele und Programme zur ständigen Verbesserung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes müssen festgelegt und aktiv ausgeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.

Umsetzung

Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter) und Programme des AMS müssen aufgestellt und dementsprechend ausgeführt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.

Controlling

Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Ist das System zertifiziert, müssen jedes Jahr zusätzliche externe Audits abgehalten werden.

Bewertung durch das oberste Management

Die oberste Leitung ist verpflichtet die Eignung des AMS in festgelegten Abständen zu bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM – und UM-System durchgeführt.

Merken die Arbeitnehmer (vom obersten Management ganz zu schweigen) eigentlich etwas von solchen Sachen oder dient das vorwiegend zur formalen Absicherung von Unternehmen gegen Haftungsansprüche? Betriebsräte und Personalräte sollten da vorsichtshalber einmal genauer hinsehen, auch wenn das Wortmonstrum Arbeitsschutzmanagementsystem doch schon ziemlich abschreckend klingt. Weiterbildung hilft. Es gibt nämlich Betriebe, die sich die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nach OHSAS 18001 zertifizieren lassen, aber von dem im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen hat da (trotz Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007) noch kein Mitarbeiter wirklich etwas gemerkt.

 
Zum Wikipedia-Artikel:

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