Schlagwort 'Innovation'

Mitbestimmung hilft der der Projektplanung

Dienstag, 31. Januar 2012 - 00:51

http://www.fr-online.de/wirtschaft/psychische-belastung-regeln-gegen-den-stress,1472780,11507006.html

… Schwammiger sind die Vorschläge für Angestellte: Beschäftigte würden oft von einem Projekt ins nächste gejagt, meint Urban. Künftig sollten Betriebsräte und Angestellte bei Projektlaufzeiten mitreden dürfen. Auch die Zahl der parallel laufenden Projekte solle begrenzt werden. …

Das Mitreden geht jetzt schon. Es ist schon längst Pflicht. Hier kennen viele Betriebsräte und Personalräte ihre Pflichten noch nicht gut genug.

Es ist ja auch im technischen Arbeitsschutz so, dass bei Änderungen beispielsweise in der Produktion beurteilt werden muss, ob es neue Gefahrenstoffe und Gefährdungen gibt. Da kann man nicht bis zu irgendeinem jährlich stattfindenden Beurteilungsritual warten. Genau so ist das bei der Projekt und Prozessplanung. Auch hier hat die Arbeitgeberin gar keine Wahl: Sie muss beurteilen, ob von Projekten und Prozessen Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter wirken können, und zwar bevor diese Wirkung auftritt. Wie diese Beurteilung stattfindet, wird von der Arbeitnehmervertretung mitbestimmt. Dabei geht es nicht nur um “Projektlaufzeiten”, sondern um die gesamte Projektplanung. Das hilft den Projekten auch geschäftlich.

Bei mir ist die Mitbestimmung bei Projekten und Prozessen schon länger ein Thema. Die Nutzung eines vorhandenen Risikomanagements spart außerdem Kosten im Arbeitsschutz. Wo es aber kein Risikomanagement gab, sondern Mogeln, Frickelei und Durchwursteln, kann nun der Arbeitschutz helfen, dass Projekte und Prozesse in Zukunft professioneller geplant werden. Dazu werden innovative und kreative Arbeitnehmervertretungen gebraucht.

Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung

Freitag, 27. Januar 2012 - 20:57

Bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung gibt es einen großen Spielraum. Nicht ohne Grund ist das Arbeitsschutzgesetz nur ein Rahmengesetz, das betriebsnahe Lösungen ermöglicht. Es macht keinen Sinn, sich gegen betriebsfremde Gängelei zu wehren, dann aber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nur auf bereits bekannte Lösungen zu vertrauen. (In vorgegebene Lösung flüchten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch, wenn sie sich gegenseitig nicht vertrauen.) Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier nicht kreativ sind, dann werden ihnen irgenwann einmal doch wieder fremdbestimmte Vorschriften übergestülpt, über die sie dann jammern, obwohl sie sich das selbst eingebrockt haben.

Einige Punkte, auf die Arbeitnehmervertretungen achten sollten:

Gleichartige Arbeitsbedingungen: Es ist organisatorisch und ökonomisch sinnvoll, für gleichartige Arbeitsbedingungen eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Achten Sie jedoch bei der Gestaltung der Betriebsvereinbarungen zur Gefährdungsbeurteilung darauf, dass auf spezielle Gefährdungen einzelner Arbeitsplätze oder Untergruppen von Arbeitsplätzen fallweise auch mit speziellen Gefährdungsbeurteilungen reagiert werden kann.

Gefährdungsbeurteilungen von Prozessen: Berauben Sie sich in einer BV zur Gefährdungsbeurteilung nicht der Möglichkeit, zusätzlich zu den Gefährdungsbeurteilungen, die Arbeitsplatzgruppen zugeordnet sind, auch Prozesse zu beurteilen. Mir sind hier noch keine Beispiele bekannt, aber eigentlich ist das eine logisch nachvollziebare Lösung, mit der die Nachteile der Zusammenfassung von Arbeitzplätzen kompensiert werden kann.

Gefährdungsbeurteilungen von Projekten: Gute Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung von Projekten sind mir auch nicht bekannt. Aber auch eine solche Gefährdungsbeurteilung kann, kostengünstig aufbauend auf dem ohnehin notwendigen Risikomanagement von Prozessen, die Nachteile eines konventionellen Ansatzes der Zusammenfassung von Arbeitzplätzen kompensieren.

BV-Gestaltung als Projekt der Arbeitnehmervertretung: So eine Betriebsvereinbarung entsteht nicht von selbst. Das ist viel Arbeit auf oft ziemlich unbekanntem Terrain, und zwar zusätzlich zur täglichen Arbeit der Arbeitnehmervertretung. Planen Sie diese Arbeit und nehmen sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Lassen Sie sich die Planung durch einen Beschluss im Betriebs- oder Personalrat absegnen. Die Planung ist besonders bei teilfreigestellten Arbeitnehmervertretern sehr wichtig.

(Dieser Artikel ist vielleicht noch nicht ganz abgeschlossen.)

Gefährdungsbeurteilung nicht dem Arbeitgeber überlassen

Montag, 16. Januar 2012 - 14:39

http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/br_06_04.pdf, 2004-09-14

Gesundheitsschutz/Gefährdungsanalyse

Die Bildschirmarbeitsrichtlinie verpflichtet den Arbeitgeber, eine so genannte Gefährdungsanalyse durchzuführen, mit der psychische und körperliche Belastungen auf Grund der Arbeitsorganisation und der Softwareergonomie beurteilt werden sollen. Der Betriebsrat hat insoweit ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht hob den Spruch einer Einigungsstelle in einer derartigen Angelegenheit auf, da dem Arbeitgeber durch die Einigungsstelle zu viele Kompetenzen zugewiesen worden waren. Es könne nicht dem Arbeitgeber überlassen bleiben, das Konzept für eine derartige Gefährdungsanalyse zu erstellen. Der Betriebsrat war durch die Einigungsstelle auf ein Beratungsrecht beschränkt worden. Das Bundesarbeitsgericht kritisierte, der Spruch der Einigungsstelle enthalte nur allgemeine Vorgaben an die Arbeitgeberin zu den Themen der Unterweisung, den möglichen Gegenständen und Methoden der Gefährdungsbeurteilung. Die Anwendung auf die einzelnen, unterschiedlichen Arbeitsplätze im Betrieb sei dagegen ausschließlich dem Arbeitgeber überlassen worden (BAG 1 ABR 4/03 vom 8. Juni 2004).

Das BAG-Urteil hatte ich bereits früher in diesem Blog angesprochen, aber dank Google fand ich eine Darstellung der Gewerkschaft der Journalisten und Journalistinninnen (Deutscher Journalisten-Verband), auf die ich hier doch aufmerksam machen möchte.

Die Darstellung macht eine wichtige Aufgabe von Betriebs- und Personalräten deutlich: Es kann nicht dem Arbeitgeber überlassen bleiben, das Konzept für eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, mit der psychische und körperliche Belastungen auf Grund der Arbeitsorganisation und der Softwareergonomie beurteilt werden sollen. Die Arbeitnehmer bzw. innovative und kreative Arbeitnehmervertretungen bestimmen das Konzept mit.

Das war eigentlich schon seit 1996 klar. Aber viele Arbeitnehmervertretungen kennen ihre Pflicht zur Mitgestaltung auch heute noch nicht. Auch die meisten Arbeitnehmer kennen diese Pflicht ihrer Vertretung nicht. Selbst von einer “Gefährdungsbeurteilung” haben noch Viele nichts gehört. Sie können sich garnicht vorstellen, wie das funktioniert. (Es funktioniert.)

Angesichts dieser Uninformiertheit ist es leider noch notwendig, immer wieder an die Pflichten der Arbeitnehmervertretungen im ganzheitlichen Arbeitsschutz zu erinnern. Und klar ist auch: Betriebs- und Personalräte werden nicht gnädig in die Gestaltung von Konzepten zur Gefährdungsbeurteilung “einbezogen”, sondern die Arbeitnehmervertretungen bestimmen mit!

Dis ist ja auch verständlich: Wer entscheidet, ob die von einem Arbeitsplatz auf einen Mitarbeiter wirkende Belastung eine legitime Belastung oder eine Fehlbelastung ist? Dass man das tatsächlich nicht den Arbeitgebern alleine überlassen kann, sondern dass die Belasteten hier mitbestimmen müssen, wenn keine gesetzlichen Regeln bestehen, sondern das Gesetz einen Gestaltungsspielraum gibt, ist eine gut nachvollziehbare Entscheidung.

Kreativität und Gesundheit

Mittwoch, 13. Juli 2011 - 07:31

http://www.buero-forum.de/uploads/media/10_Kreativ_Gesundh_08.pdf, 2010

Bessere Arbeitsgestaltung fördert Innovation
und Leistung im Büro.

Vorwort 3
Arbeitswelt heute 5
Dienstleistungsgesellschaft 5
Abkehr vom Normalarbeitsverhältnis 7
Leistungsverdichtung, psychische Belastung und Erkrankungen 8
Innovationsdruck,Gesundheitsmanagement und demografischerWandel 10
Kreativität und Arbeit 12
Kreativität und Innovation 12
Kreativität und Persönlichkeit 14
Kreativität und Arbeit 16
Erklärungsmodell zu Kreativität und Arbeit 19
Förderung von Kreativität und Arbeit 23
Gesundheit und Arbeit 25
Was ist Gesundheit? 25
Krankheitsbedingte Fehlzeiten 26
Kosten von Fehlzeiten 29
Wandel von Arbeitsbedingungen in Europa und Deutschland 30
Erklärungsmodell zu Arbeitsbedingungen und Gesundheit 33
Förderung von Gesundheit in der Arbeit 37
Kreativität und Gesundheit in der Arbeit 39
Gestaltung kreativitäts- und gesundheitsförderlicher Arbeit 44
Grundlegendes zur Arbeitsgestaltung 44
Förderung der Person 45
Gestaltung der Arbeitsaufgaben 49
Gestaltung der Organisation 54
Arbeitsgestaltung imZusammenspiel von Person, Aufgabe,Organisation 60
Unterstützung durch Gestaltung des Arbeitsplatzes 63
Physische Arbeitsplatzgestaltung 64
Psychosoziale Arbeitsplatzgestaltung 65
Gesundheits- und Kreativitätsförderung durch Arbeitsplatzgestaltung 70
Anhang 71
Zitierte Literatur 71
Weiterführende Literaturempfehlungen 73
Informationsquellen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen 73

Autoren: PD Dr. Jürgen Glaser, Dr. Britta Herbig
Die Psychologen PD Dr. Jürgen Glaser und Dr. Britta Herbig forschen und unterrichten seit über 10 Jahren unter anderem zu Themen der Arbeitsgestaltung im Betrieb und ihren Wirkungen für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.
Kontakt:
AG Angewandte Medizin und Psychologie in der Arbeit
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
WHO Collaborating Centre for Occupational Health
Klinikum der Universität München
Ziemssenstr. 1
80336 München
http://ampa.arbeits.klinikum.uni-muenchen.de

… Drei zentrale Aspekte kennzeichnen den durch die Flexibilisierung notwendig
gewordenen Arbeitskraftunternehmer: Verstärkte Selbstkontrolle, erweiterte Selbstökonomisierung und Selbstrationalisierung und Verbetrieblichung der Lebensführung. Die verstärkte Selbstkontrolle ist gekennzeichnet durch eine höhere Selbststeuerung der Arbeit im Sinne des Unternehmens („kontrollierte Autonomie“), eine verstärkte Notwendigkeit zur Eigenmotivation und eine erhöhte Steuerung durch kennzifferorientierten Leistungsdruck. Die erweiterte Selbstökonomisierung drückt sich durch die Notwendigkeit der ständigen Weiterentwicklung der eigenen „Ware“ aus, der Erhaltung und Steigerung der Arbeitsmarktfähigkeit („Employability“) und der Notwendigkeit strategischer „Karriereplanung“. Die Selbstrationalisierung und Verbetrieblichung der Lebensführung schließlich führt zu einer Extensivierung und Unvorhersagbarkeit von Arbeitszeiten, zu Konflikten zwischen Arbeit und Privatleben und zum Druck auf die Rationalisierung der alltäglichen Lebensführung – auch im privaten Bereich wird Zeitmanagement zur zentralen Anforderung.

Trotz einer Reihe von Kritikpunkten an diesem Konzept finden sich mittlerweile einige empirische Befunde, die zeigen, dass atypische Arbeitsverhältnisse erhebliche Konsequenzen haben können: So konnten Kivimäki et al. (2003) in einer zehnjährigen Längsschnittstudie zeigen, dass Zeitarbeiter ein 1,2 bis 1,6-fach erhöhtes Sterberisiko im Vergleich zu Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen aufweisen. Arbeitsplatzunsicherheit wird immer wieder in Zusammenhang mit negativen psychologischen Konsequenzen gebracht. Insbesondere die Orientierung am Arbeitsmarkt und nicht am Unternehmen, die in der Arbeitskraftunternehmer-These zum Ausdruck gebracht wird, hat – wie im Verlauf dieser Fachschrift verdeutlicht werden soll – negative Konsequenzen auch für die kreative Leistung von Mitarbeitern. …


 

http://www.pargema.de/files/faltblatt_ergebnisse_wsi_pargema_stand090609.pdf

WSI-Betriebsrätebefragung 2008/09
zu Innovationsfähigkeit, Arbeitsbedingungen und Gesundheit im Betrieb…

… Die Arbeitsbedingungen und –belastungen der Beschäftigten haben sich durch die Flexibilisierung der Arbeitswelt in den letzten Jahren deutlich verändert. Krankmachende Stressoren wie Arbeitsverdichtung, hohe Eigenverantwortung, häufige Umstrukturierungen im Betrieb und Angst vor Arbeitslosigkeit gehören mittlerweile zum betrieblichen Alltag. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften vermelden hinsichtlich arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen alarmierende Zahlen – und der betriebliche Gesundheitsschutz wird diesem Problem bisher (trotz guter Ansätze) kaum gerecht. Das Projekt PARGEMA (PARtizipatives GEsundheits-Management) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erarbeitet seit 2006 betriebliche Gestaltungsansätze zur nachhaltigen Reduzierung psychischer Fehlbelastungen. Die vorliegenden Befragungsergebnisse sind Bestandteil des Projekts und geben aus Sicht der Betriebsräte branchenübergreifend und repräsentativ den aktuellen Stand der Arbeitsbedingungen und -belastungen der Beschäftigten in den Betrieben wieder. Auch Informationen zum Umsetzungsstand des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, dessen Antriebsfaktoren und Hemmnissen kommen – vermittelt über die jeweiligen Erfahrungen der Betriebsräte – zu Tage. …

Weird Ideas that Work

Dienstag, 26. April 2011 - 07:02

http://bobsutton.typepad.com/my_weblog/2006/08/twelve_weird_id.html

Robert I. Sutton
Weird Ideas that Work – How to Build a Creative Company
2002