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Anti-Stress-Verordnung: Streit schafft Aufmerksamkeit

Sonntag, 8. Juli 2012 - 07:34

http://blog.beck.de/2012/07/07/streit-um-anti-stress-verordnung

.. Der Entwurf der Gewerkschaft sieht unter anderem eine Überprüfung der Arbeitsplätze auf Stressfaktoren vor. Die Arbeitgeber sollen die Belastungen reduzieren, gestellte Arbeitsaufgaben dürften aber auch nicht zu einer Unterforderung des Personals führen. …

Überprüfung der Arbeitsplätze auf Gefährdungen verlangt der Gesetzgeber schon seit vielen Jahren. Nur: Die Mehrheit der Arbeitgeber hält sich beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ganz einfach nicht an die Vorschriften. Und die mit Ressourcenmangel ausgebremsten Aufsichtsbehörden, die durchaus dagegen einschreiten wollten, mussten die Unternehmen gewähren lassen. Der Entwurf will nicht so sehr eine Verordnung mit neuen Inhalten, sondern es geht um die Durchsetzung bestehender Vorschriften.

 
Entwurf der Verordnung: http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-9035E8C0-C13A7884/internet/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/docs_ig_metall_xcms_188529__2.pdf


§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Unterweisung
Beurteilungskriterien und Gestaltungsmaßgaben bezüglich der
  § 6 Arbeitsaufgabe
  § 7 Arbeitsorganisation
  § 8 sozialen Beziehungen
  § 9 Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen
  § 10 Arbeitszeitgestaltung
§ 11 Ausschuss Psychische Belastung bei der Arbeit
§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 
Pressemeldung der IGM:
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/pressemitteilungen-2012-10356.htm

Pressemitteilung Nr. 44/2012
IG Metall fordert Allianz gegen Stress in der Arbeitswelt – Entwurf für “Anti-Stress-Verordnung” vorgelegt
27.06.2012 Ι

Berlin – Die IG Metall hat eine Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt vorgelegt. “Eine verbindliche Regelung, die psychische Belastungen mit anderen Gefährdungen in der Arbeitswelt durch Lärm, unzureichendes Licht oder Toxine gleichstellt, ist unverzichtbar”, sagte Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der “Anti-Stress-Verordnung.” Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden. Bisher fehle es an einer verbindlichen Vorgabe. Diese müsse arbeitsschutzrechtlichen und arbeitswissenschaftlichen Standards genügen und praxistauglich sein. Dem könne und dürfe sich die Regierung nicht weiter verweigern. “Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch beim Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit gelten”, forderte Urban.

Die neue Verordnung soll für alle Branchen und Beschäftigtengruppen gelten. Mit der “Anti-Stress-Verordnung” könne die Rechtsunsicherheit in den Betrieben beseitigt, die Konfliktintensität zwischen den Betriebsparteien reduziert und die Verbindlichkeit für präventives Arbeitsschutzhandeln erhöht werden. Die Verordnung formuliert Vorgaben für die Gestaltung der Arbeitsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen und der Arbeitszeit, um Gefährdungen durch psychische Belastungen zu vermindern.

So soll etwa bei der Arbeit an Montagebändern sichergestellt werden, dass kurze Arbeitstakte nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigten führen und die Beschäftigten über eigene Handlungsspielräume verfügen. Die Verordnung sieht eine eindeutige Trennung von Arbeitszeit und Freizeit vor, die die Beschäftigten vor permanenter Erreichbarkeit durch Kommunikationsmittel schützt. Zur Verringerung psychischer Belastungen verlangt die Verordnung “angemessenes Führungsverhalten,” das Beschäftigte in Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einbezieht, ihnen Rückmeldung und Wertschätzung gibt und soziale Konflikte löst.

Die Verordnung sieht im Betriebsklima einen bedeutenden Faktor für Wohlbefinden und Gesundheit. Deshalb sollen soziale Beziehungen so gestaltet werden, dass ein positives Betriebsklima mit persönlicher Akzeptanz und respektvollem Umgang der Beschäftigten untereinander unterstützt wird. Dazu sieht die Verordnung die Qualifizierung von Vorgesetzten in Sachen Mitarbeiterführung vor.

Der Verordnungsentwurf geht auf Vorschlag und Initiative der IG Metall zurück und ist in einem intensiven Dialog mit Fachwissenschaftlern, betrieblichen Praktikern und Experten verschiedener Aufsichtsbehörden entwickelt worden.

Mit dem Entwurf der “Anti-Stress-Verordnung” will die IG Metall für eine Allianz aus Wissenschaftlern, Praktikern des betrieblichen Gesundheitsschutzes, Arbeitsmedizinern und Politikern werben. “Wir hoffen auf und arbeiten an einem sozialen Bündnis zur Bekämpfung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt, der neuen Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts”, sagte Urban.

Betriebsräte haben Pflicht zur Überwachung

Dienstag, 26. Juni 2012 - 07:50

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-8CB884BE-2A869504/internet/style.xsl/gefaehrdungsbeurteilung-am-arbeitsplatz-9323.htm

… Auch Betriebsräte haben die Pflicht, darauf zu achten, ob der Arbeitgeber diesen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann dies selbst tun. Er kann aber auch andere Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte damit beauftragen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung bei weitem noch nicht überall angewandt wird. Laut einer Betriebsrätebefragung von 2009 führen nur 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Nur 20 Prozent untersuchten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen. Die Akteure im Betrieb sind bei dem Thema oft überfordert. …

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)

Leider gehören manchmal auch Betriebsräte zu diesen überforderten Akteuren. Ihre Aufgabe ist ja auch nicht einfach, insbesondere bei nur teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern.

Schweigen alleine kann schon schädliche Folgen haben. Betriebsräte, die in gutgemeinter Absicht unwahre oder widersprüchliche Angaben in der Gefährdungsbeurteilung dulden, bestätigen diese Falschinformationen und verletzen damit ihre Pflichten. Noch schlimmer ist es, wenn Betriebsräte bei versehentlich von ihnen bestätigten Falschangaben ihre Fehler nicht korrigieren, sondern Falschangaben sogar unterstützen, um eigene Fehler (die eigentlich immer wieder passieren können) nicht zugeben zu müssen.

IG Metall will psychische Erkrankungen am
Arbeitsplatz zum Thema machen

Dienstag, 27. März 2012 - 19:23

http://www.seknews.de/2012/03/26/ig-metall-will-psychische-erkrankungen-am-arbeitsplatz-zum-thema-machen/

… Dass psychische Erkrankungen und Burnout keine Erfindungen sondern Realität sind, bestätigte der Leiter des Gesundheitswesens im Volkswagenwerk Baunatal, Professor Reinhard Nöring. „Ich arbeite seit 25 Jahren im Werk. Am Anfang habe ich diese Erkrankungen nicht gesehen, heute aber sehe ich sie“, sagte er. …

2012-06-17: VW hat es wohl auch seinem Betriebsrat zu verdanken, dass das Unternehmen jetzt beim Employer Branding etwas vorzeigen kann. Im “Burn-out-Ranking” vom manager magazin ist VW das zweitfreundlichste DAX-Unternehmen.

… Unter dem zugespitzten Titel „Arbeiten bis zum Burnout – oder bist Du einfach nur nicht hart genug?“ lud die Metallgewerkschaft deshalb Angestellte zu einem Informationsabend ein …

(Link nachträglich eingefügt)

Zum Stichwort “Thematisierung in den Medien” interessiert mich immer auch die von mir genossenschaftlich mitbesessene TAZ. Die Fragestellung der “Metallgewerkschaft” sollte die stahlharten (wenngleich auch feminisierten(※)) Tazzler (Anne Koark und Barbara Dribbusch) doch aufwecken können. Über eine DGB-Studie schreibt dann auch die TAZ etwas: http://www.taz.de/Studie-zu-Arbeitsstress/!90446/. Angesichts des Zeugs, das die Tazzler zum Thema der psychischen Belastung am Arbeitzplatz schreiben, wäre mal ein Interview mit Jochen Prümper fällig. Anne Koark und Barbara Dribbusch könnten da mit dem Fahrrad hinfahren.

(※) “Feminisierung” beklagt jedenfalls “Gerda” am 28.03.2012 um 14:59 Uhr. Schreibt die “Die Wahrheit”-Redaktion jetzt auch schon die Kommentare?

Mitbestimmung hilft der der Projektplanung

Dienstag, 31. Januar 2012 - 00:51

http://www.fr-online.de/wirtschaft/psychische-belastung-regeln-gegen-den-stress,1472780,11507006.html

… Schwammiger sind die Vorschläge für Angestellte: Beschäftigte würden oft von einem Projekt ins nächste gejagt, meint Urban. Künftig sollten Betriebsräte und Angestellte bei Projektlaufzeiten mitreden dürfen. Auch die Zahl der parallel laufenden Projekte solle begrenzt werden. …

Das Mitreden geht jetzt schon. Es ist schon längst Pflicht. Hier kennen viele Betriebsräte und Personalräte ihre Pflichten noch nicht gut genug.

Es ist ja auch im technischen Arbeitsschutz so, dass bei Änderungen beispielsweise in der Produktion beurteilt werden muss, ob es neue Gefahrenstoffe und Gefährdungen gibt. Da kann man nicht bis zu irgendeinem jährlich stattfindenden Beurteilungsritual warten. Genau so ist das bei der Projekt und Prozessplanung. Auch hier hat die Arbeitgeberin gar keine Wahl: Sie muss beurteilen, ob von Projekten und Prozessen Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter wirken können, und zwar bevor diese Wirkung auftritt. Wie diese Beurteilung stattfindet, wird von der Arbeitnehmervertretung mitbestimmt. Dabei geht es nicht nur um “Projektlaufzeiten”, sondern um die gesamte Projektplanung. Das hilft den Projekten auch geschäftlich.

Bei mir ist die Mitbestimmung bei Projekten und Prozessen schon länger ein Thema. Die Nutzung eines vorhandenen Risikomanagements spart außerdem Kosten im Arbeitsschutz. Wo es aber kein Risikomanagement gab, sondern Mogeln, Frickelei und Durchwursteln, kann nun der Arbeitschutz helfen, dass Projekte und Prozesse in Zukunft professioneller geplant werden. Dazu werden innovative und kreative Arbeitnehmervertretungen gebraucht.

Zeitbombe Arbeitsstress

Donnerstag, 26. Januar 2012 - 12:20

Zeitbombe Arbeitsstresshttp://www.gute-arbeit-praxis.de/gute-arbeit-praxis/index.php

Herausgeber:
Lothar Schröder / Hans-Jürgen Urban

Gute Arbeit – Ausgabe 2012
Zeitbombe Arbeitsstress
Bund-Verlag, 496 Seiten, gebunden, 39,90 EUR
ISBN: 978-3-7663-6107-3

 
http://netkey40.igmetall.de/homepages/igm-service/

Sonderausgabe nur für Mitglieder der IG Metall:
€ 6,40 zzgl. € 3,95 Versandkosten
Bestellung
(Login im Extranet erforderlich)

Staatlich behinderte Gewerbeaufsicht

Donnerstag, 26. Januar 2012 - 07:53

http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-577D2ED4-F01794B3/internet/Tipp43_V6_Finale_Screen_0180513.pdf

Gegenwärtig entscheidet jedes Bundesland nach Kassenlage und eigenem Gutdünken, wie viel Personal es für die Gewerbeaufsicht einsetzt. Ich dachte früher, dass eine Steuerprüfung das seltenste Ereignis ist, das einem Betrieb passieren kann. Aber der staatliche Arbeitsschutz schlägt das noch um Längen!

Das meinte Hans-Jürgen Urban (IG-Metall) zur Gewerbeaufsicht. Nun fordert er strengere Durchführungsverordnungen. Ich sehe das kritisch, aber vielleicht hat er leider doch recht.

Während Ursula von der Leyen (CDU) beklagt, dass die Unternehmen den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen lassen und Christine Haderthauer (CSU) sogar nach Burnout-Detektiven ruft, versucht Edmund Stoiber (CSU) den Arbeitsschutz noch zusätzlich zu schwächen. Edmund Stoiber arbeitet auf europäischer Ebene daran, ein Instrument zu blockieren, mit dem sich Pflichtverletzungen der Arbeitgeber sehr konkret prüfen lassen. Die Bildschirmarbeitsverordnung ist Edmund Stoiber ein Dorn im Auge. In Betrieben mit Bildschirmarbeit kann man pflichtverletzenden Arbeitgebern mit den Kriterien der Bildschirmarbeitsverordnung sehr leicht ihre Vergehen nachweisen. Es geht da längst nicht mehr nur um Pixelauflösungen, Bildschirmflimmern und technische Parameter. Sondern es geht um die Benutzerfreundlichkeit von Software und die Belastung von Menschen durch Interaktion mit Benutzerschnittstellen. Wenn Arbeitgeber trotz Forderung beispielsweise des Betriebsrates keine Beurteilung der psychischen Belastung durch die Benutzerschnittstellen durchführen, kann auch gezeigt werden, dass sie eine Vorschrift des Arbeitsschutzes vorsätzlich missachten.

Auffallend ist auch die Zurückhaltung der Krankenkassen mit Kritik an der offensichtlichen Missachtung der Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz bei einer Mehrheit der Unternehmen. Das Bundesarbeitsministerium stellte fest: Die psychische Belastung ist unabdinbarer Bestanddteil des Arbeitsschutzes. Die Pflichten der Arbeitgeber sind klar, aber die Kassen trauen sich nicht, die Versäumnisse der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten als Rechtsbruch zu kritisiern.

Jetzt wird über eine Verpflichtung der gesetzlichen Kassen diskutiert, ihren Versicherten bei ärztlichen Fehlern zu helfen. Die Kassen sollten auch verpflichtet werden, ihrer Versicherten zu helfen, wenn deren Arbeitgeber gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen. Was können wir hier von von den Krankenversicherern erwarten, wenn sie schon klaren Rechtsbruch nicht klar ansprechen? Mit Samthandschuhen gehen auch die Berufsgenossenschaften mit Unternehmen um, die den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen lassen. Unternehmern, die Körperverletzungen ihrer Mitarbeiter schon so lange riskieren, das Vorsatz deutlich wird, wird mehr Verständnis entgegengebracht, als Kleinkriminellen. (Entschuldigung bitte, aber wenn Sie diesen Vorwurf zu krass finden, dann denken Sie bitte einmal darüber nach, was die Gewöhnung an Rechtsbruch mit uns selbst anrichtet.)

Die Aufsichtspersonen auf der unteren Ebene kann man für die Sabotage der Arbeitsschutzaufsicht übrigens nicht haftbar machen. Politiker behindern die Arbeitsschutzaufsicht ja nicht durch offene Anweisungen, aktiv wegzusehen. Sondern sie begrenzen einfach die Ressourcen der Aufsicht. Die kann dann erst aktiv werden, wenn sich die Wahrnehmung von Mängeln überhaupt nicht mehr vermeiden lässt. Auf einer Tagung meinte einmal eine Psychologin (die für eine Organisation im Bereich der Arbeitssicherheit Unternehmen beobachtet) zu mir, dass sie erst tätig werden dürfe, “wenn in einem Unternehmen Zustände herrschen wie bei France Télécom”.

Es muss also erst Tote geben. Und dann lassen sich Ursachenzusammenhänge immer noch kaum nachweisen. Als Haftungsgrund müsste ausreichen, mangelnde Prävention nachzuweisen. Dafür ist eine ausreichend mit Ressourcen und Sanktionsmitteln ausgestattete Aufsicht erforderlich. Das kann von der Zielvereinbarung mit kooperativen Unternehmen bis hin zur Einschaltung des Staatsanwalts reichen.

Faktenvermeidung in der Süddeutschen Zeitung

Mittwoch, 25. Januar 2012 - 22:26

http://www.sueddeutsche.de/karriere/stress-am-arbeitsplatz-einfach-mal-den-off-knopf-druecken-1.1265582

… Dauerhafte Fehlbelastung führe zu Erkrankungen und Störungen, sagt BAuA-Sprecher Feldmann. “Das gilt für zu geringe als auch zu starke Belastung.” Dazu hat er interessante Zahlen parat: 15 Prozent der Arbeitnehmer fühlen sich einer Studie zufolge fachlich unterfordert, nur fünf Prozent überfordert. “Bei der Leistungsfähigkeit ist das Bild genau anders herum: Da fühlen sich nur fünf Prozent unterfordert, aber rund 17 Prozent überfordert.” …

Das, um wenigstens mit etwas Positivem zu beginnen, war für mich der interessanteste Teil eines Artikels von Verena Wolff in der Süddeutschen Zeitung von heute. Aber retten konnte das den Artikel auch nicht mehr. Denn Verena Wolff missbrauchte die gestern durch die Presse gegangene Meldung zu den IGM-Forderungen nur als Aufhänger für Positionen, die wohl vor Allem die Anzeigenkunden der Karriere-Rubrik zufriedenstellen sollten. Nicht einmal eine anständige Kritik der IGM-Forderungen brachte Verena Wolff zustande, denn dann hätte sie sich damit ja auseinandersetzen müssen. So gab sie sich Mühe, eine wichtige Passage aus der IGM-Meldung einfach nicht wahrzunehmen:


Der Gesundheitswissenschaftler und Leiter der Forschungsgruppe Public Health, Rolf Rosenbrock, erklärt: “Das zentrale Problem ist nicht das Fehlen von allgemeinen gesetzlichen Vorschriften oder Mängel an gesichertem Wissen. Sondern der Unwille in der Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland, den Vorschriften zu folgen und das Wissen zu nutzen.” Aus seiner gesundheitswissenschaftlichen und -politischen Sicht begrüßt er jede Initiative, die die Thematik auf die betriebliche und politische Tagesordnung bringt.

(Schon einmal in http://blog.psybel.de/erst-einmal-die-vorhandenen-arbeitsschutzregeln-durchsetzen/ zitiert)

Das passt in die wohl nicht mehr ganz so journalistisch orientierte Karriere-Rubrik der Süddeutschen Zeitung anscheinend nicht mehr so gut hinein, und dann wird schon einmal versucht, von dieser Tagesordnung schnell wieder abzulenken. Im Artikel von Verena Wolff blieb diese lästige Unannehmlichkeit dann auch unerwähnt. Gewiss, es gibt immer ein paar schwarze Schafe unter den ansonsten ja so verantwortungsvollen Arbeitgebern. Jedenfalls möchten wir das gerne glauben. Dass es nur wenige weiße Schafe unter den Unternehmern gibt, passt vermutlich nicht in das Weltbild der Karriere-Redaktion.

Erst einmal die vorhandenen Arbeitsschutzregeln durchsetzen

Dienstag, 24. Januar 2012 - 20:25

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-4C613046-9BAEA969/internet/style.xsl/psychische-belastung-am-arbeitsplatz-9358.htm

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Wir brauchen Schutz vor Stress

24.01.2012 – Die IG Metall ist ein wesentlicher Treiber beim Thema Arbeitsstress. Sie fordert mit ihrer Anti-Stress-Initiative, dass es endlich eine verbindliche Verordnung gibt, an die sich die Unternehmen halten müssen. Denn die Erfahrung zeigt: Die bisherige “freiwillige Rahmenvereinbarung” bringt so gut wie nichts.

Das Arbeitsschutzgesetz setzt bereits den heute von der IGM geforderten vorgeschriebenen Rahmen. An den haben wir uns zu halten. Das ist nicht freiwillig.


Die “Anti-Stress-Initiative” der IG Metall hat das Ziel, den Schutz vor psychischer Gefährdung in der Arbeit in eine konkrete Verordnungen zu fassen. Das Arbeitsschutzgesetz gibt dafür den Rahmen vor. “Ich fordere Arbeitsministerin Ursula von der Leyen auf, die Schutzlücke bei psychischen Gefährdungen zu schließen”, sagte Hans-Jürgen Urban auf einer Pressekonferenz in Berlin. Es geht Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, um eine Verbindlichkeit, an die sich Arbeitgeber halten müssen.

(Links nachträglich in das Zitat eingefügt)

Die Verbindlichkeit gibt es doch schon längst. Neue und zusätzliche betriebsübergreifende Regelungen bergen die Gefahr in sich, dass man sich hier auf niedrigstem Niveau einigt und dann Alle meinen, ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Gewerkschaften, Arbeitgeber, Bundesarbeitsministerin usw. sehen dann gut aus, aber den Menschen in den Unternehmen hilft das nicht.

Hier verstehe ich die Forderungen meiner Gewerkschaft nicht (oder ich verstehe sie vielleicht auch nur falsch). Der Schwerpunkt der Arbeit muss doch darauf liegen, dass überhaupt erst einmal die bestehenden Arbeitsschutzregeln eingehalten werden und genügend Aufsichtspersonal zur Verfügung steht. Diese Fachleute müssen dann den Arbeitsschutz in den Betrieben wirklich aufmerksam und nachhaltig beaufsichtigen dürfen. Auch müssen die Arbeitnehmervertreter (Betriebs- und Personalräte) verstehen, dass Arbeitsschutzrechte unabdingbar sind. Arbeitnehmervertreter haben beim Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz die Pflicht zur Mitbestimmung.

Die IGM schreibt doch selbst:


Der Gesundheitswissenschaftler und Leiter der Forschungsgruppe Public Health, Rolf Rosenbrock, erklärt: “Das zentrale Problem ist nicht das Fehlen von allgemeinen gesetzlichen Vorschriften oder Mängel an gesichertem Wissen. Sondern der Unwille in der Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland, den Vorschriften zu folgen und das Wissen zu nutzen.” Aus seiner gesundheitswissenschaftlichen und -politischen Sicht begrüßt er jede Initiative, die die Thematik auf die betriebliche und politische Tagesordnung bringt.

Aber dann wieder:

…Ohne Regeln und Kontrolle passiert zu wenig. 68 Prozent der IG Metall-Betriebsräte gaben in einer Umfrage an, dass seit der Wirtschaftskrise Stress und Leistungsdruck stark oder sehr stark zugenommen haben. Ein wirklich wirksamer Schutz der Beschäftigten kann nur zustande kommen, wenn es Regeln gibt, die zum Handeln führen. Alle Akteure brauchen dafür einen verbindlichen Rahmen.

Die fehlende Kontrolle ist aus meiner Sicht das Hauptproblem. Es ist einfach so, dass der Zwang zur Erfüllung gesetzlicher Regeln das wichtigste Motiv von Unternehmern ist, sich mit psychosozialen Risiken im Betrieb zu befassen. Die Regeln gibt es, den Zwang nicht. Ohne Durchsetzung sind die Regeln für die Tonne. Gesetze zum Vorzeigen haben wir schon genug. Nicht die Regeln fehlen, sondern ihre Durchsetzung in einem Land, in dem wir uns schon zu sehr an einen sehr “flexiblen” Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen gewöhnt haben. Der “Unwille in der Mehrzahl der Unternehmen in Deutschland, den Vorschriften zu folgen” sollte in einem Rechtsstaat keine unüberwinbare Hürde sein.

Falls Sie es in diesem Blog noch nicht gelesen haben sollten: Die Mehrheit der Arbeitgeber durfte seit 1996 (und auch nach der Konkretisiertung im Jahr 2004 durch das BAG) ohne ein Einschreiten der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften straflos ihre Pflicht zum Einbezug psychisch wirksamer Belastungen missachten.

Die mangelnde Thematisierung dieser Tatsache in den Medien zeigt aber, dass diese Art der Rechtsbruchs bei uns heute schulterzuckend toleriert wird. Unternehmer, die die Schutzrechte von Arbeitnehmern ignorieren, gehören wohl zur akzeptierten Lebenswirklichkeit und scheinen journalistisch uninteressant zu sein.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/petition20090202/

FOCUS widmet der Fürsorgepflicht keine Silbe

Dienstag, 28. Juni 2011 - 01:00

http://netkey40.igmetall.de/homepages/koeln_neu/hochgeladenedateien/pdf/
Gute%20Arbeit/Leserbrief%20Focus%2020100308.pdf

8. März 2010 – Köln-Leverkusen

Leserbrief zum Focus Titelthema “Die Burn-out-Gesellschaft” (Ausgabe 10/10 08.03.2010)

Ich bin sehr erfreut, dass Sie das Thema Burn-Out, verursacht durch Belastungen am Arbeitsplatz einmal aufgegriffen haben. Aus meiner täglichen Arbeit kann ich ihnen leider bestätigen, dass es in allen Unternehmen ein aktuelles Thema ist, besonders jedoch in den sogenannten hochqualifizierten Angestelltenbereichen.

In ihrem Artikel befassen Sie sich stark mit den möglichen Ursachen für ein Burn-Out, gehen auf verschiedene Einzelschicksale ein und erwähnen sogar, dass es manche Promis schick finden sich eine Auszeit wegen eines Burn-Outs zu nehmen. Dies finde ich ehrlich gesagt sehr einseitig dargestellt, denn es erweckt den Eindruck, als wären die ArbeitnehmerInnen diejenigen, die verantwortlich sind für ihre Erkrankung, weil sie nicht rechtzeitig die Notbremse gezogen haben, oder einfach einer Modeerscheinung folgen wollen.

Sie berichten von einer Ratlosigkeit der Unternehmen, die sich auf großen Konferenzen zusammenfinden um nach Auswegen zu suchen, aber Sie gehen mit keiner Silbe darauf ein, dass vor allem die Unternehmen eine Fürsorgepflicht für ihre ArbeitnehmerInnen haben. In der EURahmenrichtlinie (89/391/EWG) – Präambel heißt es: “Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten am Arbeitsplatz gehört zu “Zielsetzungen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen.” Ausserdem finden sich in fast allen Unternehmenskodexen die Worte “…die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen ist unser höchstes Gut…” Dies sieht jedoch in der Realität ganz anders aus. Es wird sogar öffentlich formuliert. “Den Druck der Finanzmärkte herunterzubrechen auf jeden einzelnen Mitarbeiter, das ist das Kunststück; das über das Überleben der Betriebe entscheiden wird.” (Martin Kannegiesser, Präsident Gesamtmetall, November 2000)

Und genauso sieht die Unternehmenspolitik in den meisten Betrieben aus. Wirklich ernsthaft haben sich nur wenige Betriebe mit den Gefahren psychischer Belastungen beschäftigt und wenn nur aufgrund von Druck seitens der Betriebsräte. Deshalb wurde auch bisher in nur 30% aller deutschen Betriebe[1], die seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung durchgeführt.

Diese schreibt den Arbeitgebern vor, alle Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erfassen - auch die psychischen Belastungen, sie zu dokumentieren und Massnahmen zur Entlastung umzusetzen. Bei einer solchen Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung würde unter Umständen sichtbar, dass die Personalbemessung viel zu gering ist, oder die Arbeitsorganisation nicht optimal gegliedert, etc. Es müssten dann Massnahmen eingeleitet werden, die z.B. Weiterbildungen und Umstrukturierungen bedeuten würden.

Davor fürchten sich viele Arbeitgeber aus zwei Gründen.

Das ist aber nicht gewollt.[3] Dabei könnten die Arbeitgeber durchaus daraus profitieren. Denn Arbeitsorganisationen könnten effektiver gestaltet, die Mitarbeiter entlastet und motiviert und die krankheitsbedingten Ausfalltage deutlich reduziert werden. “Von 1,50EUR, die das Unternehmen in die Gesundheit investiert, kommen 5,60EUR als Ertrag zurück.” (Studie der Harvard Medical School für Unilever[4] Deutschland) Zu befürchten ist jedoch, dass dieses wichtige Präventionsinstrument, Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, bald auch nicht mehr gegeben ist. Denn in der Empfehlung der High Level Group (“Stoiber[5] Kommission“) wird vorgeschlagen, zum Abbau von Bürokratiekosten, die Dokumentationspflicht der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung in Betrieben mit bis zu 500 MitarbeiterInnen abzuschaffen. Damit wäre faktisch jede Kontrollmöglichkeit der vereinbarten Massnahmen genommen und das in 92% aller europäischen Betriebe.

Was ich letztlich sagen möchte ist, dass Erkrankungen aufgrund psychischer Belastungen keine Modeerscheinung sind, sondern die Konsequenz von unverantwortlichem Unternehmerverhalten und dass es durchaus Mittel und Wege gibt Belastungen abzubauen, sie aber bewusst nicht genutzt werden. Die IG Metall wird in diesem Jahr mit dem Projekt “Gute Arbeit im Büro” in einigen Pilotbetrieben versuchen einen ganzheitlichen Gesundheitsschutz zu etablieren. Eine Auftaktveranstaltung für die Region Köln dazu besuchten vorletzten Samstag 140 interessierte KollegInnen, ohne dass es dazu einer großartigen Werbung bedurft hätte.

Zu diesem Projekt stehe ich gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Kerstin D. Klein
Fachsekretärin
IG Metall Verwaltungsstelle Köln- Leverkusen

(Links und Anmerkungen nachträglich eingefügt)

[1] Es gibt hier unterschiedliche Angaben. Gemeinsam ist ihnen, dass sich die Mehrheit der Unternehmen nicht an die Regeln des Arbeitsschutzes hält. Als Grund für die Differenzen bei den Angaben vermute ich, dass die Qualität des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz unterschiedlich bewertet wird.
[2] Hier handelt es sich sogar um eine Mitbestimmungspflicht.
[3] Wenn der Unwille zu Ordnungswidrigkeiten führt, könnte das von Aufsichtsorganen geahndet werden. Bei Wiederholung kann daraus eine Straftat werden. Aufsichtspersonen mögen das wollen, aber es scheint politisch nicht gewollt zu sein, dass sie ernsthaft und wirkungsvoll kontrollieren dürfen. Wenn hier der Staat zum Komplizen wird, dann ist das ein über den Arbeitsschutz hinausgehendes Problem.
[4] Unilever gehört leider auch zu den vielen Unternehmen, die im Gesundheitsmanagement versuchen, die Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu marginalisieren.
[5] CSU

Arbeitsumgebung und psychische Belastungen

Dienstag, 21. Juni 2011 - 07:55

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Tagungen/pdf/Vortrag-Arbeitsstaetten-2011-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S.18/19:

Fachveranstaltung Arbeitsstätten – Dortmund, 9. Mai 2011
Andrea Fergen
Ressortleiterin Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz

Betrieb:

  • Arbeitgeber müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, hier sind auch die Aufsichtsbehörden gefordert!
  • Betriebsräte müssen ihre Mitbestimmungsrechte im Interesse guter Arbeit stärker nutzen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Betriebsärzte müssen neues Aufgabenfeld offensiver angehen
  • Kooperationsbeziehungen verbessern

Gesetz-/Verordnungsgeber:

„Arbeitsschutzgemeinde“:

  • Arbeitsbedingtheit psychischer Beeinträchtigungen hervorheben
  • Maßnahmentransfer forcieren